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Author Topic: Bitcoin & Privatsphäre - Regulierungen, Techniken und andere Entwicklungen  (Read 221 times)
d5000 (OP)
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April 11, 2025, 07:16:22 PM
Last edit: April 13, 2025, 07:24:54 PM by d5000
Merited by MaxMueller (5), Lafu (1), Lakai01 (1), AHOYBRAUSE (1)
 #1

Ich dachte ich mache mal einen Faden auf, in dem wir Entwicklungen zum Thema "Bitcoin und Privatsphäre" diskutieren können.

Also z.B. Nachrichten zu Privatsphäretechniken wie CoinJoins, Mixern und verschiedene Arten von Contracts und Swaps, aber auch zu privatsphäre-relevanten Regulierungen die nicht einen eigenen Faden (wie z.B. DAC8, AMLR, TFR) haben.



Erst mal eine Nachricht aus dem Regulierungs-Bereich, die schon 2 Tage alt ist aber ich im deutschen Bereich noch nicht diskutiert gesehen habe. Die wollte ich eigentlich im Donald Trump-Thread posten aber der wurde vor kurzem geschlossen.

Es ist im Zollchaos etwas untergegangen, aber die USA haben laut einem Memorandum des Department of Justice vor, Mixer und andere ähnliche privatsphäre-schützende Dienste nicht mehr generell zu verfolgen, sondern nur noch, wenn sie wirklich mit Schwerkriminalität in Verbindung stehen. Eine Neuigkeit, die ich der Trump-Regierung durchaus als positiv anrechne.

Der relevante Satz aus dem oben verlinkten Memorandum:

Quote from: Department of Justice
Specifically, the Department will no longer target virtual currency exchanges, mixing and tumbling services, and offline wallets for the acts of their end users or unwitting violations of regulations-except to the extent the investigation is consistent with the priorities articulated in the following paragraphs.

Diese Entwicklung könnte sogar dazu führen, dass Mixer hier im Forum wieder werben / Threads erstellen dürfen (dies ist ja ein den Regulierungen der USA unterworfenes Forum), aber Theymos will erstmal abwarten, bis Trump ein Jahr dran ist (durchaus vernünftig).

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April 12, 2025, 03:20:17 PM
Merited by Lakai01 (4)
 #2

Bin mal gespannt was hier zukünftig noch so alles diskutiert wird. Ich werde jedenfalls fleißig mitlesen.

Was die Mixer angeht könnte der Jahreswechsel 2025/26 ja dann der Zeitpunkt sein, wo signaturkampagnen wieder erlaubt sein könnten.... schlecht wäre es nicht, warten wir es mal ab... Wink

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May 01, 2025, 04:26:59 AM
Merited by d5000 (1)
 #3

Ich habe grad ein wenig bei "Was ist ein Herkunftsnachweis" gelesen und frage mich, ob Sachen wie Coinjoin nicht größte Probleme verursachen, wenn dann der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem man so einen Herkunftsnachweis erbringen muss? Wenn man dann noch von der Jahresfrist zur Steuerfreiheit profitieren will, dann könnte es aber kompliziert werden, falls die Bank möglicherweise was einfriert, man dann noch einen Herkunftsnachweis führen muss und alle Behörden einen erstmal unter Generalverdacht stellen werden.

Hier beim Blocktrainer versucht jemand, dass mit Euro zu vergleichen, aber das ist sinnlos, weil der Fragesteller die Haltefrist diskutieren will. Wenn ich Coinjoin nutze, gute Frage, ob die Haltefrist dann von vorn beginnt. Denn wenn ich ein Kunstbild nehme und tausche das mit einem anderen Bild, das genau den gleichen Wert hat, dann muss ich zwar nichts versteuern unter Umständen, aber die Haltefrist wird dann beeinflusst. Bitcoin wird ja nicht als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet.

