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Author Topic: EU-Parlament will gegen unhosted Wallets vorgehen  (Read 483 times)
DeepMining76 (OP)
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March 30, 2022, 06:37:01 PM
 #1

Hi zusammen,

konnte dazu hier auf die schnelle nichts dazu finden.

Was meint ihr dazu? Wäre schon ein Tiefer Eingriff in die Privatsphäre.

Morgen soll ja kurzfristig abgestimmt werden. Denke je nach Zu/-Absage könnte es sich auf den Kurs auswirken.

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/nach-mica-krimi-eu-parlament-will-gegen-unhosted-wallets-vorgehen-137879/

Quelle: https://www.btc-echo.de/news/schock-defi-sektor-unhosted-wallets-drohen-einschraenkungen-137792/

Gruß
Deep



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DeepMining76 (OP)
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March 30, 2022, 06:46:21 PM
 #2

was sind unhosted wallets?

Hi,

schau mal hier.

Quelle: https://www.basicthinking.de/blog/2021/09/15/unhosted-wallet-definition-vorteile-nachteile/

Gruß
Deep
mole0815
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March 31, 2022, 03:16:35 PM
 #3

Und hier der aktuelle Stand dazu.
Leider überschneiden sich hier bei uns immer wieder Themen zwischen Presse und div. Threads... aber gut lieber doppelt als garnicht Smiley

Das EU Parlament hat für die Erhebung von weitreichenden KYC Daten bei Cryptotransfers von größer 1000€ von / zu unhosted Wallets durch Crypto-Dienstleistern gestimmt.
Der Kurs hat auch schon darauf etwas reagiert.

https://www.btc-echo.de/news/defi-todesstoss-eu-parlament-regulierung-unhosted-wallets-138148/

Hier gibt es auch einen guten Überblick und einen Ausblick über das, was nun kommen kann: https://twitter.com/paddi_hansen

Es kommen aber noch einige Runden bei den Politikern und man kann nur hoffen, dass sie umgestimmt werden.


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March 31, 2022, 04:57:02 PM
 #4

Ein Problem wird bei der Regulierung wohl (wenn ich sie richtig verstehe) hauptsächlich für zwei Arten von Anbietern bestehen:

1) Anbieter von hosted wallets, die für Transaktionen (also nicht nur für den Handel auf einer Börse) gedacht sind; diese würden dann nahezu unbenutzbar.

2) sog. "DeFi-Anbieter", die per Smart Contract Transaktionen von unhosted wallets annehmen, aber eigentlich zentralisierte Anbieter sind (deshalb in Anführungszeichen Smiley ). Da fällt ja auch dieser Herr Hansen drunter, deswegen ist es verständlich, dass er dagegen trommelt.

3) Payment-Prozessoren nach der Art von Bitpay, für diese gälte das gleiche wie für 1).

Zitat aus btc-echo:
Quote from: btc-echo
Demnach dürfen Anbieter von Krypto-Transaktionen künftig “keinerlei Transfers von Kryptowerten” von oder an non-compliant Anbieter von Krypto-Transfers ermöglichen. Branchenexperten sehen darin ein Verbot von unhosted Wallets.
Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen. "Unhosted Wallets" sind schließlich keine "Anbieter von Krypto-Transfers". Hier hätte ich mir eine Begründung der "Branchenexperten" gewünscht.

Für reine User dagegen sehe ich in der Tat das Problem von riesigen, angreifbaren Datenbeständen als am gravierendsten an (also eine weiteren Anreiz, so wenig wie möglich mit zentralisierten Dienstleistern zu interagieren), sonst ändert sich nicht viel.

(Wollte ursprünglich im Kursverlauf posten, aber hier passt es besser)

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March 31, 2022, 05:44:01 PM
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 #5

Für Exchanges wird es in der Praxis glaub ich maximal darauf hinauslaufen das in Zukunft Ein- und Ausgehende Adressen per Message-Signatur verifiziert werden müssen. Die persönlichen Daten haben sie ja schon.

Die EUR 1000,- Meldepflicht wird genauer definiert werden müssen, ansonsten ist diese spätestens mit LN hinfällig.

Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.

