Geile Übersetzung ... In diesem Fall steht "warrant" aber für "Optionsschein" / "Bezugsrecht".
#81205701 ist die Transaktions-Nr. bei BTC-e.
Also alles gut.
Und, NEIN man kann Haftbefehle weder in D noch in USA in
BTC bezahlen.
Die korrekte Übersetzung für Haftbefehl ist übrigens "
arrest warrant". - Der Durchsuchungs-Beschluss heisst "
search warrant".
Schlimm wird es aber eh erst wenn auf dem "warrant" die Formulierung "Dead or alive" verwendet wird.