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Author Topic: Bitstamp-Kontaktadresse  (Read 1509 times)
WiiD (OP)
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January 09, 2015, 09:47:28 AM
 #1

Liebe Community,

hatte paar Tage vor dem Vorfall von Bitstamp ne 700€-SEPA-Auszahlung beauftragt. Nichts angekommen. Für mich ist das viel Geld.
An welche Email-Adresse kann ich mich wenden, um denen zu sagen dass sie mir das dringend benötigte Geld überweisen sollen, sonst gibts Ärger mit nem Anwalt?

Weil mit dem Hack SOLLTE es ja eigentlich nichts zu tun haben, wurden doch nur BTCs und kein FIAT-Guthaben gestohlen. Oder ist da mehr im Busch?
Lincoln6Echo
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January 09, 2015, 10:02:41 AM
 #2

Meine Überweisung wurde meinem Bitstamp account auch noch nicht gutgeschrieben. Ich hoffe das passiert, sobald Bitstamp wieder online ist.
Keine Panik auf der Titanic... Roll Eyes
klaus
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January 09, 2015, 12:32:45 PM
 #3


Eine Zivilrechtliche Klage gegen eine englische Ltd. in London bzw. Slovenien?

Träum weiter!

Dein Prozessrisiko ist um ein vielfaches höher als 700 Euro.

Du kannst nur hoffen das sie zurückkommen.

Ärger vor Deinem Anwalt haben sie nicht zu befürchten wenn sie wegbleiben.
Der wird nämlich erstmal 2.500 bis 5.000 Euro Vorauszahlung von Dir haben wollen.
Und der Rechttschutz lehnt das bei diesem kleinen Betrag ebenfalls ab, da kommt es für die günstiger Dir einfach die 700 Euro selbst zu zahlen was sie aber natürlich auch nicht machen.

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qwk
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January 09, 2015, 12:39:38 PM
 #4

Eine Zivilrechtliche Klage gegen eine englische Ltd. in London bzw. Slovenien?
[...]
Du kannst nur hoffen das sie zurückkommen.
Wo du Recht hast, hast du Recht. Angry

Schon erstaunlich, wie rückständig die Europäische Union gerade in Bezug auf das Zivilrecht ist.
Man sollte meinen, dass ein Jahrzehnt nach der Einführung einer gemeinsamen Währung auch langsam mal eine kleine länderübergreifende Zivilklage unkompliziert machbar sein sollte, aber da ist keinerlei Fortschritt zu erkennen Roll Eyes

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mezzomix
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January 09, 2015, 12:53:21 PM
 #5

Warum? Auch in DE gegen eine deutsche GmbH wird eine Zivilklage schnell sehr teuer, wenn die Firma nicht mitspielt. Und am Ende steht das Risiko, dass die Firma selbst gar nichts besitzt (das Stammkapital muss genau einmal zur Firmengründung vorhanden sein).

Die besten Chancen bestehen darin, der Geschäftsführung eine Straftat nachzuweisen. Eine Firma zu schliessen und die nächste zu eröffnen ist eine leichte Übung. In den Knast wandert die GF dagegen nicht so gerne und private Haftung versucht man auch zu vermeiden (mein Haus, mein Auto, meine Yacht und so).
Freyr
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January 09, 2015, 01:00:21 PM
 #6

das Stammkapital muss genau einmal zur Firmengründung vorhanden sein

Kleine Ergänzung: man kann das vorhandene Kapital in den öffentlichen Bilanzen nachsehen, aber die sind idR 1-3 Jahre alt.
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January 09, 2015, 01:05:52 PM
 #7

Warum? Auch in DE gegen eine deutsche GmbH wird eine Zivilklage schnell sehr teuer, wenn die Firma nicht mitspielt.
Naja, abhängig vom Streitwert halt, aber bei kleineren Klagen bleiben die Kosten im Rahmen. Ich denke hier eher an so einen Fall, wo ein Händler nicht liefert und der Verbraucher sein Recht durchsetzen will o.ä. Das geht in DE eigtl. recht unkompliziert, vergleichsweise kostengünstig, und wird häufig von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.


