Wie du sagst sind auch Verschiebungen von/zu Börsen davon betroffen.
... Auch der bloße Transfer zwischen Wallets stellt ebenso bereits eine meldepflichtige Transaktion dar wie das Erhalten sogenannter Airdrops (welche als eine Art Schenkung verstanden werden können). Da viele Kryptobörsen, auf denen diese Werte gehandelt werden können, im Ausland ansässig sind, ist hier besondere Aufmerksamkeit geboten. ....
Quelle: https://legal.pwc.de/de/news/fachbeitraege/erleichterungen-im-bereich-awv-meldepflichtenIch habe noch nichts davon gehört, aber in den nächsten Tagen (wenn der Thread Anklang findet) wird sich das wohl ändern.
Das stimmt wenn du einen Airdrop bekommst, der einen höheren Wert als 50k hat aber nicht wenn du einfach zwischen deinen Wallets transferierst (Sowohl privat als auch zwischen Börsen), wobei ich mich natürlich irren kann, ich bin ja auch kein Fachmann. In der Primärquelle der Bundesbank, die ich oben verlinkt habe steht ausdrücklich:
Reine Kontoüberträge ohne Eigentumsübergang, z.B. Übertragung von Kryptowerten von
einer Wallet eines Inländers im Ausland auf seine Wallet im Inland (oder umgekehrt), oder
Übertragung/Überweisung von Euro von einem (Bank-)Konto des Inländers im In- oder
Ausland auf das eigene Konto bei seinem Serviceprovider für Kryptowerte im In- oder
Ausland, sind nicht meldepflichtig, sofern es sich dabei um kurzfristige Forderungen handelt
(siehe § 67 Abs. 2 Satz 3 AWV).
Bei der Recherche zu dem Thema habe ich auf diversen Anwaltseiten widersprüchliche Informationen erhalten, weshalb ich mich dabei nur noch auf die Aussagen der Bundesbank verlasse. ChatGPT auf höchstem Thinking Modus sieht das wie ich (auch das natürlich keine Garantie auf Richtigkeit).
@Lakai01: Wir reden hier rein von der AWV-Meldepflicht an die Bundesbank, das hat erstmal nichts mit dem Finanzamt zu tun.