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12781  Local / Trading und Spekulation / Re: Steuerfragen(Trading, Lending) on: July 28, 2017, 07:38:22 PM
Ok, Dankeschön.

Dann lasse ich das Lending lieber sein. Lohnt sich glaube ich nichts für den Aufwand.

Warum willst du es lassen? Wegen den Steuern? Die bewegen sich zwischen minimal 14% und max. 47,48 %, eben abhänhig von deinem ppersönlichen Steuersatz. Bleibt immer noch genug übrig als nichts.
Weiterer Aufwand: Eine Steuererklärung ausfüllen.
12782  Local / Trading und Spekulation / Re: Steuerfragen(Trading, Lending) on: July 27, 2017, 09:22:49 PM
Vielen Dank @bct_ail

Quote
Wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist, brauchst du auch rückwirkend keine Erklärung abzugeben.

Soll das etwa heißen, dass wenn ich nun durch das ganze Trading über 600€ gekommen bin, ich die Altcoins aber erst paar Jahren später verkaufe in Euro, brauche ich für die hinterzogenen Steuern fürs trading keine Erklärung abzugeben? Dadurch wird das doch erst bemerkbar gemacht.

Irgendein Rat zum lending? Es ist halt echt profitabel. Und da ich ja schon damit angefangen habe, weiß ich nicht ob es sich jetzt lohnt damit aufzuhören.

Ich kenne dich nicht, aber Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Wenn du im Kalenderjahr über 600€ Gewinn hast, ist das in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Einen Rat möchstes du haben? Einfach damit leben steuern zu bezahlen. Wenn es so profitabel ist. Der Arbeitslohn ist auch zu versteuern. Ist nun mal so.
12783  Local / Deutsch (German) / Re: Steuererklärung - Wie die Anlage SO - Privateveräußerungsgeschäfte ausfüllen? on: July 27, 2017, 09:13:54 PM
Wenn man seine Coins vergessen hat und diese 1,5 oder 2 jahre später wieder verhökert ist alles im grünen Bereich. Richtig ?
Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
Die Haltefrist beträgt 1 Jahr. Wenn du deine Coins dann in Fiat tauschst, ist der Gewinn nicht zu versteuern.

Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

(aus https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476)

Mal im ernst das finanzamt muss doch nicht wissen mit welcher coin du gearbeitet hast, die können dir ja eh nichts nachweisen. wenn du alles in bitcoin handelst am ende ist doch wurscht ob du dann beim staken gewinn gemacht hast?
Meine Antwort bezog sich auf die "Zinsen", die ein Coin erwirtschaftet. Da kann es sein, dass das FA einen Nachweis sehen möchte, der sich eben auf genau den Coin bezieht.

Wurscht ist es nicht. Die möchten einfach wissen, woher du Einkommen generiert hast. Wenn der Kursgewinn vom Altcoin dem Kursgewinn in BTC im gleichen Zeitraum entspricht, ist es rechnerisch egal. Aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich.

Und das ein FA nichts Nachweisen kann, ist so eine Sache. Ich denke mal, zur Zeit nicht so einfach. In einigen Jahren sicherlich softwaretechnisch möglich, wenn erkannt worden ist, welche Steuereinahmen sonst durch die Lappen gehen.
Beim Bafög-Skandal 2003 waren sich alle Studis auch vorher sicher, dass nichts passiert. Und mit einer Abfrage und etwas nachrechnen gab es ein böses Erwachen für viele Studenten
12784  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: July 26, 2017, 10:23:53 PM
Hallo,

Ich wollte mal fragen wie es mining technisch aussieht, grade momentan mit Erträgen von denen eine Privatperson von einer Maschine leben kann.

Inwiefern muss man miningerträge versteuern? Muss ich eine Rechnung schreiben oder werden sie wie Dividenden behandelt?

Wie geht man bei der abschreibung vor? Darf man überhaupt Abschreiben, wenn man noch im gleichen Jahr das Geld für die Maschine raus hat und sie trotzdem weiter arbeitet?