Unterm Strich mach ich mir wenig Sorgen um Bitcoin aber sehr viel um die EU. Kann mir nicht vorstellen das diese Regularien irgendwas positives bewirken werden außer das die EU als moderner Wirtschaftsstandort noch unattraktiver wird als sie es eh schon ist. Tja, ich frag mich auch wieso wir in der EU im Digitalbereich so hinten nach hängen?

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March 31, 2022, 05:50:26 PM
 #6

Um ehrlich zu sein finde ich das eigentlich gar nicht so schlimm. Zum Einen wird das nur Kryptobörsen mit Sitz in Europa betreffen, da die ausländischen Börsen ja (sofern keine KYC-Pflicht gilt) nicht wissen können woher der Kunde stammt und da die Wallet auch mit keinem Wohnsitz verknüpft ist wird diese Einschränkung wirkungslos sein. Zum Anderen könnte diese Regelung evntl. den Privathandel bzw. die ganzen Dex´es stärken.

Es geht darum, dass ein Kryptodienstleister die gesamte Transaktionshistore eines Wallets überprüfen muss! Überprüfen heißt Daten aller Walletinhaber verifizieren.
Europa wird sich sowas von zurückwerfen lassen im Digibereich, wenn sie das machen.
Außerdem ist mir sonst kein Transaktionsmedium bekannt, bei dem die Grenze 1000€ ist.

Zumindest ist das noch alles sehr schwammig formuliert.


Um unser Gespräch im richtigen Thread fortführen zu können schreibe ich hier weiter: Ich hätte wohl besser lesen sollen bzw. weiter denken sollen. Im ersten Augenblick habe ich nämlich geglaubt, dass nur Käufe auf den Börsen und die damit verbundene Transaktion raus aus der Börse davon betroffen ist. Logischerweise wird die gegensätzliche Richtung auch von dieser Regelung umfasst sein und dementsprechend wird man bei einer Auszahlung auf das Bankkonto Probleme haben.

Ob das aber in solcher Form tatsächlich kommt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, wäre aber für viele tragisch.

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March 31, 2022, 06:32:55 PM
 #7

Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.
Sollen die Bestimmungen auch für reine eCommerce-Händler gelten? Kann ich mir nicht vorstellen, bisher gingen alle derartigen Regelungen in die Richtung, dass diese von Finanzunternehmen und einigen anderen Subjekten (z.B. Finanzberater, Immobilienbranche, Notare ...) befolgt werden müssen.

Der BTC-Echo-Artikel spricht ja auch von "Anbietern von Krypto-Transaktionen" und "Krypto-Dienstleistern".

Vielmehr würde es (wie oben beschrieben) EU-europäische Payment-Prozessor-Anbieter vor nahezu unlösbare Aufgaben stellen. Hier würde wohl vor allem Coingate betroffen sein, der in Litauen sitzt.

Für Händler gäbe es (falls es auch verboten werden sollte, auf außereuropäische Payment-Prozessoren auszuweichen) die Alternative, bei einer Börse ein Konto zu eröffnen und Zahlungen per Börsen-API abzuwickeln. Würde allerdings eine zusätzliche Transaktion erfordern, sonst hätte man das gleiche Problem ...  Angry  (Hier wäre dann womöglich LN die Lösung ...)

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March 31, 2022, 06:39:32 PM
 #8

Um ehrlich zu sein finde ich das eigentlich gar nicht so schlimm. Zum Einen wird das nur Kryptobörsen mit Sitz in Europa betreffen, da die ausländischen Börsen ja (sofern keine KYC-Pflicht gilt) nicht wissen können woher der Kunde stammt und da die Wallet auch mit keinem Wohnsitz verknüpft ist wird diese Einschränkung wirkungslos sein. Zum Anderen könnte diese Regelung evntl. den Privathandel bzw. die ganzen Dex´es stärken.

Es geht darum, dass ein Kryptodienstleister die gesamte Transaktionshistore eines Wallets überprüfen muss! Überprüfen heißt Daten aller Walletinhaber verifizieren.
Europa wird sich sowas von zurückwerfen lassen im Digibereich, wenn sie das machen.
Außerdem ist mir sonst kein Transaktionsmedium bekannt, bei dem die Grenze 1000€ ist.

Zumindest ist das noch alles sehr schwammig formuliert.


