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Author Topic: Online-Portal (/bussgeldstelle) ist log-in sichtbar?  (Read 298 times)
Greshamsches Geld (OP)
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November 12, 2018, 01:20:03 PM
Last edit: November 12, 2018, 02:13:12 PM by Greshamsches Geld
 #1

Ist der LOG-IN in das Online-Portal der Bußgeldstelle sichtbar?

Der Beschuldigte ist nicht gefahren! (leichter Verstoß)

Der Beschuldigte hat meiner Meinung nach eine Mitwirkungspflicht, damit der Täter ermittelt werden kann. (Die Fahrtenbuch Drohung)
stadt.de/bussgeldstelle Kennung: .........   Passwort: ..........

Der Beschuldigte möchte wissen ob er unbeobachtet dieses Foto einsehen kann. Aber hinterher noch sagen kann (kein Internet) er hat das Foto nicht gesehen. Senden sie mir bitte das Foto.

(bis jetzt sind 35 Tage nach der Tat vergangen. Anhörungsbogen: 05.11.2018 Tattag: 06.10.2018, Verjährung 3 Monate nach Tat? )

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hodlcoins
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November 12, 2018, 01:50:39 PM
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 #2

Are you drunk? Huh
Was genau ist deine Frage?

Der Code und das Passwort ist ein Einmalcode. Es ist auf jeden Fall möglich, die Benutzung festzustellen und einwandfrei dem Brief und damit dem Fall zuzuordnen. Obs gemacht wird...
Ob jemand den Brief geklaut hat, der nichts mit dem Fall zu tun hat, hängt ja wohl von der Versandmethode ab.

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November 12, 2018, 02:00:28 PM
 #3


Was genau ist deine Frage?



Der Beschuldigte möchte wissen ob er unbeobachtet dieses Foto einsehen kann. Aber hinterher noch sagen kann (kein Internet) er hat das Foto nicht gesehen. Senden sie mir bitte das Foto.


Danke für den Hinweis. Ich werde gleich mal die Frage zur Verdeutlichung fett hervorheben.

Zum Verständnis, es gibt ein Zeugnisverweigerungsrecht, unter bestimmten Bedingungen.


qwk
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November 12, 2018, 02:18:43 PM
Merited by Greshamsches Geld (10)
 #4

Wenn ich dich richtig verstehe, lautet die Frage also eigentlich:
Kann ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle sehen, ob man sich eingeloggt und das Foto gesehen hat?

Kurze Antwort: ja.
Es wird mit Sicherheit irgendwo geloggt, und sei es nur in den Logdateien des Webservers.
Ob die Mitarbeiter der Bußgeldstelle das direkt transparent angezeigt bekommen, weiß ich allerdings nicht.

Natürlich kann man behaupten, dass ein technischer Defekt auf User-Seite verhindert hat, dass man das Foto sehen konnte (mein Webbrowser/Adblocker hat das Anzeigen des Fotos verhindert).
Ist halt im Zweifelsfall eine Falschaussage in einem Bußgeldverfahren (die aber wohl nicht strafbar ist).

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November 12, 2018, 02:21:40 PM
 #5

Wenn ich dich richtig verstehe, lautet die Frage also eigentlich:
Kann ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle sehen, ob man sich eingeloggt und das Foto gesehen hat?
Genau. Danke.


Danke auch für den Zusatz ...adblocker oä...

hodlcoins
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November 12, 2018, 02:32:47 PM
 #6

Die Frage ist eher: erkennen die dich wenn sie das Bild sehen. Wink
Du hast ja das Recht nicht auszusagen, wenn es dich oder enge Verwandte belastet, oder?
Also musst du nix zugeben, wenn du oder Frau oder Kind es waren.
Das endet dann eben im Fahrtenbuch, wenn du nichts sagst und dich der Beamte an der Tür nicht erkennen kann.
Nuja, eins willste, eins kriegste.

