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Author Topic: Gesetzesentwurf neue Geldwäscherichtlinie  (Read 256 times)
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July 17, 2019, 12:28:54 PM
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 #1


Der Referentenentwurf für eine neue geldwäscherichtlinie.
Interessant ist das damit Kryxptowährungen dann auch mit erfasst werden.

https://cdn2.hubspot.net/hubfs/5337901/Referentenentwurf-Geldwa%CC%88scherichtlinie.pdf



Quote
Musterbeispiel  derartiger Kryptowerte ist der Bitcoin. Dieser wurde nach dem Whitepaper seiner Entwick-ler als „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ konzipiert. Zu den allgemein anerkannten Geldfunktionen gehört neben der Zahlungs- und Wertaufbewahrungsfunktion die Funktion als Rechnungseinheit. Kryptotoken in Form von „virtuellen Währungen“ sollen regelmäßig zum  Bezug  von  Waren  und  Dienstleistungen  verwendet  werden  und  stellen  damit  Rech-nungseinheiten  zur  Preisbestimmung  dieser  Waren  und  Dienstleistungen  dar.  Zudem  ist  zu berücksichtigen, dass sich selbst die ältesten Kryptowerte weniger als zehn Jahre nach ihrer Erschaffung noch in einer Preisfindungsphase befinden

und hiermit wird dann immerhin anerkannt das Bitcoin eine annerkannte Geldfunktion hat Smiley

Klar über andere Punkte kann man Diskutieren

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July 17, 2019, 04:56:43 PM
 #2

Der Referentenentwurf für eine neue geldwäscherichtlinie.
Interessant ist das damit Kryxptowährungen dann auch mit erfasst werden.
Interessant ist das u.a. deswegen, weil die Politik damit bestätigt, dass Bitcoins bisher ganz offensichtlich gerade nicht vom KWG erfasst werden.
Somit beweist dieser Entwurf, dass die BaFIN mit ihrer bisherigen Einstufung von Bitcoins als Rechnungseinheiten gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers gehandelt hat.

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July 17, 2019, 08:02:07 PM
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 #3

Interessant ist das u.a. deswegen, weil die Politik damit bestätigt, dass Bitcoins bisher ganz offensichtlich gerade nicht vom KWG erfasst werden.
Somit beweist dieser Entwurf, dass die BaFIN mit ihrer bisherigen Einstufung von Bitcoins als Rechnungseinheiten gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers gehandelt hat.
ob es gegen den Willen war kann man evtl hinterfragen, das es jetzt anders gesehen werden soll ist evtl ja auch der Evolution geschuldet das sich jetzt doch mal Leute mehr Gedanken machen wie man dieses Kryptozeug angehen soll.


Es werden auf jeden Fall interessante Zeiten.

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July 18, 2019, 04:16:13 AM
 #4

Es werden auf jeden Fall interessante Zeiten.
Nicht nur interessant, ich fürchte, mords kompliziert hinsichtlich welche Coins man halten/kaufen darf (Bezahlfunktion) und welche nicht (Tokens mit bestimmter Funktion, Securities, ...). Kann mir nicht vorstellen, dass unsere Regierungen hier ein sauberes und einfaches Regelwerk zustande bringen.

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July 22, 2019, 06:29:36 PM
 #5

Auf jeden Fall interessant, habs mal überflogen. Ich habe den Text aber eigentlich so verstanden, dass er die bisherige Einordnung von Kryptowerten, die als "virtuelle Währungen" verwendet werden, als "Rechnungsheiten" bestätigt, nicht aber die von Investment- oder Security Token.

Interessant könnte der Fall "Smart Property" beziehungsweise "Krypto-Gutscheine" sein:

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Ebenso  nicht  erfasst  sind  reine  elektronische  Gutscheine  auf  Bezug  von  Waren  oder  Dienstleistungen im Austausch für die Leistung eines entsprechenden Gegenwerts, denen bestimmungsgemäß nur durch Einlösung gegenüber dem Emittenten eine wirtschaftliche Funktion zukommen soll und die daher nicht handelbar sind und aufgrund ihrer Ausgestal-tung keine investorenähnliche Erwartungshaltung an die Wertentwicklung des Gutscheins oder an die allgemeine Unternehmensentwicklung des Emittenten oder eines Dritten wert- oder rechnungsmäßig abbilden.

"Smart Property" sind ja im Prinzip Gutscheine für Waren. Im Prinzip wäre etwa ein Token, das an den Preis einer Ware gebunden wäre (z.B. ein Barrel Erdöl) nicht von der Richtlinie erfasst. Könnte da eine neue Klasse "genehmigungsfreier Stablecoins" entstehen, wenn die Emittenten z.B. Öl-Derivate statt Fiat-Währungen als Sicherheit hinterlegen? Oder schließt der erste Nebensatz ("denen bestimmungsgemäß" usw.) solche Token aus?

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