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Author Topic: Rückbuchung Postbank und Fidor Bank löscht Postings und Links in Community  (Read 5112 times)
mkontef (OP)
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July 25, 2015, 08:48:48 AM
Last edit: July 25, 2015, 11:13:52 AM by mkontef
 #1

Da ja es schon ein paar Usern passiert ist, dass angeblich geklautes Geld, nachdem die Ware verschickt war, von der Postbank von anderen Banken zurückgeholt wurde:

Hiermit bettelt Bank A, Bank B um Rücküberweisung von Geld an (manchmal auch fast ein Monat nach Gutschrift)

https://img5.picload.org/image/ipggaro/postbankfinal.jpg


Das bei coinforum:
https://www.coinforum.de/topic/3930-fidor-bank-und-fast-ein-monat-später-ist-dein-geld-weg/
Das ist der Link zum Thread bei Fidor:
https://community.fidor.de/smart_questions/von-meinem-geschaeftskonto-ist


Vielleicht ist das Dokument für paar Leute interessant.

Übrigens, in meinem Fall sind zwar die Konten ohne Grund aber fristgerecht gekündigt und die Fidor hat mich für die Community gesperrt, damit ich die klappe halte (vermute ich mal), aber das Geld habe ich zurückbekommen. Und die Ermittlungen wegen Geldwäsche sind eingestellt.
1715320154
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July 25, 2015, 12:34:37 PM
 #2

Dass die Postbank auch bei nachvollziehbar unberechtigten Rückforderungen erstmal stur ihr Ding durchzieht habe ich schon in anderen Foren gelesen.

Die Fidor Bank käme für mich schon allein wegen der Ausforschung der Kunden über soziale Vernetzung nicht in Frage.

Insgesamt hoffe ich ja, dass in Zukunft die Banken dank Bitcoin überflüssig werden, oder zumindest so in ihrer Geschäftsgrundlage bedroht, dass wieder Respekt und Service gegenüber den Kunden Einzug halten.
Aswan
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July 25, 2015, 01:14:21 PM
 #3

Sehr interessant, dass es ein Standartformular für sowas gibt. Da muss irgendwas gewaltig schief laufen bei den Sicherheitsvorkehrungen der Banken.
mkontef (OP)
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July 25, 2015, 03:15:07 PM
Last edit: July 25, 2015, 03:31:10 PM by mkontef
 #4

Sehr interessant, dass es ein Standartformular für sowas gibt. Da muss irgendwas gewaltig schief laufen bei den Sicherheitsvorkehrungen der Banken.

Ja, aber das die Banken dann den nerv besitzen unbeteiligten Personen, für Mist den die bauen, Geld vom Konto zu holen ist noch interessanter (obwohl Banken halt.)

Ablauf nach dem Motto: Der Kunde der anderen Bank zahlt schon für den Mist den wir bauen mangels Sicherheitsvorkehrungen
sofu
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July 25, 2015, 03:55:19 PM
 #5

Wenn du da nicht weiter kommst und die nur abblocken versuchs mal über soziale Netzwerke. Mach nen Tweet an @ficoba und setz @postbank und @bitcoin_de da mit rein und fang an die richtig zu nerven. Jeden Tag ein Tweet und warne andere User vor denen. Je mehr Leute dann bei denen nachfragen ob es ihnen auch passieren kann, je eher kümmern die sich dann darum  Grin

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July 25, 2015, 04:38:23 PM
 #6

Von der Fidorbank hätte ich das nicht erwartet.

Empfehlen kann man die jetzt eigentlich niemandem mehr.
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July 25, 2015, 07:13:41 PM
 #7

Von der Fidorbank hätte ich das nicht erwartet.

Empfehlen kann man die jetzt eigentlich niemandem mehr.
da nach gehend, kann man keine Bank empfehlen, da alle Banken so vorgehen...

Es ärgert mich aber dennoch, dass sogar die Community nach tagelangen geschwafel um den heißen Brei genervt ablockt und sich zufrieden gibt (in dem von mkontef geposteten Community link), anstatt nicht locker zu lassen, bis solche Unsitten vernünftig gehandhabt werden...

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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whywefight
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July 26, 2015, 05:13:18 PM
 #8

Von der Fidorbank hätte ich das nicht erwartet.

Empfehlen kann man die jetzt eigentlich niemandem mehr.
da nach gehend, kann man keine Bank empfehlen, da alle Banken so vorgehen...

Es ärgert mich aber dennoch, dass sogar die Community nach tagelangen geschwafel um den heißen Brei genervt ablockt und sich zufrieden gibt (in dem von mkontef geposteten Community link), anstatt nicht locker zu lassen, bis solche Unsitten vernünftig gehandhabt werden...

ich lese oft in den fidor foren und ich muss sagen was da gepostet wird ist teilweise noch abenteuerlicher als hier... sind alle etwas "speziell" imho

Serpens66
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July 26, 2015, 09:31:02 PM
 #9

Da es hier noch keiner gepostet hat, es wurde mit einer Gruppe reagiert:
https://community.fidor.de/group/rueckbuchungen-kontoschliessun

Da steht schon einiges an Info drin, ist also schonmal ein guter Anfang.

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July 27, 2015, 08:59:34 AM
 #10

is das echt ein fax?  Shocked  Grin

mkontef (OP)
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July 27, 2015, 09:30:30 AM
Last edit: July 27, 2015, 11:09:34 AM by mkontef
 #11

is das echt ein fax?  Shocked  Grin

Ja, sowas gibs noch, Brieftauben sind wahrscheinlich zu teuer geworden Grin Müsste man eigentlich samt Faxgerät in einem Museum ausstellen
mkontef (OP)
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July 27, 2015, 12:41:48 PM
 #12

hier noch was von der Postbank

https://picload.org/image/iprrgpo/postbank2.jpg
Aswan
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July 27, 2015, 12:52:27 PM
 #13


Das ist ja interessant. Du hast also deiner Bank gesagt, dass du das Geld wieder haben willst und die haben das so an die Postbank weitergeben, woraufhin die Postbank das Geld auch tatsächlich wieder überwieder hat und nun schreibt dir deine Bank den bereits bei ihr eingegangenen Betrag nicht gut? Verstehe ich das so richtig?
mkontef (OP)
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July 27, 2015, 01:02:45 PM
 #14


Das ist ja interessant. Du hast also deiner Bank gesagt, dass du das Geld wieder haben willst und die haben das so an die Postbank weitergeben, woraufhin die Postbank das Geld auch tatsächlich wieder überwieder hat und nun schreibt dir deine Bank den bereits bei ihr eingegangenen Betrag nicht gut? Verstehe ich das so richtig?

Nein, ich hab das Geld wieder. So "böse" war die Fidor Bank dann auch nicht zu mir Cheesy Ich hatte beide Banken aufgefordert das Geld rauszurücken. Konto ist halt gekündigt.
Aswan
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July 27, 2015, 01:10:01 PM
 #15


Das ist ja interessant. Du hast also deiner Bank gesagt, dass du das Geld wieder haben willst und die haben das so an die Postbank weitergeben, woraufhin die Postbank das Geld auch tatsächlich wieder überwieder hat und nun schreibt dir deine Bank den bereits bei ihr eingegangenen Betrag nicht gut? Verstehe ich das so richtig?

Nein, ich hab das Geld wieder. So "böse" war die Fidor Bank dann auch nicht zu mir Cheesy Ich hatte beide Banken aufgefordert das Geld rauszurücken. Konto ist halt gekündigt.

Ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden Smiley

Also das Geld wurde dir wieder gutgeschreiben und das Konto gekündigt. Hast du seitdme nochmal was gehört wegen diesem Betrag? Gab es da noch irgendwie andere Probleme?
mkontef (OP)
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July 27, 2015, 01:16:43 PM
 #16


Das ist ja interessant. Du hast also deiner Bank gesagt, dass du das Geld wieder haben willst und die haben das so an die Postbank weitergeben, woraufhin die Postbank das Geld auch tatsächlich wieder überwieder hat und nun schreibt dir deine Bank den bereits bei ihr eingegangenen Betrag nicht gut? Verstehe ich das so richtig?

Nein, ich hab das Geld wieder. So "böse" war die Fidor Bank dann auch nicht zu mir Cheesy Ich hatte beide Banken aufgefordert das Geld rauszurücken. Konto ist halt gekündigt.

Ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden Smiley

Also das Geld wurde dir wieder gutgeschreiben und das Konto gekündigt. Hast du seitdme nochmal was gehört wegen diesem Betrag? Gab es da noch irgendwie andere Probleme?

Wegen dem Betrag direkt nicht (also nach der erneuten Gutschrift). Ich wurde mal wegen Geldwäsche wegen den 200 Euro mal schriftlich zur Stellungnahme von der Polizei gebeten, danach wurde das Verfahren aber eingestellt.
Aswan
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July 27, 2015, 01:25:37 PM
 #17


Das ist ja interessant. Du hast also deiner Bank gesagt, dass du das Geld wieder haben willst und die haben das so an die Postbank weitergeben, woraufhin die Postbank das Geld auch tatsächlich wieder überwieder hat und nun schreibt dir deine Bank den bereits bei ihr eingegangenen Betrag nicht gut? Verstehe ich das so richtig?

Nein, ich hab das Geld wieder. So "böse" war die Fidor Bank dann auch nicht zu mir Cheesy Ich hatte beide Banken aufgefordert das Geld rauszurücken. Konto ist halt gekündigt.

Ah ok, dann hatte ich das falsch verstanden Smiley

Also das Geld wurde dir wieder gutgeschreiben und das Konto gekündigt. Hast du seitdme nochmal was gehört wegen diesem Betrag? Gab es da noch irgendwie andere Probleme?

Wegen dem Betrag direkt nicht (also nach der erneuten Gutschrift). Ich wurde mal wegen Geldwäsche wegen den 200 Euro mal schriftlich zur Stellungnahme von der Polizei gebeten, danach wurde das Verfahren aber eingestellt.


Geldwäsche bei 200 Euro. Die sind ja lustig Cheesy
Ich gehe mal davon aus, dass die Postbank auf dem Betrag sitzen geblieben ist (die haben ihrem Kunden das Geld vermutlich erstattet). Ob die wohl nochmal versuchen das Geld bei dir einzutreiben... es bleibt spannend.
mkontef (OP)
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July 27, 2015, 01:56:57 PM
Last edit: July 27, 2015, 02:06:58 PM by mkontef
 #18

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy
Aswan
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July 27, 2015, 04:58:12 PM
 #19

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy

Du kannst ja mal beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn der gut begründet ist würde das evtl. klappen. Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, aber der kostet halt was.
mezzomix
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July 27, 2015, 06:57:03 PM
 #20

Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, ...

Tolles (Un)Rechtssystem. Ich wollte vor kurzem mal was von einem sauberen Vertreter dieser Zunft. Der hat mich dann mit mehr oder weniger freundlichen Worten und einem Verweis auf seinen Stundensatz hinauskomplimentiert.

In einem ordentlichen Rechtssystem muss es jedem halbwegs intelligenten Menschen möglich sein, das Rechtssystem vollständig selbst zu verstehen und alle Rechte selbst wahrnehmen zu können. Sätze deren Sinn durch nicht öffentliche Interpretation ins Gegenteil der geschriebenen Aussage umgewandelt wird, hat in einem Rechtssystem nichts zu suchen. Insofern ist dieses Rechtssystem genauso Bankrott und Verrottet wie das Bankensystem.
ulrich909
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July 27, 2015, 07:29:03 PM
 #21

Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, ...

Tolles (Un)Rechtssystem. Ich wollte vor kurzem mal was von einem sauberen Vertreter dieser Zunft. Der hat mich dann mit mehr oder weniger freundlichen Worten und einem Verweis auf seinen Stundensatz hinauskomplimentiert.

In einem ordentlichen Rechtssystem muss es jedem halbwegs intelligenten Menschen möglich sein, das Rechtssystem vollständig selbst zu verstehen und alle Rechte selbst wahrnehmen zu können. Sätze deren Sinn durch nicht öffentliche Interpretation ins Gegenteil der geschriebenen Aussage umgewandelt wird, hat in einem Rechtssystem nichts zu suchen. Insofern ist dieses Rechtssystem genauso Bankrott und Verrottet wie das Bankensystem.

du hast das Steuersystem vergessen ;-)

Es gibt keine schlechten Kurse. Es gibt nur gute Kurse zum Kaufen und gute Kurse zum Verkaufen.
Warum ich IOTA gut finde? Weil eine Transaktion keine 50$ kostet und somit für jeden erschwinglich ist.
Traden ohne Gebühren  https://coinfalcon.com/?ref=CFJSBKBQMSUX
Legov
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July 27, 2015, 09:44:11 PM
 #22

Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, ...

Tolles (Un)Rechtssystem. Ich wollte vor kurzem mal was von einem sauberen Vertreter dieser Zunft. Der hat mich dann mit mehr oder weniger freundlichen Worten und einem Verweis auf seinen Stundensatz hinauskomplimentiert.

In einem ordentlichen Rechtssystem muss es jedem halbwegs intelligenten Menschen möglich sein, das Rechtssystem vollständig selbst zu verstehen und alle Rechte selbst wahrnehmen zu können. Sätze deren Sinn durch nicht öffentliche Interpretation ins Gegenteil der geschriebenen Aussage umgewandelt wird, hat in einem Rechtssystem nichts zu suchen. Insofern ist dieses Rechtssystem genauso Bankrott und Verrottet wie das Bankensystem.


Das Recht ist nie für alle gleich.
Das Recht ist immer das Recht der Mächtigen.
Egal wie sich das System auch nennt.

Das ist einer der wenigen Punkte, bei denen sich Karl Marx mal NICHT geirrt hat  Wink

“It is well enough that people of the nation do not understand our banking and money system, for if they did, I believe there would be a revolution before tomorrow morning.” Henry Ford, founder of the Ford Motor Company.
mezzomix
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July 28, 2015, 06:13:29 AM
 #23

Dummerweise kapieren die wenigsten Menschen, dass man sich von Banken und Juristen fernhalten und diese soweit es möglich ist meiden sollte. Dadurch erzwingen sie den engeren Kontakt für den Rest, der das verstanden hat.
Bytekiller
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July 28, 2015, 06:43:08 AM
 #24

Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, ...

Tolles (Un)Rechtssystem. Ich wollte vor kurzem mal was von einem sauberen Vertreter dieser Zunft. Der hat mich dann mit mehr oder weniger freundlichen Worten und einem Verweis auf seinen Stundensatz hinauskomplimentiert.

In einem ordentlichen Rechtssystem muss es jedem halbwegs intelligenten Menschen möglich sein, das Rechtssystem vollständig selbst zu verstehen und alle Rechte selbst wahrnehmen zu können. Sätze deren Sinn durch nicht öffentliche Interpretation ins Gegenteil der geschriebenen Aussage umgewandelt wird, hat in einem Rechtssystem nichts zu suchen. Insofern ist dieses Rechtssystem genauso Bankrott und Verrottet wie das Bankensystem.