Ein Bekannter hat mir auch von dem Freiberufler status erzählt, über den momentan viele in das miningbusiness einsteigen.
Ist das überhaupt legitim? Das hat doch wenig mit Beratungstätigkeiten zu tun.

Vielen Dank für den Thread hat mir schon extrem geholfen!
Generell steht hier vieles zum Thema Steuern drin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0
 Im ersten habe ich mal etwas zum Minen geschrieben. Bin nur gerade zu Müde, das zu suchen.

Wem willst du eine Rechnung schreiben?
Grundsätzlich sind die Erträge als sonstiges Einkommen zu versteuern (abh. von der Summe der Erträge -> Grundfreibetrag)
Abschreiben darfst du. Dafür gibt es z.B. Afa-Tabellen.
Mining kann auch als gewerblich eingestuft sein.
Man kann auch Leute beraten, wie sie zu Minen haben. Dann könnte das als Freiberufler gelten. Ob Freiberufler oder nicht legt das Finanzamt fest.
12785  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Finanzierung durch Ethereum-Tokens? on: July 26, 2017, 10:15:05 PM
Da ist aber schon was dran an der Äußerung von #2.
Viele Firmen werden nicht einfach mal eben so nebenbei gegründet. Da gehört schon einiges an Recherche dazu. Genügeng Material gibt es dazu im Internet oder auch bei Gründungsseminaren. Letztere gibt es sogar mit einem Gründerkredit vom Vater Staat gefördert. Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Kosten wenn man sich aus einer Arbeitslosigkeit selbstständig macht.
12786  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Neuer ICO neuer Hack on: July 26, 2017, 10:11:43 PM
War das wieder so ein "The code is the contract" Ding?!

Wenn ja, dann waren die Schläge wohl bisher nicht hart genug, damit die Leute den Unterschied zwischen Geld und (Smart) Contracts verstehen.
Was ist ein "The code is the contract" Ding? Habe ich bisher noch nicht gehört. Kannst du das erkären?

Wenn Du nach DAO suchst, dann wirst Du meinen Hinweis verstehen. Dort wurde auch behauptet, der Code sei der einzige gültige Vertrag - bis jemand diesen Vertrag in kreativer Weise genutzt hat. Dann musste auf einmal Ethereum geforkt werden.

Und auch was du mit Unterschied zwischen Geld und (Smart) Contracts meinst?

Der Unterschied zwischen Geld und einem Vertrag liegt eigentlich auf der Hand. Der Einsatzzweck ist völlig unterschiedlich und wie bereits mehrfach empirisch nachgewiesen wurde, eignen sich Verträge nicht als Geldersatz. Daran ändert auch die Ignoranz der Zocker nichts.

Jetzt weiß ich was du meinst. Danke


Warum gibt es denn nicht endlich ein Sicherungsverfahren?

Für eine auszuführende Transaktion eine Art TAN - Verfahren z.b.

Wie stellst du dir das vor?

nur komisch das das immer wider bei icos passiert wo mit ethereum investiert wird, bei icos wo man mit waves investieren kann, gab es bisher noch noch keine hacks.
Und wieviele ICOs gab es bisher bei Waves und wieviele bei Ethereum? Wie hoch ist der Preisunterschied zwischen Waves und ETH?
12787  Local / Trading und Spekulation / Re: Steuerfragen(Trading, Lending) on: July 26, 2017, 10:05:47 PM
Hallo,

Ich habe bin Mitte Mai in die Kryptowelt eingestiegen und habe mit BTC gekauft.
Mit diesen habe ich ein paar Tage darauf Altcoins gekauft, verkauft, herrumgetradet also, weil ich nicht wusste das jeder Verkauf/Kauf auch innerhalb des Krypto-Bereiches ein zu versteuerndes Veräußerungsgeschäft ist.

Vor kurzem habe ich dies erfahren und erstmal aufgehört mit dem trading. ich halte jetzt nur noch die Altcoins.

