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Author Topic: Haltefrist 10 Jahre für PoS-Coins  (Read 548 times)
Skerberus
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June 22, 2021, 09:03:19 PM
 #21

Kann mir bitte jemand erklären wie sich diese neue Regelung auf den Besitz von ETH auswirkt?
Ich habe mir vor einigen Wochen ein paar ETHs gekauft mit dem Hintergedanken, diese langfristig zu halten (deutlich über ein 1 Jahr aber keine 10 Jahre, damit evlt. Gewinne steuerfrei wären).

Jetzt kommt dieser Entwurf daher...
Mit PoS habe ich mich noch nicht wirklich befasst, das war für mich auch nicht der Hauptkaufgrund bei Ethereum. ETH befindet sich ja seit letztem Jahr in einer Art Übergangsphase von PoW zu PoS und soll bis Ende 2021 komplett auf PoS umgestellt werden?
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich, um PoS Rewards zu erhalten, selbst aktiv werden. Diese werden nicht einfach automatisch erzeugt, indem ich meine Coins bei mir auf der Wallet liegen lasse?

Quote
Die Beacon Chain aus Phase 0 ist am 1. Dezember 2020 live gegangen. Von nun an, hat jeder die Möglichkeit, 32 ETH an einen speziellen Staking Contract zu schicken. Diese 32 ETH sind dann in Ethereum 1.0 eingefroren und man erhält 32 Ethereum 2.0 ETH. Diese können auf der alten Ethereum Chain zunächst nicht mehr verwendet werden.

Das allein reicht aber nicht aus, um ein Validator zu werden und dafür belohnt zu werden. Anders als bei anderen Staking Systemen wie zum Beispiel ‘Delegated Proof of Work’ ist Staking auf Ethereum kein passiver Vorgang, sondern erfordert die aktive Mitarbeit in Form von Software, die jeder Validator laufen lassen muss um Transaktionen zu validieren.

Wenn ich es nun so handhabe, dass ich kein aktives Staking betreibe, ändert sich für mich trotzdem die Haltefrist auf 10 Jahre für meine Coins oder bleibt es dann bei einem Jahr?

POS muss man bei Ethereum (2.0) aktiv betreiben, d.h. sofern du das nicht machst und deine Coins auch nicht über ne Exchange oder einen anderen Service verleihst/stakst sollte die einjährige Haltefrist weiterhin gelten.
thandie
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June 22, 2021, 09:12:19 PM
 #22

Kann mir bitte jemand erklären wie sich diese neue Regelung auf den Besitz von ETH auswirkt?
Ich habe mir vor einigen Wochen ein paar ETHs gekauft mit dem Hintergedanken, diese langfristig zu halten (deutlich über ein 1 Jahr aber keine 10 Jahre, damit evlt. Gewinne steuerfrei wären).

Jetzt kommt dieser Entwurf daher...
Mit PoS habe ich mich noch nicht wirklich befasst, das war für mich auch nicht der Hauptkaufgrund bei Ethereum. ETH befindet sich ja seit letztem Jahr in einer Art Übergangsphase von PoW zu PoS und soll bis Ende 2021 komplett auf PoS umgestellt werden?
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich, um PoS Rewards zu erhalten, selbst aktiv werden. Diese werden nicht einfach automatisch erzeugt, indem ich meine Coins bei mir auf der Wallet liegen lasse?

Quote
Die Beacon Chain aus Phase 0 ist am 1. Dezember 2020 live gegangen. Von nun an, hat jeder die Möglichkeit, 32 ETH an einen speziellen Staking Contract zu schicken. Diese 32 ETH sind dann in Ethereum 1.0 eingefroren und man erhält 32 Ethereum 2.0 ETH. Diese können auf der alten Ethereum Chain zunächst nicht mehr verwendet werden.

Das allein reicht aber nicht aus, um ein Validator zu werden und dafür belohnt zu werden. Anders als bei anderen Staking Systemen wie zum Beispiel ‘Delegated Proof of Work’ ist Staking auf Ethereum kein passiver Vorgang, sondern erfordert die aktive Mitarbeit in Form von Software, die jeder Validator laufen lassen muss um Transaktionen zu validieren.