+2

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
mkontef (OP)
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July 29, 2015, 09:03:32 AM
Last edit: July 29, 2015, 09:22:27 AM by mkontef
 #25

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy

Du kannst ja mal beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn der gut begründet ist würde das evtl. klappen. Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, aber der kostet halt was.

zurück zum Thema. Die Geldwäscheverdachtsmeldung kam von der Fidor Bank und diese war Ausgangspunkt des Verfahrens gegen mich (laut Staatsanwaltschaft).
Aswan
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July 29, 2015, 10:22:59 AM
 #26

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy

Du kannst ja mal beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn der gut begründet ist würde das evtl. klappen. Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, aber der kostet halt was.

zurück zum Thema. Die Geldwäscheverdachtsmeldung kam von der Fidor Bank und diese war Ausgangspunkt des Verfahrens gegen mich (laut Staatsanwaltschaft).

Wird ja immer besser! Dem eigenen Kunden ans Bein pissen...
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July 29, 2015, 05:13:43 PM
 #27

und wird bei Geldwäscheverdacht nicht normalerweise gleich das Konto gesperrt? Ich mein, ich will mich ja nicht beschweren, das mein Konto noch ging;

aber die wussten doch ganz genau das an der Sache nichts dran ist.
Wolke
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July 29, 2015, 05:29:16 PM
 #28

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy

Du kannst ja mal beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn der gut begründet ist würde das evtl. klappen. Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, aber der kostet halt was.

zurück zum Thema. Die Geldwäscheverdachtsmeldung kam von der Fidor Bank und diese war Ausgangspunkt des Verfahrens gegen mich (laut Staatsanwaltschaft).

Wird ja immer besser! Dem eigenen Kunden ans Bein pissen...


das echt peinlich.... ich kenne es so, das die bank dann mal anruft und nett fragt....  Wink

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July 29, 2015, 05:33:06 PM
Last edit: July 29, 2015, 05:46:26 PM by mkontef
 #29

und jetzt wird von der Fidor Bank weiter geschwiegen, seitdem raus ist, das die Sache eingestellt ist Cheesy Aber vorher lauthals in der Fidor Community erzählen, das man zu der Sache nichts sagen "könne" - selbst wenn man das Bankgeheimniss ausser acht lassen würden (hatte sogar angeboten die davon zu entbinden).
mkontef (OP)
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July 29, 2015, 07:32:39 PM
 #30

mich interessiert auch brennend welche der beiden Banken mir wegen den 200 Euro versucht hat Geldwäsche anzuhängen Cheesy

Du kannst ja mal beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn der gut begründet ist würde das evtl. klappen. Ein Anwalt würde in jedem Fall Akteneinsicht erhalten, aber der kostet halt was.

zurück zum Thema. Die Geldwäscheverdachtsmeldung kam von der Fidor Bank und diese war Ausgangspunkt des Verfahrens gegen mich (laut Staatsanwaltschaft).

Wird ja immer besser! Dem eigenen Kunden ans Bein pissen...


das echt peinlich.... ich kenne es so, das die bank dann mal anruft und nett fragt....  Wink

und ich kenn dass so das man sich nach so einer Veranstaltung sich entschuldigt ... naja bei der Fidor zählt vermutlich Schweigen, Foren Sperre und Kontokündigung als Entschuldigung
Emil1987
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July 29, 2015, 07:50:32 PM
 #31

Ein Blick in einen GwG-Kommentar hilft, z.B.: „Achim Diergarten, GwG-Kommentar“. Folgende Zitate stammen alle aus diesem Kommentar:
 
"Bei der Verdachtsmeldung handelt es sich um eine gewerberechtliche Pflicht. Diese Pflicht zur Erstattung einer Meldung trifft alle unter § 2 Abs. 1 GwG genannten Unternehmen und Personen als nach dem GwG Verpflichtete."
 
"Verpflichtete müssen die zentrale Meldestelle von sich aus umgehend (unverzüglich) informieren, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. In der vorherigen Fassung des Satzes 1 war noch ein gewisses Wissen für einen Verdacht notwendig. Das wurde nun abgeschwächt, indem nur noch Tatsachen auf einen Verdacht "hindeuten" müssen. Es wird nicht mehr zwischen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterschieden, so dass jeder Verpflichtete in Verdachtsfällen eine entsprechende Verdachtsmeldung zu erstatten hat."
 
"Damit wird klargestellt, dass es eine Pflicht zur Erstattung einer Verdachtsmeldung nicht nur bei der Annahme von Bargeld, Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 1 Depotgesetzes und Edelmetallen gibt, sondern bei allen Transaktionen (vgl. § 1 Abs. 6 GwG), die eine Geldbewegung oder eine sonstige Vermögensverschiebung bezwecken oder bewirken und einer Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen könnten. Aus diesem Grund kann jede Geldbewegung oder Vermögensverschiebung, gleich ob bar oder unbar, und vor allem unabhängig von der Höhe, Grundlage einer Verdachtsmeldung sein."
 
"Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 müssen Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um einen Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. Der Gesetzgeber hat mit dieser Wortwahl bewusst noch einmal die Anforderungen an eine Verdachtsmeldung verringert. Im Gegensatz zu der vorher gültigen Fassung des § 11 Abs. 1 a.F., wonach Tatsachen vorliegen mussten, reicht es nun aus, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten."
 
"Hinsichtlich des weiten Vortatenkataloges des § 261 StGB reicht bereits der Verdacht auf eine illegale Herkunft der Gelder aus. Es ist keinesfalls erforderlich oder teilweise auch gar nicht möglich, kriminalistisch aufzuklären, welche Vortat hier möglicherweise gegeben sein könnte."
 
"Keinesfalls bedarf es eines so genannten "doppelten Anfangsverdachts“. Dieser würde bedeuten, dass zuerst geprüft werden müsse, ob sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB erfüllt wären. Diesen Nachweis zu führen, wäre den Verpflichteten in aller Regel unmöglich, so dass damit auch keine Meldungen erstattet werden könnten. Der Gesetzgeber hat dies in der Begründung zum Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention noch einmal ausdrücklich betont."
 
"Der Gesetzgeber verzichtet darauf, dass der gemäß § 11 GwG zur Verdachtsmeldung Verpflichtete das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB einschließlich der der Geldwäsche zugrunde liegenden Vortat prüfen muss. Es ist daher für das Vorliegen eines meldepflichtigen Verdachts ausreichend, dass objektiv erkennbare Tatsachen auf das Vorliegen einer Transaktion hindeuten, mit der illegale Gelder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen oder mit der die Herkunft illegaler Vermögenswerte verdeckt werden soll, und ein krimineller Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann."
 
"Jeder Verpflichtete besitzt bei der Frage, ob die festgestellten transaktionsbezogenen und personenbezogenen Tatsachen im Sinne des § 11 GwG verdächtig sind, einen Beurteilungsspielraum. Angesichts der immer niedriger angesetzten Verdachtsschwellen und der verschärften Bußgeldandrohungen wird auch dieser Beurteilungsspielraum zunehmend enger und läuft in vielen Fällen darauf hinaus, im Zweifel eher eine Verdachtsmeldung abzugeben, als in der Alternative sich ausgiebig dokumentiert (§ 25c Abs. 3 KWG) dafür zu rechtfertigen, warum man von einer Verdachtsmeldung abgesehen hat. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist von der internen und externen Revision auf seine Nachvollziehbarkeit zu überprüfen."
 
