Guten Morgen,
danke für die vielen interessanten Antworten hier. Ich werde mich auch versuchen ein bisschen mehr einzubringen, denn das eine oder andere kann man hier fix lernen. Ihr seid hier gut informiert. Manchmal erschlägt mich das zusätzlich zur Arbeit, wenn man überhaupt nicht mehr mitkommt welches angekündigte Gesetz oder Regulierung jetzt überhaupt noch verabschiedet wurde, werden soll, oder verworfen wurde.
MaxMueller der Vergleich mit Kunst hinkt ganz bestimmt, das war auch nicht mein Ziel, das vollständig gleichzustellen. Da aber die Klasse des Wirtschaftsgutes die selbe ist, lohnt sich der Blick darauf und die Überlegung, welche vermeintlichen Probleme auftreten könnten. Währungen sind kein sonstiges Wirtschaftsgut und die Fungibilität lässt sich aus dem Gesetzesrahmen und juristischen Definitionen dafür herleiten. Bei sonstigen Wirtschaftsgütern stellt man aber z. B. auf Eigenschaften wie dem "Zustand" ab. Selbst bei Kunstbildern aus der Serienfertigung könnte ich in dieser Klasse also theoretisch einen Gewinn erzielen. Du sagst es nämlich teilweise auch selbst, dass die Fungibilität nixht definiert, sondern eine Frage der Interpretation wird und da meine ich eben, dass sich vermutlich das Finanzamt zunächst mal in eine andere Richtung bewegen könnte, als einem selbst das lieb ist, wenn man bspw. Mixer genutzt hat.
Du hast recht mit all den Argumenten, die du da eingebracht hast, aber die sind mir soweit auch klar. Mir ging es eher darum, ab wann man dem Finanzamt wohl Gründe gibt einem das Leben schwer zu machen. Selbst wenn man juristisch recht hat, wäre es total nervig, wenn man jahrelange Rechtsstreitigkeiten führen muss und ggf. vielleicht doch noch aus irgendeinem doofen Grund bangen muss. Man hat nun schon genug gelesen mit was für Ideen die teilweise um die Ecke kommen. Denn nur mal so zur Information, Bitcoin.de hat sich bis heute nicht gemeldet und der Account ist eingefroren.
Vielleicht ist es interessant für den einen oder anderen hier, wenn man auch daran denkt wie Gold gehandhabt wird. Kaufe ich es als physisches Gut, greift die Regelung aus privaten Veräußerungsgeschäften mit der Haltedauer von einem Jahr als steuerfrei bzw. nicht, wenn man es kürzer besitzt. Kauft man es in verbriefter Form, ist es Kapitalvermögen und wird völlig anders besteuert. Aber was ist eigentlich, wenn ich einen Goldbarren besitze und ich tausche den Goldbarren in eine Anzahl von Münzen gleichen Wertes, weil ich nicht den ganzen Barren verkaufen will, sondern nur einen Teil? Goldbarren haben oft Seriennummern, als Information am Rande. Aber was ist nun, wenn ich ihn nach einer Haltedauer von 1 Jahr eintausche in Münzen und dann ein paar Münzen verkaufe?
d5000 danke auch für deine Antwort. Manches was ich hier schreibe ist auch nicht meine eigene Meinung manchmal, sondern eine Situation in die vielleicht schon mal jemand geraten ist und deshalb beantworten kann. Bitcoin aus Coinjoin Transaktionen verkaufen hätte vielleicht durchaus schon mal vorkommen können bei jemandem hier und möglicherweise gabs dann Nachfragen zu Haltedauer, Herkunft usw., aber es scheint, dass das konkret noch niemand so hatte. Ich will auch nicht unbedingt der erste sein.

Das mit den USA und der Haltung zu Mixern, man weiß auch gar nicht wie bspw. ein Marktplatz wie Bitcoin.de vielleicht Accounts bzw. Bitcoin einfriert, wenn sie irgendeine Analysesoftware benutzen und dann möglicherweise die Software ständig irgendwelche False Positives meldet.
Das mit der OFAC-Liste ist interessant, vielleicht sanktionieren sie umfassend Mixer und die, die nicht sanktioniert sind, betreiben sie geschickt aufgesetzt selbst im großen Umfang, um ihre Überwachungsaktivitäten effektiv auszuweiten. Das fände ich naheliegend. Bisher sind es bestimmte Bitcoinadressen, aber gibt es da bereits eine richtige Liste für bestimmte Mixer?
VG,
Chris