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Author Topic: Neulich beim Zoll - Weiterleitung zur Bundesnetzagentur  (Read 7361 times)
candoo
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December 13, 2013, 11:34:45 AM
 #41

Naja aber wenn man im Fernsehen und Telefon irgendwelche blöde Störungen hat weil der Nachbar sich irgendein Schrott aus China bestellt hat, dann ist man schon froh dass kontrolliert wird.

Oder wenn die Wohnung unter einem abfackelt und man selbst fast stirbt.. CE macht schon sinn

Nichts davon verhindert CE. Den ersten Punkt kenne ich als als KW Nutzer leider nur zu genau. Die Zeiten als die Post mit dem Messwagen den Verursacher aufgespürt und ihm die Kosten in Rechnung gestellt hat sind lange vorbei. Die Bundenetzagentur zuckt bei Beschwerden mir den Schultern und das war's dann.



Nö das stimmt nicht. Mein Vater ist Amateurfunker und wenn man anruft suchen & finden se die Störungen sogar.

Gibt zum Beispiel immer wieder so billig Wetterstationen die sich manche Rentner auf die Terasse stellen. Die Verursachen furchtbare Störungen und die BNA macht schon fast Jagd auf die.

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
mezzomix
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December 13, 2013, 12:40:07 PM
 #42

Dann sind die Jungs bei euch ambitionierter als bei uns...
lame.duck
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December 13, 2013, 12:50:40 PM
 #43

Spätestens bei Erwachsenen sollte eigenverantwortliches Handeln möglich sein. Leider ist der Verbraucher nur noch ein Konsum-Baby, welches keinen Fingerwackler alleine hinbekommt und deshalb vom Staat behütet werden muss. Eigene Entscheidungen aus freiem Willen soll und darf dieses Subjekt nicht treffen. Das entspricht nicht meinem Weltbild, daher nehme ich mir die Freiheit, diese Verordnungen zu ignorieren und zu umgehen.

Ja sollte, das das machen dann andere genauso. Seines es die stylischen blauen Laserpointer in der Disko, oder Superburner die man dann auch schon mal gerne auf Flugzeuge richtet, oder Hobbychemniker die dann die irgendwelche Mischungen die sich nach viel kawumm anhören unten im Schornstein eines Mehrfamilienhauses lagern.
Bytekiller
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December 14, 2013, 10:24:58 AM
Last edit: December 14, 2013, 10:40:07 AM by Bytekiller
 #44

Heute war ich beim Zoll um eine Lieferung BFL Miner abzuholen, welche ich aus der Schweiz importieren wollte. Blöderweise nehmen es die Damen und Herren dort nun scheinbar ganz genau. Die Herausgabe wurde mir verweigert mit Hinweis auf ein fehlendes CE-Kennzeichen (welches wohl auf den wenigsten Minern vorhanden ist). Die Geräte wandern jetzt zur Bundesnetzagentur wo diese geprüft werden sollen.
Bei negativer Prüfung landet die Sendung dann im Zoll Zentrallager ohne Chance auf Herausgabe oder Rücksendung an den Absender, es wäre also ein Totalverlust.
Hat hier mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder ggf. ein paar Tipps wie man das Ganze positiv beeinflussen kann? (geheime Geldzahlungen und Gewaltanwendungen mal ausgenommen)

lass denen das netzteil da und nimm nur die miner mit
wenn es mit nicht täuscht brauchen geräte unter 50V kein CE Zeichen.

http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.html
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/ce-2006-95-eg-niederspannungsrichtlinie.pdf

Das CE-Zeichen ist sowas von einem Witz.
Das CE-Zeichen kann jeder Hersteller drauf machen wie er lustig ist es sagt nur aus das es die Prüfung bestehen könnte, nicht aber das es die Prüfung besteht oder bestanden hat!

