Parthica (OP)
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May 04, 2018, 01:50:33 PM |
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Hallo ich habe folgendes Problem,
ich hatte im Januar Bitcoins gekauft. Dabei habe ich unbemerkt durch einen Browserfehler oder ähnliches ausversehen einen zweiten Kauf getätigt. Diese überweisung habe ich nie angewiesen oder sonstiges, den Kauf aber auch nicht storniert da es wie gesagt unbemerkt passiert ist. Vor 1 bis zwei Wochen schaute ich auf BTC .de und habe die Benachrivhtigung "offene Zahlung" gesehen ich habe geschrieben das ich die Bitcoins doch gezahlt habe und diese auch schon lange erhalten habe. Nun habe ich erst mitgekriegt das es sich um den andere Trade handelte den ich ungewollt getätigt habe. Der Verkäufer droht mir nun mit rechtliches Schritten und ich solle doch bezahlen. Wie sieht hier die Rechtslage konkret aus? Ich habe mich mehrfach entschuldigt und gesagt das ich die Bitcoins nie gewollt habe und es sich um einen einfachen Ladefehler etc gehandelt haben könnte. Jedoch besteht der Verkäufer auf die Zahlung.
Ist es zu 100% sicher das er mich mich verklagt die Klage gewinnen wird und dazu noch Geldstrafen und Anwaltskosten kommen wenn ich nicht zahle?
Mfg
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qwk
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May 04, 2018, 02:00:35 PM |
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Ist es zu 100% sicher das er mich mich verklagt die Klage gewinnen wird und dazu noch Geldstrafen und Anwaltskosten kommen wenn ich nicht zahle?
Nein. 100% sicher ist vor Gericht nie irgend etwas Um welche Summe geht es denn?
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bct_ail
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May 04, 2018, 02:12:14 PM |
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Zu welchem Kurs hast du denn damals versehentlich gekauft? Wenn du nahe am low im Januar gekauft hast, kannst du jetzt nahezu mit +-0 rausgehen.
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Parthica (OP)
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May 04, 2018, 02:15:49 PM |
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Es handelt sich um 600€ für 0,049 das war bei ca 12700.
Stehen dem Käufer eigentlich die BTC die ganze Zeit frei zur Verfüung und er handelt nur so aus Habgier weil er derzeit diese nicht zu diesem Preis Verkauft kriegt? Oder wie kann man sich das erklären?
Es war wirklich einfach nur ein versehen.
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qwk
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May 04, 2018, 02:34:16 PM |
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Es handelt sich um 600€ für 0,049 das war bei ca 12700.
Bei dem Streitwert wird dein Gegenüber ziemlich sicher nicht klagen. Andererseits kannst du im schlimmsten Fall davon ausgehen, wenn du einen Prozess verlierst, dass die Anwalts- und Verfahrenskosten höher liegen als der eigentliche Streitwert, ich würde mal maximal 1000.- EUR schätzen. Aber das ist äußerst unwahrscheinlich. Insofern, wenn du das (geringe) Risiko auf dich nehmen willst, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, solltest du bis zu 1000.- EUR verkraften können. Stehen dem Käufer eigentlich die BTC die ganze Zeit frei zur Verfüung und er handelt nur so aus Habgier weil er derzeit diese nicht zu diesem Preis Verkauft kriegt? Oder wie kann man sich das erklären?
Ja. Das ist mit Sicherheit der Grund. Sähe es anders rum aus, käme dein Gegenüber sicher nicht auf die Idee Es war wirklich einfach nur ein versehen.
Das ist eigentlich unerheblich. Sieh es mal von der anderen Seite, warum soll dein Gegenüber den Schaden für dein "Versehen" übernehmen? Fehler passieren, aber man sollte im Zweifel auch dazu stehen können, und den Schaden dann schon anstandshalber selbst auf sich nehmen.
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Parthica (OP)
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May 04, 2018, 03:16:08 PM |
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Ok danke.
Mein Interesse liegt ne daran das ich im Endeffekt 1000 EUR zahlen muss.
da muss ich wohl mit den 250 EUR Verlust leben :/
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fsm247
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May 04, 2018, 03:16:36 PM |
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Das ist eigentlich unerheblich. Sieh es mal von der anderen Seite, warum soll dein Gegenüber den Schaden für dein "Versehen" übernehmen? Fehler passieren, aber man sollte im Zweifel auch dazu stehen können, und den Schaden dann schon anstandshalber selbst auf sich nehmen.
