Bitcoin Forum
May 08, 2024, 06:39:22 AM *
News: Latest Bitcoin Core release: 27.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: « 1 [2]  All
  Print  
Author Topic: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen  (Read 497 times)
gdm41 (OP)
Member
**
Offline Offline

Activity: 161
Merit: 15


View Profile
February 04, 2022, 10:31:33 AM
 #21


Danke für die Rückmeldung.
Kannten sie die Daten von Veräußerungen nach mehr als einem Jahr und haben die weggelassen?
Oder waren die garnicht in der Dokumentation?

Jo, kannte sie. Hatte den Steuerreport hingeschickt und darins stehen auch verkäufe, die älter als 1 jahr sind.

1715150362
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1715150362

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1715150362
Reply with quote  #2

1715150362
Report to moderator
Advertised sites are not endorsed by the Bitcoin Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction.
1715150362
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1715150362

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1715150362
Reply with quote  #2

1715150362
Report to moderator
mucke12
Member
**
Offline Offline

Activity: 77
Merit: 15


View Profile
October 12, 2022, 08:54:41 AM
 #22

Hallo, ich möchte mal das Thema wieder aufgreifen. Wie schaut es denn als Selbstzahler mit Einkünften aus Staking aus (§ 22 Nr. 3 EStG). Werden diese auch als Einkommen angerechnet
tyKiwanuka
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1694
Merit: 1670


#birdgang


View Profile
October 12, 2022, 10:01:02 AM
 #23

ja

.....wie die Zeit fliegt.....
mucke12
Member
**
Offline Offline

Activity: 77
Merit: 15


View Profile
October 12, 2022, 10:16:59 AM
 #24

ja

Alles klar, danke. Sollte ich aber gesetzlich Versichert sein ( midijob/angestellt) ist das nicht der Fall oder? (btw es geht nur um den Krankenkassenbeitrag nicht die steuern)
tyKiwanuka
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1694
Merit: 1670


#birdgang


View Profile
October 12, 2022, 10:24:20 AM
Merited by mole0815 (1)
 #25

Dann wird dein KK Beitrag ja direkt vom Lohn abgezogen und damit ist KK-technisch alles abgegolten, egal was du sonst noch so verdienst. Die KK will dann ja auch keine weiteren Unterlagen von dir (wie z.B. Steuererklärung), um die Höhe des Beiträges zu bestimmen.

Also ja Wink

.....wie die Zeit fliegt.....
mucke12
Member
**
Offline Offline

Activity: 77
Merit: 15


View Profile
October 12, 2022, 10:37:14 AM
 #26

Dann wird dein KK Beitrag ja direkt vom Lohn abgezogen und damit ist KK-technisch alles abgegolten, egal was du sonst noch so verdienst. Die KK will dann ja auch keine weiteren Unterlagen von dir (wie z.B. Steuererklärung), um die Höhe des Beiträges zu bestimmen.

Also ja Wink

Dann nochmals vielen dank  Smiley
Christoph
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 21
Merit: 2


View Profile
December 22, 2022, 05:20:10 PM
Merited by gdm41 (1)
 #27

Nochmal zur Zusammenfassung:

Für Deutschland gilt folgendes: die Krankenkassenbeiträge für nicht über den Arbeitgeber/Eheparther/… versicherte (also Selbständige/Vermieter/…) werden laut Gesetz aus dem SteuerBESCHEID berechnet, den dürfen die Krankenkassen als Nachweis verlangen. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß für alle Kryptogewinne jeweils die steuerlichen Regelungen gelten und mit Zeitversatz berechnet wird, also die Beiträge werden immer nach dem letzten übermittelten Bescheid angepaßt und gegebenenfalls nachträglich korrigiert, aber nicht rückwirkend zu Gunsten des Beitragszahlers, wenn jener die Bescheide nicht rechtzeitig einreicht (also am besten gleich nach Erhalt des neuesten, zumindest, wenn der für eine Minderung gegenüber dem vorherigen sorgt).

Es KANN sein, daß die eine oder andere Krankenkasse auch andere Unterlagen annimmt, aber vorgesehen ist das nicht.

Der „offizielle“ Sinn der Regelung ist, daß das, was das Finanzamt ohnehin schon prüft, dann nicht erneut durch die Krankenkassen aus denselben Unterlagen geprüft zu werden braucht. Aus Kostengründen ist das sinnvoll, aus datenschützerischen „je nachdem“ (in den meisten Fällen dürften die ganzen Einzelbelege mehr Rückschlüsse zulassen als der Steuerbescheid).

Wer keine Steuern zahlt, zahlt den Mindestbeitrag (und ja – der ist zu hoch, verglichen mit finanziell gleichgestellten Arbeitnehmern). Das Schlupfloch ist: wer mit Kryptogewinnen (oder eben anderen „privaten Veräußerungsgeschäften“) durch Verkäufe jenseits der Haltefrist in Saus und Braus lebt, kommt da preisgünstig weg, alle anderen krankenkassenmäßig eher nicht.

Das gilt alles nur für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für „Privatpatienten“.

Grüße, Christoph
Pages: « 1 [2]  All
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!