Ich habe mit dem Trading sowohl Gewinne als auch Verluste erzielt. Bin mir aber nicht im klaren wie die allgemeine Bilanz in € ist, da ich ja in BTC getradet habe. Ich kann nur hoffen, dass ich unter 600€ liege(Freigrenze).
Der BTC-Preis ist am Tag des Altcointrades in € umrechnen.

1. Wenn ich nun unter 600€ Gewinn liege, muss ich dann irgendeine Steuererklärung abgeben? Das musste ich bis jetzt noch nicht und würde es gerne meiden. (Bin Student)
Falls ich keine Steuererklärung abgebe, ist es möglich straffrei ein paar Jahre später, wenn ich die Altcoins verkaufe die Erklärung rückwirkend abzugeben und evt. Steuern nachzuzahlen?
Wenn du unter dem Freibetrag von 600€ bist, brauchst du keine Erklärung abzugeben.
Wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist, brauchst du auch rückwirkend keine Erklärung abzugeben.

Einen Teil meiner Coins verleihe ich auf Polo und Bitfinex. Wenn man Zinsen auf die coins bekommt erhöht sich ja die Haltefrist auf 10 Jahre.
Korrekt

2. Hier bin ich mir sicher, dass ich weniger als 801€(Freibetrag) erwirtschafte pro Jahr, wenn ich möglichen Wertzuwachs der coins hier ausschließe.
Muss ich hier irgendeine Steuerklärung abgeben. Und sind nach 10 Jahren nur die anfänglich verliehenen coins steuerfrei verkaufbar oder auch die darauf erhaltenen Zins-coins.
801€ gilt für Kapitalerträge! Im Kryptoland gibt es keine Kapitalersträge! Bitte nicht verwechseln!
Das "Zins"-Einkommen ist als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Solange du mit deinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag bist, brauchst du keine Erklärung abzugeben.
Die 10 Jahre gilt für die verliehenen Coins.

3. Ich habe wirklich nicht vor Steuern zu hinterziehen, aber möchte auch ungern mich mit Steuererklärungen rumschlagen.
Wenn ich nun aus Naivität aus Versehen doch irgendwo Steuern hinterziehe, verfällt die Straftat dann nach einer gewissen Zeit, wenn das FA es nicht merkt?

Sämtliche Daten lade ich mir von den Exchanges monatlich herunter, um später alles beweisen zu können.
Einfach googeln nach "steuerhinterziehung verjährung"
Dokumentierte Beweise sind immer gut


Generell steht hier vieles zum Thema Steuern drin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0


12788  Alternate cryptocurrencies / Altcoin Discussion / Re: What do you all think about Waves coin? on: July 25, 2017, 09:34:39 PM
It is dangerous to contact them!
They were partners in the scam of mass.network (https://bitcointalk.org/index.php?topic=1598276.0).
It is necessary to ask Ivanov about relations with Kuzmin (general director of www.mycelium.com and mass.network)
Why it is dangerous to contact them? Can you provide us with more details?

I dont want to read the whole thread about ass.network. Where can we read about Sasha in your link?
12789  Local / Deutsch (German) / Re: Jobs im Bereich Blockchain on: July 25, 2017, 08:21:04 PM
Da ist es leider wie im wirklichen Leben. An security wird erst ganz am Ende gedacht. Wobei wenn die Hacks sich mehren, wachen vielleicht noch einige Leute auf.

Interessant sind auch die Teams bei den ICOs . Ich glaube, bis jetzt, habe ich nur einen einizgen Security Menschen in einem Team gesehen.
Was meint ihr denn genau mit Security-Leuten?
Bei welchem ICO hast du denn einen Security Menschen gesehen?
12790  Local / Trading und Spekulation / Re: Anfänger- Übersicht behalten und Fragen zum einzelnen Trade on: July 25, 2017, 03:24:08 PM
mit nem kleinen Teil kann man ja auch folgende Strategie fahren und die Kursschwankungen vom BTC gegenüber einigen Altcoins nutzen:
man kauft mit nem kleinen Teil seiner BTC einen Altcoin und stellt die Hälfte zum doppelten Kurs wieder ein. Den Rest der Altcoins teilt man wieder durch zwei und stellt sie für den 4 fachen Kurs rein u.s.w.. Irgendwann hat man ein Händchen dafür und kann sich entspannt zurücklehnen und abwarten.
Du meinst, dass das teilen auf einer Börse geschehen soll und das einmalig nacheinander? Ich dann also warte, bis der Kurs doppelt so hoch ist wie jetzt und ich mich dann freue, dann wieder warte, bis der Kurs 4x so hoch ist wie jetzt und ich micht dann freue usw.

