XtA (OP)
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April 03, 2021, 12:26:12 PM Last edit: April 03, 2021, 02:05:04 PM by XtA |
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Hallo Ich habe vor ca.1-2Monaten, ohne jegliche Vorkenntnisse angefangen meine HW für ETH Mining laufen zu lassen. In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme, wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf. Mit meiner Hardware generiere ich aktuell, nach Stromkosten, um die 450-600€ im Monat. Man bekommt im Netz tonnenweise Informationen zum Thema Trading, aber leider kaum etwas zum Thema mining. Meist wird direkt auf einen Steuerberater verwiesen. Verstehe nicht weshalb das so ein NOGO Thema ist. Was ich für mich bis dato in Erfahrung bringen konnte: Ich habe ein Gewerbe anzumelden. Meine entstandenen Kosten, Hardware, Strom zb. und die geminten Coins bei Eingang in mein Wallet, habe ich nach aktuellen Kurs in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zu führen. Bilanzierung entfällt, da Gewinn unter 60k. Gewerbesteuer entfallt ebenfalls unter 24,5k€ Steuern fallen bei Eingang in mein Wallet an. Das ist für mich bis dahin plausibel und nachvollziehbar. Aber wie geht es dann weiter? Ist meine Steuerschuld damit beglichen, oder muss ich bei verkauf nochmal Steuern zahlen? Kann ich danach frei über die coins verfügen? Ich meine den ersten Stunden hier im Forum entnehmen zu können, das hier etliche mining betrieben und hoffe ihr könnt eure Erfahrungen mit mir teilen. edit: Einer Seite konnte ich nun diese Erklärung entnehmen:Es ist ja so, dass Sie beim Mining im gewerblichen Bereich sind. Sie müssen also die Mining-Leistung und den Ertrag daraus versteuern. Der Ertrag entsteht mit Einbuchung des Coins. Das heißt, wenn Ihnen der Bitcoin oder das Ethereum eingebucht werden und Sie darüber verfügen können, dann ist es eingenommen. Der kniff liegt dann in einer Formalie die so genannte Entnahme ist das Stichwort. Wenn Sie deutlich und verständlich machen, dass Sie den gewonnenen Coin entnehmen, dann gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen des § 23 EStG. Das heißt, Sie sind im Privatbereich und können den Coin steuerfrei nach einer Haltedauer von einem Jahr veräußern.In der Folge bleibt der Ertrag zwar steuerpflichtig, die Wertsteigerung wird aber steuerfrei. Dem Steuerthread von qwk habe ich diese Aussage entnommen:Haltefrist beim Mining Wer Bitcoins für den „Eigenbedarf“ mint, muss seine Kurs-Gewinne beim Verkauf nicht versteuern. Da es keinen Anschaffungszeitpunkt gibt, beginnt auch keine Haltefrist zu laufen.Steuern auf Coins aus Mining a) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern. b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.
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hanspeter77
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April 03, 2021, 01:44:48 PM |
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Hallo
Ich habe vor ca.1-2Monaten, ohne jegliche Vorkenntnisse angefangen meine HW für ETH Mining laufen zu lassen. In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf. Mit meiner Hardware generiere ich aktuell, nach Stromkosten, um die 450-600€ im Monat.
Man bekommt im Netz tonnenweise Informationen zum Thema Trading, aber leider kaum etwas zum Thema mining. Meist wird direkt auf einen Steuerberater verwiesen.
Was ich für mich bis dato in Erfahrung bringen konnte, ich habe ein Gewerbe anzumelden. Meine entstandenen Kosten, Hardware, Strom zb. und die geminten Coins bei Eingang in mein Wallet, habe ich nach aktuellen Kurs in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zu führen. Bilanzierung entfällt, da Gewinn unter 60k. Gewerbesteuer entfallt ebenfalls unter 24,5k€ Steuern fallen bei bei Eingang in mein Wallet an.
Das ist für mich bis dahin plausibel und nachvollziehbar. Aber wie geht es dann weiter?