Genau. Bezahl den Fehler einfach, denn Dein Geschäftspartner kann am allerwenigsten dafür.
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Parthica (OP)
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May 04, 2018, 05:39:13 PM |
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Stimmt schon alles soweit.
Nur hat das ja wenig mit schaden zu tun was er hat.
Wie weiter oben schon gesagt wurde wenn der Kurs höher wäre oder gleich. Würde er bestimmt auch sagen ja ok kann mal passieren.
Aber ich hab weder eine Dienstleistung von ihm oder sonstwas in Anspruch genommen. Also von Schaden kann man da auch nicht so recht sprechen. Aber so sind Menschen eben wenns um Geld geht was solls
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fsm247
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May 04, 2018, 05:59:21 PM |
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Aber ich hab weder eine Dienstleistung von ihm oder sonstwas in Anspruch genommen. Also von Schaden kann man da auch nicht so recht sprechen.
da muss ich wohl mit den 250 EUR Verlust leben :/
Merkst Du selbst, oder?
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bct_ail
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May 04, 2018, 08:16:45 PM |
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Sag mal, auf welcher Börse hast du überhaupt gekauft? Wie kann durch einen Browserfehler oder änhliches ein Kauf durchgeführt werden?
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Spray.
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May 04, 2018, 09:18:59 PM |
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Sag mal, auf welcher Börse hast du überhaupt gekauft?
Kannst du den Topicnamen nicht sehen?
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MinerVonNaka
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May 05, 2018, 08:34:53 AM Last edit: May 05, 2018, 08:44:57 AM by MinerVonNaka |
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Ok danke.
Mein Interesse liegt ne daran das ich im Endeffekt 1000 EUR zahlen muss.
da muss ich wohl mit den 250 EUR Verlust leben :/
"Ignorantia legis non excusat" (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) damit kann ich nur sagen: Rechtlich gesehen hast Du schon verloren ;( überdies musst Du so sehen: solange die "Kauf/Verkauf Sache" von beiden Seiten nicht geklärt worden ist, sind die BTC bei dem bitcoin.de Verkäufer, so wie ich weiß gesperrt - er hat also auch keinen Zugriff auf die Coins...
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Lakai01
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May 07, 2018, 04:49:56 AM |
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Mich wundert eher, dass sich der Verkäufer nicht schon viel früher gemeldet hat. Durch deinen Kauf sind seine BTC gelocked und er kann nix anfangen damit. Werden bei bitcoin.de nicht Transaktionen automatisch stornieet wenn die innerhalb von 48 Stunden (oder so) unbestätigt bleiben?
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bct_ail
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May 07, 2018, 06:41:57 AM |
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Sag mal, auf welcher Börse hast du überhaupt gekauft?