Und am Ende steht das Risiko, dass die Firma selbst gar nichts besitzt
Naja, das Risiko hat man immer. Wo nix zu holen ist, ist nix zu holen Grin


Die besten Chancen bestehen darin, der Geschäftsführung eine Straftat nachzuweisen. Eine Firma zu schliessen und die nächste zu eröffnen ist eine leichte Übung. In den Knast wandert die GF dagegen nicht so gerne und private Haftung versucht man auch zu vermeiden (mein Haus, mein Auto, meine Yacht und so).
Muss man halt erst mal schaffen. Und in der privaten Haftung ist ein GF noch lange nicht, nur weil er ein, zwei Straftaten begangen hat. Die müssen sich dann schon sehr konkret auf den Schadensfall beziehen.

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January 09, 2015, 01:11:11 PM
 #8

das Stammkapital muss genau einmal zur Firmengründung vorhanden sein
Kleine Ergänzung: man kann das vorhandene Kapital in den öffentlichen Bilanzen nachsehen, aber die sind idR 1-3 Jahre alt.

Weitere Ergänzung: Die GmbH ist nicht verpflichtet, eine Rückstellung für Zahlungen, die nach vielen Jahren aus einem verlorenen Zivilprozess resultierend könnten, vorzunehmen.

Fazit: Wenn dort nicht völlige Idioten sitzen, stehen die Chance gut, die GmbH sofrot in die Insolvenz zu klagen. Oder aber die Forderung ist für die Firma so lächerlich, dass man den Kläger einfach aushungert. Ein Zivilprozess über mehrere Instanzen kann schon mal 10 Jahre dauern und die beteiligten Anwälte, Richter und Gutachter führen ein luxeriöseres Leben als die meisten Kläger. Wem unterwegs die Luft ausgeht, der verliert!
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January 09, 2015, 01:19:02 PM
 #9

Naja, abhängig vom Streitwert halt, aber bei kleineren Klagen bleiben die Kosten im Rahmen. Ich denke hier eher an so einen Fall, wo ein Händler nicht liefert und der Verbraucher sein Recht durchsetzen will o.ä. Das geht in DE eigtl. recht unkompliziert, vergleichsweise kostengünstig, und wird häufig von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Genau solche Fälle hatte ich die letzten Jahre ein paar mal. Ein Händler hat Privat(!!!)insolvenz angemeldet (ich wusste vorher gar nicht, dass das bei einer GbR geht) und seitdem sehe ich keinen Cent mehr. Ein Händler hat den Schwanz eingezogen, als der Gerichtsvollzieher die Konten gepfändet hat (da hatte ich mal glück). Und im anderen Fall hat einer der Mahnung widersprochen, sodass ich nun vor Gericht ziehen müsste (wegen 15 EUR + 23 EUR Mahnung, wobei vermutlich nichts zu holen ist).

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January 09, 2015, 01:25:37 PM
 #10

Naja, abhängig vom Streitwert halt, aber bei kleineren Klagen bleiben die Kosten im Rahmen. Ich denke hier eher an so einen Fall, wo ein Händler nicht liefert und der Verbraucher sein Recht durchsetzen will o.ä. Das geht in DE eigtl. recht unkompliziert, vergleichsweise kostengünstig, und wird häufig von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Genau solche Fälle hatte ich die letzten Jahre ein paar mal. Ein Händler hat Privat(!!!)insolvenz angemeldet (ich wusste vorher gar nicht, dass das bei einer GbR geht) und seitdem sehe ich keinen Cent mehr. Ein Händler hat den Schwanz eingezogen, als der Gerichtsvollzieher die Konten gepfändet hat (da hatte ich mal glück). Und im anderen Fall hat einer der Mahnung widersprochen, sodass ich nun vor Gericht ziehen müsste (wegen 15 EUR + 23 EUR Mahnung, wobei vermutlich nichts zu holen ist).
Das entspricht so ziemlich meinen Erfahrungen, ich habe das ja leider auch immer mal wieder, dass jemand nicht zahlt. Das ist dann häufig ne (Privat)-Insolvenz, manchmal sind die Beträge so niedrig, dass man einfach gar keine Lust hat, mehr als das standardisierte Mahnverfahren durchzuziehen und ich hatte auch schon den Fall, wo der Gerichtsvollzieher mir direkt gesagt hat, dass da nichts zu holen ist, ich meinen Titel also als Klopapier gebrauchen kann Grin