Ist meine Steuerschuld damit beglichen, oder muss ich bei verkauf nochmal Steuern zahlen? Kann ich danach frei über die coins verfügen?
Ich meine meinen ersten Stunden hier im Forum entnehmen zu können, das hier etliche mining betrieben und hoffe ihr könnt eure Erfahrungen mit mir teilen.
also als Kleingewerbe bis du bis 20k umsatz /12,500Gewinn) im jahr steuerfrei, alles darüber must du ein normales gewerbe anmelden. mit deinem mining gewinn musst du nichts verteuern weil du noch unter den werten bist. kann also alles weiterlaufen lassen ohne was machen zu müssen. meine einschätzung
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censeo
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April 03, 2021, 03:37:39 PM |
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In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme, wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf.
Der Deutsche neigt leider zu vorauseilendem Gehorsam Steuerpflichtig bist Du m.E. nur wenn Du die Mining-Erträge innerhalb eines Jahres verkaufst. Ansonsten liegen sie in Deiner Wallet, zu der ausser Dir niemand, d.h. auch das Finanzamt keinen Zugang hat. Es handelt sich ja um keine Währung und keine offiziellen Zahlungsmittel.
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quasimodo
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April 03, 2021, 03:44:56 PM |
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In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme, wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf.
Der Deutsche neigt leider zu vorauseilendem Gehorsam Steuerpflichtig bist Du m.E. nur wenn Du die Mining-Erträge innerhalb eines Jahres verkaufst. Ansonsten liegen sie in Deiner Wallet, zu der ausser Dir niemand, d.h. auch das Finanzamt keinen Zugang hat. Es handelt sich ja um keine Währung und keine offiziellen Zahlungsmittel. Da bin ich anderer Meinung. Egal wie lange du die in der Wallet hälst es bleibt Einkommen aus (Klein) Gewerbe und kein Kapitalertrag. Der Handwerker kann ja sein Geld aus Aufträgen auch nicht 1 Jahr auf der Bank liegen lassen und dann ist es steuerfrei.
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censeo
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April 03, 2021, 04:26:36 PM Last edit: April 03, 2021, 05:06:00 PM by censeo |
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Da bin ich anderer Meinung. Egal wie lange du die in der Wallet hälst es bleibt Einkommen aus (Klein) Gewerbe und kein Kapitalertrag. Der Handwerker kann ja sein Geld aus Aufträgen auch nicht 1 Jahr auf der Bank liegen lassen und dann ist es steuerfrei. Eine Wallett ist ja im Gegensatz zu einem Bankkonto keiner Person zugeordnet. Und nun erkläre mir bitte, wie das Finanzamt mein "Mining-Einkommen" feststellen soll. -------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Handel mit Kryptowährungen gilt: "Wichtig bei der Besteuerung sind zwei Werte: Der Ertrag bzw. der Gewinn, den du mit dem Verkauf deiner Bitcoins erzielt hast. Die Zeitspanne, in der du die Bitcoins besessen hast. Dabei gilt: Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. " https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/--------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Miner gilt: "Krypto-Mining und Steuern Wer seine digitalen Münzen durch das sogenannte Mining erhält oder sogar durch das Schürfen von Kryptocoins Gewinne erwirtschaftet, hat laut Gesetz Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt – und diese Gewinne müssen entsprechend versteuert werden. Auch beim Cloudmining, also beim Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen von Kryptos aus der Ferne, fallen in der Regel Steuern an. Das hängt aber von Vertrag und Anbieter ab." https://www.finanzen.net/ratgeber/bitcoin-steuererklaerungDie Frage ist nur, wie das Finanzamt meine Mining-Steuerpflicht feststellen will. All meine Walletts sind anonym. Das Mining selbst läuft ohne Anmeldung. Darüberhinaus erziele ich die Mining-Einkünfte im Ausland. Sind sie überhaupt steuerpflichtig ?
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XtA (OP)
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April 03, 2021, 04:31:17 PM |
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In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme, wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf.