"Wichtig ist es aber auch, auf anderweitige Hinweise zu achten. So ist in den letzten Jahren immer wieder über das Phänomen "Phishing" berichtet worden, wie aber auch vor der damit zusammenhängenden Tätigkeit als Finanzagent gewarnt worden. Da letztgenannte Personen bewusst oder unbewusst Geldwäsche betreiben, sind auch solche Aktivitäten von Instituten zur Anzeige zu bringen und dementsprechend zu beobachten."
 
"Bei dieser Handlung (Phishing) ist von einem (gewerbsmäßigen) Computerbetrug gemäß § 263a StGB auszugehen. Diese Tat ist, soweit sie gewerbsmäßig erfolgt, wovon man bei Phishing-Fällen in aller Regel ausgehen muss, Vortat zur Geldwäsche. Das Abheben und Weiterleiten durch den Finanzagenten stellt dann die eigentliche Geldwäscheaktion dar."
 
"Da hier in den meisten Fällen wie oben beschrieben eine Geldwäschehandlung vorliegt, sollte das Institut, bei dem der Finanzagent sein Konto unterhält, eine Verdachtsmeldung gemäß § 11 Abs. 1 GwG gegen diesen erstatten. Dies gilt vor allem für den Fall, dass das Geld tatsächlich bereits vom Konto durch den Finanzagenten bar abgehoben worden ist. Aber auch in den Fällen, in denen das Geld zwar bereits eingegangen ist, aber durch eine rechtzeitige Warnung des überweisenden Instituts gesperrt und zurück überwiesen werden konnte, hat der Finanzagent durch die Zurverfügungstellung seines Kontos zu Geldwäschezwecken bereits eine Tathandlung begangen, die eine Verdachtsmeldung rechtfertigt."

Daraus sollte eigentlich für jeden nachvollziehbar sein, warum seitens der Banken in so einem Fall eine Verdachtsmeldung abgegeben werden muss. Es handelt sich hier im Übrigen lediglich um die Meldung eines Sachverhaltes, nicht um eine Anzeige. Ob und in wieweit etwas dran ist, muss von den Behörden überprüft werden, das können und müssen die Banken selber nicht. Natürlich wird der Kunde auf Nachfrage immer seine Unschuld beteuern, das ändert aber nichts daran, dass die Bank trotzdem eine Meldung abgeben muss, denn die Gegenseite behauptet genau das Gegenteil. Zu überprüfen, wer nun die Wahrheit sagt und wer nicht (es steht eine Straftat im Raum), ist dann Aufgabe der zuständigen Behörden, daher muss der Sachverhalt _gemeldet_ (und nicht _angezeigt_!) werden.
mkontef (OP)
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July 29, 2015, 08:08:05 PM
Last edit: July 29, 2015, 08:20:12 PM by mkontef
 #32

@emil:

ich war kein Finanzagent. Im übrigen erklärt das nicht das Verhalten der Bank nachdem die Sache eingestellt wurde. Und ob die "Meldung" leichtfertig war oder nicht wird sich noch zeigen Wink

Ich hatte ja nach der Rechtsgrundlage bei der Bank gefragt - aber die suchen die wahrscheinlich noch ...

Und wieso hat den nicht die Postbank den Geldwäsche Verdacht gemeldet, die haben ja auf ein Fax "Phishing" zuerst geschrieben  - den die haben ja zunächst nur das Geld bekommen und waren glücklich - bis ich es wieder wollte und bekommen habe.

Achja und nochmal: mein Konto war zu keinem Zeitpunkt gesperrt. Und wenn fast ein Monat später Geld von meinem Konto verschwindet, ist halt Schluss mit Lustig.

aber ich kann gerne in Zukunft "gemeldet" sagen statt "angezeigt" ändert trotzdem nichts daran dass die Postbank und Fidor Bank massive Probleme haben - ob im Sicherheitskonzept oder im Umgang mit Kunden.
Emil1987
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July 29, 2015, 08:33:29 PM
 #33

mkontef
melden muss die Bank, dessen Kunde beschuldigt wird, in dem Fall musste die Fidor Bank den Sachverhalt melden, da es ihren Kunden betraf. Ob jemand ein Finanzagent ist oder nicht, kann keine der beteiligten Banken wissen und soll/muss von den Banken auch nicht geprüft werden, siehe zitierte Stellen aus dem Kommentar. Der Fidor Bank wurde über die Postbank die Behauptung des Postbankkunden mitgeteilt, daraufhin muss die Fidor Bank entsprechend der zitierten Kommentarstellen den Sachverhalt den Behörden melden, auch wenn seitens des Kunden der Fidor Bank die Unschuld beteuert wird (was doch zu erwarten ist, niemand muss sich selber beschuldigen). Wenn Banken in diesen Fällen keine Meldungen abgeben, droht ihnen ein Bußgeld. Die Meldung hat unabhängig vom Betrag zu erfolgen, der Gesetzgeber will das so, die Banken haben sich daran zu halten, mit leichtfertig oder grob fahrlässig abgegeben hat das nichts zu tun. Es muss eben gemeldet werden, sobald Hinweise darauf hindeuten. Die Schwelle ist vom Gesetzgeber offenbar bewußt sehr niedrig gesetzt worden. Da der vom Postbankkunden geschilderte Sachverhalt eben darauf hindeutete, dass hier Phishing gegeben sein könnte, erfolgte die Meldung. Ein Konto wird nicht zwangsläufig gesperrt.
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July 29, 2015, 08:40:40 PM
 #34

Da kennt sich ja der gerade angemeldete hier besonders gut aus Wink

Selbst wenn das alles so stimmt- was ich jetzt mal offen lasse - weil ich absolut keinen Bock auf eine Paragraphen Schlacht habe:

Wieso teilt die Bank das dem Kunden am Ende des Verfahrens nicht selbst mit ... und versteckt sich lieber hinter seiner community sperre und hüllt sich in Schweigen ... Fragen über Fragen - und die angekündigte Überweisung mit Rückholung nachdem Druck gemacht wurde ist immer noch nicht erklärt.
mkontef (OP)
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July 29, 2015, 09:28:31 PM
Last edit: July 30, 2015, 12:13:10 AM by mkontef
 #35

mkontef
melden muss die Bank, dessen Kunde beschuldigt wird, in dem Fall musste die Fidor Bank den Sachverhalt melden, da es ihren Kunden betraf. Ob jemand ein Finanzagent ist oder nicht, kann keine der beteiligten Banken wissen und soll/muss von den Banken auch nicht geprüft werden, siehe zitierte Stellen aus dem Kommentar. Der Fidor Bank wurde über die Postbank die Behauptung des Postbankkunden mitgeteilt, daraufhin muss die Fidor Bank entsprechend der zitierten Kommentarstellen den Sachverhalt den Behörden melden, auch wenn seitens des Kunden der Fidor Bank die Unschuld beteuert wird (was doch zu erwarten ist, niemand muss sich selber beschuldigen). Wenn Banken in diesen Fällen keine Meldungen abgeben, droht ihnen ein Bußgeld. Die Meldung hat unabhängig vom Betrag zu erfolgen, der Gesetzgeber will das so, die Banken haben sich daran zu halten, mit leichtfertig oder grob fahrlässig abgegeben hat das nichts zu tun. Es muss eben gemeldet werden, sobald Hinweise darauf hindeuten. Die Schwelle ist vom Gesetzgeber offenbar bewußt sehr niedrig gesetzt worden. Da der vom Postbankkunden geschilderte Sachverhalt eben darauf hindeutete, dass hier Phishing gegeben sein könnte, erfolgte die Meldung. Ein Konto wird nicht zwangsläufig gesperrt.


Liebe Fidor Bank, wie wärs wenn ihr euch mit einem Account postet bei dem nicht gleich merkt, das ihr es seid Cheesy Und verwendet möglichst nicht nahezu exakt die gleichen Worte die euch der Kunde vorwirft oder zur Klärung offen stellt ... Mein Angebot liegt auf dem Tisch.

