Trifft in Österreich wenn dann nur Bitpanda denke ich, oder?
So eine Vorschrift stellt vor allem für jene Unternehmen, die quasi-anonymes Traden/Kaufen erlauben, ein Problem dar, da diese zwingend KYC einführen müssen, sonst kann eine Meldung an jetzt bspw. die FMA nicht stattfinden. Was mit der Vorschrift also erreicht wurde, ist vorrangig ein KYC-Zwang bei Krypto-Dienstleistern.
Sofern das Limit für Aus- bzw. Einzahlungen nicht unter 2.000€ liegt, denn für Beträge unter 2.000€ müsste der Service kein KYC anfordern*:
Der Gesetzesentwurf soll zum 10. Januar 2020 in Kraft treten und geltende EU-Richtlinien zur Geldwäsche (Geldwäschegesetz) umsetzen. Hintergrund ist der verstärkte Kampf der EU gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terroristen. Die Richtlinie (EU) 2018/843 umfasst diverse Maßnahmen, entsprechend betrifft auch der Referentenentwurf des deutschen Finanzministeriums neben dem Goldmarkt Bereiche wie die Immobilienbranche, das Glücksspiel, den Kunstmarkt oder die Kryptogeld-Branche. Sie alle gelten als besonders anfällig für Geldwäsche.
Es ist nicht die erste Maßnahme, die den Gebrauch von Bargeld einschränken soll. Bereits vor zwei Jahren wurde die allgemeine Bargeldobergrenze von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt – mit Verweis auf dieselben Gründe, die auch nun bemüht werden.
Kritiker der Maßnahmen äußerten schon damals den Verdacht, dass der Gesetzgeber eine ganz andere Absicht hegt: Die schleichende Austrocknung des Bargeldgebrauchs in der Bevölkerung. Eine umfassende Kontrolle aller Geldströme würde eine Durchsetzung von geld- und zinspolitischen Entscheidungen schließlich deutlich vereinfachen.
Quelle: Regierungsplan: Deutsche sollen Gold nur noch bis 2000 Euro anonym bekommenSollte der Service also ein Limit von 2.000€ erfordern und darüber sind Ein- bzw. Auszahlungen nicht möglich, bräuchte er theoretisch kein KYC, da er unterhalb der Limits bleibt.
Eine Lizenz von der BaFin bräuchte er dann meines Erachtens aber trotzdem (dass er sicherstellt, alle Aus- bzw. Einzahlungen über 2.000€ zu blockieren).
Damit wird nun jedoch wesentlich erschwert, dass neue, kleine und innovative Firmen Dienste rund um Kryptos anbieten, da diese auf einen Schlag auch meldepflichtig sind und sowas natürlich nur mit dementsprechend Kapital und Aufwand verbunden ist.
Könnte mir vorstellen, dass Firmen, die ein gewisses Volumen nicht überschreiten, von der Regelung ausgenommen werden aber müsste man sehen, wie das Gesetz dann genau aussieht.
*wäre schön, wenn man das Gesetz so formuliert, dass der Service für Beträge unter 2.000€ kein KYC verlangen
darf, um die Privatsphäre der normalen Verbraucher nicht zu gefährden.