Der Deutsche neigt leider zu vorauseilendem Gehorsam Steuerpflichtig bist Du m.E. nur wenn Du die Mining-Erträge innerhalb eines Jahres verkaufst. Ansonsten liegen sie in Deiner Wallet, zu der ausser Dir niemand, d.h. auch das Finanzamt keinen Zugang hat. Es handelt sich ja um keine Währung und keine offiziellen Zahlungsmittel. Glaube mir, ich bin der einer der letzten der zu vorauseilendem Gehorsam neigt, bin liberal und alternativ durch und durch. Allerdings habe ich keinen Bock drauf, das mich das Thema in ein paar Jahren einholt. Spätestens wenn ich €´s aus irgendwelchen Coinbörsen auf mein Konto auszahle, könnten Fragen aufkommen. Mir wäre es auch lieber die Auszahlung über etliche Umwege, Steuerfrei zu erhalten.
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censeo
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April 03, 2021, 04:55:46 PM |
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Allerdings habe ich keinen Bock drauf, das mich das Thema in ein paar Jahren einholt. Spätestens wenn ich €´s aus irgendwelchen Coinbörsen auf mein Konto auszahle, könnten Fragen aufkommen. Mir wäre es auch lieber die Auszahlung über etliche Umwege, Steuerfrei zu erhalten.
Kauf Dir doch etwas schönes: "Dennoch gibt es bereits einige Airlines, Restaurants, Online-Händler oder Software-Unternehmen wie Microsoft oder Dell, die das Cybergeld als Zahlungsmittel akzeptieren. Weitere sind: Rakuten – Online-Einzelhändler Expedia – Reiseplattform Alienware – Gaming-Systeme 1-800-Flowers.com – Geschenk- und Blumenonlinehandel airBaltic – lettische Airline Greenpeace Wikipedia Mozilla Hotel Schani – Hotel in Wien Peach – japanische Airline" https://www.merkur.de/leben/geld/kann-jetzt-schon-bitcoins-zahlen-zr-8777577.htmlEinen Tesla soll man angeblich auch per Bitcoin zahlen können.
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XtA (OP)
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April 03, 2021, 05:05:41 PM |
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Die Frage ist nur, wie das Finanzamt meine Mining-Steuerpflicht feststellen will.
All meine Walletts sind anonym. Das Mining selbst läuft ohne Anmeldung.
Die sind genau so lange anonym bis Du anfängst Crypto´s in € oder $ zu tauschen. Und sollte das Finanzamt irgendwann mal darauf aufmerksam werden, musst Du nachweisen wie Du an die Coins gekommen bist. Ansonsten wird geschätzt und mit Strafen um sich geworfen. Es ist wie so oft im Leben, der kleine Mann darf blechen. Die Gr0ßen wenden sich an die Big Four.
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1miau
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April 03, 2021, 05:27:41 PM |
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Wie kommst du denn darauf, dass es überhaupt gewerblich sein sollte? Ich betreibe zwar selbst kein Mining, daher kann ich nicht auf "Erfahrungen aus der Praxis" verweisen aber leider geistern zu Trading und auch Mining immer wieder Vorwürfe der Gewerblichkeit herum, die beim Trading in fast allen und beim Mining in den meisten Fällen nicht zutreffend sind. Zuerst müssen für ein Gewerbe alle folgenden 4 Pukte zutreffen: - Selbständigkeit: Selbständig ist, wer weisungsfrei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr handelt. - Gewinnerzielungsabsicht: Darunter wird das planmäßige Streben verstanden, mehr zu erwirtschaften als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. - Dauerhaftigkeit: Das Gewerbe muss mit einer gewissen Nachhaltigkeit, der sogenannten Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht, betrieben werden. - Außenwirkung: Der Betrieb muss als solcher nach Außen erkennbar sein. https://www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/gewerberecht/wer-ist-gewerbetreibender-/4321716Bei deinem hier geschilderten Beispiel scheint bereits die Außenwirkung nicht vorhanden zu sein. Zudem halte ich Dauerhaftigkeit für fraglich und Gewinnerzielungsabsicht nicht in dem Maße relevant, da es hier vor allem auf die Größe ankommt. Wurde hier langfristig eine signifikante Menge Hardware angeschafft, um dauerhaft Profit zu generieren? Ansonsten fällt es unter "Liebhaberei", die häufig zutrifft, wenn man sich nicht gerade den Keller komplett umbaut und mit neu gekaufter Hardware vollpackt. Hallo
Ich habe vor ca.1-2Monaten, ohne jegliche Vorkenntnisse angefangen meine HW für ETH Mining laufen zu lassen.