Woher kennt den Emil den vom Postbankkunden geschilderten Sachverhalt so genau ? Cheesy Cheesy
Und mit mir kann man auch "normal" reden - aber will man ja offenbar nicht.

EDIT:
Übrigens in der von euch zitierten Stelle gibt es auch einen Teil in dem drin steht, dass es halt mehr Aufwand ist, wenn man die Meldung nicht erstattet - also aus Faulheit kriegen unbeteiligte Leute die von Postbank Kunden angeblich "geklautes Geld" erhalten, für Ware die die Verkäufer geliefert haben, eine Verdachtsanzeige die in Ermittlungsverfahren endet. Und dem Geld darf man dann auch hinterherrennen?!


EDIT 2:

1. Wissen eigentlich die 2 Kunden, die ihr wahrscheinlich auch gemeldet habt - und die das Konto laut Angabe von mk in der Community, nach einem Jahr, mit bisschen Bettelei zurückbekommen haben, wer für den Ausgang der Ermittlungen gegen sie verantwortlich war? Oder habt ihr das kleine Detail einfach verschwiegen??

2. Und wenn man schon dabei ist: Falls ihr bitcoin.de Kunden "gemeldet" habt - ist euch nicht der Verwendungszweck aufgefallen? Schon alleine weil der Laden unter eurem Haftungsdach arbeitet.

3. Komisch, das andere "nur" Kündigungen bekommen haben und Geld verloren haben - serpens bspw. war ja glaube ich bei der Postbank - hat dort aber keine Meldung bekommen, ich vermute mal:

A. Weil die Postbank nur Kunden anzeigt, die ihr nicht geben was sie wollen, auch wenns ihnen nicht zusteht oder
B. Weil die Staatsanwälte inzwischen bei den kleinen Beträgen, bei "Geldwäsche" und "Postbank" gleich an Papierkorb denken, und die Ermittlungen nicht einmal anfangen
C. Weil sie schiss hat, vor Kunden die bei falschen Verdachtsanzeigen, auf Offenlegung und Schadensersatz klagen


mezzomix
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July 30, 2015, 06:00:19 AM
 #36

... GwG ...

So Leute, habt ihr es jetzt endlich kappiert?! Ich fürchte die Antwort lautet nein und die Konsequenzen wird es bei den meisten von euch weiterhin nicht geben.  Lips sealed

Kennt einer die Stelle im Gesetz, nach der die Bank eine Meldung vor dem Kunden verheimlichen muss? Immerhin ist die geheime Herrschaft mit allem was dazu gehört gerade total In.
Emil1987
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July 30, 2015, 06:20:31 AM
 #37

mkontef: jeder der die inzwischen diversen Threads in den verschiedenen Foren gelesen hat, kennt die Details. Ich habe allgemein zur Rechtslage geantwortet, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich handel nicht mit Bitcoins, mich interessiert das Thema nur und die Idee, die dahinter steht, weshalb ich in der Regel nur lesend auf den diversen Foren unterwegs bin, was ich auch zukünftig wieder machen werde. Seit Wochen wird in den verschiedenen Foren dieses Thema durchgekaut, im allgemeinen und im besonderen über die Banken gehetzt, anstelle dass sich mal einer der Beteiligten mit der Rechtslage auseinandersetzt. Ehrlich gesagt, das nervt langsam. Zugegeben, mein Studienschwerpunkt war Finanzdienstleistungen, und somit auch Bankrecht. Wenn ich etwas nicht verstehe, nehme ich mir einen Kommentar zur Hand und lese nach. Kommentare sind allerdings weder eine Verschluss-Sache noch nur den Juristen vorbehalten, die kann jeder zur Hand nehmen und sich informieren, wenn er denn will. Aber es ist ja leichter und macht auch mehr Spaß zu hetzen und draufzutreten, ohne Ahnung zu haben, an welche gesetzliche Regelungen beispielsweise eine Bank gebunden ist. Diese Regelungen macht der Staat und letzten Endes die EU, denn die gibt für alle Mitgliedstaaten Richtlinien heraus, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Angenommen, die Bank meldet nichts mehr, was mit Bitcoin.de zu tun hat und bringt als Erklärung für die Revision (siehe Zitate aus dem Kommentar, Nicht-Meldungen müssen ausführlich und nachvollziehbar begründet werden) dass es sich ja um die Kooperation mit Bitcoin.de handelt und somit nicht gemeldet wird, weil alles gut. Die Revision schickt ihren Bericht im Übrigen an die BaFin. Die BaFin würde bei diesem Verhalten der Bank die Kooperation Bitcoin.de-Fidor ziemlich schnell beenden und Bitcoin.de kann sich einen neuen Kooperationspartner (andere Bank wg. Lizenz) suchen oder mal eben selber schnell eine Bank gründen. Welche Lösung auch immer gefunden werden würde, auf Bitcoin.de wäre dann für längere Zeit mal gar nichts los. Auch eine Lösung...

 
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July 30, 2015, 07:59:16 AM
 #38

Wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist doch die Meldung nach GWG nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Bei einem (wie auch immer) begründeten Verdacht eine Meldung zu machen, ist IMO erstmal o.k.

Hier geht es doch aber darum, dass die Bank eigenmächtig und offenbar rechtswidrig eine Rückbuchung vornimmt und dem Kunden, der sich darüber beschwert, dafür auch noch ans Bein pinkelt.

Wie erklärt "Emil" das?

“It is well enough that people of the nation do not understand our banking and money system, for if they did, I believe there would be a revolution before tomorrow morning.” Henry Ford, founder of the Ford Motor Company.
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July 30, 2015, 08:27:23 AM
Last edit: July 30, 2015, 09:22:08 AM by mkontef
 #39

Wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist doch die Meldung nach GWG nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Bei einem (wie auch immer) begründeten Verdacht eine Meldung zu machen, ist IMO erstmal o.k.

Hier geht es doch aber darum, dass die Bank eigenmächtig und offenbar rechtswidrig eine Rückbuchung vornimmt und dem Kunden, der sich darüber beschwert, dafür auch noch ans Bein pinkelt.

Wie erklärt "Emil" das?

GENAU.Lassen wir mal spaßeshalber ausser acht was mit der "Meldung" war. Wie beantwortet man das Cheesy ? Und sagt doch einfach mal, hätte der Kunde nicht genügend Deckung gehabt, wäre es zu keiner willkürlichen Rücküberweisung gekommen. Mal schauen was ein paar Kunden dann mit ihrem Kontoguthaben machen - oder wie lange es noch Kontoguthaben auf deren Konten gibt.

Und hetze vorzuwerfen, ich bin sicher dass in Kommentaren anderer Bücher auch darüber was steht nicht wahr Cheesy ? Mal abgesehen davon dass es keine Hetze ist und wieder mal so ein haltloser Vorwurf

Es ist nicht Aufgabe des Kunden die Rechtslage der Bank zu erklären, wenn die Bank mist baut.
mezzomix
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July 30, 2015, 12:24:33 PM
 #40

..., wenn die Bank mist baut.

... ist das (der Bank) egal, solange nur der Kunden dabei verliert.

Aber das ist auch wieder nur so eine Hetze gegen die arme notleidende Bank, die sich immer nur streng auf dem Weg des geschriebenen Gesetzestext bewegt und diesen natürlich nie zum Nachteil des Kunden (über)strapaziert.  Grin

Daneben benachteiligt selbstverständlich auch die schon Rechtslage den Kunden. Allerdings wird einem Banken- und Finanzexperten typischerweise nicht beigebracht hinter die Kulissen zu schauen und zu hinterfragen, wie (und vor allem durch wen) diese Gesetze genau so zum Nachteil der Bevölkerung entstanden sind.
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July 30, 2015, 02:17:30 PM
 #41

..., wenn die Bank mist baut.