Um unser Gespräch im richtigen Thread fortführen zu können schreibe ich hier weiter: Ich hätte wohl besser lesen sollen bzw. weiter denken sollen. Im ersten Augenblick habe ich nämlich geglaubt, dass nur Käufe auf den Börsen und die damit verbundene Transaktion raus aus der Börse davon betroffen ist. Logischerweise wird die gegensätzliche Richtung auch von dieser Regelung umfasst sein und dementsprechend wird man bei einer Auszahlung auf das Bankkonto Probleme haben.

Ob das aber in solcher Form tatsächlich kommt? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, wäre aber für viele tragisch.


Ist das nicht für ALLE tragisch? Oder verstehe ich da was Falsch?

Kann das mal einer an einem Beispiel verdeutlichen?

Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Was ist mit meinem Leger usw. Muss man das nun offen legen, oder wie habe ich das?



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Last edit: March 31, 2022, 08:21:36 PM by d5000
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 #9

Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Wenn ich das richtig verstanden habe sind nur Transaktionen zu und von Krypto-Dienstleistern betroffen, siehe oben. Auch in der Pressemitteilung des EU-Parlaments sieht man folgendes:

Quote
The rules would not apply to person-to-person transfers conducted without a provider, such as bitcoins trading platforms, or among providers acting on their own behalf.

Edit: Vorhin hatte ich hier einige Dokumente verlinkt. Bei diesen handelte es sich jedoch um frühere Fassungen. Es geht um die Verordnung 422. Die allerneueste Fassung, die Patrick Hansen beschreibt, scheint noch nicht auf dem Server abrufbar zu sein.

In der alten Fassung stand jedenfalls noch nicht, dass bei einem Transfer von einer "unhosted wallet" zu einem Kryptodienstleister und umgekehrt auch Information zum Inhaber der unhosted wallet angegeben werden muss. Das gilt jedoch für die neue Fassung. Allerdings gilt dies immer nur für die Transaktion zum Krypto-Dienstleister selbst, frühere Transaktionen auf die unhosted wallet sind nicht betroffen.

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March 31, 2022, 07:45:27 PM
 #10

Klingt im ersten Moment sehr schlecht für uns.

Da ich sowieso bei meinen Börsen wie Kraken mit KYC registriert bin, sollte es ja keine Probleme machen, Coins die man auch offiziell dort gekauft hat, wieder zu verkaufen, oder ?

Die Signatur Kampagnen Coins werde ich dann wohl auf einem Boots-Trip verlieren.

Da sie in dem Artikel dann von einem Abgleich mit geblacklisteten Wallets sprechen, hoffe ich, dass Mixing  Services in ihrer Funktion weiter bestehen bleiben können.
DeepMining76 (OP)
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March 31, 2022, 08:10:55 PM
 #11

Sehe ich das Richtig das man nun alle "Krypto-Adressen" bis zu seinem Ursprung verfolgen kann/soll?

Wenn ich das richtig verstanden habe sind nur Transaktionen zu und von Krypto-Dienstleistern betroffen, siehe oben. Auch in der Pressemitteilung des EU-Parlaments sieht man folgendes:

Quote
The rules would not apply to person-to-person transfers conducted without a provider, such as bitcoins trading platforms, or among providers acting on their own behalf.

PS: Das scheint das Originaldokument zu sein ... werde mal reinlesen ...
... nein, sorry, das ist nur das Briefing. Das AML Package besteht aus 4 Dokumenten:

421
420
422 - das ist das entscheidende Dokument in dem es um Kryptowertetransfers geht, lese gerade rein ... und kann gleich bestätigen: es gilt nur für Krypto-Dienstleister, nicht für Privatleute.
423

Wenn ich das so lese denke ich betrift das alle..... Alles was über 1000€ ist muss nachweislich geprüft sein.

Aus der PDF Absatz 22:

(22) Um die Effizienz der Zahlungssysteme  sowie der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowertetransfers  nicht zu beeinträchtigen und um zwischen dem Risiko, dass Zahlungen aufgrund zu strenger Identifikationspflichten außerhalb des regulären Zahlungsverkehrs getätigt werden, und dem Terrorismusrisikopotenzial kleiner Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  abwägen zu können, sollte bei Geldtransfers, bei denen die Überprüfung noch nicht ausgeführt worden ist, die Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger   bzw. – bei Kryptowertetransfers – zum Originator und zum Begünstigten  nur bei Einzelgeldtransfers  oder Einzeltransfers von Kryptowerten  , die 1000 EUR übersteigen, bestehen, es sei denn, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Verbindung zu anderen Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  besteht, die zusammen 1000 EUR übersteigen würden, dass das Geld  bzw. die Kryptowerte  als Bargeld oder anonymes E-Geld entgegengenommen oder ausgezahlt wurden, oder dass hinreichende Gründe für einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. DE 21  DE   2015/847 Erwägungsgrund 17 (angepasst)  neu
 