Bei einem leichten Verstoß sollte es demjenigen aber nichts ausmachen: zahlen und lernen, das machts für alle leichter. So ein Fahrtenbuch nervt.
Oder von was reden wir da?

Interessehalber: Das Foto ist ja aus Datenschutzgründen nicht im Brief. Schicken die das trotzdem auf Anforderung nach? Wäre ja sinnlos, den könnte ja auch wieder ein Fremder lesen.
Ich kenn sowas nicht, denn ich hab einen Tempolimiter der mich vor solcher Post schützt Wink

Achja:
Ich hätte es so formuliert:
****
ich hab ein Blitzerfoto bekommen.
Ich bin aber nicht gefahren und will den Fahrer nicht beschuldigen (oder "weiß ihn nicht").
Im Bescheid steht ich kann das Foto mit Kennung und Passwort ansehen.
Merken die wenn ich das angesehen habe? Oder kann ich trotzdem die Frist verstreichen lassen und auf Verjährung pochen, weil ich gesehen habe das man mich nicht erkennt?
Der erste Monat ist schon gut rum, habt ihr Tips wie ich die anderen beiden schaffe? Wink
****

Ich bin mir sicher mezzomix weiß da was.

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November 12, 2018, 02:42:00 PM
 #7

Die Frage ist eher: erkennen die dich wenn sie das Bild sehen. Wink
Smiley
Der Beschuldigte und Besitzer des KFZ war nicht der Fahrer. Das wird dem Mitarbeiter der Bußgeldstelle auch auffallen, wenn er wegen dem Widerspruch die Fotos sichtet.




So ein Fahrtenbuch nervt.
Oder von was reden wir da?
Entweder ~1 Monat Fahrverbot.
Oder Fahrtenbuch für ein bereits verkauftes Auto.


hodlcoins
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November 12, 2018, 03:31:55 PM
 #8

1 Monat ist für mich nicht klein.
Und das Fahrtenbuch kann m.W. übertragen werden, wenn der Erziehungseffekt nicht greift weil das Auto "zufälligerweise" vertickt wurde, nachdem man den Bescheid (oder Blitzer) gesehen hat.

Nu isses leicht:
Du kuckst das Foto an und sagst du kennst den nicht -> Fahrtenbuch
Du kuckst das Foto an und sagst du kennst den und benennst ihn -> Fahrverbot
Du kuckst das Foto an und sagst Zeugnisverweigerungsrecht -> Fotovergleich aller Verwandten die man belangen könnte inkl. evtl. Haus- oder Arbeitsbesuche, danach Verbot oder Buch sofern Person aufgefunden.
Du kuckst das Foto nicht an -> genau so.

Auf Verjährung kannst du da nicht warten, denn mit Fristablauf für die Zeugenbefragung beginnt das Ermittlungsverfahren und das stoppt die Frist, soweit ich weiß.
Und den Staat so zu ärgern wird auf jeden Fall nicht zu deinen Gunsten ausgelegt.

Du könntest ja sagen: Das war der Testfahrer, der den Karren kaufen wollte, aber hat er nicht und nun weiß ich nicht wie er heißt.
Dann darfst du vielleicht ein paar Monate Lottoscheine schreiben und das war's.

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November 12, 2018, 05:19:02 PM
 #9

Du könntest ja sagen: Das war der Testfahrer, der den Karren kaufen wollte, aber hat er nicht und nun weiß ich nicht wie er heißt.
Dann darfst du vielleicht ein paar Monate Lottoscheine schreiben und das war's.
Ja, dürfte das beste sein.

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November 13, 2018, 06:23:57 AM
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 #10

Du könntest ja sagen: Das war der Testfahrer, der den Karren kaufen wollte, aber hat er nicht und nun weiß ich nicht wie er heißt.
Dann darfst du vielleicht ein paar Monate Lottoscheine schreiben und das war's.
Ja, dürfte das beste sein.

