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Author Topic: Falls ihr eine Exchange gründen wollt, fragt hier ;-)  (Read 3830 times)
LiteCoinGuy (OP)
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August 21, 2015, 03:12:43 PM
 #1

http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.

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SebastianJu
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August 22, 2015, 03:31:16 AM
 #2

http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.

Die hab ich auch schon benutzt. Sind die größten Bitcoinanwälte in Deutschland. Allerdings muss man aufpassen. Mit einem der Anwälte hatte ich eine unschöne Erfahrung gemacht. Telefongespräch ausgemacht mit den Kosten vorher abgemacht. Am Ende fragt er mich ob er nochmal eine Email an mich schicken soll die das Telefongespräch zusammenfasst. Am Ende bekam ich eine Rechnung nicht nur für das Telefongespräch sondern auch noch kräftig extra für die Email, die nichts enthielt was ich nicht schon wusste, und er berechnete auch noch Recherchestunden die nicht abgesprochen waren. Obwohl ich extra vorher abgesprochen hatte dass es um eine Telefonberatung geht.

Eine andere Anwältin dort war da problemlos. Da hat das genau so geklappt wie abgemacht.

Naja... so sind manche Anwälte wohl.

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August 22, 2015, 06:05:27 AM
 #3

okay, danke für die info.  Smiley


noch ne info für manche die es nicht wissen sollten:

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergsetzes (EStG) vor. Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen. 

Teufelskreis
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August 22, 2015, 06:58:12 AM
 #4

Das einzige "gallische Dorf" ist Bitcoin.de
Naja, genau genommen, ist das die Fidor-Bank.
Quote
Hinweis gem. § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes:

Die Bitcoin Deutschland AG ist als „vertraglich gebundener Vermittler“ der FIDOR Bank AG im Sinne des § 2 Abs. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) tätig und vermittelt die Anlage von Finanzinstrumenten gem. §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG ausschließlich in Namen und für Rechnung der FIDOR BANK AG.

Falls es also weitere Domains / AGs / sonstige Firmen gäbe, mit denen Fidor zusammenarbeiten wollte (was wohl eher nicht der Fall zu sein scheint), dann wären das zwar xx Domains / AGs / sonstige Firmen, aber dennoch nur 1 Anbieter.

mezzomix
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August 22, 2015, 07:45:31 AM
 #5

Mit einem der Anwälte hatte ich eine unschöne Erfahrung gemacht. Telefongespräch ausgemacht mit den Kosten vorher abgemacht. Am Ende fragt er mich ob er nochmal eine Email an mich schicken soll die das Telefongespräch zusammenfasst. Am Ende bekam ich eine Rechnung nicht nur für das Telefongespräch sondern auch noch kräftig extra für die Email, die nichts enthielt was ich nicht schon wusste, und er berechnete auch noch Recherchestunden die nicht abgesprochen waren. Obwohl ich extra vorher abgesprochen hatte dass es um eine Telefonberatung geht.

Leider ist das kein Einzefall. Ich habe in meinem Leben leider mehr schlechte Anwälte getroffen und konsultiert und kenne das auch von der Familie und Freunde, sodass ich inzwischen Anwälte meide.
Wolke
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August 22, 2015, 12:57:32 PM
 #6

http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.

Die hab ich auch schon benutzt. Sind die größten Bitcoinanwälte in Deutschland. Allerdings muss man aufpassen. Mit einem der Anwälte hatte ich eine unschöne Erfahrung gemacht. Telefongespräch ausgemacht mit den Kosten vorher abgemacht. Am Ende fragt er mich ob er nochmal eine Email an mich schicken soll die das Telefongespräch zusammenfasst. Am Ende bekam ich eine Rechnung nicht nur für das Telefongespräch sondern auch noch kräftig extra für die Email, die nichts enthielt was ich nicht schon wusste, und er berechnete auch noch Recherchestunden die nicht abgesprochen waren. Obwohl ich extra vorher abgesprochen hatte dass es um eine Telefonberatung geht.

Eine andere Anwältin dort war da problemlos. Da hat das genau so geklappt wie abgemacht.

