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Author Topic: Vorladung der Polizei wegen Verdachts auf Geldwäsche  (Read 4726 times)
bitcoinentchen
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November 29, 2017, 04:23:55 AM
 #41

Ich bin zurzeit nur auf Bitcoin.de tätig. Wenn ihr von Börsen redet, meint ihr dann zb. Kraken und Bitstamp? An wen verkauft man da seine Bitcoins? An andere private Leute wie bei Bitcoin.de oder an die Börse?
mezzomix
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November 29, 2017, 09:06:33 AM
 #42

Das Geld muss nach der Ermittlung, die erfolglos bleiben wird, wieder freigegeben werden.

Theorie und Praxis. Wenn der Schuldige nichts sagt, kann die Polizei und damit auch das Gericht einfach von seiner Schuld ausgehen. Das ist absolut üblich.

Eine Beweislastumkehr existiert auch bei Geldwäsche nicht.

Nein, aber eine Auffassung des Gerichts.

A. muss die Geldwäschehandlung bewiesen werden,

Träum weiter von Gesetzen und deren Durchsetzung. Die Praxis sieht leider anders aus.
Dead_M
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November 29, 2017, 11:46:04 AM
 #43

Zur Vorladung kannst du ja ohne Probleme hingehen und dir anhören was Sie zu sagen haben aber mit Äußerungen wäre ich sehr sehr vorsichtig.

Ja ist eine Schande wie man als normaler Bürger mit Bitcoinbesitz teilweise behandelt wird.

grüße dead money

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mezzomix
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November 29, 2017, 11:51:07 AM
 #44

Ja, hier übrigens eine weitere Bestätigung, damit man sich nicht nur auf meine Worte verlassen muss:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2437033.msg25429440#msg25429440

Es geht hier nicht mehr um Rechtsstaat oder Gesetze, es herrscht Krieg(*). Und im Krieg sind bekanntlich alle Mittel recht.

(*) Nicht sowas wie die erklärten Kriege der offiziellen Geschichtsschreibung, sondern eher so etwas wie die Dystopien eines Kafka, Orwell oder Huxley.
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