... ist das (der Bank) egal, solange nur der Kunden dabei verliert.

Aber das ist auch wieder nur so eine Hetze gegen die arme notleidende Bank, die sich immer nur streng auf dem Weg des geschriebenen Gesetzestext bewegt und diesen natürlich nie zum Nachteil des Kunden (über)strapaziert.  Grin

Daneben benachteiligt selbstverständlich auch die schon Rechtslage den Kunden. Allerdings wird einem Banken- und Finanzexperten typischerweise nicht beigebracht hinter die Kulissen zu schauen und zu hinterfragen, wie (und vor allem durch wen) diese Gesetze genau so zum Nachteil der Bevölkerung entstanden sind.


Ob jetzt die Rechtslage wirklich die Kunden benachteiligt ... Naja weiß nicht - alles Auslegungssache von Anwälten und Gerichten, und das ist sicher nicht immer für den Kunden nachteilig - und unbegründete Verdachtsmeldungen gibt es ja auch Wink

Und vielleicht sollte Emil mal erwähnen wieviel das Buch mit seinen Kommentaren kostet und wieso sich Bankkunden so ein Ding besorgen sollten - weil die Bank es nicht richtig verpackt als Antwort oder was?

Die Fidor schweigt zu viel und beantworten keine Frage auf den Punkt gebracht - das sieht er danach aus als wüssten die selber nicht ob da alles so "gesetzeskonform" von der Bank war wie mal in der Community behauptet.
Und mich hat ja noch niemand von der Fidor gebeten, etwas weniger zu posten, vielleicht hätte ich das ja auch gemacht wenn man mit mir normal umgegangen wäre Wink

Wie auch immer: Fidor beantworte die allgemeinen Fragen zur Rücküberweisung usw. dann ist das Thema erstmal vom Tisch hier.
BTCynic
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July 30, 2015, 07:10:33 PM
 #42

Ein Blick in einen GwG-Kommentar hilft, z.B.: „Achim Diergarten, GwG-Kommentar“. Folgende Zitate stammen alle aus diesem Kommentar:
 
"Wichtig ist es aber auch, auf anderweitige Hinweise zu achten. So ist in den letzten Jahren immer wieder über das Phänomen "Phishing" berichtet worden, wie aber auch vor der damit zusammenhängenden Tätigkeit als Finanzagent gewarnt worden. Da letztgenannte Personen bewusst oder unbewusst Geldwäsche betreiben, sind auch solche Aktivitäten von Instituten zur Anzeige zu bringen und dementsprechend zu beobachten."
 
"Bei dieser Handlung (Phishing) ist von einem (gewerbsmäßigen) Computerbetrug gemäß § 263a StGB auszugehen. Diese Tat ist, soweit sie gewerbsmäßig erfolgt, wovon man bei Phishing-Fällen in aller Regel ausgehen muss, Vortat zur Geldwäsche. Das Abheben und Weiterleiten durch den Finanzagenten stellt dann die eigentliche Geldwäscheaktion dar."

Mal ehrlich: Was ist das denn für eine gequirlte Grütze?
Weil einzelne Phishing-Ganoven m.H. von Finanzagenten auch Geldwäsche betreiben, stehen alle Phisher unter Generalverdacht als Geldwäscher?
(Weiss der geschätzte Herr Kommentator überhaupt, wovon er spricht?)
Ableitung davon:
Weil einzelne Sparkassen-Kunden Geldwäsche betreiben, stehen alle Sparkassen-Kunden unter Generalverdacht als Geldwäscher? Oder was?

Vielleicht sollte Emil1987 lieber den Gesetzestext lesen. Und nicht nur die Kommentare. Dann hätte er nämlich evtl. verstanden, dass ein Geldwäscheverdacht weder zu einer Rücküberweisung nach 30 Tagen, noch zu einer Kontosperre etc berechtigt, solange der Verdacht nicht durch die Staatsanwaltschaft als begründet bestätigt wurde. Ein Verdacht auf Geldwäsche bezieht sich immer auf eine konkrete Transaktion. Diese konkrete Transaktion darf die Bank blockieren - wenn sie unverzüglich die entsprechenden Stellen informiert (BKA+Staatsanwalt). Mehr darf sie nicht!
Emil1987
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July 31, 2015, 06:56:07 AM
 #43

@mezzomix: die Kommunikationssperre geht aus § 12 Abs. 1 GwG hervor, Zitate aus dem selben Kommentar:
„§ 12 Abs. 1 S.1 GwG regelt, dass ein Verdächtiger nicht von einer gegen ihn erstatteten Verdachtsmeldung in Kenntnis gesetzt werden darf. Das Gleiche gilt für andere (private) Stellen. Nur staatlichen Institutionen wie Behörden, Polizei oder Justiz gegenüber darf eine erstattete Verdachtsmeldung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GwG erwähnt werden.“

„Hintergrund der mit bis zu 100000 € bußgeldbewährten Vorgabe des § 12 Abs. 1 ist, dass ein potenzieller Geldwäscher nicht über laufende Ermittlungen informiert wird und damit Gelegenheit erhalten soll, inkriminierte Gelder in Sicherheit zu bringen.“

Anmerkung zum Bußgeld mit bis zu 100000 €: es gibt eine neue EU Geldwäscherichtlinie (ist bereits veröffentlicht, kann jeder für umsonst nachlesen), in der die Bußgelder bei Verstößen gegen wesentliche Geldwäsche-Vorschriften hochgesetzt werden. Zukünftig werden die Bußgelder für eine juristische Personen auf mindestens 5 Mio. € oder 10% des Gesamtjahresumsatzes hochgesetzt, für Privatpersonen (also Geschäftsleitung, bestimmte Mitarbeiter) auf bis zu 5 Mio. €.

Du meinst, dass eigentlich die Banken die Gesetze, sagen wir mal „wesentlich mitgestalten“ zu ihrem eigenen Vorteil? Mag sein, ich bin nicht dabei. Aber zumindest in diesem Punkt haben sie ja mal ganz schlecht verhandelt. Es wäre viel einfacher gewesen, hätten sie durchgesetzt, dass sie das Treiben auf den bei ihnen geführten Konten nicht überwachen müssen. So haben sie nicht nur einen riesen Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten am Bein, sondern haben auch noch zugelassen, dass die Bußgelder ordentlich angehoben werden. Klar kann man jetzt sagen, dass die Banken die Bußgelder mit ihren halbgaren anderen Geschäften, mit denen sie den Verbraucher abzocken locker drinnen haben (ich finde es auch nicht toll, was so an „Finanzinstrumenten“ erlaubt ist, welche sich gerne auch mal zum Nachteil des Kunden entwickeln). Nur: diese „Quersubventionierung“ geht nur ein paar Mal auf. Ein paar Mal mag die Bank mit hohen Bußgeldern aus der Sache rauskommen, irgendwann ist dann aber mal die Lizenz weg.

@BTCynic: ja und nein. Ich habe daher auch mal für dich zur Abwechslung einen Gesetzestext gelesen: § 154 Abgabenordnung (Kontenwahrheit) steht im direkten Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention:
§ 154 Kontenwahrheit
(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.
(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.
(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.

Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Jeder kann sich hier mal eben schnell neu anmelden und erzählen, dass sein Konto bei Bank XY gesperrt worden ist und man nicht mehr an sein Guthaben kommt. Das mag ja sogar stimmen. Hintergrund kann aber sein, dass der Bank mitgeteilt worden ist, dass die persönlichen Daten des Kontoinhabers nicht existent sind. Das steht natürlich nicht dabei, aber ihr seid sofort davon überzeugt, dass dem so ist. Es gibt immer zwei Seiten. Banker können nicht über ihren Tellerrand hinaussehen? Mag sein. Hier können es aber einige auch nicht.
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July 31, 2015, 07:22:33 AM
 #44

§ 12

Ah, danke für die Stelle.

Dann fehlt jetzt nur noch ein geheimes Gerichtsverfahren (wobei man das wegoptimieren könnte) mit einer geheimen Verurteilung. Weit weg sind wir ja nicht mehr. Und jetzt weiterschlafen!
mezzomix
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July 31, 2015, 07:42:53 AM
 #45

Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Leider kenne ich einen Fall, bei dem das genau so nicht gelaufen ist. Allerdings haben die Betrüger dadurch auch nur 5 Millionen an Bargeld abgegriffen, bis ein Gericht dem Treiben nach mehreren Monaten ein Ende gesetzt hat. Dummerweise war am Ende das Geld weg und das Verfahren wurde zu den Akten gelegt, nachdem das Konto mit einem gestohlenen Ausweis eröffnet wurde. Die DKB hat hier trotz einiger Strafanzeigen wochenlang weiterhin Auszahlungen zugelassen. Alle Meldungen / Kopien der Strafanzeigen etc. an die Bank sind mit einem Hinweis auf Datenschutz abgeprallt.
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July 31, 2015, 07:48:58 AM
 #46

Sehr interessant, dass es ein Standartformular für sowas gibt. Da muss irgendwas gewaltig schief laufen bei den Sicherheitsvorkehrungen der Banken.
ShitGoneWrong_017.pdf

is das echt ein fax?  Shocked  Grin
Ist tatsächlich noch der Standard im Geschäftsumfeld, da rechtssicher auch ohne digitale Signaturen
Für uns Endkunden aber auch ganz praktisch, erspart einem in der Regel die teuren Einschreiben Cheesy
BTCynic
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July 31, 2015, 08:23:34 AM
Last edit: July 31, 2015, 09:31:37 AM by BTCynic
 #47

Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.

Jeder kann sich hier mal eben schnell neu anmelden und erzählen, dass sein Konto bei Bank XY gesperrt worden ist und man nicht mehr an sein Guthaben kommt. Das mag ja sogar stimmen. Hintergrund kann aber sein, dass der Bank mitgeteilt worden ist, dass die persönlichen Daten des Kontoinhabers nicht existent sind. Das steht natürlich nicht dabei, aber ihr seid sofort davon überzeugt, dass dem so ist. Es gibt immer zwei Seiten. Banker können nicht über ihren Tellerrand hinaussehen? Mag sein. Hier können es aber einige auch nicht.

Hallo Emil1987,
es bleibt aber dabei: Ein Geldwäscheverdacht alleine rechtfertigt keine Kontosperre.
Es sieht ein bisschen so aus, als wölltest Du uns mittels "Kontosperre"-Paragraphen suggerieren, der Member mkontef hätte mit falschen persönlichen Daten bei Fidor ein Konto eröffnet. Laut bisheriger Darstellung wurde sein Konto aber gar nicht gesperrt.
Also was ist das hier? Ein Ablenkungsmanöver?
Ich glaub ich muss mal zum HNO-Doktor. Ich höre überall Nachtigallen trapsen.

Es steht immer noch die Frage im Raum, wieso nach 30 Tagen dem Rückbuchungsersuchen der Postbank stattgegeben wurde. Denn das ist es ja wohl, was mkontef auf die Palme gebracht hat. Ich glaube, dass es sich hier um eine einsame Fehl-Entscheidung eines Fidor-Mitarbeiters handelte. Und jetzt versuchen seine Kollegen, sich schützend vor ihn zu stellen. Dass sie damit das Image der Fidor-Bank viel, viel mehr beschädigen, als wenn sie einfach mal einen Fehler zugegeben hätten, das müssen sie wahrscheinlich erst langsam und schmerzvoll lernen.
Viel Spaß dabei!
mkontef (OP)
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July 31, 2015, 10:04:29 AM
 #48

Das ist wirklich ein erbärmliches Ablenkungsmanöver würd ich sagen Cheesy Konto ist nicht gesperrt und meine Daten sind alle korrekt und NEIN ich habe nicht für einen Dritten ein Konto eröffnet ... (aber das habe ich ja schon ein paar mal gesagt)...

ich frag mich nur wieso Emil sich so sicher ist, dass die Fidor Bank mich nicht angezeigt hat ... im Netz gibt es ein Standard Formular des BKA für die Meldungen:

http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/pdf/Formblatt_Verdachtsmeldung.pdf

Achja, hat die Fidor nicht ständig behauptet die ach so schlimmen Behörden, würden keine Rückmeldung machen wenn ein Verfahren erledigt ist?

--> siehe Seite 4 - "Rückmeldung gemäß §475 StPO erbeten"

muss man nur Ankreuzen dann gibt es eine Rückantwort

Und neben der Verdachtsmeldung kann die Bank ja offenbar Kunden parallel noch anzeigen

§11 Abs. 5 GwG

"Die Pflicht zur Meldung nach den Absätzen 1 und 2 schließt die Freiwilligkeit einer Anzeige im Sinne des § 261 Abs. 9 des Strafgesetzbuches nicht aus."

All dass wird sich über die Akteneinsicht klären die ich per Anwalt inzwischen beantragt habe.

Auch haftet die Bank für ihre Meldung oder/und Anzeige, zumindest bei Vorsatz und Fahrlässigkeit

§13 Abs. 1 GwG
" Wer Sachverhalte im Sinne des § 11 Absatz 1 meldet oder eine Strafanzeige gemäß § 158 der Strafprozessordnung erstattet, kann wegen dieser Meldung oder Strafanzeige nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden."

Und da kommt es in meinem Fall auch darauf an WANN die Meldung/Anzeige erfolgte. Falls die nach der Fidor alles vorlag erfolgte ist die Sache sowieso klar Wink

keine Rechtsberatung ich gebe nur wieder was dasteht.
_________________

Wie auch immer: wo steht da dass mir meine Bank einfach 200 Euro an andere Banken ohne Zustimmung überweisen darf?!

Übrigens es ist kein Einzelfall, im coinforum (vor paar Monaten) gab es schon mal Fälle in denen die Fidor Bank, einfach Geld ohne Ankündigung an andere Banken überwiesen hat.  
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July 31, 2015, 10:59:55 AM
 #49

@all:
Bitte versucht etwas freundlicher und offener gegenüber Emil1987 zu sein. Er ist bisher der einzige der wirklich hilfreiches beitragen kann!
Also wenn ihr anderer Meinung seid, schreibt es bitte etwas höflicher, denn sonst vergeht ihm verständlicherweise schnell die Lust am Helfen.

@mkontef:
ja ich war bei der postbank und hab eine gefälschte überweisung eines anderne postbankkunden bekommen. Mir wurde "nur" das Konto nach ein paar Wochen gekündigt und erst einige Wochen darauf erfuhr ich warum.. und das auch nur, weil ich einen Brief mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes bekam.. in welchem dann später bei Weigerung aber auch gedroht wurde rechtlich vorzugehen (was ja offenbar nach hinten für die bank losgegangen wäre, aber bei 50€ war es mir der stress nicht wert).
Von einer Meldung oder Anzeige habe ich nichts erfahren und es kam auch keine Anfrage der Polizei oder ähnliches (muss aber nichts heißen, es gibt auch einen postbank zu postbank Fall, wo das Geld automatisch zurückgebucht und meldung erstattet wurde!)
Jedenfalls gibts wohl 2 Arten: Entweder wird geld automatisch zurückgebucht, oder man erhält Bitten und dann Drohungen der Bank, dass man das Geld zurückbuchen soll. 