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
mezzomix
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December 15, 2013, 11:50:48 AM
 #45

Ja sollte, das das machen dann andere genauso. Seines es die stylischen blauen Laserpointer in der Disko, oder Superburner die man dann auch schon mal gerne auf Flugzeuge richtet, oder Hobbychemniker die dann die irgendwelche Mischungen die sich nach viel kawumm anhören unten im Schornstein eines Mehrfamilienhauses lagern.

OK, für jemanden, der zwischen dem illegalen Import des Pointer und dem illegalen Einsatz desselben keinen Unterschied feststellen kann, mag eine 24/7 Betreuung und vollständige Überwachung tatsächlich notwendig sein.  Wink
BTC-Fan
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December 17, 2013, 08:55:46 AM
 #46

Das CE-Zeichen ist rein deklaratorisch. (Motiv: EU-Wichtigtuerei und Marktzugangshürden schaffen, letzteres ist ja die "vornehmste" Aufgabe eines Zolls ..., das nur am Rande.)
Tatsächlich ist das Anbringen eines CE-Zeichen vorgeschrieben. Die Strafe für das Nichtanbringen ist, wenn das noch so ist wie in den Anfängen, 50 mal so hoch wie als wenn die Kriterien nicht eingehalten werden. Die BFL-Teile erfüllen die Voraussetzungen. Was also tun?
Antwort: CE-Zeichen kaufen*, Gerät geben lassen, CE-Zeichen anbringen und durch ist es durch den Zoll. Keine Chance für Schikane**. Denn - ohne Witz - darum geht es bei der CE-Kennzeichnungspflicht: Daß das CE-Zeichen drauf ist.***

*http://www.seton.de/D95604000/CE-Etiketten-faelschungssicher.html
oder ebay etc.
**http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
***http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
amigaman
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December 17, 2013, 10:42:38 AM
 #47

"Du" darfst es aber nicht anbringen.
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December 17, 2013, 10:45:23 AM
 #48

In der Tat, ich darf die Geräte nicht manipulieren. Abgesehen davon steht auch stets ein Zollbeamter dabei, wenn man die Dinger auspackt. Da kann man dann schlecht seinen Block mit Aufklebern zücken...
mezzomix
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December 17, 2013, 10:55:49 AM
 #49

"Du" darfst es aber nicht anbringen.

Doch, wenn "Du" der gewerbliche Inverkehrbringer in der EU bist darfst Du es nicht nur, sondern musst es sogar anbringen. Allerdings solltest Du Dich dann darauf gefasst machen, dass die Gegenseite (das ist nicht der Zoll, sondern Beispielsweise die Bundesnetzagentur oder das Regierungspräsidium) Nachweise anfordert.
amigaman
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December 17, 2013, 11:23:38 AM
 #50

Jaha, das wäre ja der offizielle Weg.
Was BTC-Fan da oben erklärt hat, hörte sich eher so an, als müsste an den Zollbeamten mal kurz ablenken "kuck mal da läuft Schlaudia Kiffer" und wenn er nicht hinseht den Pepperl draufmachen und dann sagen "ach sehnse, da isser, der kleine Racker", um letztendlich mit dem Ding aus der Tür zu laufen.
candoo
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December 17, 2013, 12:41:39 PM
 #51

BFL hat die ersten Geräte mit falschen Stromkabeln und ohne Anleitung geliefert. Laut CE Bedingungen muss aber eine deutsche Anleitung dabei sein und entweder gar kein Stromkabel oder das richtige. Also die ersten stopps waren berechtigt..

Und das sage ich als selbst betroffener.

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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December 17, 2013, 03:11:26 PM
 #52

BFL hat die ersten Geräte mit falschen Stromkabeln und ohne Anleitung geliefert. Laut CE Bedingungen muss aber eine deutsche Anleitung dabei sein und entweder gar kein Stromkabel oder das richtige. Also die ersten stopps waren berechtigt..

Es hat niemand "CE-Bedingungen" zu stellen. Also können die auch nicht berechtigt sein.

