Das halte ich für fraglich, man könnte durchaus argumentieren, dass man den Schutzbereich des deutschen Strafrechts durch das Handeln mit einer Kryptowährung verlässt. Das ist aus juristischer Sicht eine äußerst spannende Frage und damit für mich ein äußerst spannender Fall.
Die entsprechenden Tatsbestände (Betrug, Raub, Diebstahl, ...) gelten nicht nur für die Staatswährung, sondern selbstverständlich auch für Murmeln, Telefone, Kreditkarten, Paypal Accounts etc.
Mit welcher Intensität die Ermittlungen erfolgen, ist dann wieder eine andere Frage. Sicher werden für eine entwendete Murmel nicht ein paar hundert Ermittler in Bewegung gesetzt. Wird der Bundekanzlerin das Telefon geklaut schon eher.
Wird der Bundekanzlerin das Telefon geklaut .......
RoFl ... Hey Putin komm mal auf nen Bier rum du alter Gauner