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Author Topic: EU - Verbot für anonyme Krypto-Transaktionen  (Read 374 times)
Turbartuluk
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July 12, 2024, 10:10:47 AM
 #21

Ich frag mich eher ob das für die meisten überhaupt einen Unterschied macht?!

Bleiben wir mal beim Autoverkauf, wenn man seinen gebrauchten verkauft und der noch irgendwas wert ist, dann macht man doch sowieso nen ordentlichen Kaufvertrag. Da stehen ja im Zweifel alle Daten drin, also kann einfach bar bezahlt werden.

Was Immobilien angeht kann man auch eine Grundschuld mit Brief eintragen lassen, ohne sich als Briefinhaber ins Grundbuch einzutragen. Für Außenstehende hat man dann im zweifel ein Überschuldete immobilie und der/die Briefinhaber sind öffentlich unbekannt.

Mit ordentlich Cash in der Hinterhand kann auch eine AG gründen (z.B. family office). Der Vorstand ist dann zwar öffentlich bekannt, der/die Aktieninhaber aber nicht. Und in der Firma kann man ja wiederum alle möglichen Vermögenswerte parken ggf. zusätzlich noch mit Steuervorteilen.

Also für den Ottonormalbürger sind 10.000€ so viel Geld, dass er seinen Geschäftspartner ohnehin gerne "kennen" möchte. Und diejenigen die mit 10.000€ shoppen gehen wie bei Lidl an der Kasse, die nutzen ohnehin schon andere Vehikel. Problematischer ist für mich da eher die fehlende Inflationsanpassung. 3000€ sind in 10 Jahren nur noch 1500€ Kaufkraft wert.

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July 12, 2024, 12:31:12 PM
 #22

Ich frag mich eher ob das für die meisten überhaupt einen Unterschied macht?!

Bleiben wir mal beim Autoverkauf, wenn man seinen gebrauchten verkauft und der noch irgendwas wert ist, dann macht man doch sowieso nen ordentlichen Kaufvertrag. Da stehen ja im Zweifel alle Daten drin, also kann einfach bar bezahlt werden.

Genau das sollte man in Zukunft lieber bleiben lassen. Denn der Vertrag und die fehlende Überweisung dokumentiert ja dann die Straftat (Barzahlung beim Autokauf). Man sollte sich nicht noch selbst ans Messer liefern!

D.h. wenn es dann einen Autokauf gibt, nur noch Bar per Handschlag. Gewährleistung gibt es privat üblicherweise sowieso nicht.

Was Immobilien angeht kann man auch eine Grundschuld mit Brief eintragen lassen, ohne sich als Briefinhaber ins Grundbuch einzutragen. Für Außenstehende hat man dann im zweifel ein Überschuldete immobilie und der/die Briefinhaber sind öffentlich unbekannt.

Dann braucht man für jeden Furz den Immobilienbesitzer und dessen Mitarbeit. Würde ich als Käufer mit einem unbekannten Verkäufer erstens nicht machen und zweitens wird da kaum ein Verkäufer mitspielen. Als Verkäufer würde ich mir einen unbekannten Käufer so auch nicht ans Bein binden.

Mit ordentlich Cash in der Hinterhand kann auch eine AG gründen (z.B. family office). Der Vorstand ist dann zwar öffentlich bekannt, der/die Aktieninhaber aber nicht. Und in der Firma kann man ja wiederum alle möglichen Vermögenswerte parken ggf. zusätzlich noch mit Steuervorteilen.

Oder einen Deal mit einem Schweizer Kanton. Oder den Umzug nach Monaco, oder die estländische Holding, oder ...

Hat aber alles diverse Nachteile und erzeugt vor allem sinnlos laufende Kosten und bindet einen in unsinniger kürokratische Komplexität. Vor allem führen bereits kleinere Fehler in der Gestaltung, im operativen Ablauf oder Gesetzesänderungen dazu, dass man danach in weiten Teilen der Welt Probleme mit Zielfahndern und Auslieferungsabkommen bekommt und somit weitere Komplexität am Hals hat - ihr könnt ja mal bei Herrn Becker nachfragen. Gut wenn man dann vergessliche Amigos wie Herrn Scholz an der Hand hat, schlecht wenn nicht.
Turbartuluk
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 #23

D.h. wenn es dann einen Autokauf gibt, nur noch Bar per Handschlag. Gewährleistung gibt es privat üblicherweise sowieso nicht.

Ummeldung ohne Kaufvertrag dürfte doch aber auch ne Sackgasse sein?! Zumal die Grenze bisher ja "nur" für gewerbliche Anbieter beschlossen wurde, so wie ich das verstanden habe.

Dann braucht man für jeden Furz den Immobilienbesitzer und dessen Mitarbeit. Würde ich als Käufer mit einem unbekannten Verkäufer erstens nicht machen und zweitens wird da kaum ein Verkäufer mitspielen. Als Verkäufer würde ich mir einen unbekannten Käufer so auch nicht ans Bein binden.

Hatte das darauf bezogen, mit Grundbuchauszug das Eigentum nicht der Person zuweisen zu können (auch wenn ich gerade nicht mehr finde wo ich das gelesen hatte).

Beim Immobilienkauf muss der Verkäufer natürlich mitspielen, da hast du recht. Aber das wäre bei kaufen mit Bitcoin ja vermutlich genauso, das akzeptiert auch nicht jeder Verkäufer, warum auch. Letztendlich dürfte das davon abhängen wieviel mehr du bietest als der zweithöchste Bieter.



Was die sonstigen Alternativen angeht hat natürlich alles seinen Preis. Aber es ist ja nicht so, dass den Nachteilen keine Vorteile entgegen stünden. Ist natürlich aber immer abhängig von der individuellen Situation ob sich das lohnt.

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