Wie umfangreich das genau ist, können wir nicht sagen, ich würde jedoch "Liebhaberei" vermuten. Und da Ethereum eh bald zu PoS wechselt, erübrigt sich das mit der Dauerhaftigkeit. Ich weiß nicht, auf welchen Seiten du gelesen hast, weil die meisten Seiten differenzieren da sehr gut und in den meisten Fällen ist privates Mining / Staking, als Liebhaberei eigestuft. Was etwas strittig ist, ist ob der Verkauf der geminten Bitcoins innerhalb eines Jahres steuerfrei ist oder nicht. Diese Seite sagt z.B. dass dies nicht der Fall ist und begründet dies auch: https://www.tax-news.de/news/sind-bitcoin-gewinne-steuerpflichtig/Richtigerweise ist in dem Verkauf selbst geschürfter Kryptowährungen innerhalb eines Jahres kein privates Veräußerungsgeschäft zu sehen, da von § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG lediglich zuvor angeschaffte, nicht aber selbst hergestellte Wirtschaftsgüter umfasst sind (so auch FinMin Hamburg v. 11.12.2017, S 2256 – 2017/003-52). Ich hingegen bin mir da weniger sicher, ob das tatsächlich steuerfrei ist. Mit einer Versteuerung im Falle eines Verkaufs innerhalb eines Jahres wäre das unproblematisch. Ein Verkauf nach einem Jahr würde auch diese Problematik umgehen und wenn du nicht darauf angewiesen bist, mit den Erträgen aus dem Mining die Ausgaben für Strom und Hardware zu decken, würde das ebenfalls die Einstufung als professionelles Gewerbe konterkarieren, da es auf Liebhaberei hinausläuft. Letztendlich kommt es aber immer auf die Auslegung des Finanzamts drauf an.
In der Zwischenzeit habe ich mich etwas ausführlicher mit der Materie auseinandergesetzt und schnell erfahren das ich für die kleine Nebeneinnahme, wohl ein Kleingewerbe anmelden muss und steuern Zahlen darf.
Der Deutsche neigt leider zu vorauseilendem Gehorsam Steuerpflichtig bist Du m.E. nur wenn Du die Mining-Erträge innerhalb eines Jahres verkaufst. Ansonsten liegen sie in Deiner Wallet, zu der ausser Dir niemand, d.h. auch das Finanzamt keinen Zugang hat. Es handelt sich ja um keine Währung und keine offiziellen Zahlungsmittel. Glaube mir, ich bin der einer der letzten der zu vorauseilendem Gehorsam neigt, bin liberal und alternativ durch und durch. Mach dir nichts aus den Unterstellungen, so lange du kein Corona-Leugner bist, die laufend ihren Müll ins Forum kübeln, ist alles supi.
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censeo
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April 03, 2021, 05:31:56 PM |
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Die sind genau so lange anonym bis Du anfängst Crypto´s in € oder $ zu tauschen. Und sollte das Finanzamt irgendwann mal darauf aufmerksam werden, musst Du nachweisen wie Du an die Coins gekommen bist. Ansonsten wird geschätzt und mit Strafen um sich geworfen.
Es ist wie so oft im Leben, der kleine Mann darf blechen. Die Gr0ßen wenden sich an die Big Four.
Die Trading-Platformen, denen ich die Coins aus meinen Walletts überweise, befinden sich ja meist im Ausland. Ich bezweifele, dass eine Auskunftspflicht gegenüber den deutschen Finanzbehörden besteht.
