den wichtigsten part des gutachtensquotes hast du ausgelassen:
den direkt nach deiner ausführung.
"Ein signifikantes verdächtiges chromatographisches Signal wurde gefunden, das nicht
identifiziert wurde."
will heissen, wahrscheinlich JWH-XYZ.
und nein, den kann (darf/will) ich nicht sagen, denn sonst wird der auch noch schneller verboten.
und ausserdem könnten sich die kunden dann den reinstoff billiger besorgen...
oder du bist nur retailer, und weisst nicht, wass du da verkaufst.
anyhow, dieser ganze rächermischung/badesalz/raumerfrischer dreck gehört imo schnellstens verboten, was ja mit dem analogvorschlag auch grad versucht wird.
grad nomma mal auf die webseite geguggt.
kids mit fruchtgeschmack anfixen
ihr geht ja ab!
ich hoffe doch sehr, dass ihr wie die GBL dealer damals verknackt werdet.