C muss sein von B gekauftes Auto an A abgeben.
Auch ich bin kein Jurist,
aber afaik stimmt das so nicht unbedingt.
Hat C das Auto von B "
in gutem Glauben" gekauft, ist er auch Eigentümer des Autos.
Solange er also nicht wusste, daß das Auto garnicht B gehörte, hat er nichts zu befürchten und A ist und bleibt der Leidtragende.
§ 932 BGB