Das zentrale Argument des Ministeriums lautet: Weil Bitcoins & Co. völlig anonyme Zahlungen erlauben, können die Systeme leicht für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werden. Und während Banken zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet werden können, fehlt es in der virtuellen Zahlungswelt an Anknüpfungspunkten.
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Als Übergangsregelung sei die deutsche Regelung geeignet, wonach Bitcoin-Börsen unter die nationale Bankenregulierung fallen.
Mal abgesehen davon, daß es eine solche
Übergangsregelung ja nichtnur in Deutschland gibt, schließlich unterliegen auch Börsen/Zahlungsdienstleister in anderen Ländern den AML/KYC-Regularien,
fragt man sich natürlich schon,
wie es überhaupt möglich sein kann, diese
Übergangsregelungen anzuwenden, wenn es doch angeblich
in der virtuellen Zahlungswelt an Anknüpfungspunkten fehlt?
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Irgendwie wissen die wohl doch nich so ganz genau, wovon sie da eigentlich reden.