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Author Topic: Selbstständig + Steuer + Sozialversicherung  (Read 1062 times)
eXme (OP)
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December 17, 2013, 11:49:58 PM
 #1

hallo ich habe ein paar fragen wegen steuer.

soweit ich weiss steuerhöhe bei cryptocurrency steht bei 25%. ich mache ein paar beispiele und ihr müsst mich korrigieren, danke.

ich habe die gewerbe auf meinen namen registriert.
ich habe verkauft 10 BTC bei 1000 € tariff, insgesamt 10000 €

jetzt habe ich 10000 € auf meine gewerbliche konto.
2500 € für father stadt steuer, bleibt 7500 €

die 7500 €  ist nettogewinn, kann ich jetzt auf meine private konto überweisen ohe abzüge (entgelt)?
oder kommen da noch lohnsteuer, krankenversicherung, rentenversicherung, arbeitslosenversicherung, pflegeversicherung dazu, also von 7500 € ? (ich denke ja)

Danke im voraus! Mit jede Frage wird man schlauer ^^



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acidfox
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December 18, 2013, 10:28:51 PM
 #2

Wenn es doch nur so einfach wäre....

Am besten Du gehst zu einem Steuerberater und lässt Dich beraten. Oft ist die Erstberatung kostenlos.
Hier fliesen so viele faktoren ein die Du nicht erwähnt hast und die hier auch den Rahmen sprengen würden.

Du kannst dich aber gerne vorab schonmal ein wenig einlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensgr%C3%BCndung

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December 19, 2013, 12:24:25 PM
 #3

Jepp, ich würde dir auch empfehlen eine gescheite Steuerkanzlei auf zu suchen und meist ist nicht nur die Erstberatung kostenlos, wenn du dauerhafter Kunde wirst.

Vielleicht mal ganz interessant zu lesen:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-steuern-auf-bitcoins-12711783.html
candoo
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December 19, 2013, 12:28:04 PM
 #4

hallo ich habe ein paar fragen wegen steuer.

soweit ich weiss steuerhöhe bei cryptocurrency steht bei 25%. ich mache ein paar beispiele und ihr müsst mich korrigieren, danke.

ich habe die gewerbe auf meinen namen registriert.
ich habe verkauft 10 BTC bei 1000 € tariff, insgesamt 10000 €

jetzt habe ich 10000 € auf meine gewerbliche konto.
2500 € für father stadt steuer, bleibt 7500 €

die 7500 €  ist nettogewinn, kann ich jetzt auf meine private konto überweisen ohe abzüge (entgelt)?
oder kommen da noch lohnsteuer, krankenversicherung, rentenversicherung, arbeitslosenversicherung, pflegeversicherung dazu, also von 7500 € ? (ich denke ja)

Danke im voraus! Mit jede Frage wird man schlauer ^^


Auutsch. Du hast ein  Gewerbe auf deinen Namen registrierst und hast NULL Ahnung? Du hättet sowas alles vorher planen/wissen müssen und nicht erst dannach.

Zur Einschätzung der Steuerlast müssen wir erstmal  die Gewerbeform wissen.

Hast du dich einfach nur selbstständig gemacht und bist Einzelunternehmer oder hast du eine GmbH, UG gegründet?

Desweiteren stehst du mit einem Bein bereits im Gefängnis wenn du nichteinmal weißt ob du Lohnsteuer oder Arbeitslosenversicherung zahlen musst.

Wie kommst du überhaupt auf Arbeitslosenversicherung? WIe soll ein selbstständliger arbeitslos werden? Sich selber gekündigen? Das geht und gibt es nicht...

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
BlueHawaii
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December 19, 2013, 12:51:16 PM
 #5


Wie kommst du überhaupt auf Arbeitslosenversicherung? WIe soll ein selbstständliger arbeitslos werden? Sich selber gekündigen? Das geht und gibt es nicht...


Ganz einfach ... z.B. Insolvenz! Dann ist auch der ehemals Selbständige arbeitssuchend, zwar ohne Anspruch aber de Facto arbeitslos  Grin


candoo
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December 19, 2013, 12:52:48 PM
 #6


Wie kommst du überhaupt auf Arbeitslosenversicherung? WIe soll ein selbstständliger arbeitslos werden? Sich selber gekündigen? Das geht und gibt es nicht...


Ganz einfach ... z.B. Insolvenz! Dann ist auch der ehemals Selbständige arbeitssuchend, zwar ohne Anspruch aber de Facto arbeitslos  Grin

Das musst du während deiner selbstständigkeit in deinen Preisen einkalkulieren um eine entsprechende Rücklage zu bilden. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat kein ehemaliger selbstständiger

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BlueHawaii
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December 19, 2013, 01:00:29 PM
 #7


ich habe die gewerbe auf meinen namen registriert.
ich habe verkauft 10 BTC bei 1000 € tariff, insgesamt 10000 €

jetzt habe ich 10000 € auf meine gewerbliche konto.
2500 € für father stadt steuer, bleibt 7500 €

die 7500 €  ist nettogewinn, kann ich jetzt auf meine private konto überweisen ohe abzüge (entgelt)?



