Wenn ich recht informiert bin, dann kannst Du mit einem dauerhaften Wohnsitz in Griechenland pro Reise ins Ausland 2.000 EUR ausführen:
[1]. Wenn Du Deinen Wohnsitz jedoch im Ausland hast, gilt das nicht. Hier greifen dann die jeweils nationalen Regelungen zum Bargeldtransfer. Für den Transfer über die deutschen Grenzen gilt z.B. eine Anzeigepflicht (auf Befragen durch die Zollbehörden) von Beträgen größer 10.000 EUR:
[2]. Da müsste man also schauen, wie das in Griechenland (bzgl. Ausfuhr) und Bulgarien (bzgl. Einfuhr) geregelt ist.
Das tiefere Problem sehe ich aber eher in Bulgarien. Du wirst davon ausgehen können, dass eine Bareinzahlung zur Überweisung auf ein deutsches Konto recht teuer sein wird. Du bist sicher nicht der erste Nordgrieche, der auf die Idee kommt, die räumliche Nähe zu Bulgarien zu nutzen, um Geldtransfers ins Ausland zu vereinfachen. Dann kommt hinzu, ob sich die bulgarischen Banken/Behörden für evtl. Geldwäsche interessieren, evtl. auch Informationen mit den griechischen Behörden austauschen, die sich evtl. für Deine gewerbliche Tätigkeit im Bitcoinhandel interessieren. Hier kenne ich die Rechtslage in Griechenland nicht hinreichend. In Deutschland kommst Du bei dem Thema schnell in einen bürokratischen Abgrund:
[3].
Damit stellt sich aus meiner Sicht unterm Strich die Frage: für 5 % Marge willst Du Dir das antun? Da können ja bereits die Tageskursschwankungen Deinen Gewinn (nach Abzug der Transaktionskosten) vernichten. Alternativ könnte man da mE eher drüber nachdenken, in Griechenland ein Gewerbe anzumelden und zu schauen, ob die dann geltenden Limits auf Auslandstranfers für Dein Geschäft passen (sofern es nach dem bürokratischen Aufwand der Gewerbeanmeldung und evtl. weiterer Prüfungen noch Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland gibt).