(23) Bei Geldtransfers  oder Kryptowertetransfers  , bei denen die Überprüfung als ausgeführt gilt, sollten die Zahlungsdienstleister  und Anbieter von KryptoDienstleistungen  nicht verpflichtet sein, bei jedem Geldtransfer die Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger   bzw. – bei jedem Kryptowertetransfer – die Angaben zum Originator und zum Begünstigten  zu überprüfen, sofern die in der Richtlinie (EU) 2015/849 [bitte Verweis einfügen – Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der Mechanismen, die die Mitgliedstaaten einführen sollten, um die Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849]  und der Verordnung [bitte Verweis einfügen – Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849]  niedergelegten Verpflichtungen erfüllt wurden.   2015/847 Erwägungsgrund 18  neu

(24) Angesichts der Rechtsakte der Union über Zahlungsdienste, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates16, der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates17 und der Richtlinie (EU) 2015/23662007/64/EG sollte es ausreichen, für Geldtransfers innerhalb der Union lediglich die Übermittlung vereinfachter Datensätze, wie die Nummer(n) von Zahlungskonten oder eine individuelle Transaktionskennziffer,  bzw. für Kryptowertetransfers, falls diese nicht von einem oder auf ein Konto getätigt werden, sonstige Anforderungen  vorzusehen  , die sicherstellen, dass diese Kryptowertetransfers eindeutig zugeordnet werden können und die Adressdaten des Originators und des Begünstigten im Distributed Ledger verbucht werden .   2015/847 Erwägungsgrund 19 (angepasst)  neu

(25) Damit die für die Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden in Drittländern die für diese Zwecke genutzten Gelder  oder Kryptowerte  bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen können, sollte bei Geldtransfers  bzw. Kryptowertetransfers  aus der Union in Drittländer die Übermittlung der vollständigen Datensätze zum Auftraggeber und zum Begünstigten  Zahler und zum Zahlungsempfänger  vorgeschrieben werden.
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Die größten Probleme wirds im Ecommerce Bereich geben. Zumindest für EU-basierte Händler würde Bitcoin als Zahlungsmittel hiermit vollständig rausfallen.
Sollen die Bestimmungen auch für reine eCommerce-Händler gelten? Kann ich mir nicht vorstellen, bisher gingen alle derartigen Regelungen in die Richtung, dass diese von Finanzunternehmen und einigen anderen Subjekten (z.B. Finanzberater, Immobilienbranche, Notare ...) befolgt werden müssen.

Der BTC-Echo-Artikel spricht ja auch von "Anbietern von Krypto-Transaktionen" und "Krypto-Dienstleistern".

Hab mich wohl ein bisschen vom FUD mitreissen lassen, du hast natürlich vollkommen recht. Insofern die legale Definition von Crypto-asset Service Providern (CASP) nicht erweitert worden ist sollten Merchants die Bitcoin direkt annehmen nicht betroffen sein.

Ich frag mich allerdings ein bisschen was das in der Praxis für DEXes bedeuten wird. Insofern diese dezentralisiert genug sind sollte es da ja keinen Service Provider im eigentlichen Sinn geben? Wobei ich zugegebenerweise an dieser Front nicht am neuesten Stand der Dinge bin und keine Ahnung hab welche dieser Projekte dezentral und welche "dezentral" sind.

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March 31, 2022, 10:44:46 PM
 #13

Hmm, hört sich zunächst nach einem Haufen Papierkram an, der wenig bis garnichts nützt...

Vielleicht sollte man sich erst einmal auf die Regulierung der zentralisierten Anbieter an sich konzentrieren? Zentralisierte Anbieter wären eigentlich perfekt für die BaFin aber die fühlt sich da irgendwie nicht so zuständig...
Oder man nimmt sich ein Beispiel an der USA, die mit dem Blockchain-Analyseunternehmen Chainalysis die Öffentlichkeit der Blockchain nutzt, um Transaktionen nachzuverfolgen?



