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Author Topic: Wiederspruch/Löschung der Bitcoin Martenrechte  (Read 6752 times)
wolfoo (OP)
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March 14, 2014, 11:39:20 AM
 #21

Danke!
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Every time a block is mined, a certain amount of BTC (called the subsidy) is created out of thin air and given to the miner. The subsidy halves every four years and will reach 0 in about 130 years.
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bitcats
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March 14, 2014, 12:40:25 PM
 #22

Gute Sache! Kleiner Dank: tx/3276e996cc63600953090ed57866813efdb5e99398ee59bb0818d5aceb8d376f

"Unser Problem ist nicht ziviler Ungehorsam, unser Problem ist ziviler Gehorsam."  - Howard Zinn
wolfoo (OP)
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March 14, 2014, 02:47:09 PM
 #23

Das freut mich Smiley danke   Cool

Hier kann man sehen was einging bis jetzt
https://blockchain.info/address/12sFiuc9g5BxU9LkkizoS55PYLj4dbb8Tk
kwab
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March 24, 2014, 06:12:55 PM
 #24

Steht irgendwo, wer dieses Patent eingereicht hat?

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yxt
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March 24, 2014, 10:50:50 PM
 #25

Steht irgendwo, wer dieses Patent eingereicht hat?



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wolfoo (OP)
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April 02, 2014, 02:06:08 PM
Last edit: April 02, 2014, 02:45:09 PM by wolfoo
 #26

So Freunde ..  die Sache wird jetzt erst ins rollen kommen.. und die gehen gleich mit Anwälten los Wink

@ yxt >> https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130066146/DE

Gestern hat sich der angeblicher Anmelder der Marke BITCOIN bei mir mit unterdrücke Nummer gemeldet.. Er wollte von mir raus hören wieso ich ihn die BITCOIN Marke so nicht einfach überlassen will Wink

Meine Stellung ist klar... BITCOIN gehört nicht in Private Hände.. und wenn ihr in Zukunft was mit BITCOIN machen wollt ohne mit einer Anzeige zu rechnen dann brauche ich jetzt Hilfe.

Sagt es weiter!!! JETZT und ich brauche Anwälte und Geld. jetzt wird das ganze von Gericht ausgehandelt .. oder aber BITCOIN wird als Marke in Private Hände übergehen.

Wenn Du Geld hast dann helfe mir oder einen Anwalt kennst der nicht bestechlich ist und nur so macht als ob er BITCOIN helfen will nur um die ganze Sache in den Sand zu fahren ... dann bitte ich um Kontakt.

dimico[at]gmx.de





yxt
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April 02, 2014, 02:47:01 PM
 #27

thx für deine Arbeit.
Ich werde des bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Bitcoin  zur Sprache bringen.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=528109.0

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wolfoo (OP)
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April 02, 2014, 05:27:04 PM
 #28

Lasst uns dafür kämpfen.. bis die aufwachen was BITCOIN ist müssen wir dafür kämpfen dass es ein Netzwerk bleibt was man nicht einfach so sich Patentieren sollte.
bitcats
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April 03, 2014, 09:37:43 AM
 #29

So wie es aussieht, war ich wohl der letzte, der dir was gesendet hat. Sehr bedauerlich, dass sich hier keiner beteiligen will, obwohl es auch in ihrem Interesse ist.

"Unser Problem ist nicht ziviler Ungehorsam, unser Problem ist ziviler Gehorsam."  - Howard Zinn
yxt
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April 03, 2014, 12:13:17 PM
 #30

Ich verfolge das Thema, sehe die Aufgabe aber momentan eher beim Bundesverband.
Sollte dies die Mehrheit anders sehe werde ich mein Vorgehen anpassen  Wink

@wolfoo
Für was genau benötigst du momentan Geld /Anwälte?

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Shenka89
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April 03, 2014, 08:34:25 PM
 #31

Das ganze hat so noch immer keinen Sinn...

Das Geld verschleuderst du einfach bis jetzt!

Wenn ich der Anmelder der Marke waere wuerde ich dich auf Schadensersatz / Umsatzverlust verklagen.
Und wenn er nicht gerade "Bettelarm" ist wird er das auch machen und Gewinnen!

Und das sage ich nicht aus 5min googlen Lesen sondern aus Erfahrung.

Wenn das DPMA / HABM / OHIM u.s.w eine Anmeldung zu einer Marke zulassen haben sie die Eintragungsfaehigkeit im Vorfeld geprueft.

Du kannst woerter wie Brot,Hamburg,Mensch nicht eintragen da diese nicht schutzfaehig sind.
Allerdings ist die Marke Bitcoin fuer eben diese Ämter schutzfaehig und daher werden sie eingetragen.

In deinem Fall wirst du nun vor Gericht folgendes Zahlen : Streitwert bei 25000€ (Beispiel)
Gerichtskosten 1015€ + Anwaltskosten auf beiden Seiten + Anfahrtskosten u.s.w!
Da bist du locker bei 3-4K€.

Nun kommen morgen noch 5 Marken BITCOIN dazu willst du gegen alle Einspruch einlegen?
Alleine der Einspruch kostet ja schon knapp 300€ pro Fall!

Absolut falsche weiße an das Thema ranzugehen...

Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!
Und zwar darauf das sie die Marken Bitcoin eintragen obwohl diese nicht eintragungsfaehig sind.
Und nur dann hast du etwas in der Hand und kannst gegen die anderen Sachen vorgehen.

UND NIMM DIR ENDLICH EINEN ANWALT!WENN DU SO WEITER MACHST GEHT DAS GANZ SCHNELL IN DIE INSOLVENZ

mezzomix
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April 04, 2014, 05:31:22 AM
 #32

Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!

Die Behörden lassen sich nicht gerne verklagen, bzw. macht ein Beamter nichts falsch. Da das Gericht eine Behörde und der Richter ein Beamter ist, gibt es da schon mal einen Heimvorteil.

Ich halte es für vernünftiger, den Namen Bitcoin einfach weiter zu verwenden, da er faktisch sowieso schon sehr viel früher da war. Soll der Inhaber doch denn ersten Schritt machen und klagen. Dann ist das Risiko erst mal auf seiner Seite. Auch das Risiko, gegen den Falschen zu klagen, Verfahrensfehler zu machen und gegen jemanden zu klagen, der mangels Masse sowieso nichts bezahlen kann. Selbst wenn er im Prinzip dann damit durchkommen würde, verliert er am Ende. So geht man mit unserem System um - man bringt andere in die Situation, den ersten Schritt zu tun und das Risiko zu tragen. Wenn man Clever ist, sichert man die Konstruktion zusätzlich ab, sodass der Kläger selbst bei einem gerichtlichen Erfolg einen Verlust erleidet!
wolfoo (OP)
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April 04, 2014, 07:51:33 PM
 #33

ich finde bitcoin ist eine neue währung und währungen werden nicht patantiert.. das haben bestimmte leute noch nicht verstanden.. und auch vor jahren 30-40 jahren oder würde das patentamt das wort inetrnet patentieren... wort geld geht auch nicht zu patentieren..

es ist nur eine frage der zeit bis das erste land bitcoin als wächrung akzeptiert und dann ist die ganze sache so oder so gegessen Wink da währungen nicht patantiert werden..

weiter finde ich es einfach zu schade dass bitcoin in private hände fällt.. das ist nur der gedanke den ich habe.. was jetzt weiter passiert weis ich noch nicht.. wer helfen will soll mir schreiben.
Shenka89
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April 05, 2014, 09:50:43 AM
 #34

Wenn du etwas erreichen willst musst du das DPMA verklagen!

Die Behörden lassen sich nicht gerne verklagen, bzw. macht ein Beamter nichts falsch. Da das Gericht eine Behörde und der Richter ein Beamter ist, gibt es da schon mal einen Heimvorteil.




Da hast du recht!
Deshalb braucht man auch

1:Einen Patent und Markenanwalt
2:Einen guten!
3:Extrem viel Geld.

Dieser sollte wissen wie man soetwas angeht und moeglichkeiten gibt es ein paar.

Und das mit dem haftungsrisiko ist ja bekannt....
Will es nicht verstehen aber muss es akzeptieren!
LTD , UG und co sind unter unstaenden sehr schnell im
verklagen.
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April 05, 2014, 03:19:50 PM
 #35

was jetzt weiter passiert weis ich noch nicht..

Quote
Löschung wegen Nichtigkeit
[...] Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber über den Löschungsantrag. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht; erfolgt Widerspruch, wird das Löschungsverfahren vor dem DPMA durchgeführt.

Das hört sich doch relativ klar an.
Ein Löschungsverfahren vor dem DPMA hat aber nichts mit Gericht zu tun, oder? Wahrscheinlich sollte man aber einen Anwalt dabei haben.

Wenn einmal die Nichtigkeit festgestellt wurde, sollte doch die Bearbeitung zukünftiger Anträge klar sein. Oder gibt es da Gegenbeispiele?
Ich meine jetzt das reine schlichte "Bitcoin", nicht irgendwelche Wortkombinationen.
Shenka89
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April 05, 2014, 04:09:33 PM
 #36

Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.


Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen hat noch dazu Weltweit tätig ist wird nicht einfach nur zusehen und abwarten.
yxt
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April 05, 2014, 05:25:20 PM
 #37

Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?

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April 06, 2014, 01:22:35 PM
 #38

Natuerlich gibt es hier Unterschiede.

z.B die Nizza Klassen oder eine Kombi aus Wort & Bildmarke.

Du meinst, wenn die Nichtigkeit für T-Shirts festgestellt wurde ist eine Eintragung für Kaffetassen problemlos möglich?
Hast du da mal ein Beispiel?

Und sollten sich der Rechteinhaber nicht mit dem wiedersprecher einigen wird es vor Gericht geklaert wo den auch sonst?

Warum sollte sich da wer einigen? Schwarze Koffer, oder was?

Welches Gericht wäre denn für "Löschungsverfahren vor dem DPMA" zuständig? Ein DPMA internes?
Shenka89
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April 06, 2014, 08:15:00 PM
 #39

Und eine Anwaltskanzlei wie Baker & McKenzie welche ebenfalls die Marke Bitcoin eingetragen...

Wo kann man die Eintragung einsehen?

Nummer ist die 010103646 guck beim
DPMA nach.

Gab hier uebrigens ein widerspruch einer Deutschen Gmbh!
Dies wurde verloren und die Marke eingetragen.
yxt
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April 06, 2014, 08:44:37 PM
 #40

danke  Smiley

Ah ok mtgox

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