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censeo
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April 03, 2021, 05:40:22 PM |
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Wie kommst du denn darauf, dass es überhaupt gewerblich sein sollte? Ich betreibe zwar selbst kein Mining, daher kann ich nicht auf "Erfahrungen aus der Praxis" verweisen aber leider geistern zu Trading und auch Mining immer wieder Vorwürfe der Gewerblichkeit herum, die beim Trading in fast allen und beim Mining in den meisten Fällen nicht zutreffend sind.
Daher sprach ich ja von vorauseilendem Gehorsam Zuerst müssen für ein Gewerbe alle folgenden 4 Pukte zutreffen: Quote - Selbständigkeit: Selbständig ist, wer weisungsfrei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr handelt. - Gewinnerzielungsabsicht: Darunter wird das planmäßige Streben verstanden, mehr zu erwirtschaften als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. - Dauerhaftigkeit: Das Gewerbe muss mit einer gewissen Nachhaltigkeit, der sogenannten Wiederholungs- oder Fortsetzungsabsicht, betrieben werden. - Außenwirkung: Der Betrieb muss als solcher nach Außen erkennbar sein. https://www.ihk-berlin.de/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/gewerberecht/wer-ist-gewerbetreibender-/4321716Danke. Damit sind hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt ! Dauerhaftigkeit und Aussenwirkung sind in meinem Falle nicht gegeben.
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quasimodo
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April 03, 2021, 06:45:49 PM |
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Die sind genau so lange anonym bis Du anfängst Crypto´s in € oder $ zu tauschen. Und sollte das Finanzamt irgendwann mal darauf aufmerksam werden, musst Du nachweisen wie Du an die Coins gekommen bist. Ansonsten wird geschätzt und mit Strafen um sich geworfen.
Es ist wie so oft im Leben, der kleine Mann darf blechen. Die Gr0ßen wenden sich an die Big Four.
Die Trading-Platformen, denen ich die Coins aus meinen Walletts überweise, befinden sich ja meist im Ausland. Ich bezweifele, dass eine Auskunftspflicht gegenüber den deutschen Finanzbehörden besteht. Es ging nicht darum ob dir das Finanzamt irgendwas nachweisen kann oder nicht sondern ob du steuerpflichtig bist. Selbstverständlich sind auch im Ausland erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Wie gesagt ob der Nachweis zu erbringen ist, ist eine andere Sache. Möglicherweise sind solche Nebenerwerbseinkünfte auch unter einer Grenze. Es ist auf jedenfall sinnvoller sowas zu deklarieren als später Schwierigkeiten zu bekommen. In meinem Land gibt es keine Kapitalertragssteuer, also sind alle Gewinne aus trading steuerfrei. Einkünfte aus Mining werden allerdings als Einkommen gewertet und sind steuerpflichtig.
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censeo
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April 03, 2021, 07:44:47 PM Last edit: April 03, 2021, 08:15:44 PM by censeo |
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Es ging nicht darum ob dir das Finanzamt irgendwas nachweisen kann oder nicht sondern ob du steuerpflichtig bist. Selbstverständlich sind auch im Ausland erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Wie gesagt ob der Nachweis zu erbringen ist, ist eine andere Sache. Möglicherweise sind solche Nebenerwerbseinkünfte auch unter einer Grenze. Es ist auf jedenfall sinnvoller sowas zu deklarieren als später Schwierigkeiten zu bekommen.
