madarkieus
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September 19, 2017, 05:24:29 PM |
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Sehr richtig, ich war erst letzte Woche bei einem Steuerberater. Sobald du Coins gegen andere Coins verkaufst und dabei umgerechnet in Euro Gewinn machst, ist dieser zu versteuern. Hast du also zb Litecoin für 500 Euro gekauft und verkaufst sie später für bitcoin im wert von 800 Euro, muss du die 300 Euro versteuern. Das selbe gilt auch von Bitcoin auf Fiat wie Euro, Dollar etc. Gilt aber nur wenn du die Coins weniger als ein Jahr hältst also das sehe ich anders. coin gegen coin ist für mich ein tauschhandel (spekulationsmittel) coins sind kein reguliertes zahlungsmittel also kann ich beim coin tauschen noch so viel gewinn machen zählt das nicht weil es noch immer spekulation ist und ich noch keinen tatsächlichen gewinn habe. steuern fallen erst an wenn du mit einen gewinn gegen euro, usd, usw.. tauscht aber sicher nicht wenn du zwischen zwei spekulationsmittel tauscht. Ja das ist auch den Letztstand den ich habe. Ich denke falls dem so ist, wird das irgendwann mal angepasst werde. Denn sonst halte ich BTC so lange, bis ich es nicht mehr in EURO umwechseln muss.
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retlaw04
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September 25, 2017, 12:18:19 PM Last edit: September 25, 2017, 12:35:16 PM by retlaw04 |
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Melde mich als Newbie auch etwas verspätet zum Dienst in der Cryptowelt und auf bitcointalk. Wenn Ihr ein österreichisches Projekt sucht - Hier ist eines. herocoin.io | Revolutionizing Online BettingHEROCOIN ist der erste österreichische ICO. Die sind im Bereich e-sports tätig. Interessanter Coin mit sehr gutem Potential. Bestehende Firma. Bestehende Plattform mit 200.000 registrierten Kunden. Bekannte Angel-Investoren. Tokensale läuft gerade.
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Firetowlie
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September 26, 2017, 11:45:18 AM |
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Hiho,
ich hätt ne frage, wenn ich nur mine ohne zu kaufen. Dann hab ich ja 100% gewinn. also müsst ich ja alles versteuern (dann bei € auszahlung) oder?
lg
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M5M400
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September 26, 2017, 11:59:38 AM |
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Hiho,
ich hätt ne frage, wenn ich nur mine ohne zu kaufen. Dann hab ich ja 100% gewinn. also müsst ich ja alles versteuern (dann bei € auszahlung) oder?
lg
na da würde ich aber schon vorher noch die hardware, stromkosten etc. vom gewinn abziehen, bevor ich das versteuer...
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supportXMR.com :: EU(DE) based Monero pool :: 0.6% fee
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Firetowlie
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September 26, 2017, 12:08:37 PM |
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Hiho,
ich hätt ne frage, wenn ich nur mine ohne zu kaufen. Dann hab ich ja 100% gewinn. also müsst ich ja alles versteuern (dann bei € auszahlung) oder?