Kannst du den Topicnamen nicht sehen? Ups
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Parthica (OP)
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May 14, 2018, 10:58:07 PM |
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Mein Gedanke war aber eben auch das das automatisch storniert wird wenn man die überweisung ne innerhalb einer Stunde bestätigt
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stable1usd
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June 10, 2018, 07:12:37 PM |
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Mein Gedanke war aber eben auch das das automatisch storniert wird wenn man die überweisung ne innerhalb einer Stunde bestätigt
Auszug aus den TOC Bitcoin.de: "§ 15 Abschluss und Abschluss von Kaufverträgen Sollte der Kunde ein interessantes Angebot eines anderen Kunden für den Verkauf von Bitcoins finden, kann der Kunde das Angebot genauer prüfen, indem er auf den Link "Kaufen" klickt. Wenn der an dem Angebot interessierte Kunde das Verkaufsangebot annimmt, öffnet der Kunde zunächst ein separates Fenster und wählt die Anzahl der Bitcoins, die er kaufen möchte, innerhalb des vom potenziellen Verkäufer angebotenen Angebots aus. Sofern der an einem Kauf interessierte Kunde nicht von einem anderen potenziellen Käufer durch Klicken auf den Button "Jetzt kaufen" ausgeschlossen wird, kann der Kunde das Verkaufsangebot durch Klicken auf den Button "Jetzt kaufen" annehmen. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" erklärt sich der Käufer gegenüber der Bitcoin Deutschland AG als vertraglicher Vermittler von FIDOR und damit gegenüber FIDOR verbindlich, das Verkaufsangebot anzunehmen. Die Bitcoin Deutschland AG tritt für den Verkäufer in Bezug auf die Annahmeerklärung als Empfänger auf. Ein Handelsvertrag wird vom Käufer mit dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Klickens auf den Button "Jetzt kaufen" abgeschlossen. Das Verkaufsangebot wird zum Zeitpunkt des Klickens auf den Button "Jetzt kaufen" vom Marktplatz entfernt, sodass das Angebot nicht von einem anderen Kunden angenommen werden kann. Über die Annahme des Angebots und den Abschluss eines Handelsvertrages durch die Bitcoin Deutschland AG wird der Verkäufer unverzüglich per E-Mail informiert. Der Käufer erhält unmittelbar nach Abschluss des Handelsvertrages eine Bestätigung über den Abschluss des Handelsvertrages auf dem Bildschirm. Darüber hinaus erhält der Käufer von der Bitcoin Deutschland AG eine E-Mail mit der Bitte um Übertragung des geschuldeten Betrags an den Verkäufer. Der Käufer ist verpflichtet, den geschuldeten Betrag von seinem Referenzkonto auf das Referenzkonto des Verkäufers zu überweisen. Der Käufer hat die von der Bitcoin Deutschland AG generierte Handels-ID als Referenz anzugeben. Die Handelskennung sowie Angaben zur Zahlungsweise und den verwendeten Konten werden dem Käufer in der in Satz 2 genannten E-Mail und auf der Detailseite des Kaufs auf bitcoin.de mitgeteilt. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung an den Verkäufer spätestens innerhalb der in der Terminvereinbarung angegebenen Frist nach Annahme des Verkaufsangebots (wie in Absatz 2 beschrieben ) zu leisten und zu bestätigen, dass die Zahlung an den Verkäufer verbucht ist auf einer der von Bitcoin Deutschland AG beratenen Internetseiten (eine Detailseite des Kaufs nur für Käufer, Verkäufer und Bitcoin Deutschland AG sichtbar). Sollte der Käufer nicht bestätigen, dass der geschuldete Betrag innerhalb der in der Terminvereinbarung angegebenen Frist nach Annahme des Verkaufsangebots an den Verkäufer überwiesen wurde (wie in Absatz 2 beschrieben ), wird das Geschäft aus technischen Gründen in der Marktplatz. Die Bitcoins des Verkäufers werden wieder zur Verfügung gestellt und sollte der Verkäufer diese Option bei Beendigung des Angebots auswählen, dann wird ein neues Angebot zu den gleichen Konditionen automatisch wieder auf dem Marktplatz platziert. Die Verpflichtung des Kunden, einen am Markt abgeschlossenen Handelsvertrag abzuschließen, bleibt von der verspäteten Beendigung der Transaktion unberührt."Das heißt sehr eindeutig, das der Vertrag bestand hat solange eine Stornierung von beiden Seiten nicht anerkannt wird. Die BTC hat er jedoch sicher wieder Gutgeschrieben bekommen. Er muss also neue zu Verfügung stellen um den Deal abzuschließen. Für ihn ist es jedoch ein guter Gewinn, da der Kurs jetzt ein anderer ist. Jedoch denke ich, das vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, da er ja die BTC zurück bekommen hat und so diese verkaufen konnte oder schon verkauft hat und somit kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Aber das entscheiden leider andere und kann man so nicht voraussehen. Alternativ zieht ihr es solange heraus bis der Kurs sogar höher ist und dann machst du ein Schnäppchen