Naja... so sind manche Anwälte wohl.

autsch.... und das bei deren stundensätzen..... hatte dort auch schonmal nach dem preis gefragt... aber das war mir dann deutlich zu teuer... ich meine die wollten damals iwas um 300 euro brutto die stunde.....

SebastianJu
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August 27, 2015, 06:12:21 PM
 #7

Ja, autsch... das waren fast 200€ nur für die Mail. Und die war nichts anderes als eine kurze Zusammenfassung dessen, was er mir schon am Telefon gesagt hatte. Wahrscheinlich schon gleich dabei mitgeschrieben weil er immer Pausen gemacht hatte. *ts* Roll Eyes

Und der Vorgesetzte hat dann auch nicht groß eingegriffen. Vielleicht hat der Anwalt Ärger gekriegt aber nach außen hin wollte man keine Fehler zugeben? Keine Ahnung.

Aber hier ist mal der Thread den ich damals aufgemacht hatte: https://bitcointalk.org/index.php?topic=594842.0

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tyz
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August 29, 2015, 06:48:59 PM
 #8

interessant. Das mit den 600 Euro Freigrenze war für mich neu. Danke für den Hinweis!

okay, danke für die info.  Smiley


noch ne info für manche die es nicht wissen sollten:

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergsetzes (EStG) vor. Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen. 
CPNpr
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August 30, 2015, 07:37:07 PM
 #9

http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-exchange.html


grad durch zufall entdeckt.  Smiley
scheint ne größere Bude zu sein.

Sehr interessant, die scheinen sich damit beschäftigt zu haben.



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Chefin
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September 02, 2015, 10:39:27 AM
 #10

interessant. Das mit den 600 Euro Freigrenze war für mich neu. Danke für den Hinweis!

okay, danke für die info.  Smiley


noch ne info für manche die es nicht wissen sollten:

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergsetzes (EStG) vor. Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen. 

Die 600Euro sind kein Betrag pro Geschäft, sondern eine generelle Gesamtsumme. Also alles was dir so im Jahr über zufliest. Auf diesem Weg kann ich meinen Met-Verkauf steuerrechtlich rausnehmen.

Aber ich kann nicht zusätzlich nochmal 600Euro für Bitcoin-Gewinne geltend machen. Nicht das jemand schön seine 500Euro Bitcoin Gewinne angibt, dann 500Euro Lightcoin und noch 500Euro bei Ebay weil Schnäppchen gekauft und wieder gut losgeworden.

SebastianJu
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September 02, 2015, 12:39:16 PM
 #11

interessant. Das mit den 600 Euro Freigrenze war für mich neu. Danke für den Hinweis!

okay, danke für die info.  Smiley


noch ne info für manche die es nicht wissen sollten:

In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergsetzes (EStG) vor. Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen. 

Die 600Euro sind kein Betrag pro Geschäft, sondern eine generelle Gesamtsumme. Also alles was dir so im Jahr über zufliest. Auf diesem Weg kann ich meinen Met-Verkauf steuerrechtlich rausnehmen.

Aber ich kann nicht zusätzlich nochmal 600Euro für Bitcoin-Gewinne geltend machen. Nicht das jemand schön seine 500Euro Bitcoin Gewinne angibt, dann 500Euro Lightcoin und noch 500Euro bei Ebay weil Schnäppchen gekauft und wieder gut losgeworden.



Das gilt auch für Met? Also für alles was man mit Gewinn verkauft? Interessant. War mir bisher noch nicht bekannt dass es da so eine Freigrenze gibt. Kann ich ja künftig nutzen. Obwohl sie schon relativ klein ist. Aber alles was hilft die Steuern zu senken ist gut. Smiley

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September 03, 2015, 09:14:56 AM
 #12

äh...nicht ganz korrekt. Sobald du ÜBER 600 kommst musst du alles versteuern, dann gibt es keinen 600Euro Freibetrag mehr.

