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Author Topic: Störerhaftung bei Freifunk  (Read 418 times)
rs69 (OP)
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June 13, 2020, 06:22:09 PM
 #1

Hallo,
ich dachte das Thema wäre juristisch geklärt
http://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/
Aber offenbar doch nicht.
Weiter stellt sich mir die Frage, wie man das zurück verfolgen konnte. Ich dachte Freifunk wird eben aus diesem Grunde getunnelt um Rückverfolgung auszuschließen.

VG
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June 13, 2020, 07:04:15 PM
 #2

Hallo,
ich dachte das Thema wäre juristisch geklärt
http://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/
Aber offenbar doch nicht.
Weiter stellt sich mir die Frage, wie man das zurück verfolgen konnte. Ich dachte Freifunk wird eben aus diesem Grunde getunnelt um Rückverfolgung auszuschließen.

VG

Danke für den Hinweis auf den Bericht.
Aber wenn du den verlinkten Post ganz gelesen hättest, dann wüßtest du das die alte Dame nicht getunnelt hat.


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July 02, 2020, 02:12:15 PM
 #3

Freifunk ist kein Freibrief. Und IT-Sachverständige sind kein DAU.

Die Rechteinhaber haben ausreichend Geld sich auch gutes Personal zu leisten. Und wie der Begriff nahelegt, haben sie auch das recht dazu, sich zu verteidigen gehen ungezahlte Inanspruchnahme ihre Werke.

Bei Freifunk wird natürlich alles möglich zusammen gemixed, daher wähnt man sich in Sicherheit, in der Masse unter zu gehen. Ich als Sachverständiger würde da einfach mal hergehen und die Uploadrate dieses Anschlusspunktes vermessen. zB ein DSL100 Anschluss, der mit ca 50Mbit Daten saugt aus P2P Partnern. Zeitgleich prüfe ich mal wieviel Clients ich im WLAN dieses Anschlusses ausmachen kann, mitschneiden der Pakete, man muss nur die Anzahl und die Herkunft wissen, der Inhalt ist egal. Da jedes Paket eines Client eindeutig adressiert ist(man bekommt eine IP vom WLAN-Router), ist sowas billig mit einfachsten Mitteln zu machen. Des weiteren würde ich auch prüfen wie gut die WLAn-Ausleuchtung überhaupt ist. Komme ich nahe genug ans WLAN ran um überhaupt nennenswert Daten saugen zu können?

Also mal 1-2 Std investieren, indem man vor die Haustüre des Anschluss fährt und prüft was Sache ist.

Vor Gericht lege ich das dann vor. zB das keine weiteren Clients in dieser Zeit online waren, keine Querverbindung gefahren wurde, aber aus diesem Anschluss heraus Filme Downloaded wurden. Vor Gericht muss dann der Anschlussinhaber darlegen, was da los war. Er muss also erxtmal seine Unschuld nicht beweisen. Aber er muss dann meine Beweise widerlegen. Und da kommt er ins Schleudern. Das ganze läuft mit Anwalt, also diese Oma ist sicherlich nicht schlecht beraten worden. Zumal ihr Enkel wohl gute Kenntnisse hat und den Anwalt unterstützen kann.

Für mich sieht das so aus: die Beweislast ist erdrückend, sich hier rauszuwinden, nachdem soviel Gegenbeweise gesammelt wurden ist schwer. Mutti Wird ihr Kind nicht reinreiten. Also dem Anwalt sagen: Wir müssen wohl zahlen, also sollen sie es mir aufdrücken. Wenn du nämlich Älter bist, wird dir sowas egal. Und beim Kind sowieso. Vor Gericht wurde das aber sicherlich nicht so kommuniziert. Den sonst würde der Richter umschwenken und das Kind anklagen. Weil Fakt ist, das es ja irgendwer dort eingerichtet hat. Das mit dem Tunneln hat leider den Nachteil, das die Bandbreite einknickt. Und ich weis jetzt auch nicht, ob bei Freifunk überhaupt die lokalen Daten des Anschlussinhabers überhaupt getunnelt werden und nicht nur die WLAN-Clients. Die wenigsten binden ihren PC per WLAN an, weil das fürs Zocken ziemlich Nachteile haben kann.
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