1. sind die 7.500 kein NettoGewinn
2. wäre dies eine Privatentnahme, steuerrechtlich mindert diese zwar das Eigenkapital deines Einzelunternehmens aber nicht den Gewinn
BlueHawaii
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December 19, 2013, 01:02:22 PM
 #8


Wie kommst du überhaupt auf Arbeitslosenversicherung? WIe soll ein selbstständliger arbeitslos werden? Sich selber gekündigen? Das geht und gibt es nicht...


Ganz einfach ... z.B. Insolvenz! Dann ist auch der ehemals Selbständige arbeitssuchend, zwar ohne Anspruch aber de Facto arbeitslos  Grin

Das musst du während deiner selbstständigkeit in deinen Preisen einkalkulieren um eine entsprechende Rücklage zu bilden. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat kein ehemaliger selbstständiger

Habe ich doch geschrieben "ohne Anspruch aber de Facto arbeitslos "
Für Dich hier extra nochmal in fett.

Obwohl dies zugegeben so nicht 100% korrekt ist, auch ein ehemals Selbständiger kann unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
zum Beispiel aus einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
eXme (OP)
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December 19, 2013, 01:29:55 PM
 #9

hallo ich habe ein paar fragen wegen steuer.

soweit ich weiss steuerhöhe bei cryptocurrency steht bei 25%. ich mache ein paar beispiele und ihr müsst mich korrigieren, danke.

ich habe die gewerbe auf meinen namen registriert.
ich habe verkauft 10 BTC bei 1000 € tariff, insgesamt 10000 €

jetzt habe ich 10000 € auf meine gewerbliche konto.
2500 € für father stadt steuer, bleibt 7500 €

die 7500 €  ist nettogewinn, kann ich jetzt auf meine private konto überweisen ohe abzüge (entgelt)?
oder kommen da noch lohnsteuer, krankenversicherung, rentenversicherung, arbeitslosenversicherung, pflegeversicherung dazu, also von 7500 € ? (ich denke ja)

Danke im voraus! Mit jede Frage wird man schlauer ^^


Auutsch. Du hast ein  Gewerbe auf deinen Namen registrierst und hast NULL Ahnung? Du hättet sowas alles vorher planen/wissen müssen und nicht erst dannach.

Zur Einschätzung der Steuerlast müssen wir erstmal  die Gewerbeform wissen.

Hast du dich einfach nur selbstständig gemacht und bist Einzelunternehmer oder hast du eine GmbH, UG gegründet?

Desweiteren stehst du mit einem Bein bereits im Gefängnis wenn du nichteinmal weißt ob du Lohnsteuer oder Arbeitslosenversicherung zahlen musst.

Wie kommst du überhaupt auf Arbeitslosenversicherung? WIe soll ein selbstständliger arbeitslos werden? Sich selber gekündigen? Das geht und gibt es nicht...


Ich habe noch nix gemacht, ich frage erst.

Ja es scheint ein Steuerberater mit Erfahrung ist notwendig.

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realcoin
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December 19, 2013, 05:51:47 PM
 #10

...
Ja es scheint ein Steuerberater mit Erfahrung ist notwendig.

Oder das Gewerbe wieder schnell abmelden und nur die 25% Kapitalertragsteuer zahlen, oder nicht unterjährig verkaufen und dann steuerfrei die Gewinne realisieren.  Tongue


I am not "Realcoin REC"! There were no REC when I sign up the forum...
malloy
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December 26, 2013, 10:47:14 PM
Last edit: December 26, 2013, 11:26:38 PM by malloy
 #11

Servus! Die Frage ist aber auch, wie die Bitcoins in das Unternehmen gekommen sind/kommen sollen. Sind sie vor Anmeldung privat gekauft oder hergestellt worden? Dann ist zu unterscheiden, ob es als Privateinlage deklariert und eingebracht wurde oder als Handelsware eingekauft, oder eben nach Anmeldung erst erstellt/gekauft. Zu beachten ist auf jeden Fall, wie schon gesagt, hier wieder die Privatentnahme. Wenn sie gekauft wurden sind dafür ja im Vorfeld auch Kosten aufgetreten, nicht nur der reine Kaufpreis oder die "Herstellung". Wenn berechnet, wurde dafür ein Equipment verwendet, welches wieder absetzbar (idR drei Jahre oder kürzer, wenn Technik schnell für den dedizierten Gebrauch überaltert, vgl. etwa in Ingenieurbüros) und letztendlich verrechenbar ist, damit der Gewinn errechnet werden kann. Also alles nichts, was man so eben auf einer Papierserviette herunterbrechen kann. Wie im Post zuvor, vielleicht lieber privat und ggf. erst nach der Spekulationsfrist verkaufen. Viele Grüße
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