Danke für die Zusammenfassung! Finde es durchaus gut, wenn die entsprechenden Teilaspekte, solange sie wichtig sind, separat diskutiert werden können.
Danke. Es wird ja doch viele betreffen und einige werden von den Auswirkungen sicherlich von heute auf morgen überrascht werden. Dem wollte ich etwas entgegenwirken.
Algorithmische Stablecoins werden nicht als EMT oder ART definiert, da sie versuchen, ihren stabilen Wert über Protokolle aufrechtzuerhalten. Es sei denn, sie nehmen zur Stabilisierung Bezug auf andere Vermögenswerte.
Ich frage mal in die Runde: Gibt es dazu schon eine Einschätzung bezüglich Dai? Denn bei Dai wird ja (zumindest in der zweiten Variante) Collateral in USDC akzeptiert. Beim Googlen findet mal vorwiegend ältere Einschätzungen wie
diese hier, die Dai sogar in die Kategorie III einordnet, bei der noch strengere Regeln gelten. Ich vermute aber, dass diese Einschätzung dann nicht den letzten Stand repräsentiert.
Ich habe oben einen Quelllink vom Bundesblock vergessen, deren Informationen ich als Quelle in meinen ersten Beitrag genommen hatte und nun eingefügt, wo zumindest in einem Satz DAI erwähnt wird:
"1) Zulassungsvoraussetzungen
Die Ausgabe von wertreferenzierten Token kann nur von juristischen Personen erbracht werden, die einen eingetragenen Sitz in der Europäischen Union haben, um die ordnungsgemäße Beaufsichtigung und Überwachung des öffentlichen Angebots zu gewährleisten. Dezentrale Stablecoins wie z. B. der Dai von MakerDAO können daher nicht für den Handel mit regulierten Einrichtungen zugelassen werden."
https://bundesblock.de/stellungnahme-des-bundesblocks-zur-finalen-fassung-der-mica-verordnung/Generell hatte ich wenig Informationen zu den algorithmische Stablecoins gefunden. Wenn man danach intensiver schaut, dann wird aber sicherlich fündig.
Das hier aber ich gerade noch gefunden:
The position with respect to algorithmic stablecoins is that they are also within scope of MiCA (at least the MiCA Offering Rules):
“The same applies to so-called algorithmic ‘stablecoins’ that aim to maintain a stable value in relation to an official currency, or in relation to one or several assets, via protocols, that provide for the increase or decrease in the supply of such crypto-assets in response to changes in demand. Offerors or persons seeking admission to trading of algorithmic crypto-assets that do not aim to stabilise the value of the crypto-assets by referencing one or several assets should in any event comply with Title II of this Regulation.”
https://ramparts.gi/market-in-crypto-assets-regime-introduction/---------------------
der Handel [unregistrierter Stablecoins] wird sicherlich auch zunächst weiterhin z.B. auf nichtregulierten Börsen (DEX) möglich sein. Die Regulation wird aber sicherlich auch dort nicht vor halt machen.
Den letzten Satz würde ich stark bezweifeln, zumindest wenn es um "echte" DEX geht. Schließlich geht es bei dezentralem Handeln nicht um Krypto-Unternehmen, d.h. da müssten dann rechtlich andere Winkelzüge gefunden werden, die sicherlich mit bestehenden Grundrechten in die Quere kämen. Natürlich gibt es Grauzonen wenn DEXes zentralisierte Bestandteile haben, die durch Unternehmen kontrolliert werden, bei denen der Staat durchaus Möglichkeiten hat, einschränkend einzugreifen. Aber eben nur auf die Unternehmen, nicht auf die Exchange-Protokolle selbst (wie man in den USA beim Fall Uniswap gerade sieht - Schuld ist wohl das UNI Token, obwohl die Details bisher noch nicht bekannt sind).
Da hast du sicherlich recht, wenn es sich um eine "echte" DEX handelt. Sobald aber eine Person "gegriffen" werden kann, also ladungsfähig ist, dann werden die die Regulatoren sicherlich alles versuchen, um die zumindest einzuschüchtern. Sprich mit Klagen überhäufen.
Was aber sein kann, ist dass der Herkunfstnachweis "DAI" einfach von Börsen nicht anerkannt werden darf. Ob das vor Gericht standhalten kann, weiß ich nicht. Aber dazu muss auch erstmal jemand klagen.