Es geht hierbei primär drum, nicht wegen 100Euro die man irgendwo mal verdient in einen Konflikt zwischen Steuerhinterziehung und viel Aufwand für nichts zu geraten. 100Euro versteuern würde dem Staat bestenfalls 45Euro bringen(maximaler Steuersatz) minimal aber Nichts. Im Schnitt vieleicht 10-20 Euro. Dafür muss aber im FA einiges gearbeitet werden, bis das sauber eingetragen ist. Immerhin könnte es ja sein, das der welcher dich bezahlt das steuerlich geltend machen will(als Abzug) und wenn jeder Cent verbucht werden muss, erhöht das den Aufwand enorm.

Hat man aber diese 600Euro Freibetrag, kann einiges unter den Tisch fallen, zwar wird dadurch Steuern verschenkt aber in der Regel mehr Geld gespart als eingenommen.

Ich darf also im Jahr nicht mehr als die 600 haben. Das erreiche ich noch nicht mit Met(Gewinn nicht Umsatz), könnte also noch etwas dazu verdienen. Die rubriken Nichtselbstständig, Landwirtschaft, Vermietung, Kapitalerträge stehen dabei aussen vor. Diese 600 sind ausschliesslich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Jede Rubrik wird da gesondert betrachtet. Ich könnte also weiterhin einen Acker haben und dort etwas anbauen und verkaufen, da es in Landwirtschaft verrechnet wird. Auch kann ich Einkünfte aus Vermietung haben ohne die 600 Euro zu verlieren. Aber ich kann zb keinen Escrow machen und dabei Gebühren einnehmen, wenn ich damit die 600Euro sprengen würde. Dann würde alles besteuert werden oder ich stehe in der Gefahr wegen Steuerhinterziehung dran zu kommen.

Ob das allerdings jemand überhaupt merkt oder es mir nachgewiesen werden kann ist wieder ein anderes Blatt. weil jetzt bestimmt gleich 10 kommen die mir widersprechen und das damit untermauern, das sie es schon mehr verdient hatten und keiner gekommen ist. Aber ich habe auch schon öfters falsch geparkt oder bin zu schnell gefahren ohne das ich Strafe bekommen habe. Nicht erwischt werden bedeutet eben nicht, das es erlaubt ist.
SebastianJu
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September 04, 2015, 12:02:15 PM
 #13

äh...nicht ganz korrekt. Sobald du ÜBER 600 kommst musst du alles versteuern, dann gibt es keinen 600Euro Freibetrag mehr.

Es geht hierbei primär drum, nicht wegen 100Euro die man irgendwo mal verdient in einen Konflikt zwischen Steuerhinterziehung und viel Aufwand für nichts zu geraten. 100Euro versteuern würde dem Staat bestenfalls 45Euro bringen(maximaler Steuersatz) minimal aber Nichts. Im Schnitt vieleicht 10-20 Euro. Dafür muss aber im FA einiges gearbeitet werden, bis das sauber eingetragen ist. Immerhin könnte es ja sein, das der welcher dich bezahlt das steuerlich geltend machen will(als Abzug) und wenn jeder Cent verbucht werden muss, erhöht das den Aufwand enorm.

Hat man aber diese 600Euro Freibetrag, kann einiges unter den Tisch fallen, zwar wird dadurch Steuern verschenkt aber in der Regel mehr Geld gespart als eingenommen.

Ich darf also im Jahr nicht mehr als die 600 haben. Das erreiche ich noch nicht mit Met(Gewinn nicht Umsatz), könnte also noch etwas dazu verdienen. Die rubriken Nichtselbstständig, Landwirtschaft, Vermietung, Kapitalerträge stehen dabei aussen vor. Diese 600 sind ausschliesslich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Jede Rubrik wird da gesondert betrachtet. Ich könnte also weiterhin einen Acker haben und dort etwas anbauen und verkaufen, da es in Landwirtschaft verrechnet wird. Auch kann ich Einkünfte aus Vermietung haben ohne die 600 Euro zu verlieren. Aber ich kann zb keinen Escrow machen und dabei Gebühren einnehmen, wenn ich damit die 600Euro sprengen würde. Dann würde alles besteuert werden oder ich stehe in der Gefahr wegen Steuerhinterziehung dran zu kommen.