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Odatas
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June 11, 2018, 10:03:19 AM |
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Ziemlich viel Halbwissen was hier verbreitet wird. Vor allem bei Rechtlichen Fragen sollte man sich immer mit absoluten Aussagen "Das ist so und so und du musst es jetzt kaufen", etwas zurückhalten. Zuerst einmal zu den TOS / AGB. Die können da erstmal reinschreiben was sie wollen. Das heißt nicht das es auch durchsetzbar ist. Generell gibt es eine Reihe von Möglichkeiten die Zutreffen könnte und deren Beurteilung ob sie zutreffen die Aufgabe eines Anwalts ist. Die Kommentare die hier mitunter gegeben werden lassen nicht gerade von einem Jura hintergrund sprechen. Eine Möglichkeit ist die Anfechtung der Willenserklärung: https://www.der-wirtschaftsingenieur.de/index.php/anfechtung-nach-dem-bgb/Generell kommt ein Kaufvertrag durch zwei Übereinstimmende und sich verpflichtenden Willenserklärungen zustanden. Ob eine Willenserklärung durch den Druck auf nen Knopf oder durch sagen "Hallo ein halbe Hahn bitte" übertragen wird ist unnerheblich. Jetzt hast du ja deine Willenserklärung "Ausversehen" abgegeben. Deshalb ist sie mindestens schon mal anfechtbar. OB die Anfechtung erfolg hat ist ne andere Frage. Im Zweifelsfall müsste das abschließend ein Richter klären. Und dass die bei so einer Summer klagen ist quatsch. Was geht noch? Nun du hast auch ein Wiederrufsrecht für Digitale Güter. http://spielerecht.de/miniserie-verbraucherschutzrecht-teil-3-widerrufsrecht-fuer-digitale-gueter-vor-und-nach-der-umsetzung-der-verbraucherrechterichtlinie/Ist bitcoin im Rechtssinne ein digitales Gut? Das kann ich nicht beantworten und hab auch garkein bock auf eine Recherche. Aber im Zweifel wenn es keine Urteile zu der Frage gibt müsste auch das wieder ein Richter klären. Ist der Wiederruf nicht schon lange vorbei? Das wiederumm kann ich beantworten da die Frist erst mit dem Erhalten der Ware beginnt. Inweiweit das für Digitale Güter ausgeschlossen werden kann steht in dem Artikel. Abschließend was kannst du jetzt tun? Schreib dem Support an und erkläre die Lage. Beruf dich dabei entweder auf die Anfechtung oder den Wiederruf. Wenn du Glück hast gehen sie auf das eine oder das andere an. Ansonsten brauchst du eine proffessionelle Rechtsberatung. Am besten von einem Anwalt der Ahnung von Bitcoin hat. Gibt hier im Vorum ja ne Liste. Und wenn du andere Absolute Aussagen bekommst "Das steht in den TOS deshalb ist das so" dann frage nächstes mal nach Urteilen in der Sache... Weil die Rechtsauffassung von Laien ist häufig ziemlich Konfus.
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stable1usd
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June 11, 2018, 03:16:02 PM |
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Ziemlich viel Halbwissen was hier verbreitet wird. Vor allem bei Rechtlichen Fragen sollte man sich immer mit absoluten Aussagen "Das ist so und so und du musst es jetzt kaufen", etwas zurückhalten. Zuerst einmal zu den TOS / AGB. Die können da erstmal reinschreiben was sie wollen. Das heißt nicht das es auch durchsetzbar ist. Generell gibt es eine Reihe von Möglichkeiten die Zutreffen könnte und deren Beurteilung ob sie zutreffen die Aufgabe eines Anwalts ist. Die Kommentare die hier mitunter gegeben werden lassen nicht gerade von einem Jura hintergrund sprechen. Eine Möglichkeit ist die Anfechtung der Willenserklärung: https://www.der-wirtschaftsingenieur.de/index.php/anfechtung-nach-dem-bgb/Generell kommt ein Kaufvertrag durch zwei Übereinstimmende und sich verpflichtenden Willenserklärungen zustanden. Ob eine