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Author Topic: Jemand Erfahrungen mit http://www.btc-exchange.eu/  (Read 3333 times)
Desert90 (OP)
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July 14, 2014, 10:05:38 AM
 #1

Kennt jemand diese Seite? Ist sie legit oder gehört sie einen dr... Scammer ? Er verkauft einige Coins ganz günstig...
Serpens66
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July 14, 2014, 12:27:32 PM
 #2

Abgesehen davon, dass der Warnhinweis zum Risiko von Bitcoins von bitcoin.de geklaut wurde, sieht die Seite an sich ganz okay aus, habe aber keine Erfahrung damit.

Gut ist auch, dass kein Paypal akzeptiert wird. Also ich würde sagen, die Seite ist in Ordnung.
Das einzige was passieren könnte: Der Betreiber hat keine Bafin Erlaubnis, dann könnte diese ihm die Seite dicht machen, wenn sie davon Wind bekommt. Konnte auf die Schnelle keine Info finden, ob so eine Erlaubnis vorhanden ist.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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shorena
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July 14, 2014, 06:09:34 PM
 #3

Zitat AGB:

Quote
Der Versand von digitalen Gütern wie z.B.: Bitcoin erfolgt bei Vorkasse und Überweisung durch den Kunden, erst nach dem jeweiligen Quatalsabschluss der Kontoführenden Bank, zu folgenden Daten:

Bestellungen vom 1.1. bis 31.3. erfolgt Lieferung am 1.4.

Bestellungen vom 1.4. bis 30.6. erfolgt Lieferung am 1.7.

Bestellungen vom 1.7. bis 30.9. erfolgt Lieferung am 1.10.

Bestellungen vom 1.10. bis 31.12. erfolgt Lieferung am 1.1.

Heute kaufen im Oktober bekommen? Selten son bullshit gelesen. Lass die Finger davon.

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July 14, 2014, 07:10:23 PM
 #4

Nette "Schleichwerbung"...hier findest du keine Trottel die auf deine unseriöse Masche reinfallen.
Desert90 (OP)
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July 14, 2014, 07:54:04 PM
 #5

Sry wo ist dein Problem ?!?! Dies ist NICHT meine Seite.

Erstmal denken bevor man was schreibt ....

Der Typ hatte seine Seite auf ebay inseriert deswegen bin ich drauf aufmerksam geworden, ich brauch keine schleichwerbung zu machen.
Serpens66
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July 14, 2014, 08:22:48 PM
 #6

Zitat AGB:
Heute kaufen im Oktober bekommen? Selten son bullshit gelesen. Lass die Finger davon.

oha.. das hatte ich übersehen, also ja, dann lieber die Finger davon lassen ^^
Wobei es auch eher ein (übertriebenes) Sicherheitsmerkmal der Seite sein könnte. Wäre ja schön blöd sowas zu machen, wenn man die Leute abzocken wollen würde.

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July 15, 2014, 07:14:59 AM
 #7

Sry wo ist dein Problem ?!?! Dies ist NICHT meine Seite.

Erstmal denken bevor man was schreibt ....

Der Typ hatte seine Seite auf ebay inseriert deswegen bin ich drauf aufmerksam geworden, ich brauch keine schleichwerbung zu machen.

Sein/Unser Problem ist das hier ständig Leute mit neuen Accounts auftauchen und irgendwem irgendwas andrehen wollen. Mehr oder weniger subtil. Dein Post fällt da durchaus in die subtilere Variante. Dein Account is neu, die Leute ziehen voreilige Schlüssel, leb damit, lies n bisschen, schreib n bisschen, alles gut.

Zitat AGB:
Heute kaufen im Oktober bekommen? Selten son bullshit gelesen. Lass die Finger davon.

oha.. das hatte ich übersehen, also ja, dann lieber die Finger davon lassen ^^
Wobei es auch eher ein (übertriebenes) Sicherheitsmerkmal der Seite sein könnte. Wäre ja schön blöd sowas zu machen, wenn man die Leute abzocken wollen würde.