Ob das allerdings jemand überhaupt merkt oder es mir nachgewiesen werden kann ist wieder ein anderes Blatt. weil jetzt bestimmt gleich 10 kommen die mir widersprechen und das damit untermauern, das sie es schon mehr verdient hatten und keiner gekommen ist. Aber ich habe auch schon öfters falsch geparkt oder bin zu schnell gefahren ohne das ich Strafe bekommen habe. Nicht erwischt werden bedeutet eben nicht, das es erlaubt ist.

Ah ok, dann ist das wohl wirklich nur für jemanden der insgesamt nicht so viel einnimmt. Na auch ok.

Und ja, ich bin immer wieder überrascht wie viele Leute auch schwarz arbeiten und meinen "das machen alle so". Das ist echt leichtsinnig. Wenn es schief geht war es das ganz sicher nicht wert. Roll Eyes

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September 07, 2015, 03:00:20 PM
 #14

Ah ok, dann ist das wohl wirklich nur für jemanden der insgesamt nicht so viel einnimmt. Na auch ok.

Und ja, ich bin immer wieder überrascht wie viele Leute auch schwarz arbeiten und meinen "das machen alle so". Das ist echt leichtsinnig. Wenn es schief geht war es das ganz sicher nicht wert. Roll Eyes

Ach iwo, einfach machen, das machen alle so. Ist wie mit Datenschützern oder Steuerfahndern. Um so manche Sachen kümmert sich der Staat aus Prinzip einfach nicht wirklich.
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September 08, 2015, 06:07:51 AM
 #15

Bei Datenschutz magst du recht haben, aber bei Steuern wird sich massiv drum gekümmert. Beim Geld ist der Staat so wie du. Auch en Cent ist es wert drum zu kämpfen. Hier gehts ums Prinzip. Der Staat ist kein Computer ohne Emotionen, sondern das sind Finanzbeamte. Das sind genauso Menschen und so wie der R8-Fahrer seine Emotionen gerne ausleben möchte so möchte das der Finanzbeamte auch. Mangels R8 oder Vergleichbarem nimmt er eben Schwarzgeld her.

Und die Kontrolldichte ist groß genug. Den bei Geldtransfer sind immer 2 beteiligt und meistens nur einer der Krummes im Sinn hat. Folglich taucht das beim anderen ganz regulär auf, fehlt aber beim Gegenpart und so ist das Risiko um ein vielfaches höher. Wenn ich schnell fahre weis das nur ich, ausser ich komme direkt in eine Kontrolle. Das ist bei Geldgeschäften eben anders, da sind IMMER 2 Seiten beteiligt.
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September 09, 2015, 06:09:36 AM
 #16

Bei Datenschutz magst du recht haben, aber bei Steuern wird sich massiv drum gekümmert. Beim Geld ist der Staat so wie du. Auch en Cent ist es wert drum zu kämpfen. Hier gehts ums Prinzip. Der Staat ist kein Computer ohne Emotionen, sondern das sind Finanzbeamte. Das sind genauso Menschen und so wie der R8-Fahrer seine Emotionen gerne ausleben möchte so möchte das der Finanzbeamte auch. Mangels R8 oder Vergleichbarem nimmt er eben Schwarzgeld her.

Und die Kontrolldichte ist groß genug. Den bei Geldtransfer sind immer 2 beteiligt und meistens nur einer der Krummes im Sinn hat. Folglich taucht das beim anderen ganz regulär auf, fehlt aber beim Gegenpart und so ist das Risiko um ein vielfaches höher. Wenn ich schnell fahre weis das nur ich, ausser ich komme direkt in eine Kontrolle. Das ist bei Geldgeschäften eben anders, da sind IMMER 2 Seiten beteiligt.

Quatsch, wenn die aufmucken kommen die in die Klapsmühle, werden Molathisiert. Guckst du Story von dem Schmenger, Steuerfahndung Frankfurt.