Übrigens haben wir das damals, als das mit der postulierten "CE-Kennzeichnungspflicht" kam, mit PCs ganz genau so gemacht.
Es ist halt manchmal einfacher, anstatt die Staatskriminellen auf das Unrecht ihres Handelns hinzuweisen, diesen anmaßenden Wichtigtuern, die andere nicht in Ruhe lassen können und sich in die Geschäfte Anderer einmischen, einfach ihren Willen zu lassen. Sollen sie doch ihr CE-Zeichen haben. Mehr können sie nicht verlangen. Und selbst nach ihren eigenen Vorschriften können die nicht einfach etwas willkürlich als gefährlich ansehen. Auch wenn der deutsche Beamte meint, daß im Rest der Welt nur Dummbeutel schaffen - und die Amerikaner ja auch ihre Arroganz ablegen könnten und den EU-Vorschriftenmachern, ob im Unrecht oder nicht, ihren Willen geben, wenn es denn so einfach ist: BFL könnte ja auch einfach ein CE-Zeichen draufmachen.

Wenn man übrigens der Meinung ist, es müsse einen staatlichen Zoll und CE-Deklarationen geben, weil die Schaffung von Markteintrittshürden ja ach so toll ist und "demokratisch legitimierbar" und das Bewußtseinschaffen für die ach so tolle EU so wichtig, selbst dann müßt es für die Beeinträchtigungen des eigenen Volkes wenigstens Schadensersatz geben. Von Rechts wegen. Praktisch können die Obertanen ja mit den Untertanen so ziemlich alles machen; die eigene Würde und Rechtsbewußtsein ist ja weitgehend durch bloße "Mitbestimmung" (wie man unterdrückt wird) ersetzt. Nach dem ob fragt schon keiner mehr, weil man ja angeblich selbst das "Volk" bzw. der "Staat" ist.

Genug geschimpft. Die alten CE-Zeichen hervorgekramt, muß die Tage auch zum Zoll. Irgendwann wird der Jalapeno ja kommen, nachdem BFL ihn endlich gebaut hat.
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December 17, 2013, 03:19:14 PM
 #53

Quote
Nichts davon verhindert CE. ...
Quote
... Gibt zum Beispiel immer wieder so billig Wetterstationen die sich manche Rentner auf die Terasse stellen. Die verursachen furchtbare Störungen ...
Wirklich, so etwas gibt es? Trotz Zoll, CE-Zeichen, RP und BNA?  q.e.d. ...
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December 17, 2013, 03:26:49 PM
 #54

Unsere subjektive Meinung zu dieser Thematik ist ja die eine Sache, der Zollbeamte hat sich nun mal an Regeln zu halten, die er sich nicht zwingend selbst ausgedacht hat. Auf ihn zu schimpfen weil er ggf. seine Arbeit korrekt macht (ggf. drücken auch viele Beamte beide Augen zu) ist sicher nicht zielführend. Und es verbessert die Situation sicherlich auch icht sich mit den lokalen Zollbeamten anzulegen, das nächste Paket kommt bestimmt.
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December 17, 2013, 03:56:29 PM
 #55

Unsere subjektive Meinung zu dieser Thematik ist ja die eine Sache, der Zollbeamte hat sich nun mal an Regeln zu halten, die er sich nicht zwingend selbst ausgedacht hat. Auf ihn zu schimpfen weil er ggf. seine Arbeit korrekt macht (ggf. drücken auch viele Beamte beide Augen zu) ist sicher nicht zielführend. Und es verbessert die Situation sicherlich auch icht sich mit den lokalen Zollbeamten anzulegen, das nächste Paket kommt bestimmt.