Willenserklärung durch den Druck auf nen Knopf oder durch sagen "Hallo ein halbe Hahn bitte" übertragen wird ist unnerheblich. Jetzt hast du ja deine Willenserklärung "Ausversehen" abgegeben. Deshalb ist sie mindestens schon mal anfechtbar. OB die Anfechtung erfolg hat ist ne andere Frage. Im Zweifelsfall müsste das abschließend ein Richter klären. Und dass die bei so einer Summer klagen ist quatsch. Was geht noch? Nun du hast auch ein Wiederrufsrecht für Digitale Güter. http://spielerecht.de/miniserie-verbraucherschutzrecht-teil-3-widerrufsrecht-fuer-digitale-gueter-vor-und-nach-der-umsetzung-der-verbraucherrechterichtlinie/Ist bitcoin im Rechtssinne ein digitales Gut? Das kann ich nicht beantworten und hab auch garkein bock auf eine Recherche. Aber im Zweifel wenn es keine Urteile zu der Frage gibt müsste auch das wieder ein Richter klären. Ist der Wiederruf nicht schon lange vorbei? Das wiederumm kann ich beantworten da die Frist erst mit dem Erhalten der Ware beginnt. Inweiweit das für Digitale Güter ausgeschlossen werden kann steht in dem Artikel. Abschließend was kannst du jetzt tun? Schreib dem Support an und erkläre die Lage. Beruf dich dabei entweder auf die Anfechtung oder den Wiederruf. Wenn du Glück hast gehen sie auf das eine oder das andere an. Ansonsten brauchst du eine proffessionelle Rechtsberatung. Am besten von einem Anwalt der Ahnung von Bitcoin hat. Gibt hier im Vorum ja ne Liste. Und wenn du andere Absolute Aussagen bekommst "Das steht in den TOS deshalb ist das so" dann frage nächstes mal nach Urteilen in der Sache... Weil die Rechtsauffassung von Laien ist häufig ziemlich Konfus. Ich denke du bringst hier mehr Halbwissen rein, als alle anderen hier. Bitcoin.de ist im Gegensatz zu anderen Börsen wo man Teilanonym handelt, eine Plattform wo rechtswirksame Kaufverträge zwischen zwei Namentlich bekannte Parteien entstehen. Wie ich aber oben schon schrieb, ob und wie das ganze vor Gericht entschieden wird, das entscheiden andere und können wir alle nicht 100% vorhersagen. Vielleicht auch mal den Texte komplett lesen. Bei deutschen Unternehmen gelten erstmal die TOC bis ein Gericht diese für Rechtswiedrig erklärt, das ist bei Bitcoin.de bisher noch nicht der Fall. Natürlich kann sich das ändern, wobei es dann auf den Einzelfall ankommt. Da Bitcoin.de eine 100% Tochter von Fidor ist, werden diese sich jedoch keine großen Fehler in den Bedingungen erlauben, denke die haben da schon die richtigen Anwälte sitzen. Bei diversen anderen Exchangern würde ich dir fast ungesehen recht geben. Das Bitcoin keine Digitale Ware ist, steht fest, denn es wird in Deutschland (und der Standort ist hier wichtige) bereits seit 2013 als "Privat Geld" rechtlich anerkannt, was unter anderem dazu führte das Anlagen nach 1 Jahr Steuerfrei sind.
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Patwoll
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June 12, 2018, 11:14:53 AM |
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wusste gar nicht, dass BTC.de so doll verlangt, eigentlich können die ja nichts tun... und auf jeden fall nicht verklagen.
Vielleicht kauft jetzt keine BTC bei den und deswegen verlangen die nach bezahlung.
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stable1usd
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June 12, 2018, 02:42:41 PM |
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wusste gar nicht, dass BTC.de so doll verlangt, eigentlich können die ja nichts tun... und auf jeden fall nicht verklagen.
Vielleicht kauft jetzt keine BTC bei den und deswegen verlangen die nach bezahlung.
BTC.de hat damit nichts zu tun und bitcoin.de verklagt niemanden da sie nur Vermittler sind. Wenn klagt die Gegenpartei des rechtswirksamen Kaufvertrags. Ist wie bei Ebay - die verklagen auch niemanden wenn du die ersteigerte Ware des anderen nicht bezahlst. das muss immer der Verkäufer selber machen. Aber da er, wie es bei bitcoin.de der Fall ist, seine BTC wieder gutgeschrieben bekommen hat, könnte er wenn überhaupt vor Gericht für den erlittenen Schaden ersatz bekommen, heißt die Differenz zum letztendlich verkauften Wert. Aber wie gesagt, da wissen wir eh nichts, das machen andere unter sich aus
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