Und mit welcher Begründung sollte die Kündigung dann Bestand haben? Weil man eine Fiatwährung zu/von einem Dienstleister überweist, der von der Bafin die Erlaubnis für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts nach dem Kreditwesengesetz erhalten hat?
Warum sollte eine Bank eine Begründung für die Kündigung nennen müssen? Zumindestens bei einer ordentlichen Kündigung gemäß der üblichen AGB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wirst du einfach gar keine Begründung genannt bekommen, auch wenn du dir den Zusammenhang mit Kyptozahlungen denken kannst.Es steht der Bank ja frei ob Sie dich als Kunden haben mag oder nicht.
Lediglich bei eine fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund müssen Sie dir ja genau diesen wichtigen Grund nennen. Den Fehler werden Sie aber sicher nicht machen, denn dies wäre in der Tat anfechtbar in diesem Fall.