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Author Topic: Verantwortlich für Bitcoin bei Auszahlung?  (Read 1087 times)
BitRubber (OP)
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July 15, 2016, 01:17:42 PM
 #1

Ich habe 2 alte Notebooks + Drucker die ich verkaufen möchte. Ein Bekannter will es mir abkaufen und mir dafür Bitcoins zahlen.
Finde ich ok, bekomme etwa € 500 für alles in Bitcoin.

Mein Problem ist jetzt das ich weis das der Typ mit Filesharing etc. seine Freizeit verbringt. Hab ein bissl mullmiges Gefühl weil ich ja nicht weis wie der an seine Bitcoins gekommen ist.

Was ist wenn ich mir die auszahlen lasse auf mein richtiges Konto. Kann ich dafür irgendwie verantwortlich gemacht werden?
1714901253
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trasla
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July 15, 2016, 01:47:36 PM
 #2

Also, du bist erstmal natürlich nicht dafür verantwortlich, was der Typ treibt. Du kannst natürlich belangt werden wenn du über kriminelle Aktivitäten von denen du weißt, schweigst, oder sogar wissentlich hilfst, Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten zu waschen.
Das ist im Zweifel natürlich auch nicht so leicht nachzuweisen.
Davon abgesehen kann natürlich die Person oder die Firma die dir gegen Bitcoin Euro auf dein Konto überweist versuchen, herauszufinden, woher die Coins kommen und aufgrund eigener Regeln oder Aufgrund von Gesetzen und Regularien entscheiden, die Transaktion nicht durchzuführen oder dich zu melden falls zum Beispiel die Bitcoin augenscheinlich aus Drogen Verkäufen stammen oder Ähnliches.

Wenn du die Bitcoin privat in Euro tauscht ist das üblicherweise weniger ein Thema als wenn du eine regulierte Exchange nutzt.
mezzomix
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July 15, 2016, 03:09:05 PM
 #3

Oder um es zusammenzufassen: Wenn Du nicht wissentlich Geld aus kriminellen Aktivitäten annimmst nicht.

Prinzipiell würde ich BTC Zahlungen wie Bargeld ansehen. Wenn Du von dem Käufer eine Bargeldzahlung annehmen würdest, spricht auch nichts gegen eine Bitcoin Zahlung.

Praktisch ist im mir Augenblick eine Überwachung wegen Kleinkriminalität bei Bitcoin völlig unbekannt. Selbst geklaute Gelder in ganz anderen Grössenordnungen werden von den Behörden praktisch nicht mehr gefunden bzw. sichergestellt. D.h. praktisch ist es im Augenblick wahrscheinlicher, mit Bargeld (z.B. aus einem Bankraub) Probleme zu bekommen, als mit Bitcoin.
Aswan
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July 15, 2016, 07:41:00 PM
 #4

Du kannst natürlich belangt werden wenn du über kriminelle Aktivitäten von denen du weißt, schweigst

Urheberrechtsverletzungen sind allerdings nicht anzeigepflichtig.
Senor.Bla
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July 16, 2016, 06:51:06 AM
 #5

Jetzt wo du hier geposted hast, wirst du dich aber nicht mehr wirklich dumm und unwissend stellen können.
 

mezzomix
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July 16, 2016, 08:50:45 AM
 #6

Mein Problem ist jetzt das ich weis das der Typ mit Filesharing etc. seine Freizeit verbringt. Hab ein bissl mullmiges Gefühl weil ich ja nicht weis wie der an seine Bitcoins gekommen ist.

Was genau weiss der OP bezüglich der Herkunft der BTC und warum sollte er sich deshalb nicht mehr "unwissend stellen" können?!

Quote from: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Senor.Bla
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July 16, 2016, 08:31:52 PM
 #7

Wenn ich vermute, dass jemand nicht ganz sauber ist, dann sollte ich lieber keine Geschäfte mit diemjenigen tätigen. Ich stelle mir einfach vor, dass es jetzt wo klar ist, dass er zumindest einen verdacht hat, es später leichter wäre ihm ein mitwissen/mittäterschaft anzuhängen. aber ich kenne mich da nicht so aus.

Eine andere Frage stelle ich mir jetzt aber schon. Es ist sogar unabhängig davon ob er nun unwissend ist oder nicht ein Problem, denn ich dachte immer es verhält sich wie folgt:

A kauft sich ein Auto.
B klaut das Auto von A.
B verkauft das Auto an C.

Jetzt fliegt die ganze Sache auf.

C muss sein von B gekauftes Auto an A abgeben.
C kann eine Entschädigung (Kaufpreis) von B fordern.
Wenn es bei B aber nix mehr zu holen gibt (B hat z.B. alles verzockt), dann ist C der Leidtragende.

Ich bin kein Jurist oder dergleichen. Vielleicht kennt sich hier jemand besser aus und kann aufklären.

lassdas
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July 16, 2016, 09:18:44 PM
 #8

C muss sein von B gekauftes Auto an A abgeben.
Auch ich bin kein Jurist,
aber afaik stimmt das so nicht unbedingt.

Hat C das Auto von B "in gutem Glauben" gekauft, ist er auch Eigentümer des Autos.
Solange er also nicht wusste, daß das Auto garnicht B gehörte, hat er nichts zu befürchten und A ist und bleibt der Leidtragende.
§ 932 BGB
Senor.Bla
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July 16, 2016, 09:44:58 PM
 #9

C muss sein von B gekauftes Auto an A abgeben.
Auch ich bin kein Jurist,
aber afaik stimmt das so nicht unbedingt.

Hat C das Auto von B "in gutem Glauben" gekauft, ist er auch Eigentümer des Autos.
Solange er also nicht wusste, daß das Auto garnicht B gehörte, hat er nichts zu befürchten und A ist und bleibt der Leidtragende.
§ 932 BGB

Da habe ich dies Beispiel nun in gutem Glauben geschrieben und muss dir nach lesen des §932 BGB wohl recht geben.
Danke für die Belehrung, könnte im Leben ja noch nützlich sein.

trasla
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July 16, 2016, 10:03:55 PM
 #10

Genau diese Frage wird übrigens in dem Buch "are bitcoins ownable?" diskutiert - mit Erklärungen dazu, welche verschiedenen Konsequenzen es hätte je nachdem welchen rechtlichen Status Bitcoin einnehmen. Falls diese Frage für einen selbst tatsächlich relevant wird könnte das als zusätzliche Lektüre evtl ganz interessant sein.
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