Das Problem ist, das der Kunde hier innerhalb von 6 Monaten auf Gewährleistung pocht, so ist der Händler in der Pflicht zu beweisen, das der Mangel bei Kauf nicht vorlag.
<halbwissen>
Soweit ich weiß, hat man erstmal 2 Versuche, die Dinger zu tauschen bzw. zu reparieren.
Erst beim dritten fehlgeschlagenen Reparaturversuch darf der Kunde wandeln.
</halbwissen>
Es wäre aber an ihm, zu beweisen, das er die Teile richtig behandelt hat: Wer den Anspruch geltend macht, muss ihn beweisen.
Ein unsachgemäßer Hub kann bei den Dingern schon Probleme machen, ebenso unzureichende Belüftung.
Im Streitfall könnte es für beide lustig werden.
- der Verkäufer hat keine Anleitung usw. beigelegt
- der Käufer hat gewerblich Vermögen generiert, hat er das angemeldet?
- Käufer hat privat gekauft, will aber gewerblich nutzen
- Verkäufer hat an privat verkauft, das müsste aber ein B2B-Geschäft mit AGB sein, oder?

- Das Gerät ist nicht mehr verfügbar, das darf eigentlich nicht sein. friedcat bzw. yxt müsste ja genauso Garantie/Gewährleistung erfüllen. Aber wo steht, wie lange das ist?
- Das Gerät ist jetzt definitiv wertlos, selbst wenn es funktioniert. Bin gespannt, wie das vor Gericht kommt. schließlich will der Käufer die Dinger hier im genauen Wissen der Nutzlosig- und Untauschbarkeit in Bares umwandeln, nachdem er den Nutzen rausgeholt hat.
Aber jetzt weißt du, warum yxt so unverschämte Preise für die Dinger nimmt...