So ist es. Also machen wir doch ihm und uns das Leben etwas leichter. Die merken doch auch, daß man im Grunde hilft, ein lästiges Problem vom Tisch zu bekommen. Ist doch in anderen Bereichen der Bürokratie nicht anders. CE-Zeichen drauf und fertig. Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.
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December 17, 2013, 04:00:15 PM
 #56

Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente
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December 17, 2013, 05:16:11 PM
 #57

Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente

http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Allgemeine_Produktsicherheit/Leitfaeden_und_Kommentierungen/gpsg_Leitfaden.pdf


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December 17, 2013, 05:42:22 PM
 #58

Oder sagen: "Ich bin Inverkehrbringer, mache ich noch." Das ist ein Bauteil, nicht selbständig nutzbar: Auch das ist ein Argument dafür, daß (noch) kein CE-Zeichen drauf ist.

Kann mir jemand die Paragraphen zeigen in denen dies geregelt ist? Ich meine jetzt keine Interpretationen / Meinungen aus Foren, sondern offizielle Dokumente

http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Allgemeine_Produktsicherheit/Leitfaeden_und_Kommentierungen/gpsg_Leitfaden.pdf



Ist das noch aktuell? (Ausgabe 2005). Bin der Meinung, dass sich da in den letzten Jahren doch einiges getan hat
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December 18, 2013, 06:32:33 AM
 #59

Unsere subjektive Meinung zu dieser Thematik ist ja die eine Sache, der Zollbeamte hat sich nun mal an Regeln zu halten, die er sich nicht zwingend selbst ausgedacht hat. Auf ihn zu schimpfen weil er ggf. seine Arbeit korrekt macht (ggf. drücken auch viele Beamte beide Augen zu) ist sicher nicht zielführend.

Teilweise richtig. Allerdings werden diese Regeln so strikt nur in ein paar wenigen Zollbezirken angewandt und in anderen EU Ländern gar nicht. Dass sie teilweise unsinnig sind und gemeingefährlicher Mist trotzdem reinkommt, weil ein grosser Importeur praktisch nie geprüft wird hatten wir ja schon. Wenn man so eine Drecksregelung einführt, dann sollte man sie auch überall durchziehen und überwachen - dann würde aber bei den Importeuren in EU das grosse heulen und zähneklappern beginnen und wird müssten in Zukunft mit reinen EU Produkten auskommen - was absolut unrealistisch ist.

Regelungen die im allgemeinen nicht kontrolliert werden, eine willkürliche Anwendung erlauben und realistisch nicht Anwendbar sind, gehören abgeschafft! Der Verursacher ist hier nicht (nur) der Zoll, sondern die EU Kommission die so einen Schrott gemacht hat und die lokalen Ämter, die diese Regeln bei selektiver Anwendung als Waffe einsetzen (in dem sie dem der Zollabfertigung entsprechende Aufträge geben). Wobei der Zollbeamte vor Ort auch einen gewissen Spielraum hat und auch mal ein Auge zudrücken kann.
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December 30, 2013, 08:21:05 AM
 #60

Die Geschichte geht weiter....

Ich erhielt vor ca. 2 Wochen erneut einen Miner, diesmal direkt von BFL. Natürlich hing auch dieser beim Zoll und ich bat die dortigen Mitarbeiter das Paket zu öffnen und zu prüfen, damit ich mir den Weg sparen kann, falls wieder etwas zu beanstanden ist. Natürlich gab es etwas...
Angeblich sei das CE Kennzeichen nicht richtlinienkonform nach ProdSG §7/EMVG §8 und §9. Also habe ich mich an BFL gewandt und erhielt tatsächlich ein Schreiben mit Konformitätserklärung für dieses Gerät. Frohen Mutes sandte ich es zum Zoll in der Hoffnung, dass dieses Drama doch noch ein positives Ende nimmt. Pustekuchen, dieses Schreiben lag dem Zoll wohl ohnehin vor, es lag dem Paket bei.

ProdSG §7 Abs.3 besagt folgendes:
(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.

Ein einfacher Aufkleber scheint also nicht unbedingt auszureichen...
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