Das Geld muss nach der Ermittlung, die erfolglos bleiben wird, wieder freigegeben werden.
Theorie und Praxis. Wenn der Schuldige nichts sagt, kann die Polizei und damit auch das Gericht einfach von seiner Schuld ausgehen. Das ist absolut üblich.
Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.
Nein, aber eine Auffassung des Gerichts.
A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,
Träum weiter von Gesetzen und deren Durchsetzung. Die Praxis sieht leider anders aus.