Wenn ich es nun so handhabe, dass ich kein aktives Staking betreibe, ändert sich für mich trotzdem die Haltefrist auf 10 Jahre für meine Coins oder bleibt es dann bei einem Jahr?

POS muss man bei Ethereum (2.0) aktiv betreiben, d.h. sofern du das nicht machst und deine Coins auch nicht über ne Exchange oder einen anderen Service verleihst/stakst sollte die einjährige Haltefrist weiterhin gelten.

Ist das nicht sowieso bei allen PoS Coins der Fall? Also daß man aktiv werden muß?
Früher, also ganz früher, gab es bei den meisten SoUndSo-Coins in erster Linie stinknormalen QT-Wallets, selbst da mußte man Staking erst aktivieren.
Dann hat man die Wallet einmal die Woche geöffnet, synchronisieren lassen und dann trudelten die Rewards ein.
Skerberus
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June 22, 2021, 09:19:27 PM
 #23

Kann mir bitte jemand erklären wie sich diese neue Regelung auf den Besitz von ETH auswirkt?
Ich habe mir vor einigen Wochen ein paar ETHs gekauft mit dem Hintergedanken, diese langfristig zu halten (deutlich über ein 1 Jahr aber keine 10 Jahre, damit evlt. Gewinne steuerfrei wären).

Jetzt kommt dieser Entwurf daher...
Mit PoS habe ich mich noch nicht wirklich befasst, das war für mich auch nicht der Hauptkaufgrund bei Ethereum. ETH befindet sich ja seit letztem Jahr in einer Art Übergangsphase von PoW zu PoS und soll bis Ende 2021 komplett auf PoS umgestellt werden?
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich, um PoS Rewards zu erhalten, selbst aktiv werden. Diese werden nicht einfach automatisch erzeugt, indem ich meine Coins bei mir auf der Wallet liegen lasse?

Quote
Die Beacon Chain aus Phase 0 ist am 1. Dezember 2020 live gegangen. Von nun an, hat jeder die Möglichkeit, 32 ETH an einen speziellen Staking Contract zu schicken. Diese 32 ETH sind dann in Ethereum 1.0 eingefroren und man erhält 32 Ethereum 2.0 ETH. Diese können auf der alten Ethereum Chain zunächst nicht mehr verwendet werden.

Das allein reicht aber nicht aus, um ein Validator zu werden und dafür belohnt zu werden. Anders als bei anderen Staking Systemen wie zum Beispiel ‘Delegated Proof of Work’ ist Staking auf Ethereum kein passiver Vorgang, sondern erfordert die aktive Mitarbeit in Form von Software, die jeder Validator laufen lassen muss um Transaktionen zu validieren.

Wenn ich es nun so handhabe, dass ich kein aktives Staking betreibe, ändert sich für mich trotzdem die Haltefrist auf 10 Jahre für meine Coins oder bleibt es dann bei einem Jahr?

POS muss man bei Ethereum (2.0) aktiv betreiben, d.h. sofern du das nicht machst und deine Coins auch nicht über ne Exchange oder einen anderen Service verleihst/stakst sollte die einjährige Haltefrist weiterhin gelten.

Ist das nicht sowieso bei allen PoS Coins der Fall? Also daß man aktiv werden muß?
Früher, also ganz früher, gab es bei den meisten SoUndSo-Coins in erster Linie stinknormalen QT-Wallets, selbst da mußte man Staking erst aktivieren.
Dann hat man die Wallet einmal die Woche geöffnet, synchronisieren lassen und dann trudelten die Rewards ein.


Als Gegenbeispiel fällt mir Komodo ein, wobei es sich da nicht um Staking handelt, sondern die Balance generiert hier einfach ohne eigenes zutun neue Coins (quasi automatisierte Zinsen). Die werden dann bei einer beliebigen Aktion (explizites Claiming oder auch einfach Versenden von Coins) automatisch gutgeschrieben. Hier erzeugt man also quasi automatisch Einnahmen und wird nach dem aktuellen Entwurf automatisch zu 10 jähriger Haltefrist genötigt. Neo dürfte ähnlich sein, da hier ja GAS generiert wird.
Buchi-88
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June 23, 2021, 06:22:52 AM
 #24

Auch wenn ich in Österreich lebe und wir ein anderes Steuersystem haben (in Details halt), gehe ich davon aus das die Steuerfreiheit (derzeit 1 Jahr) über kurz oder lang (auch geschuldet durch Corona) in der ganzen EU fallen wird, Geld muss in die Kassen...

