Was ich ja ziemich "dreist" finde ist, dass versucht wird, die Regeln der klassischen Finanzindustrie 100x stärker auf Krypto raufzudrücken, aber kein Wort über Staatliche Einlagensicherung fällt. (Tod-)Regulieren können sie, aber die Nutzern auch mal ein Leckerli zuwerfen nicht.
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Danke.
18 ac verpflichtet die Dienstleister dazu, das Risiko einzuschätzen, dass eine bestimmte Wallet in Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten steht, als "risikoerhöhend" gilt u.a. das Nutzen von Mixern. Allerdings werden Mixer usw. nicht verboten, sondern "legitime" Nutzungen sollen nicht zu einer Blockierung von Transfers führen.
Da bin ich mal auf gespannt, was legitime Nutzung genau heißen wird. Ich sehe nicht, dass das genau definiert werden kann. Da werden doch die exchange automatisch eine Übererfüllung ihrer Aufgaben anstreben, um ja nicht mit dem Gesetzgeber Schwierigkeiten zu bekommen; also das ein Mixingservice pauschal verboten wird.
Aber solange da nur Mixer nicht erlaubt sind, aber nichts über Privacy Coins steht, nutzt man also diese.
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Die Datenerhebung muss tatsächlich ab dem ersten Satoshi passieren. Nur die Meldung an die Geldwäschebehörden erfolgt erst ab dem Gegenwert von 1000 €.
Bei ersten Punkt sehe ich ja keine große Änderung der Datenerhebung, als es jetzt schon ist, wenn KYC gefordert wird.
Beim zweiten Satz kann ein Verdachtsfall seitens der Geldwäschebehörde ggü. einem User dieser ganz schön das Leben garaus gemacht werden. Dann werden sicherlich pauschal alle Konten (auch Fiat) gesperrt.
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Noch ein Gedankengang: Wer wird überhaupt "haftbar" sein, wenn ein Einzahlen auf eine Börse nicht möglich ist, weil etwas komisch mit dem Wallet ist, im Nachherein stellt sich heraus, alles okay, und in der Zwischenzeit ist der Kurs des Coins abgerauscht? Also da wird es noch viele Antworten benötigen.