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Author Topic: Steuern und Werbeausgaben  (Read 269 times)
bullrun2024bro
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May 25, 2023, 10:22:14 AM
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Jeder NFT der Umsatzbeteiligungen, Ausschüttungen, Dividenden oder ähnliches verspricht, dürfte in DE/EU rechtlich extrem schwierig zu realisieren sein. Zumindest dann, wenn du nicht bereit bist vorher alle notwendigen Schritte zu gehen (Rechtsanwalt, Firmengründung, ggf. Prospektflicht BAFIN etc.).

Ich bin mir sicher, dass Umsatz-Beteiligungen seitens der zuständigen Stellen schnell als Firmenanteile oder Ausschüttungen eingeschätzt werden und dann geht der Spaß los.

Daneben kommen dann ja noch die üblichen Punkte, an die du denken solltest wenn du ein NFT-Projekt startest. Sicherer Smart Contract der die von dir genanten Anforderungen erfüllt, Marketing, Community Building etc.

Ich weiß nicht wie groß dein Team ist oder ob du das alleine aufziehen möchtest. Aber mal eben einen NFT launchen, der alle Halter mit X-% des Umsatzes beteiligt, dürfte schwierig werden.

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May 25, 2023, 09:08:15 PM
 #22

Ich kenne mich da jetzt nicht aus, aber wie willst du die Bafin-Prospektpflicht denn umgehen?
Selbst wenn du in der Karibik gründest dürftest du die Produkte ja auch erstmal nur dort oder zumindest nicht in DEU oder EU verkaufen. Wenn du digitale Produkte verkaufst und die Geschäfte aus Deutschland führst ist das sicher nicht unproblematisch.

Wenn die Prospektpflicht aber nur durch die Umsatzbeteiligung ausgelöst wird, dann könnte man an der Stelle vielleicht ansetzen und z.B: die NFTs verkaufen und danach wieder mieten. Wird ja bei echten Gemälden mitunter auch so gemacht, wo dann Privatbesitz öffentlich in Museen ausgestellt wird.

Die Frage wäre dann aber wovon du die Mieten bezahlen willst. Im Grunde bräuchtest du dann ja vorher schon eine AI-Modelagentur die mit Aufträgen Werbeeinnahmen generiert, damit ein Potentieller Käufer das mit in die Bewertung einfließen lassen kann. Ob das Geschäftsmodell wirklich aufgeht weiß ich nicht, bin aber auch eher jemand der mit NFTs nicht viel anfangen kann. (Vielleicht hab ich Sie einfach noch nicht richtig verstanden) Cheesy   

ne alles gut  anwalt sagt das passt Smiley

Quote
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ja der Verkauf in andere Regionen ist möglich.

Die Prospektpflicht ist eine rechtliche Vorschrift, die Unternehmen verpflichtet, einen detaillierten Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn sie Wertpapiere öffentlich anbieten möchten, um potenzielle Anleger umfassend über die angebotenen Wertpapiere und die damit verbundenen Risiken zu informieren.

Die Prospektpflicht betrifft Sie nicht, da die BaFin NFTs nicht als Wertpapier einstuft.

Viele Grüße
Alexander D.
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SolomonF5 (OP)
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May 26, 2023, 10:41:54 PM
 #23

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Jeder NFT der Umsatzbeteiligungen, Ausschüttungen, Dividenden oder ähnliches verspricht, dürfte in DE/EU rechtlich extrem schwierig zu realisieren sein. Zumindest dann, wenn du nicht bereit bist vorher alle notwendigen Schritte zu gehen (Rechtsanwalt, Firmengründung, ggf. Prospektflicht BAFIN etc.).

Ich bin mir sicher, dass Umsatz-Beteiligungen seitens der zuständigen Stellen schnell als Firmenanteile oder Ausschüttungen eingeschätzt werden und dann geht der Spaß los.

Daneben kommen dann ja noch die üblichen Punkte, an die du denken solltest wenn du ein NFT-Projekt startest. Sicherer Smart Contract der die von dir genanten Anforderungen erfüllt, Marketing, Community Building etc.