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Bullethead21
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June 29, 2021, 06:50:35 AM
 #25

Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar
- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:


Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
Skerberus
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June 29, 2021, 11:28:18 AM
 #26

Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
- Generelle Besteuerung von geminten Coins nach EStG 22 3
- Hardware- und Softwarekosten für Mining Werbungskosten, Strom unklar
- Privates Trading nicht gewerblich
- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
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- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:

Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.


Naja 10 Jahre mögen bei Ethereum noch denkbar sein, aber ob es die meisten Staking Coins noch in 10 Jahren im schnelllebigen Cryptobereich gibt kann man schon stark bezweifeln. Das Preise immer steigen ist auch absolut nicht sicher. Hinzu kommt, dass du bei FIFO nicht machen kannst weil du immer erst die Grundcoins verkaufst (damit versteuerst du die Staking-Einnahmen und dann auch noch den Gewinn, den du durch den Verkauf der Währung erhältst....da bleibt dann nicht so viel übrig). Man muss also was anderes als FIFO machen oder eine große Menge ungestakte Coins mit abgelaufener Haltefrist halten, damit man im Laufe der 10 Jahre immer steuerfrei verkaufen kann. "Besser gehts doch nicht" ist also ansichtssache  Grin

Die Grafik von qwk ist natürlich trotzdem falsch, denn wenn man jetzt gestaked hat sollte man eben erstmal nicht verkaufen, sondern warten bis der Entwurf des BMF finalisiert wurde.
Bullethead21
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June 29, 2021, 12:47:05 PM
 #27

Mir liegt seit einigen Tagen ein Entwurf des BMF vor, zu dem ich mich bisher nicht geäußert habe (einerseits, weil ich bisher nicht dazu gekommen war, ihn mir genauer durchzulesen, andererseits, weil ich ihn als quasi vertraulich betrachtet hatte).
Da hierzu mittlerweile auch öffentlich bei anwalt.de etwas zu finden ist, gehe ich darauf mal ein.

Es geht im Schreiben um diverse Fragen, wie steuerlich mit Bitcoin & Co. umzugehen ist, dies soll also quasi ein neuer Leitfaden für die Finanzämter werden.
Die wichtigsten Konkretisierungen stichpunktartig:
- Keine Unterscheidung Solo-, Pool-, Cloud-Mining
- Staking wird dem Mining gleichgestellt
- Keine Unterscheidung zwischen Block Reward und Fees
- Mining wird gewerblich vermutet, kann aber privat sein
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- Haltefrist zehn Jahre bei Lending und POS
- „FIFO“ bei Mix aus Coins mit Haltefrist 1 Jahr und 10 Jahre
- Einnahmen aus Lending und PoS ebenfalls EStG 22 3
- Airdrop in den meisten Fällen auch EStG 22 3
wobei einiges davon schon vorher so gehandhabt wurde.

Der wichtigste Punkt ist also offensichtlich die vom BMF somit quasi endgültig festgestellte Verlängerung der Haltefrist bei Coins auf zehn Jahre, wenn diese für Lending verwendet werden, und auch wenn daraus mittels Proof of Stake Erträge erzielt werden.

Das dürfte für so manch einen sicherlich eher unerfreulich sein, und könnte auch bspw. dazu führen, dass Coins, die auf PoS setzen, zumindest in Deutschland weniger attraktiv für Anleger werden.
Mehr schreibe ich an dieser Stelle mal nicht, da es sich vorerst mal nur um einen Entwurf handelt, und ich außerdem keine Lust habe, jetzt ausführlich über das Klein-Klein im Schreiben einzugehen.

In diesem Sinne, an alle Besitzer von PoS-Coins:

Wieso Sell your fools?
Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Dies dürfte mehr als der Durchschnittsverdiener erzielt sein. Da die Kurse in den kommenden 10 Jahren steigen, stört es mich noch weniger die "Basis" Coins doch zu halten!?!

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.