Und dann natürlich die Fälle, wo die Person einfach unbekannt verzogen ist Roll Eyes

Von Versicherungen halte ich nichts, die werfen einen spätestens beim zweiten Schadensfall raus.
Entspricht eher nicht meinen Erfahrungen, aber klar, genau genommen darf sich eine Versicherung für einen ja nicht rechnen, von irgendwas müssen die ja leben Wink

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January 09, 2015, 01:38:19 PM
 #11


Neben den 3-4 Fällen wo ich bis zum Titel kam und dann nachher am Ende auch nichts außer meine Kosten hatte hatte ich einen erfolgreichen Fall der mir im Gedächtnis hängengeblieben ist:

Es ging um ca. 2.000 Euro, so genau weiß ich es nicht mehr, ist schon 5 Jahre oder so her.

Mahnbescheid erlassen (ohne Widerspruch) ... Vollstreckungsbescheid erlassen (da kam dann Widerspruch) ... darauf hin Zwang zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Als dann nach insgesamt 9 Monaten die Polizei bei ihm war zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung hat der Schuldner bei diesen dann Ratenzahlung vereinbart an die er sich dann auch gehalten hat.
Am Ende hat er glaube ich ~1.500 Euro mehr an Gebühren und Anwaltskosten abgedrückt.
Kopfschüttel.

War ein Kleinunternehmer mit Luxuswagen vor der Tür, darum blieb ich dran. Trotzdem 9 Monate.

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January 09, 2015, 01:51:00 PM
 #12

War ein Kleinunternehmer mit Luxuswagen vor der Tür, darum blieb ich dran. Trotzdem 9 Monate.

Kann auch schief gehen, wenn z.B. der Luxuswagen und alles andere der (gütergetrennten) Ehefrau gehört. Hätte der Idiot den Mahnbescheid nicht ignoriert, sondern sofort widersprochen, hättest Du Dich bei entsprechendem Widerstand auf viele Jahre Spass vor Gericht freuen dürfen.

Man kann auch mal Glück haben. Ich habe bei einer Pfändung auch mal ein Konto erwischt, dass ich aus dem Verpackungsmaterial gefischt hatte. Dort hatte der Schuldner noch 90% meiner Forderung rumliegen, der Idiot!  Grin Grin Grin
Auf die restlichen 10% warte ich allerdings bis heute.
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January 09, 2015, 03:49:13 PM
 #13

sry fürs offtopic, aber ihr scheint bezüglich mahnbescheide ja schon gut ahnung zu haben.

Was haltet ihr von Mahnbescheiden bei Nichtzahlern bei bitcoin.de?  Habt ihr vllt auch einen Infolink oderso parat, wo man einfach und unkompliziert so einen Mahnbescheid an eine vorhandene Adresse verschicken kann? Also mit so wenig aufwand wie möglich wäre gut Smiley

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klaus
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January 09, 2015, 03:58:41 PM
 #14


Hier kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen, direkt und am günstigsten:

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/


Ich würde jedoch dringend dazu raten einen Dienst wie zb. http://www.inkasso-sofort.de zu nutzen.

Da musst Du vorher die nötigen Unterlagen zusammentragen und Dein Antrag ist sicher Formvollendet.

Du kannst dort auch vorher die Schufa Deines Schuldners abfragen (glaube 25 Euro oder so), wenn da bereits EV (Eidesstattliche Versicherung) oder HB (Haftbefehl) drin sind ist klar das es keinen Sinn macht weiter Geld in die Sache reinzustecken ...

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January 09, 2015, 04:07:43 PM
 #15

Was haltet ihr von Mahnbescheiden bei Nichtzahlern bei bitcoin.de?

Sind die BTC schon ausgeliefert oder ist wenigstens ein gerichtsfester Vertrag (schriftlich) vorhanden. Ansonsten würde ich von einem Mahnbescheid Abstand nehmen. Geld eintreiben ohne geliefert zu haben geht sonst regelmässig schief und Du bleibst am Ende (zurecht) auf den Kosten sitzen.
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January 09, 2015, 04:09:53 PM
 #16

Was haltet ihr von Mahnbescheiden bei Nichtzahlern bei bitcoin.de?
Ist ungefähr so sinnvoll wie bei Ebay. Es kann Einzelfälle geben, wo es sich lohnt, aber i.d.R. halte ich das für verschwendete Zeit.