Wenn du schon am Punkt: Fahrtenbuch bist, kommst du nicht mehr drum rum. Fahrtenbuch wird nicht gleich beim ersten Verstoss kommen. Dann müsste ich wohl schon 2-3 führen. Wenn aber innerhalb von 2 Jahren (die übliche Punkteverjährungszeit) mehr als ein nicht zuordenbares Ereigniss stattfindet, kann die Behörde das verhängen. Das ist abhängig von der benutzen Ausrede bzw von der Glaubwürdigkeit der Umstände. Und das sollte Hand und Fuss haben. Jedesmal ein Kumpel, den man nicht kennt, aber den fast neuen Flitzer fährt, wer glaubt das? Schon aus Gründen, weil man um das Strafzettelrisiko weis, wird man Leute von denen man nichts weis, nicht fahren lassen. Selbst bei einem 250 Euro Winterschottbock wird man aufpassen, da jemand der einen Unfall baut, den schönen SF zerdeppert.

Und die Ausrede, das ausgerechnet jetzt, wo es um Fahrtenbuch geht, dein Login von irgendwem anderen missbräuchlich benutzt wird...wer glaubt das?

Bei der Bussgeldsache oder bei Straftaten muss das Delikt nachgewiesen werden. Aber ein Login ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Hier gilt kein "im Zweifel für den Angeklagten" sondern die Abwägung. Hier ist man im Bereich Zivilrecht/Verfahrensrecht/BGB. Da gibt es keine Schuld, sondern nur gemacht oder nicht gemacht, beides ist erlaubt. Und dann wird die Glaubwürdigkeit herangezogen.

Sieh es mal so, würdest du mir glauben, wenn ich das dritte mal bei dir zu Besuch war und dir danach jedesmal 50 Euro fehlen, das ich unschuldig war? Auch wenn ich jedesmal einen anderen Kumpel dabei habe, der es auch gewesen sein könnte? Nein...da ich der gemeinsame Nenner bin, weist du das ich der Dieb bin. Und nicht einer der 3 Kumpels die jeweils dabei waren. Ohne das du es mir dabei konkret nachweisen kannst, aber in Abwägung der Umstände, wirst du mich eben nicht mehr reinlassen, die Kumpels schon.

Und es geht nicht um das unzuverlässige Auto, das immer zu schnell fährt weswegen du ein Fahrtenbuch führen müsste, sondern um den Halter mit Gedächtnisslücken, dem man eine Hilfestellung mit auf den Weg gibt. Fahrtenbuch ist keine Strafe, jo eigentlich schon ich weis, aber von Behördenseite her als Hilfsmittel und Gedächtnisstütze deklariert. Allerdings strafbewehrt.

Wenn du wirklich eine glaubwürdige Ausrede haben willst, solltest du NICHTS machen am Login. Den mal ehrlich: du weist doch ob die Bussgeldstelle recht hat oder nicht. DU weist was war, du musst dazu kein Foto anschauen. Es geht ausschliesslich drum, ob sie es dich erkennen können. Und das ist ein objektives Merkmal, also etwas das du nicht beeinflussen kannst. Egal ob due es siehst oder nicht. Ich würde also mir eine Adresse und einen Namen in einem anderen Land aussuchen. Joe Sniper aus Minnesapolis, 84th Avenue Nord, Minnesota, USA. Hatte hier Urlaub gemacht und wir waren zusammen unterwegs, Kumpel aus einem Onlinegame. Bekommst du trotzdem ein Fahrtenbuch, hast du einfach Pech. Da hilft nichts mehr, zuoft getrickst. Aber mit etwas Glück, zerknirschtem Gesicht und ein bischen Schauspielen könnte es klappen. Wenn du auf Rechthaberei pochst, läufst du gegen die wand. Wenn du aber schuldbewusst bist, zerknirscht, traurig, weil du diesesmal echt versucht hast alles richtig zu machen und nun trotzdem ein Fahrtenbuch bekommen sollst, hast du durchaus eine Chance. Aber ganz sicher hast du keine wenn du polterst und auf dein "Recht" pochst.