Naja 10 Jahre mögen bei Ethereum noch denkbar sein, aber ob es die meisten Staking Coins noch in 10 Jahren im schnelllebigen Cryptobereich gibt kann man schon stark bezweifeln. Das Preise immer steigen ist auch absolut nicht sicher. Hinzu kommt, dass du bei FIFO nicht machen kannst weil du immer erst die Grundcoins verkaufst (damit versteuerst du die Staking-Einnahmen und dann auch noch den Gewinn, den du durch den Verkauf der Währung erhältst....da bleibt dann nicht so viel übrig). Man muss also was anderes als FIFO machen oder eine große Menge ungestakte Coins mit abgelaufener Haltefrist halten, damit man im Laufe der 10 Jahre immer steuerfrei verkaufen kann. "Besser gehts doch nicht" ist also ansichtssache  Grin

Die Grafik von qwk ist natürlich trotzdem falsch, denn wenn man jetzt gestaked hat sollte man eben erstmal nicht verkaufen, sondern warten bis der Entwurf des BMF finalisiert wurde.

Du solltest Dir das BMF Schreiben mal vorher durchlesen bevor du postest. Fifo gilt dann, wenn für die einzelnen Ether kein Einzelnachweis geführt wird. Daraus interpretiere ich für mich ohne als Berater fungieren zu wollen,
dass wenn ich meine "Basis Ether" in einer anderen Wallet habe als die POS Ether und ich diese nachweislich trennen kann, ich auch kein Fifo anwenden muss.

Ein Glück, dass ich seit 2011 jeden meiner Trades penibelst genau in Excel dokumentiert habe.
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June 29, 2021, 01:19:37 PM
 #28

Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.
Naja, jetzt mal gesetzt den Fall, man macht bspw. 1 Mio. Gewinn.
Und will sich jetzt nach 5 Jahren HODL einen Lambo kaufen.
Dann muss man faktisch schon ungefähr den doppelten Gewinn mit einer PoS-Coin gemacht haben, um überhaupt mal mit der realen "Kaufkraft nach Steuern" von Bitcoin gleichzuziehen.
Ich finde das schon ein recht starkes Argument gegen den PoS-Coin.

Anders gesagt: selbst wenn ETH doppelt so stark steigt wie Bitcoin, hat man real den selben Gewinn (innerhalb der Jahre 2-9).

Aber natürlich, wenn man sich sagt "ich will mir in den nächsten zehn Jahren nichts kaufen und als Eremit in einer Höhle leben", ist es egal. Wink

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Diese 60.000 musst du schon versteuern.
Wenn du sie überdies ebenfalls stakest, wäre auch ein Wertzuwachs aus diesen in den ersten zehn Jahren nach Erhalt zu versteuern.
Aber auch hier müsste man natürlich konkret für sich selbst durchrechnen, ob man bspw. erwartet, mit den 6% "Magic Ether Zinsen" insgesamt einen so hohen Gewinn einzufahren, dass sich die Steuern "lohnen".

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
Naja, besser geht's schon, nämlich wenn man eben keine Steuern zahlt.
Ich glaube, das würde jeder rechnende Mensch so sehen. Wink

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June 29, 2021, 01:22:13 PM
 #29

Was wäre die ganze Besteuerung einfach wenn man erst Besteuert werden würde wenn man Fiat sich auszahlen lässt, aber wird anscheinend nur ein Traum bleiben.
qwk (OP)
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June 29, 2021, 02:27:31 PM
 #30

Was wäre die ganze Besteuerung einfach wenn man erst Besteuert werden würde wenn man Fiat sich auszahlen lässt, aber wird anscheinend nur ein Traum bleiben.
Und woran machst du eine solche Sonderstellung in Bezug auf Krypto fest?
Alle anderen Steuern gelten stets auch dann, wenn man sich keinen Fiat kauft, sondern auch beim Erwerb eines Renault ein Wirtschaftsgut mittels Tausch erwirbt.
Willst du dir von deinen Bitcoins Ether kaufen, ist das nunmal grundsätzlich ein Vorgang, der eine Besteuerung auslösen kann, genau so wie wenn du dir anstelle eines Ether einen Lambo kaufst.