Wenn dem so ist, dann frage ich mich, weshalb die Kursschwankungen vom BTC dann positiv genutzt werden???
12791  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Neuer ICO neuer Hack on: July 25, 2017, 03:06:16 PM
Ich denke alleine der Begriff ICO reicht inzwischen aus, damit einen die Leute mit Geld zuwerfen. Wäre mir das Ganze nicht zu blöd und hätte ich es nötig, dann würde ich vermutlich ins ICO Business einsteigen.
Mir wäre das nicht blöd, wenn mir jemand Geld zuwirft Smiley

Das einsteigen ist, glaube ich, aber gar nicht so einfach. In Deutschland ist sowas doch nicht erlaubt, oder? Und wenn, dann muss erstmal das rechtliche geklärt werden.
12792  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Neuer ICO neuer Hack on: July 25, 2017, 03:03:05 PM
War das wieder so ein "The code is the contract" Ding?!

Wenn ja, dann waren die Schläge wohl bisher nicht hart genug, damit die Leute den Unterschied zwischen Geld und (Smart) Contracts verstehen.

Was ist ein "The code is the contract" Ding? Habe ich bisher noch nicht gehört. Kannst du das erkären? Und auch was du mit Unterschied zwischen Geld und (Smart) Contracts meinst?
12793  Local / Deutsch (German) / Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden on: July 25, 2017, 03:00:34 PM
Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.

Layer sind z.B. verschiedene Wallets, Konten, Accounts an der Börse. Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.
Okay, jetzt wirds interressant. Deiner Meinung ist es also möglich, Coins in ein Wallet zu packen, das Wallet nicht mehr anzurühren und nach einem Jahr ist alles steuerfrei? Andere Coins zum traden packe ich dann in ein anderes Wallet? Wallet kann Paper, Hardware, Online, Exchange, lokales sein?

Ich hatte hier schon solche (ähnliche) Frage gestellt. Freue mich, wenn du dazu auch was sagen könntest:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1986333.0

12794  Local / Trading und Spekulation / Re: Steuer: Wie Haltedauer nachweisen? on: July 24, 2017, 10:08:22 PM
Da du die Coins seit mehr als einen Jahr hälst, musst du einen Nachweis gegenüber dem FA nicht erbringen, solange keine Nachfrage kommt. Wenn mal irgendwas kommt, dann kannst du die Haltedauer ja über die Blockchain nachweisen.
Es ist auch möglich einen Eigenbeleg zu erstellen, falls das FA fragt, woher die Coins kommen. Diesen Beleg muss das FA aber nicht anerkennen.
Hast du keine Email oder sonstwas vom Erwerb der BTCs?
12795  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Meine Erfahrungen mit StorJ on: July 24, 2017, 09:35:53 PM
Was wird gebraucht, um seinen Speicher freizugeben? Reicht ein Rapsberry? Welche Internetgeschwindigkeit wird mindestens benötigt? Was ist, wenn die Geschwindigkeit mal runter geht, weil ich z.B. gerade Filme streame?
Danke
12796  Local / Deutsch (German) / Re: Steuererklärung - Wie die Anlage SO - Privateveräußerungsgeschäfte ausfüllen? on: July 24, 2017, 09:26:22 PM
Wenn man seine Coins vergessen hat und diese 1,5 oder 2 jahre später wieder verhökert ist alles im grünen Bereich. Richtig ?
Ausser wenn man Waves verleast hat wie ich meine. Da bin ich aber nicht 100%ig sicher
Die Haltefrist beträgt 1 Jahr. Wenn du deine Coins dann in Fiat tauschst, ist der Gewinn nicht zu versteuern.

Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

(aus https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476)
12797  Local / Deutsch (German) / Re: Steuererklärung - Wie die Anlage SO - Privateveräußerungsgeschäfte ausfüllen? on: July 24, 2017, 09:23:41 PM
Da sagt auch jedes Finanzamt und jeder Steuerberater etwas anderes.
Was sagen die denn so?

Auf jeden Fall musst du für eine eventuelle Prüfung alle Trades aufgezeichnet und die Gewinnermittlung schlüssig zeigen können.
Letzteres ist ein Wahnsinnsunterfangen, wenn man mehrere exchanges, Wallets, Airdrops, Giveaways, ICO's, Käufe, Verluste, Scams ... hinter sich hat.
Das ganze dann noch mit LIFO einem Prüfer vorzurechnen erscheint mir schier unmöglich.
Dann muss es eben so aufbereitet werden, dass es möglich ist. Ob mit Excel oder einem Programm ist dann erstmal zweitrangig.
12798  Local / Deutsch (German) / Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden on: July 24, 2017, 12:52:46 PM
Wie sind die auf dich gekommen? Größere Fiat auszahlungen auf dein Bankkonto?
Einkommen ist nun mal in der Einkommensteuererklärung anzugeben, solange Freibeträge nicht überschritten sind. So sieht es das deutsche Steuerrecht vor.
12799  Local / Deutsch (German) / Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden on: July 24, 2017, 12:50:09 PM
@bct_ail Über den Gewinn möchte ich hier öffentlich nicht reden, hoffe das ist Verständlich. Jedoch halte ich euch auf dem Laufenden. Habe eben mit dem FA telefoniert. Die Sachbearbeiter haben die Anweisung, dass bei Bitcoin FiFo zwang besteht. Jedoch konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, ob in dieser Anweisung steht, dass der Gewinn bei SO anzugeben ist. Entsprechend nach § 23 EStG Abs. 1 Satz 2 und der Einstufung in "gleichartige Fremdwährungsbeträge" müsste man den Gewinn unter KAP angeben können. Ansonsten würde ein Nachteil zum konventionellen Fremdwährungshandel enstehen. Leider konnte mir der Sachbearbeiter dazu nichts sagen, so dass ich nun Schriftlich um eine Erklärung bitten werde.
Ich kann dich nicht zwingen, mich mit deinen Gewinn neidisch zu machen  Wink

Wenn dein Sachbearbeiter das sagt, dann scheint es ja einen Verfahrensanweisung zu geben. Vielleicht wird dir die ja ausgehändigt, wenn du um schriftliche Erklärung bittest.
Ich bin gespannt.

Wo hast du das denn angegeben? Anlage SO oder KAP?
12800  Local / Deutsch (German) / Re: Muss man Steuern zahlen wenn kein Geld aufs Fiatkonto eingeht? on: July 24, 2017, 09:30:55 AM
Wird der Bitcoin stellvertretend für alle Kryptowährungwn gesehen, bzw werden Kryptowährungen zusammengefasst als ein Posten gesehen? Danach entscheidet sich nämlich, ob der Tausch von Kryptowährungen untereinander schon zu versteuern ist.
In dem oben von dir genannten Link steht es doch drin: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html

Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC)

Neuartige Zahlungsmittel werden national und international unterschiedlich bezeichnet. Verwendet werden beispielsweise die Begriffe virtuelle, digitale, alternative oder crypto Währungen, Geld oder Devisen. Beispiele dafür sind Bitcoin, Litecoin oder Ripple.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) definiert in ihrer Stellungnahme VC als digitale Abbildung von Wert, der nicht von einer Zentralbank oder Behörde geschaffen wird und auch keine Verbindung zu gesetzlichen Zahlungsmitteln haben muss. VC werden von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel verwendet und können elektronisch übertragen, verwahrt oder gehandelt werden.
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