Denk mal drüber nach.
qwk
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November 13, 2018, 10:38:47 AM
 #11

Und es geht nicht um das unzuverlässige Auto, das immer zu schnell fährt weswegen du ein Fahrtenbuch führen müsste, sondern um den Halter mit Gedächtnisslücken, dem man eine Hilfestellung mit auf den Weg gibt.
Smiley

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mezzomix
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November 14, 2018, 09:09:56 AM
 #12

Oder Fahrtenbuch für ein bereits verkauftes Auto.

Dann ist der Fall doch klar.  Wink

Am besten ist der bisherige Halter dann auch, bis die Sache abgewickelt ist, kein Halter.
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November 14, 2018, 09:19:56 AM
 #13

Am besten ist der bisherige Halter dann auch, bis die Sache abgewickelt ist, kein Halter.

Ein neuer Wagen ist schon zugelassen.

Hypercrypt
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November 14, 2018, 09:28:42 AM
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 #14

Ist der LOG-IN in das Online-Portal der Bußgeldstelle sichtbar?

Der Beschuldigte ist nicht gefahren! (leichter Verstoß)

Der Beschuldigte hat meiner Meinung nach eine Mitwirkungspflicht, damit der Täter ermittelt werden kann. (Die Fahrtenbuch Drohung)
stadt.de/bussgeldstelle Kennung: .........   Passwort: ..........

Der Beschuldigte möchte wissen ob er unbeobachtet dieses Foto einsehen kann. Aber hinterher noch sagen kann (kein Internet) er hat das Foto nicht gesehen. Senden sie mir bitte das Foto.

(bis jetzt sind 35 Tage nach der Tat vergangen. Anhörungsbogen: 05.11.2018 Tattag: 06.10.2018, Verjährung 3 Monate nach Tat? )


Hi zusammen,

da ich mit etwas ähnlichem zu tun habe, sage ich JA es ist zu sehen. Jedoch nicht für den "normalen Sachbearbeiter".
Der Login ist sogar mit der IP-Adresse zu sehen. Diese Daten werden auch gespeichert.

ABER:
Es gibt eine gewisse Zeit, welche die Daten nur gespeichert werden dürfen. Meist geben die Behörden an, dass dies 6 Wochen sind.
Aber keine Angst, die Logs sind weit aus länger ersichtlich und auch über eine Anzeige bei der Polizei forderbar (aber das will der "Täter" ja nicht. Wink

Aber zur Frage zurück. Ja es ist zu sehen, aber ob ein Sachbearbeiter den Weg geht es zu Prüfen, bezweifele ich.
Dieser wird den einfachen Weg gehen und das Foto senden.

Viele Grüße

mezzomix
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November 14, 2018, 02:22:46 PM
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 #15

Am besten ist der bisherige Halter dann auch, bis die Sache abgewickelt ist, kein Halter.
Ein neuer Wagen ist schon zugelassen.

Der Halter kann ja trotzdem das Argument "KFZ verkauft" anbringen. Sollte das Konzept "gläserener Bürger" zuschlagen, kann der Halter trotzdem geändert werden. Das Fahrtenbuch klebt am Fahrzeug des Halters und nicht am Fahrzeug selbst.

Halter, Eigentümer und Besitzer müssen übrigens nicht identisch sein. Es gibt also genug Spielraum, man muss ihn nur nutzen.
Chefin
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November 15, 2018, 05:55:13 AM
 #16

Genau wegen diesem Spielraum (und das benutzen selbigen) bekommt man das Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt
mezzomix
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November 15, 2018, 09:04:39 AM
 #17

Und auch diese unverbindliche Anordnung kann man daher behandeln wie all die unverbindlichen Richtlinien - nämlich so wie man es am bequemsten ist und einem selbst den grössten Vorteil bietet.
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