Also ich nehme dann mal 2 Kisten, Sorten schicke ich dir heute noch .
Sowie Adresse usw. per PM.
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Hey, habe das Thema nur so nebenbei verfolgt, aber finde es sehr cool.
Kann mich nicht so recht entscheiden, daher die Frage ob noch eine Mix-Kisten-Bestellung offen ist?
Grüße
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Wieiviel Strom braucht das Ding und ist auch Lüfter usw. enthalten?
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Also an einem 18 GH/sec Modular board hätte ich grundsetztlich auch interesse, vorausgesetzt er zieht nicht zu viel Strom.
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Alle 3 für zusammen 3BTC.
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Also habe ihn noch in der Verpackung in der er kommt liegen.
Habe auch einen WLAN-Dongle dran (hatte ich noch da) funktioniert sehr gut. Gibt glaube ich auch ne Seite wo alle aufgelistet sind die ohne großen Umstand funtionieren, musst mal googlen.
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1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, und eine Quelle nenne. Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.
2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?
3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt? So besser?
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Die Neueinsteiger-Problematik wird sich verschärfen. Ganz klar. Ich habe Anfang des Jahres mit Bicoins angefangen und mit dem kometenhaften Wechselkursanstieg hat sich damals das Mining mit Grafikkarten noch / wieder rentiert. Wenn man diese ab und an auch für andere Zwecke nutzte natürlich, sprich die Investitionskosten nicht ins Kalkül zog. Jetzt kann man sinnvoll eigentlich nur mit - überteuerten - USB-Sticks einsteigen. Wenn man nicht total naiv blind Geräte bestellt, die irgendwann in 12-15 Monaten geliefert werden. Vielleicht! Das eine rechnet sich nicht, das andere ist schlicht inakzeptabel. Und seien wir doch mal ehrlich: Nur mit Bitcoins zu handeln, ohne sie selbst erzeugt zu haben, macht doch für sich betrachtet keinen Spaß Oder? Also ich habe mir auch 2 Asic USB-Miner gekauft, auf Bitmit, der Preis war o.k., wenn se denn kommen Aber ich stimme dir voll und ganz zu.
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Die Frage ist dann natürlich, wie sollen sich Neueinsteiger verhalten, dass sie wenigstens etwas Gewinn machen und nicht gerade 10,000 € für en ASIC Miner ausgeben wollen.
Ist ja dann eigentlich kaum möglich, außer durch den Anteilkauf.
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Auch interessant was da bei Skrill (Moneybookers) steht: Chargebacks are possible. Accounts have been terminated when this payment method was used for a Bitcoin trade.
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1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht. Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.
2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?
3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt? Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus. Zu 1., also Antwort Nr.6: könntest du vielleicht noch hinzufügen: Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge. Done
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hmm also würd die schon im voraus bezahlen.. moneybookers geht übrigens auch..
Das problem ist das when du yemand 300 Euro uber paypal schickst, konntest du dan transfer nach 30 tage ruckgengig machen. Wie war das nochmal bei Moneybookers?
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1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.
2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?
3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt? Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus.
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So Leute, werde dann mal heute sammeln für die Rückfragen, welche ich dann morgen stellen werde. 1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.
2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?
3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt? Bin offen für weitere Fragen, bedenkt dass wir nur 1 mal die Möglichkeit zu kostenlosen Rückfragen haben ! P.S. Sollte noch jemand etwas Spenden wollen , hier meine Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN !!! Und natürlich DANKE an die dies schon etwas gespendent haben !!!
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6. Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar. Nachfrage: Quelle / NachweisUnd: Kann ich z.B. innerhalb der Familie die Coins zwischen den Nasen verschieben um wenigstens ein paar Töpfe zu haben? Das ist eigentlich das einzig neue. Wenn es denn stimmt wäre es ein ziemlicher Unterschied zu unserer bisherigen Theorie und sehr interessant. Das würde bedeuten: Daytrader: am Arsch. Seltentrader: Komplett steuerfrei sorry aber verstehe nicht ganz was du mir damit sagen willst.
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Kurz zur info:
Ich/Wir haben die möglichkeit einmalig eine Nachfrage zu stellen. Also wenn ihr eine habt bitte Posten.
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Na das fängt ja schon gut an: "Nach der Idee der Erfinder, soll es als virtuelle Währung für die Verwendung in Onlinespielen dienen."
Evtl hat er das mit Linden-Dollar verwechselt.
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