Falls die USA da einen anderen Weg verfolgen wollen für die Zukunft in Bezug Mixer und so, heißt das noch nicht, dass  Deutschland bzw. die EU das ähnlich sehen wird. Da besteht doch durchaus ein gewisses Talent, Innovationen wie Bitcoin unattraktiv zu machen, siehe die von der SPD vorgeschlagene Abschaffung der Haltefrist.
MaxMueller
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May 01, 2025, 06:03:02 AM
 #4

Hier beim Blocktrainer versucht jemand, dass mit Euro zu vergleichen, aber das ist sinnlos, weil der Fragesteller die Haltefrist diskutieren will. Wenn ich Coinjoin nutze, gute Frage, ob die Haltefrist dann von vorn beginnt. Denn wenn ich ein Kunstbild nehme und tausche das mit einem anderen Bild, das genau den gleichen Wert hat, dann muss ich zwar nichts versteuern unter Umständen, aber die Haltefrist wird dann beeinflusst. Bitcoin wird ja nicht als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet.

Das ist für mich eher die "alte" Diskussion ob btc fungibel ist oder nicht. Der Vergleich mit Kunst hinkt, weil die offe sichtlich nicht fungibel ist.

Aber tendenziell würde ich auch zustimmen, dass BTC aus privacy Tools aufgrund der regulierung nicht mehr 100% fungibel sind.

Ich glaube ich würde heute eher BTC verkaufen und anonym nochmal neu kaufen, anstatt peivacy Tool zu nutzen...

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May 01, 2025, 11:34:55 AM
 #5

Hier beim Blocktrainer versucht jemand, dass mit Euro zu vergleichen, aber das ist sinnlos, weil der Fragesteller die Haltefrist diskutieren will. Wenn ich Coinjoin nutze, gute Frage, ob die Haltefrist dann von vorn beginnt. Denn wenn ich ein Kunstbild nehme und tausche das mit einem anderen Bild, das genau den gleichen Wert hat, dann muss ich zwar nichts versteuern unter Umständen, aber die Haltefrist wird dann beeinflusst. Bitcoin wird ja nicht als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet.

Das ist für mich eher die "alte" Diskussion ob btc fungibel ist oder nicht. Der Vergleich mit Kunst hinkt, weil die offe sichtlich nicht fungibel ist.

Aber tendenziell würde ich auch zustimmen, dass BTC aus privacy Tools aufgrund der regulierung nicht mehr 100% fungibel sind.

Ich glaube ich würde heute eher BTC verkaufen und anonym nochmal neu kaufen, anstatt peivacy Tool zu nutzen...

Ich habe Kunst hier ganz bewusst gewählt, weil es in der Klassifizierung unter sonstige Wirtschaftsgüter läuft, genauso wie Bitcoin. In Sachen Fungibilität habe ich mich auch schon mal schlau gelesen, weil es ein interessantes und wichtiges und vor allem existenzielles Thema ist in Bezug auf Bitcoin. Und deshalb habe ich auch eingeschränkt, dass ich ein gleichwertiges Kunstbild tausche, also keine Wertveränderung realisiere. Das tue ich bei der Benutzung eines Mixers auch nicht, aber ich gebe dem Finanzamt einen ordentlichen Grund erstmal stumpf dagegen zu halten meine Nachweisführung infrage zu stellen oder pauschal für ungültig zu erklären.

Wenn ich einen Bitcoin mixe und sagen wir mal in kürzester Zeit einen Bitcoin in kleineren Teilsummen in ein neues Wallet zurückerhalte, dann wird sich ein Finanzamt bestimmt nicht darauf einlassen, dass die Haltefrist immer noch gewahrt ist. Die würden sicherlich darauf bestehen, dass die Haltefrist von vorn losgeht. Den Herkunftsnachweis kann man dann eigentlich überhaupt nicht mehr realistisch führen, aber für wertlos kann der Staat einen Bitcoin ja auch nicht erklären, wenn man ihn einmal durch einen Mixer schickt, denn das gibt die Gesetzgebung auch nicht her, dann einfach zu sagen, der wird jetzt eingefroren und fertig.

Steuerlich ist das für alle Beteiligten gar nicht so einfach, denn dann müssten solche Sachverhalte wie Fungibilität auch ein für allemal vom höchsten Gericht entschieden werden und das ist glaube ich eine langwierige Aufgabe.
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May 01, 2025, 03:59:03 PM
 #6

Ich habe grad ein wenig bei "Was ist ein Herkunftsnachweis" gelesen und frage mich, ob Sachen wie Coinjoin nicht größte Probleme verursachen, wenn dann der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem man so einen Herkunftsnachweis erbringen muss?
Bei CoinJoins überweist du ja eigentlich nur an dich selbst (nur dass das eben in der selben Transaktion auch andere machen). Das sollte also meiner Einschätzung nach (bin kein Jurist) die gleiche Wirkung haben wie wenn du einfach UTXOs konsolidierst (also deine eigenen Coins, die auf vielen Adressen "liegen", auf eine einzige Adresse überweist).