Wenn ich das so lese denke ich betrift das alle..... Alles was über 1000€ ist muss nachweislich geprüft sein.
Wenn das so wäre, würde das erst garnicht durchsetzbar sein, weil wie stellt man sich das vor? Betrüger würden da einfach nichts angeben, wenn sie einen Coin von wallet A nach wallet B senden. Diese Regelung kann man nur durchsetzen, indem man den zentralen Anbieter (Exchange) verpflichtet, das durchzusetzen. Und selbst das wird schwer, da müssten alle Exchanges in der EU reguliert sein.

Aber ich glaube ebenfalls, dass wie d5000 meinte, nur Krypto-Dienstleister betroffen sind, weil nur auf diese immer wieder Bezug genommen wird.



Ich frag mich allerdings ein bisschen was das in der Praxis für DEXes bedeuten wird. Insofern diese dezentralisiert genug sind sollte es da ja keinen Service Provider im eigentlichen Sinn geben? Wobei ich zugegebenerweise an dieser Front nicht am neuesten Stand der Dinge bin und keine Ahnung hab welche dieser Projekte dezentral und welche "dezentral" sind.
Sehe ich auch so. Wieder ein Argument, wie wichtig es ist zwischen CeDeFi und echtem DeFi zu unterscheiden.
Letzendlich sind zentralisierte Chains wie Binance dieser Gefahr ausgesetzt.



Ist ja schön, wie Kryptowährungen im Report als innovationsfördernd angepriesen werden aber das Gesetz schafft einen neuen Haufen an Papierkram, der das Gegenteil dessen erreicht, was man in der Einleitung anpreist?  Cheesy
Quote
(1) The Commission’s communication on a Digital Finance Strategy[5] aims to ensure that the Union’s financial services legislation is fit for the digital age, and contributes to a future-ready economy that works for the people, including by enabling the use of innovative technologies. The Union has a stated and confirmed policy interest in developing and promoting the uptake of transformative technologies in the financial sector, including blockchain and distributed ledger technology (DLT).

(1a) DLT refers to the protocols and supporting infrastructure that enable nodes in a network to propose, validate, and record state changes or updates consistently across a network’s nodes, without the need to rely on a central trusted party to obtain reliable data. DLT is built upon public-key cryptography, a cryptographic system that uses pairs of keys: public keys, which are publicly known and essential for identification, and private keys, which are kept secret and are used for authentication and encryption.

(2) In finance, crypto-assets are one of the major DLT applications. Crypto-assets are digital representations of value or rights that have the potential to bring significant benefits to both market participants and consumers. By streamlining capital-raising processes and enhancing competition, issuances of crypto-assets can allow for a cheaper, less burdensome and more inclusive way of financing small and medium-sized enterprises (SMEs). When used as a means of payment, payment tokens can present opportunities in terms of cheaper, faster and more efficient payments, in particular on a cross-border basis, by limiting the number of intermediaries. It is expected that many applications of blockchain technology that have not yet been fully studied will go on to create new types of business activity and business models which, together with the crypto-asset sector itself, will lead to economic growth and new employment opportunities for Union citizens.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0052_EN.html

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March 31, 2022, 11:17:30 PM
 #14

Hmm, hört sich zunächst nach einem Haufen Papierkram an, der wenig bis garnichts nützt...
Ich denke das da wieder nur jemand eine daseinsberechtigung braucht !

Vielleicht sollte man sich erst einmal auf die Regulierung der zentralisierten Anbieter an sich konzentrieren? Zentralisierte Anbieter wären eigentlich perfekt für die BaFin aber die fühlt sich da irgendwie nicht so zuständig...
Oder man nimmt sich ein Beispiel an der USA, die mit dem Blockchain-Analyseunternehmen Chainalysis die Öffentlichkeit der Blockchain nutzt, um Transaktionen nachzuverfolgen?

Wenn das so wäre, würde das erst garnicht durchsetzbar sein, weil wie stellt man sich das vor? Betrüger würden da einfach nichts angeben, wenn sie einen Coin von wallet A nach wallet B senden.

