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September 25, 2019, 08:27:40 AM |
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Ob Bitcoin oder Geldschein. An Fundsachen erwirbt man keinen Besitz. Es ist Unterschlagung. Auch wenn man davon aussgehen kann, das der ursprüngliche Besitzer die Sache aufgegeben hat, darf man nicht einfach behalten. Zumindest ein Anzeigen auf dem Fundbüro ist nötig. Fundbüro ist kein Unternehmen sondern eine staatliche Einrichtung genau für diesen Zweck.
Zudem dürfte es unmöglich sein, nachzuweisen das verweiste Bitcoins aufgegeben wurden. Dazu müsste man den ursprünglichen Besitzer ausfindig machen. Dann aber würde man eine direkte Aussage dieser Person haben, die erlaubt den key zu knacken.
Das gezielte Suchen nach Keys zum Zwecke der Übernahme der Coins ist zumindest Vorbereitung einer Straftat. Den es ist scheiss egal, ob ich eine Ladenkasse knacke, ein Auto knacke oder eine Verschlüsselung, wenn es nur deswegen gemacht wird sich den Wert anzueignen. Für Bitcoin gelten genau die selben regeln für für alles andere was wir besitzen. Stell dir vor, du hast einen Zettel auf dem steht: der Inhaber hat mir 1000Euro geliehen, welches ich bei Vorlage des Dokuments zurück zahle. Das kann auf dem Rand einer Zeitung stehen, es wäre damit 1000 Euro wert. Und zu sagen, das die Zeitung selbst ein konstenloses Wochenblatt ist und daher keine 1000 Euro wert wird wohl keiner ernsthaft erwägen.
Natürlich wird man sich im Zuge von Ermittlungen fragen müssen, ob man den Dieb ermitteln kann. Das mag ziemlich schwer sein und wenn Bitcoins verweist sind, wird selbst der ursprüngliche Besitzer nicht mehr wissen, das es mal seine waren. Ich kenne kaum jemanden der sich die Bitcoin-Adresse im Kopf merken kann. Also kommt zusätzlich noch dazu, das der ursprüngliche Besitzer nicht mehr nachweisen kann, das es seine Coins sind. Und nach 6 Monaten im Fundbüro wären sie dann beim neuen Besitzer. Aber unterlässt man diese Anzeige läuft nur die Verjährungsfrist für Unterschlagung und die ist glaube ich bei 10 Jahren. So lange könnte man belangt werden.
Und was Besteuerung angeht: Besteuert wird alles was einem zufliest an Wert. Aber erst wenn der Wert realisiert wird, also in Euro umgewandelt ist. Ein Auto das ich finde und selbst benutze, wird keinen finanziellen Zuwachs bringen. Verkaufe ich es aber sofort, musss ich den Zugewinn versteuern. Verkaufe ich es nach 2 Jahren ist es egal(analog zu Bitcoin-Haltefrist). Also reicht es durchaus auch bei gefundenen Coins diese einfach ne Weile liegen zu lassen(natürlich darf man sie vorher auch einmal transferieren). Da sie aber schon lange da liegen und keiner nachweisen kann, ab wann ich Besitzer wurde, dürfte die Haltefrist schon lange rum sein. Eine Besteuerung wäre dann so oder so nicht gegeben. Rein rechtlich zwar schon, aber sind wir mal ehrlich...wer würde sich hinstellen und dem Finanzamt sagen, das er es erst vor 2 Wochen gefunden hat durch zufälliges ermitteln des Keys.
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