Quote
Raasch untersucht den dringenden Verdacht, dass dieser Psychiater durch Gefälligkeitsgutachten der hessischen Finanzbehörde geholfen hat, unbequeme Beamte loszuwerden.
...
Die Geschichte der Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Heiko und Tina Feser, von Sven Försterling, Marco Wehner, Frank Wehrheim, Dieter Reimann, Eckard Pisch, Wolfgang Schad und den anderen beginnt im Sommer 2001. Bis dahin galten die Steuerfahnder des Finanzamtes Frankfurt V als untadelige Finanzbeamte, manche von ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung, andere als junge Kräfte mit großem Potenzial und besten Beurteilungen. Manchen in der Fahnderszene galten sie gar als Stars. Sie machten in einem Verfahren gegen eine Großbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch vor den Vorstandsetagen nicht halt, und sie zwangen Großbanken dazu, die Steuern der Kunden nachzuzahlen, deren Namen sie nicht nennen wollten oder konnten.

Oh, achja, ich sehe es grade, die wollten gegen eine Horde Bänkster anstürmen. Tjaaaa vielleicht hast du Recht und es gilt das Bonmot "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."

Bis sich das nicht bessert gilt für mich:

Quote
einfach machen, das machen alle so
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September 09, 2015, 01:14:43 PM
 #17

Lass es. Die "unser Gesetz gilt für alle Bürger gleichermassen" Träumer wirst Du durch kein Argument aus ihrer Traumwelt reissen können.  Lips sealed
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September 14, 2015, 08:57:28 AM
 #18

Lass es. Die "unser Gesetz gilt für alle Bürger gleichermassen" Träumer wirst Du durch kein Argument aus ihrer Traumwelt reissen können.  Lips sealed

manche glauben das wirklich  Smiley - lassen wir sie träumen. immerhin wurde es ihnen seit ihrer kindheit eingeredet.

hier einige öffentliche fälle an denen man eine zweiklassen behandlung ablesen kann:

http://www.n-tv.de/panorama/Gustl-Mollath-kaempft-um-seine-Rehabilitierung-article13150386.html

http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnder-affaere-ex-steuerfahnder-waren-gesund,1477340,21128716.html

wenn du den falschen leuten auf den keks gehst, wirst du probleme bekommen. und da arbeiten selbst Richter, Politiker und die StA mit.

aber man muss zugeben, dass die auswüchse noch nicht so schlimm sind wie in Russland, Türkei oder Syrien - aber wir arbeiten daran  Wink

mezzomix
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September 14, 2015, 09:55:00 AM
 #19

Generell gilt für unser "Rechts"system:
Es ist völlig egal was man macht, sondern ausschliesslich wer es macht und wem es schadet!
Danach wird be(ver)urteilt und sonst nach nichts(sic). Daher sind Rechtsanwälte auch so überflüssig wie ein Magengeschwür. Die werden nur benötigt um den Zugang zum Rechtssystem einzuschränken.
SebastianJu
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September 16, 2015, 10:01:33 PM
 #20

Die Finanzämter sind nicht wirklich toll besetzt. Der Kostendruck soll so hoch sein dass unter einer bestimmten Höhe an jährlichem Einkommen gar keine Steuerprüfung gemacht wird. Und dass der Staat irgendwie korrupt dahingehend ist dass er Steuersünder einerseits gerne nicht verfolgt, andererseits aber schon mit Steuer-CD's ist auch bekannt.

Man sollte aber immer annehmen dass man selbst nicht wichtig genug ist um irgendeinen Schutz zu genießen. Und selbst wenn man wichtig ist würde ich mich darauf nicht verlassen wollen.

Was mich halt nur wundert ist wie normal Schwarzarbeit zB für viele ist. Das wird ganz locker jedem erzählt der es hören will, oder auch nicht hören will. Wenn man bedenkt dass es nur eine bekloppte Nachbarin braucht, die einen anschwärzt, dann denke ich ist das schon riskant. Denn wenn dann eine Steuerprüfung kommt und der Finanzbeamte rechnet durch was man so alles für Sachen gekauft hat, wie viel man für den Lebensunterhalt brauchte usw usf dann sollte das besser passen.

Gut, manche Leute hauen ihr Geld auch einfach so raus ohne dass da irgendwelche Nachweise und Rechnungen übrig bleiben. Trotzdem denke ich dass so ein Leben stressig ist. Ich meine man kann sich ja ein tolles Leben aufbauen usw aber wenn man dann immer fürchten muss dass es jederzeit vorbei sein kann... ich weiß nicht recht.

Na vielleicht bin ich auch nur übervorsichtig. Tongue

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