Naja, es heißt explizit bei Vorkasse und Überweisung durch den Kunden. Da gibt es also kein Risiko das ich als "Kunde" mein Geld zurückbuchen kann. Dann bis zum Quartalsende warten zu müssen ist einfach Unfug. Das man bei Paypal als Ultra gerne Xzig Tage warten möchte damit nicht zurückgebucht wird, kann ich irgendwie noch verstehen. Ich würd zwar eher gar kein Paypal anbieten, aber da macht eine lange Wartefrist wenigstens Sinn.

Was ich mir eher vorstellen kann ist:
#1 der "Anbieter" erstmal was ansammeln will eher er/sie verschwindet.
#2 der "Anbieter" versucht über die Kursschwankungen den Preis wieder rein zu bekommen

Hat nicht ein Jurist lust da mal für 4,80€ einzukaufen? Wink

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July 15, 2014, 01:00:57 PM
 #8

Hat schon jemand bei der Telefonnummer im Impressum angerufen und gefragt, ob es den Herrn Ingo G. überhaupt gibt und er davon weiß?

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ig2210
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August 08, 2014, 09:14:30 PM
 #9

Hat schon jemand bei der Telefonnummer im Impressum angerufen und gefragt, ob es den Herrn Ingo G. überhaupt gibt und er davon weiß?

Hallo!
Mich gibt es.
Das mit der Lieferzeit ist deswegen, weil ich bis dato ca. 10.000 Euro Schaden durch gefälschte Überweisungsträger hatte!
Wenn Interesse an einem Kauf und sofortiger Lieferung, kein Thema, Ausweis Kopie zusenden damit zu erkennen ist das der Kontoinhaber der selbe ist der auch kauft!
Da keiner was zu verschenken hat geht es zur Zeit nicht anders.
Eine Lizenz von der BaFin ist nicht nötig da es keine Börse ist, sondern ich als Firma mein Eigentum zum Kauf anbiete.
Extra bei der BaFin angefragt.
Serpens66
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August 08, 2014, 10:37:36 PM
 #10

Eine Lizenz von der BaFin ist nicht nötig da es keine Börse ist, sondern ich als Firma mein Eigentum zum Kauf anbiete.
Extra bei der BaFin angefragt.
okay, das ist interessant...
ich hatte bei der Bafin angefragt, wie es wäre, wenn man z.b an seinem eigenen Kiosk Bitcoin an und verkaufen würde. Die Antwort war, dass man dafür eine Lizenz benötigt.
Wo genau liegt da nun der Unterschied?  Wenn ich mit meinem Kiosk die Bitcoins kaufe, kann ich auch sagen "jetzt gehören sie mir/meiner Firma und ich verkaufe mein Eigentum dann weiter".

edit:
ja das mit dem Betrug ist echt ein heikles Thema. Gibt ja verschiedene Anssatzmöglichkeiten, das zu verbessern...
Aber wie sieht es bezüglich Verifizierung eigentlich mit den Geldwäschegesetzen aus? Bist du da nicht verpflichtet irgendwie zu wissen, wer deine Kunden sind?

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ig2210
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August 09, 2014, 09:22:21 AM
Last edit: August 09, 2014, 09:34:03 AM by ig2210
 #11

Eine Lizenz von der BaFin ist nicht nötig da es keine Börse ist, sondern ich als Firma mein Eigentum zum Kauf anbiete.
Extra bei der BaFin angefragt.
okay, das ist interessant...
ich hatte bei der Bafin angefragt, wie es wäre, wenn man z.b an seinem eigenen Kiosk Bitcoin an und verkaufen würde. Die Antwort war, dass man dafür eine Lizenz benötigt.
Wo genau liegt da nun der Unterschied?  Wenn ich mit meinem Kiosk die Bitcoins kaufe, kann ich auch sagen "jetzt gehören sie mir/meiner Firma und ich verkaufe mein Eigentum dann weiter".

edit:
ja das mit dem Betrug ist echt ein heikles Thema. Gibt ja verschiedene Anssatzmöglichkeiten, das zu verbessern...
Aber wie sieht es bezüglich Verifizierung eigentlich mit den Geldwäschegesetzen aus? Bist du da nicht verpflichtet irgendwie zu wissen, wer deine Kunden sind?