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July 31, 2015, 12:16:56 PM
Last edit: July 31, 2015, 04:24:42 PM by mkontef
 #50

@all:
Bitte versucht etwas freundlicher und offener gegenüber Emil1987 zu sein. Er ist bisher der einzige der wirklich hilfreiches beitragen kann!
Also wenn ihr anderer Meinung seid, schreibt es bitte etwas höflicher, denn sonst vergeht ihm verständlicherweise schnell die Lust am Helfen.

@mkontef:
ja ich war bei der postbank und hab eine gefälschte überweisung eines anderne postbankkunden bekommen. Mir wurde "nur" das Konto nach ein paar Wochen gekündigt und erst einige Wochen darauf erfuhr ich warum.. und das auch nur, weil ich einen Brief mit der Bitte um Rücküberweisung des Geldes bekam.. in welchem dann später bei Weigerung aber auch gedroht wurde rechtlich vorzugehen (was ja offenbar nach hinten für die bank losgegangen wäre, aber bei 50€ war es mir der stress nicht wert).
Von einer Meldung oder Anzeige habe ich nichts erfahren und es kam auch keine Anfrage der Polizei oder ähnliches (muss aber nichts heißen, es gibt auch einen postbank zu postbank Fall, wo das Geld automatisch zurückgebucht und meldung erstattet wurde!)
Jedenfalls gibts wohl 2 Arten: Entweder wird geld automatisch zurückgebucht, oder man erhält Bitten und dann Drohungen der Bank, dass man das Geld zurückbuchen soll.  


@serpens66
bei dir haben sie das Konto vor der Rücküberweisung gekündigt!? nicht so helle von der Postbank oder:D

dann fordere doch mal per Fax/Brief die 50 Euro zurück - und verweis darauf das die ihre Sorgfaltspflichten einhalten sollen etc. , und wirf denen vor das die unter Vortäuschung einer fehlenden/unklaren Rechtsgrundlage/Drohung deine Zahlung erzwungen hat o.ä.

die Reaktion dürfte sehr spannend sein der Bank... (aber ist nur ein Vorschlag)


weißt du ob bei dem anderen Postbank Fall, das Geld zur Rückbuchung ausgereicht hat (also genügend Deckung da war?), falls nämlich mehrere Rücküberweisungen angefragt wurden, und nur ein Teil zurück ging - und hier stelle ich mal eine Vermutung auf - erstatten die Banken die Meldung vllt. nur wenn sie Geld verlieren - nach dem Motto, wenn eine Bank schon Geld verliert, das uns nicht zusteht, dann kriegt der Kunde wenigstens ein Ermittlungsverfahren an den Hals --> um die Drohkulisse aufzubauen vielleicht.

Deshalb will ich ja auch wissen, wann die Geldwäsche Meldung rausging von den Banken, erst nachdem ich mein Geld wollte oder schon davor ...

und ob das nur eine blöde Theorie von mir ist wird sich ja dann noch zeigen Wink
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July 31, 2015, 05:29:10 PM
 #51

https://img3.picload.org/image/iparicc/sta2.jpg

schönes wochenende.
mezzomix
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July 31, 2015, 06:15:32 PM
 #52

Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!
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August 01, 2015, 12:51:04 PM
 #53

die handhabe der ganzen angelegenheit ist ein armutszeugnis für die fidorbank!

BTC 12jiBjT2GSWYk2HwYdPqsQMuLqZ1br9D37 - i am Pazor
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August 02, 2015, 10:32:22 PM
 #54

@serpens66
bei dir haben sie das Konto vor der Rücküberweisung gekündigt!? nicht so helle von der Postbank oder:D

dann fordere doch mal per Fax/Brief die 50 Euro zurück - und verweis darauf das die ihre Sorgfaltspflichten einhalten sollen etc. , und wirf denen vor das die unter Vortäuschung einer fehlenden/unklaren Rechtsgrundlage/Drohung deine Zahlung erzwungen hat o.ä.

die Reaktion dürfte sehr spannend sein der Bank... (aber ist nur ein Vorschlag)


weißt du ob bei dem anderen Postbank Fall, das Geld zur Rückbuchung ausgereicht hat (also genügend Deckung da war?), falls nämlich mehrere Rücküberweisungen angefragt wurden, und nur ein Teil zurück ging - und hier stelle ich mal eine Vermutung auf - erstatten die Banken die Meldung vllt. nur wenn sie Geld verlieren - nach dem Motto, wenn eine Bank schon Geld verliert, das uns nicht zusteht, dann kriegt der Kunde wenigstens ein Ermittlungsverfahren an den Hals --> um die Drohkulisse aufzubauen vielleicht.

Deshalb will ich ja auch wissen, wann die Geldwäsche Meldung rausging von den Banken, erst nachdem ich mein Geld wollte oder schon davor ...

und ob das nur eine blöde Theorie von mir ist wird sich ja dann noch zeigen Wink


mein konto wurde direkt aufgelöst und ich hab einen Check über die Summe erhalten. Keine ahnung, warum sie das Geld nicht direkt einbehalten haben. .. naja, es ist aufjedenfall sehr löblich, dass du so einen Aufwand betreibst Wink Aber ich hab nicht die Kraft dazu, besonders nicht bei meinen 50€ ^^

Uff.. ich weiß nicht mehr, wie genau die ganzen Fälle waren, von denen ich hier und da gelesen habe Cheesy Aber ich glaube es war genug gedeckt. Ich weiß leider auch nicht mehr, wer das war...
Ich kann dir aber mal ein paar Threads verlinken, vllt stehts ja in denen Cheesy  ansonsten einfach mal nach postbank oder konto gekündigt oderso suchen ;P

https://bitcointalk.org/index.php?topic=450095.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=510850.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=823029.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=333735.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=308957.0

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August 03, 2015, 04:12:21 PM
 #55

Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!

die handhabe der ganzen angelegenheit ist ein armutszeugnis für die fidorbank!

Dem kann ich beides mal nur uneingeschränkt zustimmen

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August 03, 2015, 07:53:22 PM
 #56

Wie ich dieses grundrechtswidrige "Akteneinsicht nur per Rechtsanwalt" hasse!
Kann man so nur unterschreiben. Amen.

Wenn der Staatsanwalt gut gelaunt ist, rückt er trotzdem auch ohne Anwalt eine Kopie raus Roll Eyes

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 #57

und die Fidor Bank schweigt ...
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August 19, 2015, 06:42:10 AM
 #58

und jetzt wird von der Fidor Bank weiter geschwiegen, seitdem raus ist, das die Sache eingestellt ist Cheesy Aber vorher lauthals in der Fidor Community erzählen, das man zu der Sache nichts sagen "könne" - selbst wenn man das Bankgeheimniss ausser acht lassen würden (hatte sogar angeboten die davon zu entbinden).

SO, das WARS. Ich entbinde die heute mal von meinen Spareinlagen.

Hatte dort seit Mai 2014 ein Konto aber habe noch nicht herausfinden können, warum ich dort ein Konto habe. Letzes mal geschaut nach Ripple, ob und was Fidor da hat. Nichts, wie es scheint. Der Menüpunkt dient nur als Feigenblatt um im Trend mit dem Cryptokrams up to date zu sein.
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