In meinem Falle geht es auch darum, ob eine angebliche Steuerpflicht praktisch durchsetzbar ist oder nur auf dem Papier steht. Wir haben ja inzwischen gelernt, dass ein Gewerbe nur anzumelden ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
"Die Rechtswissenschaft geht hinsichtlich des Gewerbebegriffs von den folgenden Defintionsmerkmalen aus: https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbeMerkmal "auf Dauer angelegt"Trifft in meinem Falle nicht zu, denn ich mine nur gelegentlich bei Sonnenschein, um überschüssigen PV-Strom zu nutzen. Merkmal "erlaubt"entfällt GewinnerzielungsabsichtDie Absicht zur Gewinnerzielung meint die Absicht auf einen Überschuss der durch die wiederholten und regelmäßigen Geschäfte erwirtschafteten Einnahmen gegenüber den aufgewendeten Ausgaben. Die Tätigkeit darf also nicht bloß der Kostendeckung dienen und es muss der betreffenden Person gerade darauf ankommen, einen solchen Überschuss zu erwirtschaften.[...] Ich mine nur, um überschüssigen PV-Strom nicht an den Netzbetreiber zu verschenken. Außenwirkung"Außenwirkung meint schlicht, dass die Tätigkeit nach außen gerichtet und als solche durch Dritte offen erkennbar sein muss. Dritte müssen also vor allem die Absicht des Ausübenden, ein Gewerbe zu betreiben, erkennen können."[...] Aussenwirkung besteht mit Sicherheit nicht. Selbstständigkeit"Einer selbstständigen Tätigkeit geht nach, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Handelsgesetzbuch [HGB]). Ferner muss der Ausübende Rechnungen auf eigenen Namen ausstellen und das unternehmerische Risiko tragen." [...] Ich habe keine Arbeitszeiten, gehe keiner Tätigkeit nach und stelle keine Rechnungen aus. Demnach gehe ich keiner selbständigen Tätigkeit nach. Fazit: Ich werde mit Sicherheit kein Gewerbe anmelden, zumal es es sich lediglich um eine gelegentlich ausgeübte Liebhaberei bzw. Spielerei handelt.
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nullCoiner
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April 03, 2021, 08:19:09 PM |
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Solange Dir klar ist, dass Du auch ohne Gewerbe Steuern zahlen muss, und dass nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz, der zumindest in DE mal schnell auf 45% steigen kann. ich kann Dir nur wärmstens den Faden von qwk empfehlen, dort werden viele Themen behandelt. https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0
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XtA (OP)
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April 03, 2021, 10:56:53 PM |
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Naja das Mining in DE zu 99% gewerblich eingestuft wird, liest man so ziemlich auf jeder Seite die das Thema bearbeitet: Hier ein Beispiel. Mein Rechner läuft 24/7.. allein das steht doch schon für Gewinnabsicht.
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censeo
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April 03, 2021, 11:20:15 PM Last edit: April 04, 2021, 12:06:36 AM by censeo |
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Naja das Mining in DE zu 99% gewerblich eingestuft wird, liest man so ziemlich auf jeder Seite die das Thema bearbeitet: Hier ein Beispiel. Mein Rechner läuft 24/7.. allein das steht doch schon für Gewinnabsicht. In den meisten Fällen der privaten, nichtgewerblichen Miner hat das Finanzamt keine Kenntnis davon. Und wenn das Finanzamt von einem Gewerbe spricht, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Wir leben ja schliesslich in einem Rechtsstaat, wobei die Beweisführung seitens des Finanzamtes schwierig sein dürfte. Im Gegensatz zu einem Geldkonto können die Finanzämter die Wallets ja nicht einsehen. Man könnte vielleicht den Stromverbrauch heranziehen, was aber schwierig sein dürfte, wenn eine Wärmepumpe o.ä. den Stromverbrauch in die Höhe treibt. 24/7 Das weiss doch das Finanzamt nicht !