Oder, vielleicht ist der Vergleich besser weil auch andere Coins in der selben Transaktion sind: wenn du von einer Börse Guthaben abziehst, werden Coins ja meistens in einer einzigen Transaktion von der Hotwallet der Börse auf die Adressen mehrerer Kunden transferiert, so dass die Börse Gebühren spart. Aber von Besitz her sind es auch "deine" Coins, die du an dich selbst überweist.

Du kannst auch ganz einfach nachweisen, dass das wirklich Coins sind, die du "an dich selbst" transferierst: Einfach beweisen, dass Ursprungsadresse und Zieladressen (sind ja in der Regel 2 oder mehr Zieladressen pro Person) dir gehören, z.B. mit einer signierten Nachricht, die die Bank dir übermittelt.

Natürlich muss die Behörde bzw. Bank entsprechend kompetent sein. Vielleicht im Fall der Fälle das Beispiel der Börsen-Auszahlung anführen?

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May 01, 2025, 05:16:00 PM
 #7

Der Vergleich mit Kunst im Sinne von Unikaten hinkt trotzdem. Wenn ich zwei Bilder (unikate mit unterschidlichem Motiv) von gleichem Wert tausche ist das eine transaktion, wie das swappen von BTC in ETH.
Beim Tausch zweier identischer Bilder aus der Serienfertigung sieht das wohl anders aus.
Die Einordnung in sonstige Wirtschaftsgüter sagt m.E.n über die fungibilität erst mal gar nichts aus. Zwei identischen oldtimern mit unterschiedlicher Fahrgestellnummer und Zustand dürften auch bei gleichem monetären Wert nicht fungibel sein....

Unabhängig davon dürfte bei coins aus dem Mixer auch gar nicht POSOF das Thema sein, da wird ja nur geprüft ob es plausibel ist, dass du so viele BTC besitzt wie du einzahlst.

Das Problem bei mixern dürfte eher sein dass du 1 weißen BTC rein schmeißt und nen scammer noch 1 schwarzen BTC dazu packt und hinten grau gewaschene coins rauskommen, wo dann einfach die CEX sagt, dass sie die nicht mehr annimmt...
Das ist aber aus meiner Sicht eine andere Fragestellung als das Thema Herkunftsnachweis für AML.


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May 05, 2025, 09:05:45 AM
 #8

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Das Problem bei mixern dürfte eher sein dass du 1 weißen BTC rein schmeißt und nen scammer noch 1 schwarzen BTC dazu packt und hinten grau gewaschene coins rauskommen, wo dann einfach die CEX sagt, dass sie die nicht mehr annimmt...
Das ist aber aus meiner Sicht eine andere Fragestellung als das Thema Herkunftsnachweis für AML.
Aufgrund welcher Regulatorik ist das eigentlich so?

MiCa regelt das nicht gesondert, es liegt also vermutlich an AML und den damit verbundenen "Geldwäschebekämpfungsrichtlinien"? AML5 verpflichtet ja bspw. Finanzdienstleister dazu, Transaktionen zu überwachen und auffällige Transaktionen zu melden, so etwas ist mit gemixten Coins ja nicht mehr wirklich möglich.

Dass man so aber natürlich jeden Kunden unter Generalverdacht stellt nur weil dieser einen Mixer einsetzt ist ein anderes Thema ... Verboten sind Mixer aber mWn. trotzdem in der EU nicht.

 
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May 05, 2025, 07:01:00 PM
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 #9

MiCa regelt das nicht gesondert, es liegt also vermutlich an AML und den damit verbundenen "Geldwäschebekämpfungsrichtlinien"? AML5 verpflichtet ja bspw. Finanzdienstleister dazu, Transaktionen zu überwachen und auffällige Transaktionen zu melden, so etwas ist mit gemixten Coins ja nicht mehr wirklich möglich.
Es hängt imo mit der geforderten "Risikoanalyse" (due diligence, "risk based approach") zusammen. In der Tat ist das nicht MiCa, sondern AML-Terrain. Also eigentlich geht es um FATF-Richtlinien und deren Umsetzung in europäische bzw. nationale Regulierungen. In den USA bzw. bei US-Börsen ist dazu auch die OFAC von Bedeutung, die z.B. sanktionierte Personen in eine Blacklist einstuft.