Aber ich glaube ebenfalls, dass wie d5000 meinte, nur Krypto-Dienstleister betroffen sind, weil nur auf diese immer wieder Bezug genommen wird.
Das gleiche hab ich mich auch gefragt bzw gedacht , wenn jemand von einer wallet zu einer anderen wallet coins schickt wer sollte das prüfen ,
das ist irrsinn und spielgelt deutschalnd mal wieder von seiner besten seite (ironisch gemeint).
Ich denke das dies ebenfalls so ist wie d5000 geschrieben hat , das nur gewisse Dienstleister sich warm anziehen müssen.

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March 31, 2022, 11:36:08 PM
 #15

Hmm, hört sich zunächst nach einem Haufen Papierkram an, der wenig bis garnichts nützt...
Ich denke das da wieder nur jemand eine daseinsberechtigung braucht !
Bürokratie schafft Arbeitsplätze!  Cheesy
So gesehen hat Bürokratie tatsächlich einen Mehrwert aber für welchen Preis fragt sich.  Tongue


Ich denke das dies ebenfalls so ist wie d5000 geschrieben hat , das nur gewisse Dienstleister sich warm anziehen müssen.
Ja, allein dass man nicht genau weiß, wie das tatsächlich gemeint ist, zeigt schon, dass da nichts wirklich zu Ende gedacht ist. ^^
Die Blockchain ist öffentlich, das bietet so viele Möglichkeiten der Nachvollziehbarkeit und Reports von Chainalysis belegen das ja auch.
Das wäre viel effektiver als der Papierkram.

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April 01, 2022, 09:41:25 AM
 #16

Für Exchanges wird es in der Praxis glaub ich maximal darauf hinauslaufen das in Zukunft Ein- und Ausgehende Adressen per Message-Signatur verifiziert werden müssen. Die persönlichen Daten haben sie ja schon.

Sowas in der Richtung befürchte ich auch. Aber ich kann mir auch folgende Idee seitens einiger Akteure vorstellen:. Nur zertifizierte Wallets dürfen benutzt werden. Zur Verifizierung, dass man auch der richtige User ist, erhält jeder User eine persönliche Signatur (Steuer-ID z.B?). Nur durch das Signieren der Transaktion mit dieser persönlichen Signatur ist ein Senden oder Empfangen möglich.

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Ich hole hier man einen quote rüber, damit es hier weitergeht.

Ich hab mich im anderen Thread ja schon geäußert und denke dort sollte weiter diskutiert werden, wollte nur was kurz klarstellen, nicht dass da jemand Panik bekommt:
Es geht darum, dass ein Kryptodienstleister die gesamte Transaktionshistore eines Wallets überprüfen muss!
Das ist (wenn ich die diversen Amendments bzw. Herrn Hansen nicht komplett falsch verstehe) falsch. Es geht immer nur um die Daten des Inhabers des "unhosted wallets", von dem aus auf die Wallet eines Kryptodienstleisters transferiert wird.

Dann auch hier nur ganz kurz und weiter dann im anderen Thread.
Das ganz ist (wie ich oben auch schon hinzugefügt habe), noch alles sehr schwammig formuliert. Man kann es so oder so lesen.
Quote
4/ This means before you can send or receive crypto from a self-hosted wallet, Coinbase will be required to collect, store, and verify information on the other party, which is a not our customer, before the transfer is allowed.
https://twitter.com/brian_armstrong/status/1509202875351650306
Warum sollte er das schreiben, wenn doch sowieso alle Coinbase-Kunden geKYCet wurden? Not our customer kann ja kein Coinbase-Kunde sein.
Und da geht es sogar nach der Interpretation auch bei 1 Satoshi los. Aber vielleicht reißt mich auch der FUD-Strom mit.
Aber wie gesagt, dann bitte weiter im anderen Thread.

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April 01, 2022, 04:06:12 PM
Last edit: April 01, 2022, 04:17:50 PM by d5000
 #17

@bct_ail: Ich interpretiere Armstrongs Tweet so: Da Coinbase ja auch als Wallet genutzt wird, nicht nur als Exchange, kommt es oft vor, dass Dritte etwas aufs Coinbase-Wallet eines Coinbase-Kunden überweisen. In diesem Fall muss der Kunde die Daten des Dritten liefern, dieser ist oft kein Coinbase-Kunde.