Deutschland ist bereits heute ein Krypto-Steuerparadies aufgrund der einjährigen Haltefrist für "normale" Coins.
Da muss man nicht noch "mehr" verlangen, wir sollten mal nicht gierig* werden Wink

* bzw. gieriger, als wir ohnehin schon sind

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June 29, 2021, 02:34:24 PM
 #31

Es gibt Länder, die besteuern Krypto zu Krypto nicht, die brauchen sich nicht kümmern um Lending , defi , staking , sto‘s , icos etc was besteuerung angeht - Die besteuern erst wenn man sich das ganze in Fiat aufs Konto auszahlen lässt - Zumal das Vollzugsdefizit in Deutschland weiterhin bleibt was die Besteuerung angeht bei Kryptos.
qwk (OP)
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June 29, 2021, 02:37:40 PM
 #32

Es gibt Länder, die besteuern Krypto zu Krypto nicht, die brauchen sich nicht kümmern um Lending , defi , staking , sto‘s , icos etc was besteuerung angeht - Die besteuern erst wenn man sich das ganze in Fiat aufs Konto auszahlen lässt - Zumal das Vollzugsdefizit in Deutschland weiterhin bleibt was die Besteuerung angeht bei Kryptos.
Ich kenne jetzt nicht die Besteuerung in allen Ländern (das sind einfach zu viele), aber die mir geläufigen, die auf "Krypto zu Krypto"-Versteuerung verzichten, haben im Gegenzug die Versteuerung als Kapitalertrag.
Das wäre eine erhebliche Verschlechterung für Deutsche HODLer.

Dass wiederum Trader möglicherweise davon profitieren würden, ist eine andere Frage, aber man kann wohl nicht beides haben.
Ich für meinen Teil bin froh, in einem HODL-Land zu leben Wink

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June 29, 2021, 02:40:59 PM
 #33

Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.
Bullethead21
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June 29, 2021, 03:05:55 PM
 #34

Ob 1 oder 10 Jahre Haltefrist mag für einige auch irrelevant sein, wenn man bedenkt, dass man gute Renditen nebenher erzielt. Diese können dann doch gern versteuert werden.
Naja, jetzt mal gesetzt den Fall, man macht bspw. 1 Mio. Gewinn.
Und will sich jetzt nach 5 Jahren HODL einen Lambo kaufen.
Dann muss man faktisch schon ungefähr den doppelten Gewinn mit einer PoS-Coin gemacht haben, um überhaupt mal mit der realen "Kaufkraft nach Steuern" von Bitcoin gleichzuziehen.
Ich finde das schon ein recht starkes Argument gegen den PoS-Coin.

Anders gesagt: selbst wenn ETH doppelt so stark steigt wie Bitcoin, hat man real den selben Gewinn (innerhalb der Jahre 2-9).

Aber natürlich, wenn man sich sagt "ich will mir in den nächsten zehn Jahren nichts kaufen und als Eremit in einer Höhle leben", ist es egal. Wink

Wenn ich z.B. 1.000.000€ in Ether investiere und rund 6% Reward erhalte, dann erziele ich 60.000 jährlich.
Diese 60.000 musst du schon versteuern.
Wenn du sie überdies ebenfalls stakest, wäre auch ein Wertzuwachs aus diesen in den ersten zehn Jahren nach Erhalt zu versteuern.
Aber auch hier müsste man natürlich konkret für sich selbst durchrechnen, ob man bspw. erwartet, mit den 6% "Magic Ether Zinsen" insgesamt einen so hohen Gewinn einzufahren, dass sich die Steuern "lohnen".

Man erzielt Rendite und wird staatlichem Zwangshodln unterworfen. Besser gehts doch nicht.
Naja, besser geht's schon, nämlich wenn man eben keine Steuern zahlt.
Ich glaube, das würde jeder rechnende Mensch so sehen. Wink

Fakt ist. Bitcoin bietet mir kein passives Einkommen. Ether hingegen in einer derartigen Höhe, dass ich weiterhin nicht arbeiten brauche. Einen Lambo brauche ich nicht mehr, den habe ich schon  Grin Grin Grin Grin
Bitcoin hingegen zwingt mich zum einem an einem Wettrüsten teilzunehmen wenn ich passiv Rendite erhalten will und zum zweiten geht es gem. Gesetz nur mit Gewerbe.
Für mich siegt da ganz klar POS für mich als Anleger. Steuer hin oder her. Meine Basis Ether sind nach 10 Jahren Steuerfrei, wobei der Großteil der Zeit schon rum ist (Erworben größtenteils 2016) und die per POS erwirtschafteten verkaufe ich gerne zum Leben und zur Tilgung der Steuer. Fifo dürfte bei Wallet Trennung weiterhin nicht greifen von daher ist für mich alles Perfekto und das BMF Schreiben sorgt lediglich für mehr Klarheit.