Wahrscheinlich kristallisiert es sich raus, dass die Nutzung eines Chainanalyse-Dienstes eben für solche Zwecke diese Anforderung an "Risikoanalyse" erfüllt. Und Chainanlyse-Dienste versuchen ja gemixte Coins zu erfassen und stufen diese dann in eine höhere Risikokategorie ein. Wer ständig nur gemixte Coins einzahlt, der wird dann von der Exchange in eine höhere Risikoklasse eingestuft, und irgendwann wird die Einzahlung solcher Coins verweigert. Bei hohen Beträgen auch mal sofort.

Hier steht was dazu: https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=fb8ff84d-72ac-4429-86eb-5db09f16e8a0

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May 06, 2025, 08:36:52 AM
 #10

Wahrscheinlich kristallisiert es sich raus, dass die Nutzung eines Chainanalyse-Dienstes eben für solche Zwecke diese Anforderung an "Risikoanalyse" erfüllt. Und Chainanlyse-Dienste versuchen ja gemixte Coins zu erfassen und stufen diese dann in eine höhere Risikokategorie ein. Wer ständig nur gemixte Coins einzahlt, der wird dann von der Exchange in eine höhere Risikoklasse eingestuft, und irgendwann wird die Einzahlung solcher Coins verweigert. Bei hohen Beträgen auch mal sofort.
Würde das aber im Umkehrschluss bedeuten, dass manche CEX trotzdem gemixte Coins als Einzahlung akzeptieren?
Ich habe das ehrlich gesagt noch nie benötigt, jedoch doch ein paar 0,0x BTC rumliegen, die aus Quellen stammen, die potenziell risikobehaftet sind (bspw. jene aus Mixer-Signaturen) und bei Chainanalysen durchaus als auffällig markiert werden könnten. 

 
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May 06, 2025, 03:36:50 PM
 #11

Würde das aber im Umkehrschluss bedeuten, dass manche CEX trotzdem gemixte Coins als Einzahlung akzeptieren?
Das hängt von der Exchange ab. Und auch wahrscheinlich von der Höhe des Betrags. Es gab zwar tatsächlich hier im Forum auch Fälle, wo selbst Beträge unter 100$ zurückgewiesen wurden, die sind aber wohl eher selten.

Bis vor kurzem gab es z.B. die bekannte Nicht-KYC-Exchange Exch. Deren Coins, sofern sie per Chainanalyse identifizierbar waren, wurden von einigen CEXes wie ByBit abgelehnt, von anderen wie Kraken hingegen angenommen.

Es gibt da auch meines Wissens nach keine Vorschriften, dass gemixte Coins allgemein (also z.B. aufgrund einer FATF-Richtlinie) abgelehnt werden müssen. In den USA gibt es allerdings von der OFAC blackgelistete Mixer, und Coins dieser Mixer müssen von US-Exchanges als Risiko-Coins betrachtet werden. Es kann sein, dass einige CEXes diese Coins trotzdem annehmen, wenn es z.B. nur ein geringer Betrag ist oder bei einem Nutzer nur selten vorkommt.

Die USA haben allerdings vor kurzem angekündigt, [1] ihre Politik gegenüber Mixern wieder lockern zu wollen, also dass Mixing nicht mehr generell zu einem Verdacht führen soll. Es ist aber wahrscheinlich zu früh um zu beurteilen wie sich das auf die Exchanges auswirken wird und wie das genau mit der OFAC-Liste "sanktionierter Mixer" zusammenhängt.



[1] https://www.justice.gov/dag/media/1395781/dl?inline

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.WHERE EVERYTHING IS A MARKET..
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Will Bitcoin hit $200,000
before January 1st 2027?

    No @1.15         Yes @6.00    
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May 07, 2025, 06:43:46 AM
Merited by d5000 (1), AHOYBRAUSE (1)
 #12

Guten Morgen,

danke für die vielen interessanten Antworten hier. Ich werde mich auch versuchen ein bisschen mehr einzubringen, denn das eine oder andere kann man hier fix lernen. Ihr seid hier gut informiert. Manchmal erschlägt mich das zusätzlich zur Arbeit, wenn man überhaupt nicht mehr mitkommt welches angekündigte Gesetz oder Regulierung jetzt überhaupt noch verabschiedet wurde, werden soll, oder verworfen wurde.