Das macht natürlich die Coinbase-Wallet so nur noch eingeschränkt nutzbar. Eigentlich die gleiche Konstellation wie ich oben bei Payment-Prozessoren (Fall Coingate) beschrieben habe.

In Patrick Hansens Tweets stehen die Amendments ja im Volltext drin. Dort steht nichts von einer Historie, sondern immer nur von den Daten beider Beteiligten einer Krypto-Transaktion, wenn einer der Beteiligten ein Krypto-Dienstleister oder Zahlungsverarbeiter ist. Der "Zahler" kann ein Kunde sein, wie im Fall von Exchange-Deposits, weshalb es in diesem Fall ausreichen würde, vom Kunden eine Bestätigung zu fordern, dass die andere Adresse ihm gehört. Aber wie oben beschrieben ist dies nicht immer der Fall. Auch bei vielen Exchanges kann die Deposit-Adresse öffentlich sein und sie könnte von Kunden der Exchange Dritten übergeben werden, um direkt drauf zu überweisen.

Die Datenerhebung muss tatsächlich ab dem ersten Satoshi passieren. Nur die Meldung an die Geldwäschebehörden erfolgt erst ab dem Gegenwert von 1000 €.

Ich quote dann auch noch bitcoincidence aus dem Kursverlauf-Thread:

Braucht man doch nur ein Tool das einem alle Transaktionen in unter 1000€ Schritte splittet (und natürlich niedrige Transaktionskosten).
Die Exchanges müssen es auch dann melden, wenn mehrere zusammenhängende Transaktionen gefunden werden, die zusammen 1000€ ergeben würden. Das ist ja bei traditionellen Überweisungen/Zahlungen genauso.

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April 01, 2022, 07:46:50 PM
 #18

~snip
Die Datenerhebung muss tatsächlich ab dem ersten Satoshi passieren. Nur die Meldung an die Geldwäschebehörden erfolgt erst ab dem Gegenwert von 1000 €.

Danke für deine Einschätzung.
Du hast es zwar schon kurz erwähnt, aber ist bisher schon bekannt, was alles an wen gemeldet werden soll? Ich lese immer nur Authorities, aber das können ja auch mehrere sein.


Braucht man doch nur ein Tool das einem alle Transaktionen in unter 1000€ Schritte splittet (und natürlich niedrige Transaktionskosten).
Die Exchanges müssen es auch dann melden, wenn mehrere zusammenhängende Transaktionen gefunden werden, die zusammen 1000€ ergeben würden. Das ist ja bei traditionellen Überweisungen/Zahlungen genauso.

Schade. Ich hatte nämlich überlegt, dass man vor dem Wallet, von welchem man die Funds zur Exchange bewegt, noch ein Wallet einfügt, auf welches nur gemixte Coins raufgehen. So hätte man wenigstens keine Rückverfolgbarkeit auf sein "Vermögen". Aber wahrscheinlich triggert sowas die Geldwäschebehörden noch mehr.

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April 01, 2022, 10:03:20 PM
 #19

Braucht man doch nur ein Tool das einem alle Transaktionen in unter 1000€ Schritte splittet (und natürlich niedrige Transaktionskosten).
Die Exchanges müssen es auch dann melden, wenn mehrere zusammenhängende Transaktionen gefunden werden, die zusammen 1000€ ergeben würden. Das ist ja bei traditionellen Überweisungen/Zahlungen genauso.

Interessant wird hier dann die Frage ab wann 1000,- Euro als zusammenhängend zählen. 10x100,- Euro innerhalb weniger Minuten? Klar. 900,- Euro einmal im Monat? Wohl weniger. Und dazwischen ist viel Spielraum.

In der Praxis werden die Grenzfälle dann wahrscheinlich im Ermessen der Exchanges sein. Ist ja bei Banken bis auf jene Fälle wo wirklich konkrete Werte festgelegt sind ähnlich. Oder bei der Mittelherkunft, wenn wir gleich bei Exchanges bleiben. Da sind ja auch manche vorsichtiger als andere.

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April 02, 2022, 09:05:49 AM
 #20

Die ersten Rückmeldungen der betroffenen Firmen sind natürlich auch schon zu finden.
Hier einer der ersten Artikel mit div. Meinungen:

https://telegra.ph/Krypto-Industrie-feuert-nach-EU-Abstimmung-über-Blockierung-von-ungehosteten-Wallets-zurück-04-01

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