Sicher sein kannst Du Dir erst, wenn Du eine kostenpflichtige verbindliche Aussage seitens des FA anforderst. Der Sachbearbeiter teilt Dir auch nur seine eigene Meinung mit. Wenn das schriftlich passiert ist das besser als nichts, aber im Ernstfall kannst Du Dich nicht darauf berufen.
Die verbindliche Auskunft brauchst Du nicht, wenn Du Dich nur darauf berufen willst, dass du keine Steuern hinterzogen hast. Dann reicht der Wisch deines Sachbearbeiters, der das so und so gesehen hat, damit du erst einmal keinen Vorsatz hattest keine Steuern zu hinterziehen.
Will ich mir auch für die Zukunft das Geschäftsmodell sichern, dann brauche ich natürlich die verbindliche Auskunft und die ist wie mezzomix anmerkte, kostenpflichtig.