Wenn man natürlich unbedingt möchte, kann man sich natürlich auch einen Spaß draus machen, diese nervigen vertragsreuigen Rückzieher zu "bestrafen" Cool

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January 09, 2015, 05:38:07 PM
 #17

Wenn man natürlich unbedingt möchte, kann man sich natürlich auch einen Spaß draus machen, diese nervigen vertragsreuigen Rückzieher zu "bestrafen" Cool

Sollte es "nur" um einen Kauf per Webportal gehen, kann die Strafe ganz schnell nach hinten losgehen, wenn nämlich am Ende ein Gericht auf die Idee kommt, dass tatsächlich gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
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January 09, 2015, 05:50:07 PM
 #18

ja das ist ja eben die Schwierigkeit bei bitcoin.de, wenn jemand bitcoins "kauft" aber die Zahlung nicht anweist, weil der Preis fällt. Dann habe ich die bitcoins ja noch und zusätzlich den preisfallverlust.

Bitcoin.de schreibt diesbezüglich, wenn man die Daten des säumigen Käufers anfordert:
Quote
wir haben den Käufer nochmals über die Verbindlichkeit seines Kaufes nach §14 Abs. 1 unserer AGB informiert: "Nimmt ein Kunde das Angebot eines anderen Kunden zum Kauf oder Verkauf von Bitcoins an, kommt dadurch ein für beide Kunden rechtlich bindender Kaufvertrag zustande."

Darüber hinaus haben wir der Käufer auf § 21 Abs. 3 unserer AGB hingewiesen. Sollte der Käufer sich nicht umgehend zufriedenstellend zu diesem Fall äußern, werden wir Ihnen die Daten des Users im Sinne des genannten Paragraphen zusenden.

Es wird also ein "rechtlich bindender Kaufvertrag" geschlossen. Also sollte man mit dem von Klaus erwähnten Verfahren (danke dir), doch was bewirken können, oder?

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January 09, 2015, 05:57:09 PM
 #19

ja das ist ja eben die Schwierigkeit bei bitcoin.de, wenn jemand bitcoins "kauft" aber die Zahlung nicht anweist, weil der Preis fällt. Dann habe ich die bitcoins ja noch und zusätzlich den preisfallverlust.

Bitcoin.de schreibt diesbezüglich, wenn man die Daten des säumigen Käufers anfordert:
Quote
wir haben den Käufer nochmals über die Verbindlichkeit seines Kaufes nach §14 Abs. 1 unserer AGB informiert: "Nimmt ein Kunde das Angebot eines anderen Kunden zum Kauf oder Verkauf von Bitcoins an, kommt dadurch ein für beide Kunden rechtlich bindender Kaufvertrag zustande."

Darüber hinaus haben wir der Käufer auf § 21 Abs. 3 unserer AGB hingewiesen. Sollte der Käufer sich nicht umgehend zufriedenstellend zu diesem Fall äußern, werden wir Ihnen die Daten des Users im Sinne des genannten Paragraphen zusenden.

Es wird also ein "rechtlich bindender Kaufvertrag" geschlossen. Also sollte man mit dem von Klaus erwähnten Verfahren (danke dir), doch was bewirken können, oder?
Wie die Anwälte immer so schön sagen: kommt drauf an Roll Eyes

Prinzipiell würde ich davon ausgehen, dass auf bitcoin.de ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wird, aber das heißt noch lange nicht, dass die Gegenseite das auch so sieht. Muss man das vor Gericht klären, kann sich später durchaus überraschenderweise ergeben, dass eben doch irgendwo ein Häkchen zu wenig gesetzt wurde oder ein Erklärungsirrtum der einen oder anderen Art vorlag. Es hat bei Ebay Jahre gedauert, bis man so einigermaßen Rechtssicherheit hatte.

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January 09, 2015, 06:38:03 PM
 #20

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Jetzt, wo sie in den Staaten sind, müssen sie sich wohl eher vor Swatting in Acht nehmen.  Wink

EDIT: Würde auch perfekt zu Alter und Umfeld passen. Ich muss es leider so sagen.

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