Ich weiß nicht wie groß dein Team ist oder ob du das alleine aufziehen möchtest. Aber mal eben einen NFT launchen, der alle Halter mit X-% des Umsatzes beteiligt, dürfte schwierig werden.

na da hast du aber nicht richtig gelesen Wink

Anwaltlich ist alles geklärt Firmengründung in der Karibik bafin und prospektpflicht betreffen mich nicht und Umsatzbeteiligungen gelten als Ausschüttung. Da liegen weniger die probleme, die liegen mehr auf der projektbezogenen Seite.
Mit smart contracts kenne ich mich nur bedingt aus das lern ich grade ^^ ich wollt daher erstmal einfach den normalen von opensea verwenden und die ausschüttungen eben einfach manuell vornehmen solange ich noch nicht mit 1000 Transaktionen monatlich rechnen muss. Dafür brauch ich ja nur die ETH adresse ähnlich wie bei nem airdrop. Community building weis ich wie das geht mache ich nicht zum ersten mal, aber das marketing wird ein harter knackpunkt wegen "adult content" obwohl nichtmal nippel zu sehen sind, nichtmal einer xD Twitter, facebook, google und co. kommen daher nicht in frage, was aber auch nicht all zu dramatisch ist, hatte es ohnehin mehr auf Rarible, foren wie dieses oder ggf. auch quora und discord abgesehen. Ggf noch in kombination mit werbung auf Pornoseiten Cheesy die erzeugen auch gut traffic und haben sicherlich kein problem mit meinem content wobei ich bei denen eher befürchten muss das es denen zu soft sein könnte ^^
achja und ein team gibt es nicht. ich bin das team. Wüsste auch erhlich gesagt nicht wozu ich jetzt eins bräuchte...später vielleicht irgendwann mal aber momentan sehe ich da kaum bedarf. Die NFTs sind fertig, die HP und die social media accounts auch, kritische Punkte sind anwaltlich abgesegnet und alles andere ist im grunde erstmal nur manuelle handarbeit solange noch keine riesen zahlen anstehen.
vielleicht übersehe ich aber auch irgendwas?
Ist das Thema mit dem smart contract vielleicht am Ende komplexer als ich jetzt vermute ?
bullrun2024bro
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May 27, 2023, 09:19:51 AM
 #24

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Keine Ahnung ob es dich betrifft, aber durchaus lesenswert. Hierzu ein Artikel der BaFin:

Quote
Bisher sind der BaFin keine NFT bekannt, die als Wertpapier im aufsichtsrechtlichen Sinne einzuordnen sind. Zum einen fehlte es den Token bislang an verkörperten wertpapierähnlichen Rechten. Und zum anderen sind NFT in der Regel mit individuellen Rechten und Inhalten versehen, sodass eine Standardisierung und damit Handelbarkeit im Sinne des aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriffs ausscheidet. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch NFT in Zukunft als Wertpapier eingeordnet werden. Dies könnte der Fall sein, wenn zum Beispiel 1.000 NFT die gleichen Rückzahlungs- und Zinsansprüche verkörpern.

..

Erlaubnispflichten: Der Einzelfall entscheidet

Wie auch bei anderen Token wird die Frage, ob NFT als Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 5 Wertpapierinstitutsgesetz einzustufen sind, regelmäßig unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sein. Von Bedeutung ist dabei, welche Rechte ein Emittent mit den Token verknüpft und wie diese nach der Emission genutzt werden können.

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2023/fa_bj_2303_NFT.html

Ist das Thema mit dem smart contract vielleicht am Ende komplexer als ich jetzt vermute ?

Standardisierte Smart-Contracts gibt es zur Genüge. Da musst du nicht auf Opensea zurückgreifen. Das ist viel zu umständlich. Außer du hast Lust tausende Traits einzeln einzupflegen. Wenn du aber einen komplexen Smart-Contract verwenden möchtest, der ggf. auch Ausschüttungen und Perks automatisiert weitergibt, wirst du das entweder selbst schreiben oder dir von einer Entwickler-Firma bauen lassen müssen.

Von manueller Handarbeit für die Ausschüttungen würde ich abraten, hört sich nicht sehr ausgereift an. Insbesondere wenn du alleine das Team bist.

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