Kam bei der Escrow Anfrage etwas raus, was von allgemeinem Interesse sein könnte und was Du hier (als Deine Einschätzung nach dem Gespräch, da Du ja keine Rechtsberatung machen darfst) schreiben kannst?!
Naja... allgemein gesagt... es ist in einer Grauzone aber unterliegt vermutlich nicht der Erlaubnispflicht durch die BaFin solange kein Markt geschaffen wird. Markt wird keiner geschaffen da die Geschäfte ja ohnehin ablaufen würden. Der Escrow hilft nur das Geschäft sicherer zu machen.
Ich würde aber... wenn jemand versucht das richtig aufzuziehen oder feste Gebühren zu verlangen doch eher noch mal nachfragen und das Geschäftskonzept erklären. Auch sollte man darauf achten welche Geschäfte man unterstützt da diese strafbar sein könnten wenn man dabei hilft.
Ich hatte für mich eigentlich erwartet damit aufhören zu müssen. Dass es quasi nur richtig professionell gemacht werden darf. Daher war ich dann schon überrascht. Ist natürlich seine Einschätzung zur Lage. Er hat sich da wohl eingelesen und geschaut ob es verschiedene Gesetzesfelder tangiert. Wenn sich das ändert höre ich natürlich auf. Lohnt ja nicht wenn man sich dafür strafbar machen würde.
Das sollte man natürlich nicht als Rechtsberatung oder irgendwie verbindlich ansehen. Graubereich meint dass es noch keine festen Regeln gibt. Es aber auf dem Wissen was es bisher schon gibt so aussieht. Eventuell macht ja jemand irgendwann eine verbindliche Anfrage bei der BaFin zum Thema... dann wüsste man es sicher.