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Author Topic: bitcoin mining + Verkauf gewerblich?  (Read 1144 times)
f.baasch75 (OP)
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December 19, 2013, 09:41:45 PM
 #1

Hallo bitcoin Fans,

ich wüsste zu gerne, ob man automatisch gewerblich tätig ist, wenn man bitcoins mined und dann verkauft.
Alles was ich bisher gefunden habe beschäftigt sich nur mit der Frage was steuerlich/ rechtlich passiert wenn man coins kauft und wieder verkauft.

Die Frage die mich viel mehr beschäftigt ist was rechtlich passiert wenn man coins erzeugt und dann verkauft.
Ist man automatisch gewerblich tätig? Gibt es irgendwelche finanziellen Grenzen die überschritten werden müssen oder nicht?

Ich kann mir vorstellen, das es doch sehr viele Leute hier betrifft und bin für jeden input dankbar.

Gruss

f.baasch75 (OP)
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December 20, 2013, 02:00:13 PM
 #2

da spriessen die Infos je geradezu aus dem Boden  Shocked
Search_and_Destroy
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December 20, 2013, 03:51:11 PM
 #3

https://bitcointalk.org/index.php?topic=326116.msg4058674#msg4058674
realcoin
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December 20, 2013, 04:34:42 PM
 #4


Gewerbliche genehmigungspflichtige Tätigkeiten und Bafin Erlaubnispflicht sind zwei Paar Stiefel.
http://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/erlaubnispflicht/

Ich habe noch nicht gehört, dass bitcoin mining ein gewerbliche genehmigungspflichtige Tätigkeiten ist. Der Bafin Link ist ja ein Sonderfall...

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Quote
Erlaubnispflicht

Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.


Quote
Tatbestandsmerkmale für Gewerbe

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.[1][2] Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:

    nach außen gerichtete Tätigkeit
    selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
    planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
    Gewinnerzielungsabsicht
    keine generell gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende Tätigkeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe#Nach_au.C3.9Fen_gerichtete_T.C3.A4tigkeit

Aber die Frage müsste eigentlich schon 10x beantwortet sein. Ein aussagekräftiger Link wäre nicht schlecht.

I am not "Realcoin REC"! There were no REC when I sign up the forum...
f.baasch75 (OP)
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December 20, 2013, 11:05:39 PM
 #5

danke für den link von der Bafin Mitteilung. Sehr gute Nachrichten!
nonServiam
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December 21, 2013, 11:31:27 AM
 #6


Wow, super Link. Und von der BaFin echt sauber geschrieben. Sehr sachlich. Bin beeindruckt.
mezzomix
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December 21, 2013, 11:44:36 AM
 #7


Sehr schön. Dann wären diese Fragen ja jetzt endgültig geklärt.
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