Ich habe eine Frage zum Thema MATIC Staking im Bezug auf die anfallende Steuer bzw. auf deren zeitliche Betrachtung.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater, den Sachverhalt unbedingt mit einem Steuerberater abklären und nicht auf meine Meinung verlassen.In der Regel gilt für die steuerliche Betrachtung der Zuflusszeitpunkt. MMn. ist das bereits dann passiert, wenn du die claimen
könntest, ab diesem Zeitpunkt würden die ja quasi in deinem Besitz sein. Ob du den "Besitz" dann auch in Anspruch nimmst (= claimst) hat mMn. keine Relevanz mehr. Ansonsten würde deine Steuerpflicht ja auch nach deinem persönlichen Gutdünken anfallen, also du könntest so lange warten, bis die Kurse steuerlich für dich besser sind und dann erst claimen. Das wird denke ich vor dem Finanzamt schwierig zu erklären werden.
Sonderfälle gibt es aber auch: Bspw. bei Blockchain-Projekten wo du die Rewards im sekundentakt gutgeschrieben bekommst, hier darf man dann bspw. auch Tageskurse zu einem fixen Zeitpunkt für die steuerliche Bemessung wählen, bspw. immer den Kurs um 12 Uhr mittags.
Ganz generell gilt: Manche Finanzämter sind mittlerweile schon richtig kompetent was steuerliche Auskünfte bzgl. Kryptowährungen betrifft. Du könntest also einfach den Sachverhalt deinem für dich zuständigen Finanzamt schildern und die geben dir dann auch eine rechtlich belastbare Auskunft.