lg
na da würde ich aber schon vorher noch die hardware, stromkosten etc. vom gewinn abziehen, bevor ich das versteuer... hardwarekosten kann ich ja nur 1 mal abziehen und nicht öfters. Stromkosten schon nur Hausnummer 20€ Strom 600€ bei auszahlung ist 580€ gewinn die versteuern lassen oder? danke lg
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Hachijuusan
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September 27, 2017, 11:24:28 AM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
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Sukrim
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September 28, 2017, 06:53:01 PM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
https://www.meetup.com/de-DE/Bitcoin-Austria/
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PowerHemp
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Ganja <3
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September 30, 2017, 09:47:25 AM |
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Sehr richtig, ich war erst letzte Woche bei einem Steuerberater. Sobald du Coins gegen andere Coins verkaufst und dabei umgerechnet in Euro Gewinn machst, ist dieser zu versteuern. Hast du also zb Litecoin für 500 Euro gekauft und verkaufst sie später für bitcoin im wert von 800 Euro, muss du die 300 Euro versteuern. Das selbe gilt auch von Bitcoin auf Fiat wie Euro, Dollar etc. Gilt aber nur wenn du die Coins weniger als ein Jahr hältst also das sehe ich anders. coin gegen coin ist für mich ein tauschhandel (spekulationsmittel) coins sind kein reguliertes zahlungsmittel also kann ich beim coin tauschen noch so viel gewinn machen zählt das nicht weil es noch immer spekulation ist und ich noch keinen tatsächlichen gewinn habe. steuern fallen erst an wenn du mit einen gewinn gegen euro, usd, usw.. tauscht aber sicher nicht wenn du zwischen zwei spekulationsmittel tauscht. Ja das ist auch den Letztstand den ich habe. Ich denke falls dem so ist, wird das irgendwann mal angepasst werde. Denn sonst halte ich BTC so lange, bis ich es nicht mehr in EURO umwechseln muss. du kannst schon lange mit bitcoins (+ andere cryptowährungen) zahlen gibt da kreditkarten da spielst deine bitcoins usw. rauf und kannst damit überall zahlen wo mastercard/visa usw- akzeptiert werden. was solln die da anpassen? wenn ich gold kaufe für 1000€ und das ist nach ein paar jahren 1500€ wert muss ich auch nix versteuern solange ich es nicht wieder verkaufe. so wirds bei den coins auch sein.
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Zocadas
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October 01, 2017, 08:36:18 AM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt.
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Hachijuusan
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October 02, 2017, 09:09:32 AM Last edit: October 02, 2017, 11:34:02 AM by Hachijuusan |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
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Zocadas
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October 02, 2017, 09:25:04 PM |
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Aber vielleicht könntest dir den Bitcoinautomaten mal anschauen und uns berichten, wo du doch quasi da wohnst
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Hachijuusan
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October 02, 2017, 09:35:56 PM |
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Schaue mir die Automaten demnächst mal an und berichte danach ausführlich.
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PowerHemp
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October 03, 2017, 03:48:15 PM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlja und wie stellen sich die das vor zum überprüfen wenn man 100+ trades am tag hat XD soll ma da alles mitschreiben wie wo wann zu welchen kurs? und wie wollns überprüfen ob das stimmt was du dokumentierst? wollens XXX wechselbörsen wallets usw durchschaun? das glaubens ja selber nicht..
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Hachijuusan
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October 04, 2017, 07:18:39 AM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlja und wie stellen sich die das vor zum überprüfen wenn man 100+ trades am tag hat XD soll ma da alles mitschreiben wie wo wann zu welchen kurs? und wie wollns überprüfen ob das stimmt was du dokumentierst? wollens XXX wechselbörsen wallets usw durchschaun? das glaubens ja selber nicht.. Da müsste man dann am besten ein Programm verwenden. Irgendwo habe ich hier im Forum schon eines gesehen. Die ganzen Broker und Banken müssen es auch so angeben. Mit der Überprüfung müsste man das dann die Experten im Finanzamt fragen. Kann genaueres erst nach dem Besuch beim Steuerberater sagen.
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maeusi
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October 06, 2017, 10:43:12 PM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlja und wie stellen sich die das vor zum überprüfen wenn man 100+ trades am tag hat XD soll ma da alles mitschreiben wie wo wann zu welchen kurs? und wie wollns überprüfen ob das stimmt was du dokumentierst? wollens XXX wechselbörsen wallets usw durchschaun? das glaubens ja selber nicht.. Da müsste man dann am besten ein Programm verwenden. Irgendwo habe ich hier im Forum schon eines gesehen. Die ganzen Broker und Banken müssen es auch so angeben. Mit der Überprüfung müsste man das dann die Experten im Finanzamt fragen. Kann genaueres erst nach dem Besuch beim Steuerberater sagen. Das Programm heißt Cointracker. Der protokolliert alle Trades mit den jeweiligen Kursen.