Natürlich werde ich meine Laienhafte Meinung von meinem Steuersklaven prüfen lassen sobald das Schreiben aus dem Stadium der Entwurfsfassung herausgewachsen ist.
Bis dahin hodlt fleissig weiter.
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June 29, 2021, 03:08:00 PM
 #35

Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.

Wo steht das geschrieben.
Ich denke nicht, dass dies jemals kippen wird.
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June 29, 2021, 03:10:47 PM
 #36

Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.

Wo steht das geschrieben.
Ich denke nicht, dass dies jemals kippen wird.

Steht nirgends geschrieben, noch nicht  Wink
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June 29, 2021, 08:57:05 PM
 #37

Klar, man kann nie jeden zufrieden stellen - Das die 12 monatige Haltefrist zwecks Steuerfreiheit in Deutschland jedoch bald fallen wird, sind sich ziemlich viele sicher.


Sehe ich aber ehrlich gesagt auch noch nicht.
Die bisherigen Regelungen bzw. Entwürfe deuten ja zumindest darauf hin, daß man "Crypto" nicht weghaben oder tot regulieren will sondern lediglich erwirtschafte Erträge wie beim PoS erfassen und Gewinne besteuern möchte. Natürlich habe ich keine Glaskugel und wer weiß, was da noch kommt. Aber als BTC- oder XYZ-HODLer wäre ich nicht so unzufrieden - hierzulande.

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July 01, 2021, 02:00:59 AM
 #38

Wer will seine (fachliche) Stellungnahme zum Entwurf des BMF kundtun?

Ich habe mal den Blockchain Bundesverband per Mail angeschrieben und diese haben mir mitgeteilt. dass Sie in einem Google Dokument Stellungnahmen von Usern sammeln, sowie dass sie am 1.7.2021 um 16:30 Uhr einen offenen Zoom Call veranstalten werden.
Da ich diese Infos nicht öffentlich finden konnte, werde ich mal keine Links dazu posten, sondern nur einen Link zu deren Homepage.
Wenn ihr daran interessiert seid, schreibt ihnen eine Email (ganz unten auf der Seite steht die Email Adresse)

https://bundesblock.de/de/

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August 22, 2021, 06:04:18 PM
 #39

https://www.btc-echo.de/news/bmf-zeigt-sich-beim-krypto-steuerentwurf-uneinsichtig-124415/
Quote
Eine Unklarheit wurde aus dem Weg geräumt, allerdings zuungunsten der Krypto-Holder: Wer Staking mit bereits steuerfreien Coins betreibt, unterliegt zukünftig ebenfalls der Zehnjahresfrist.
Meine Meinung dazu:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg57760194#msg57760194

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November 19, 2021, 08:22:54 AM
 #40

- Coin Anschaffungszeitpunkt individuell zu ermitteln, ansonsten:
  o   Gewerblich: Durchschnittskurs bei Anschaffung
  o   Privat: FIFO
- Haltefrist Nachweis über Wallet
- Entscheidung Einzelbetrachtung oder FIFO für jede Wallet individuell wählbar

Ich hab hier ehrlich gesagt nur Fragezeichen.

"Haltefrist Nachweis über Wallet": Wenn ich die Haltefrist über "wallet" nachweisen kann hab ich ja enormen Gestaltungsspielraum? Was konstituiert ein "wallet"? Reicht schon 1 Adresse? Da leg ich coins hin und wenn sie 1 Jahr lagern kann ich sie unabhängig davon was meine anderen coins derselben währung auf anderen Adressen so machen, diese zum Exchange schicken und steuerfrei veräussern oder wie?

"Einzelbetrachtung": wie soll das denn genau gehen? Ja, ich "kann jede coin bis zur coinbase tx nachverfolgen", aber unterwegs werden die coins doch in den transaktionen gemischt. Da kann man meiner Meinung nach nur unter bestimmten bedingungen coins vom kauf bis zum verkauf nachverfolgen.

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