Hallo Hoqq,
besten Dank für Deine Rückmeldung!
Ich bin mir ziemlich sicher, das ich es zum Treffen am Dienstag schaffe. Freu mich schon drauf.
Was die Mailingliste angeht bin ich schon registriert & bestätigt - soweit ich das nachvollziehen kann.
Allerdings hat mich noch keine einzige Mail erreicht bzw. ist im Archiv (für mich) auch nichts abrufbar - daher die Frage nach der generellen Aktivität.
Das eine neue Website in Arbeit ist freut mich - falls ich irgendwie helfen kann, bitte gerne um PM.
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Die rechtliche Einordnung von Bitcoin & Co ist in vielen Bereichen leider noch unklar. Insbesondere im Gewerberecht und bei er umsatzsteuerlichen Beurteilung von Bitcoin als Handelsgegenstand ist noch vieles offen. Eine parlamentarische Anfrage einiger Abgeordneter an Finanz- und Wirtschaftsministerium ist in Arbeit, Bitcoin Austria Mitglieder waren in der Sache nicht ganz unbeteiligt
Echte Rechtssicherheit können in manchen Bereichen vermutlich aber nur Ausjudizieren oder Gesetzesänderungen mit klar auf Cryptowährungen anwendbaren Regeln schaffen.Genau das ist mein bzw. wahrscheinlich das Problem aller, die irgendwie aktiv mitwirken wollen - egal in welcher Form.
@Rechtssicherheit ausjudizieren: das ist etwas, was ich persönlich - und vorallem meinen potentiellen Kunden ersparen möchte...
@Gesetzesänderungen: das erwarte ich nicht in den kommenden 10 Jahren - ich darf an die mehr als leidige Diskussion um die geistesgestörten Künstler-/Contentvertreter und die Festplattenabgabe erinnern.
Das beste und legitimste Dokument, das ich bisher zum Thema finden konnte, welches auf rechtliche Aspekte und mögliche Einordnungen eingeht:
http://www.btp.at/uploads/media_files/document/orig/810/810_240_0f89563886dc5be11f66576adb37be085089c6e5.pdf Dort wird ebenfalls von Parallel- bzw Internet-
Währung gesprochen und unter diesem Aspekt auch erwähnt, das Banklizenzen für BTC-Gewerbetreibende u.U. nötig sein könnten...
Die Info und sehr FUD-lastige Warnung (allerdings wohl eher für Konsumentschutzzwecke gedacht) der FMA.at sagte Mitte März 2014 allerdings:
"Handelsplattformen werden nicht reguliert und unterliegen keiner Aufsicht"
http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.htmlFraglich ist / bleibt, ob man sich ggf. darauf berufen kann...
Es bleibt noch immer die Frage nach dem "Best-Practice" im Bereich: Gewerbeschein notwendig? Welcher? Welche Steuern ab welchem € Volumen etc.
Letzten Endes werden sich wohl nur wenige lokale Akzeptanzstellen, bezogen auf das wechseln der eingenommenen BTC in €, auf einen "Privatmann ohne Gewerbe" verlassen wollen.
Ich denke, meine erste Frage an den Verein wird lauten, ob es einen "Spendentopf" gibt - um gemeinsam einen Steuerberater oder sonstigen "Experten"
für eine verbindliche Aussage zu finanzieren.