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madarkieus
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October 11, 2017, 07:59:21 PM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlIch bin schon sehr neugierig was hierbei rauskommt und deinen Erzählungen!
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PowerHemp
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Activity: 1386
Merit: 1001
Ganja <3
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October 14, 2017, 05:13:26 PM |
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Ich wohne in Wien und fange gerade erst an. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Treffen in Wien oder Umgebung. Bislang habe ich leider noch nichts im Treffen-Bereich zu Wien gesehen.
Wenn du in Wien wohnst, dann könntest ja mal bei dem Bitcoinautomaten im Hotel am Hauptbahnhof vorbeischauen. Dort soll es möglich sein, Bitcoins in Euro umzuwechseln. Weiß aber jetzt nicht, wie das Hotel heißt. Danke für die Information. Ich habe schon ein wenig gekauft über ein Online-Portal, durch Adds und Bitcoinbon, den ich erst noch einlösen muss. In EUR werde ich frühestens nach einem Jahr tauschen. Jetzt geht es erst einmal an das Mining und sammeln. Edit: Wollte keinen Doppelpost machen. Bezüglich der Seuer bei Tausch von Kryptowährungen: Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG). Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Das bedeutet für mich, dass man bei einem Tausch, zB. BTC gegen ETH, innerhalb des ersten Jahres Einkommenssteuer zu zahlen ist. Als Berechnungsgrundlage der Wert BTC Erhalten gegen Wert ETH Tauschdatum. Werde das aber nochmal bei einem Steuerberater nachfragen. Termin ist erst demnächst, aber laut ersten Informationen ist die Berechnung wie beschrieben. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlja und wie stellen sich die das vor zum überprüfen wenn man 100+ trades am tag hat XD soll ma da alles mitschreiben wie wo wann zu welchen kurs? und wie wollns überprüfen ob das stimmt was du dokumentierst? wollens XXX wechselbörsen wallets usw durchschaun? das glaubens ja selber nicht.. Da müsste man dann am besten ein Programm verwenden. Irgendwo habe ich hier im Forum schon eines gesehen. Die ganzen Broker und Banken müssen es auch so angeben. Mit der Überprüfung müsste man das dann die Experten im Finanzamt fragen. Kann genaueres erst nach dem Besuch beim Steuerberater sagen. Das Programm heißt Cointracker. Der protokolliert alle Trades mit den jeweiligen Kursen. und mit welchen geld sollte ich steuern zahlen wenn ich keines besitze außer x-beliebige coins und token^^? gewinn mache ich erst wenn ich die coins gegen euro/usd verkaufe, aber wenn der kurs steigt und ich die coins halte hab ich noch lange keinen gewinn gemacht... erst wenn ich sie verkaufen würde hät ich gsagt. wenn ich sie gegen andere coins dann tausche hab ich auch noch keinen gewinn gemacht sondern besitze dann andere coins.
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maeusi
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October 16, 2017, 10:25:33 PM |
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Klingt logisch. Dennoch macht der Cointracker Sinn, da man ja im Falle des Umtausches beim FA die Umsätze/Gewinne vorweisen muss.
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PowerHemp
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Activity: 1386
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Ganja <3
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October 17, 2017, 08:11:24 AM Last edit: October 17, 2017, 10:33:00 AM by PowerHemp |
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Außerdem sagen wir mal ich kaufe bitcoins um 300€ nach paar wochen sind sie 500€ wert und kaufe mir ethereum drum. Sagen wir mal der kurs ist so das ich mir 2 ethereum kaufen kann. Muss ich angeblich xxx ethereum im wert von 200€ versteuern? Was hat das für einen sinn... Was mach ich wenn paar tage später da ethereum kurs so runter geht das ich wieder alles verliere? Das is afoch nur idiotisch ich zahle nur steuern wenn ich gegen fiat geld tausche beim rest können scheißen gehn.. weil erst dann hab ich 100% gewinn gemacht. Alles andere ist für mich reine spekulation
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