Hallo!
Das was du machen wolltest ist eine art Börse, also An- und Verkauf zur gleichen Zeit bzw. eine art Wechselstube. Da die angebotenen Kryptos schon mein Eigentum sind, kann eine Lizenz notwendig sein aber eine Beantragung wurde von mir noch nicht gefordert. Sollte sich dies ändern und die BaFin ihre Meinung ändern muss diese halt beantragt werden. Ist nach Ansicht meines Anwaltes auch nicht sehr klar formuliert was die BaFin dazu veröffentlicht hat

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html

Wegen dem Thema Überweisungsbetrug: Habe bei Sofort AG und Giropay angefragt bzw. beantragt ihr Zahlungsmodul in diesem Shop frei zu Schalten, wurde abgelehnt bzw. Sofort AG wollte das ich Käuferschutz anbiete, das geht aber bei so einem Artikel nicht (kein verwertbarer Nachweis über Versand). Wegen GWG, da die Zahlungen per Überweisung laufen, verlässt das Geld ja nicht den Bankenkreislauf, Empfänger und Absender sind klar zu ermitteln.
Wenn jemand eine Gute und vor allem Sichere Zahlungsmethode kennt, bitte um Info (ausser natürlich Bar bei Abholung).
Mir ist schon klar das es so nicht ideal ist aber Geld hat ja wohl keiner zu verschenken!
Serpens66
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August 09, 2014, 11:18:51 PM
Last edit: August 10, 2014, 01:06:40 AM by Serpens66
 #12

danke für deine Antwort =)

Würde es dir was ausmachen, deine genaue Formulierung zu nennen, bei der die Bafin entschieden hat, dass du keine Lizenz benötigst?  Es scheint mir so, dass es stark an der Formulierung liegt, was die Bafin dann dazu sagt.
Man darf nicht Ankaufen und Verkaufen, sondern nur eines von beiden? Wenn ich beides mache, verkaufe ich doch logischerweise auch nur die Coins, die ich bereits besitze, also wo ist der genaue Unterschied?  
Man darf ja nicht im Auftrag dritter handeln. Demnach muss man vermutlich die Coins tatsäclich schon vorher besitzen und darf sie nicht extra für einen Verkauf kaufen. Das heißt man muss die maximal angebotene Menge an Bitcoins immer in der Hinterhand halten. Oder?
Gerne auch via PN.

Zum Thema Sofortüberweisung:
Ich glaub happycoins oder so ähnlich heißen die, bieten sofortüberweisung an. Demnach wäre meine Vermutung, dass sie da bei SOFORT auch irgendwelche anderen Angaben gemacht haben, wodurch Sofortüberweisung ohne diesen Käuferschutz funktioniert. Könnte man evtl nochmal nachfragen, wie die das gelöst haben.
Auch ist deren Umgang mit dem Betrugsthema besser gelöst als bei dir.

Ist natürlich konkurrenzmäßig gesehen doof, wenn nun einer vom anderen abguckt, aber ist ja auch nicht verboten, nehme ich mal an.


(kein verwertbarer Nachweis über Versand)
da kann man nicht zufällig die Blockchain für benutzen? Ist doch eig ein sehr guter Nachweis für den Versand Cheesy


Edit:
hier http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html steht z.b folgendes:
Quote
Auch wenn dies für viele Beteiligten überraschend sein mag, betreibt z.B. bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG, der nach außen (z.B. in Internet-Foren o.ä.) kundtut, dass er regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft.
Daraus kann man schließen, dass es egal ist, ob dir die Bitcoins gehören oder nicht, du brauchst eine Lizenz, die aber natürlich eine viel zu hohe Hürde darstellt.
D.h. die offizielle Meinung der Bafin ist eig, dass du eine Lizenz brauchst. Nun ist halt die Frage, wie du es geschafft hast, eine gegenteilige Antwort zu erhalten.