MaxMueller der Vergleich mit Kunst hinkt ganz bestimmt, das war auch nicht mein Ziel, das vollständig gleichzustellen. Da aber die Klasse des Wirtschaftsgutes die selbe ist, lohnt sich der Blick darauf und die Überlegung, welche vermeintlichen Probleme auftreten könnten. Währungen sind kein sonstiges Wirtschaftsgut und die Fungibilität lässt sich aus dem Gesetzesrahmen und juristischen Definitionen dafür herleiten. Bei sonstigen Wirtschaftsgütern stellt man aber z. B. auf Eigenschaften wie dem "Zustand" ab. Selbst bei Kunstbildern aus der Serienfertigung könnte ich in dieser Klasse also theoretisch einen Gewinn erzielen. Du sagst es nämlich teilweise auch selbst, dass die Fungibilität nixht definiert, sondern eine Frage der Interpretation wird und da meine ich eben, dass sich vermutlich das Finanzamt zunächst mal in eine andere Richtung bewegen könnte, als einem selbst das lieb ist, wenn man bspw. Mixer genutzt hat.  

Du hast recht mit all den Argumenten, die du da eingebracht hast, aber die sind mir soweit auch klar. Mir ging es eher darum, ab wann man dem Finanzamt wohl Gründe gibt einem das Leben schwer zu machen. Selbst wenn man juristisch recht hat, wäre es total nervig, wenn man jahrelange Rechtsstreitigkeiten führen muss und ggf. vielleicht doch noch aus irgendeinem doofen Grund bangen muss. Man hat nun schon genug gelesen mit was für Ideen die teilweise um die Ecke kommen. Denn nur mal so zur Information, Bitcoin.de hat sich bis heute nicht gemeldet und der Account ist eingefroren.

Vielleicht ist es interessant für den einen oder anderen hier, wenn man auch daran denkt wie Gold gehandhabt wird. Kaufe ich es als physisches Gut, greift die Regelung aus privaten Veräußerungsgeschäften mit der Haltedauer von einem Jahr als steuerfrei bzw. nicht, wenn man es kürzer besitzt. Kauft man es in verbriefter Form, ist es Kapitalvermögen und wird völlig anders besteuert. Aber was ist eigentlich, wenn ich einen Goldbarren besitze und ich tausche den Goldbarren in eine Anzahl von Münzen gleichen Wertes, weil ich nicht den ganzen Barren verkaufen will, sondern nur einen Teil? Goldbarren haben oft Seriennummern, als Information am Rande. Aber was ist nun, wenn ich ihn nach einer Haltedauer von 1 Jahr eintausche in Münzen und dann ein paar Münzen verkaufe?

d5000 danke auch für deine Antwort. Manches was ich hier schreibe ist auch nicht meine eigene Meinung manchmal, sondern eine Situation in die vielleicht schon mal jemand geraten ist und deshalb beantworten kann. Bitcoin aus Coinjoin Transaktionen verkaufen hätte vielleicht durchaus schon mal vorkommen können bei jemandem hier und möglicherweise gabs dann Nachfragen zu Haltedauer, Herkunft usw., aber es scheint, dass das konkret noch niemand so hatte. Ich will auch nicht unbedingt der erste sein. Cheesy

Das mit den USA und der Haltung zu Mixern, man weiß auch gar nicht wie bspw. ein Marktplatz wie Bitcoin.de vielleicht Accounts bzw. Bitcoin einfriert, wenn sie irgendeine Analysesoftware benutzen und dann möglicherweise die Software ständig irgendwelche False Positives meldet.

Das mit der OFAC-Liste ist interessant, vielleicht sanktionieren sie umfassend Mixer und die, die nicht sanktioniert sind, betreiben sie geschickt aufgesetzt selbst im großen Umfang, um ihre Überwachungsaktivitäten effektiv auszuweiten. Das fände ich naheliegend. Bisher sind es bestimmte Bitcoinadressen, aber gibt es da bereits eine richtige Liste für bestimmte Mixer?

VG,
Chris
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