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censeo
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April 04, 2021, 10:05:42 AM Last edit: April 04, 2021, 10:28:58 AM by censeo |
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Der kleine private nichtgewerbliche Miner betreibt in der Regel Pool Mining. Dazu schreibt die Steuerberatung Quermann u.a.: "Wer muss beim Pool-Mining eine Steuererklärung abgeben und wo sind die Einkünfte zu versteuern? Vielleicht müssen Sie keine Steuererklärung abgeben oder nicht in Deutschland. "
[...] Pool Mining Auch beim Pool-Mining entscheidet die Betriebsstätte den Ort der Besteuerung. Fraglich ist zusätzlich, wer steuererklärungspflichtig ist. [...] "Bei Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft können grundsätzlich mehrere Länder ein Besteuerungsrecht haben. Eine konkurrierende Besteuerung sollen die Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden. Diese regeln in den meisten Fällen, welches Land die Besteuerung in welcher Form vornimmt. " [...] In vielen Fällen ist aber fraglich, ob Sie selbst überhaupt minen, oder ob Sie der minenden Gesellschaft coins abkaufen.[...] Fazit " Beim Minen im Pool und der Cloud erfolgt das Minen unter Beteiligung fremder Personen und/oder Hardware. Vor der Ermittlung der Einkünfte in der eigenen Steuererklärung sollten Sie Ihre eigene Steuererklärungspflicht prüfen . Zur Steuererklärung verpflichtet ist der/die Gemeinschaft, die die ursprünglich Einkünfte erzielt.Eventuell sind Ihre Bitcoin-Gewinne in Deutschland gar nicht steuerpflichtig. Über die Steuerpflicht entscheidet der Ort der Betriebsstätte." https://steuerberater-quermann.de/?c=Steuer-bei-Bitcoin-Mining-in-Cloud-und-Pool--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Sonderfall: Gewinne aus Mining Falls die Gewinne aus der Kryptowährung durch Mining entstanden sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommenssteuergesetz hier überhaupt zur Anwendung kommen kann. Dieses Themengebiet ist sehr komplex." https://wendl-koehler.de/rechtliches/kryptowaehrung-steuererklaerung/
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censeo
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April 04, 2021, 03:17:52 PM Last edit: April 04, 2021, 04:15:14 PM by censeo |
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Naja das Mining in DE zu 99% gewerblich eingestuft wird, liest man so ziemlich auf jeder Seite die das Thema bearbeitet: Hier ein Beispiel. Im Netz schreiben unwissende Autoren den Unsinn voneinander ab. (Das stelle ich ständig bei meinen Recherchen zu anderen Themen fest.) Mein Rechner läuft 24/7.. allein das steht doch schon für Gewinnabsicht.
24/7 wäre mir viel zu gefährlich (Brandgefahr). Ich mine nur während meiner persönlichen Anwesenheit und wenn meine PV-Anlage einen Überschuss produziert. Für mich sind die folgenden Fragen entscheidend. Bin ich überhaupt steuerpflichtig, wenn mein Mining-Pool, der Ether einnimmt und versteuert, seinen Sitz im Ausland hat ? Könnte das Finanzamt nachweisen, dass ich mine ? Eher nicht ! Könnte das Finanzamt die Höhe meiner kleinen Hobby-Liebhaberei-Mining-Einnahmen feststellen ? Eher nicht. Könnte das Finanzamt einen Steuerbescheid über meine ihm unbekannten Hobby-Einnahmen ausstellen ? Nein, dazu fehlen den Finanzamt vermutlich viele Informationen.
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nullCoiner
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till 25.07
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April 04, 2021, 04:57:55 PM |
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Ja herzlichen Glückwunsch, dann hast Du vom Finanzamt ja nichts zu befürchten. Naja das Mining in DE zu 99% gewerblich eingestuft wird, liest man so ziemlich auf jeder Seite die das Thema bearbeitet: Hier ein Beispiel. Im Netz schreiben unwissende Autoren den Unsinn voneinander ab. (Das stelle ich ständig bei meinen Recherchen zu anderen Themen fest.) Mein Rechner läuft 24/7.. allein das steht doch schon für Gewinnabsicht.
24/7 wäre mir viel zu gefährlich (Brandgefahr). Ich mine nur während meiner persönlichen Anwesenheit und wenn meine PV-Anlage einen Überschuss produziert. Für mich sind die folgenden Fragen entscheidend. Bin ich überhaupt steuerpflichtig, wenn mein Mining-Pool, der Ether einnimmt und versteuert, seinen Sitz im Ausland hat ? Könnte das Finanzamt nachweisen, dass ich mine ? Eher nicht ! Könnte das Finanzamt die Höhe meiner kleinen Hobby-Liebhaberei-Mining-Einnahmen feststellen ? Eher nicht. Könnte das Finanzamt einen Steuerbescheid über meine ihm unbekannten Hobby-Einnahmen ausstellen ? Nein, dazu fehlen den Finanzamt vermutlich viele Informationen.
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