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ig2210
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August 10, 2014, 09:22:13 AM
 #13

danke für deine Antwort =)

Würde es dir was ausmachen, deine genaue Formulierung zu nennen, bei der die Bafin entschieden hat, dass du keine Lizenz benötigst?  Es scheint mir so, dass es stark an der Formulierung liegt, was die Bafin dann dazu sagt.
Man darf nicht Ankaufen und Verkaufen, sondern nur eines von beiden? Wenn ich beides mache, verkaufe ich doch logischerweise auch nur die Coins, die ich bereits besitze, also wo ist der genaue Unterschied?  
Man darf ja nicht im Auftrag dritter handeln. Demnach muss man vermutlich die Coins tatsäclich schon vorher besitzen und darf sie nicht extra für einen Verkauf kaufen. Das heißt man muss die maximal angebotene Menge an Bitcoins immer in der Hinterhand halten. Oder?
Gerne auch via PN.

Zum Thema Sofortüberweisung:
Ich glaub happycoins oder so ähnlich heißen die, bieten sofortüberweisung an. Demnach wäre meine Vermutung, dass sie da bei SOFORT auch irgendwelche anderen Angaben gemacht haben, wodurch Sofortüberweisung ohne diesen Käuferschutz funktioniert. Könnte man evtl nochmal nachfragen, wie die das gelöst haben.
Auch ist deren Umgang mit dem Betrugsthema besser gelöst als bei dir.

Ist natürlich konkurrenzmäßig gesehen doof, wenn nun einer vom anderen abguckt, aber ist ja auch nicht verboten, nehme ich mal an.


(kein verwertbarer Nachweis über Versand)
da kann man nicht zufällig die Blockchain für benutzen? Ist doch eig ein sehr guter Nachweis für den Versand Cheesy


Edit:
hier http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html steht z.b folgendes:
Quote
Auch wenn dies für viele Beteiligten überraschend sein mag, betreibt z.B. bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG, der nach außen (z.B. in Internet-Foren o.ä.) kundtut, dass er regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft.
Daraus kann man schließen, dass es egal ist, ob dir die Bitcoins gehören oder nicht, du brauchst eine Lizenz, die aber natürlich eine viel zu hohe Hürde darstellt.
D.h. die offizielle Meinung der Bafin ist eig, dass du eine Lizenz brauchst. Nun ist halt die Frage, wie du es geschafft hast, eine gegenteilige Antwort zu erhalten.

Hallo!
Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Da der Schriftverkehr über meinen Anwalt lief, werde ich mir die Schreiben geben lassen, kann ein paar Tage dauern.
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August 10, 2014, 02:19:30 PM
 #14

Hallo!
Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Aber wo ist der Unterschied zu einer Website? Damit schaffst du doch auch einen Markt?

Da der Schriftverkehr über meinen Anwalt lief, werde ich mir die Schreiben geben lassen, kann ein paar Tage dauern.
Das wäre echt supernett, danke=)

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August 10, 2014, 02:40:01 PM
 #15

Hallo!
Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Aber wo ist der Unterschied zu einer Website? Damit schaffst du doch auch einen Markt?

Da der Schriftverkehr über meinen Anwalt lief, werde ich mir die Schreiben geben lassen, kann ein paar Tage dauern.
Das wäre echt supernett, danke=)

Wenn man es so sieht, dann sind auch alle Inserate auf ebay Lizenzpflichtig!
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September 04, 2014, 05:59:14 PM
 #16

Abend,

ich hole diesen Thread nochmal nach oben. Habe dort eingekauft (über ebay Inserat) und warte seitdem vergeblich auf meine btc - natürlich, da die Information dass ich meine btc erst am 1.10 (neuerdings 1.11, hat heute die agb geändert) erhalte, nur in den verlinkten agb zu lesen ist. Der Satz "Versand der Bitcoin nach Zahlungseingang und Gutschrift." vermittelt einen anderen Eindruck. Auf Nachrichten wird seit Zahlungseingang auch nicht mehr geantwortet.

Hier das aktuelle inserat:
http://www.ebay.de/itm/Bitcoin-1-0-BTC-oder-Wunschmenge-ab-0-01-BTC-Direkt-auf-dein-Wallet-/261583300160?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3ce7946640


Hat noch jemand da gekauft und wartet? Oder schonmal btc bekommen? Was würdet ihr mir raten?

Danke schonmal und ja ich weiß wie blöd ich bin den verlinkten inhalt nicht gelesen zu haben Wink
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