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Author Topic: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin  (Read 14541 times)
BITCOIN-Anlage-Fonds
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April 05, 2013, 11:29:31 PM
 #41

Die Hinweise des Finanzamtes München auf die Rechtslage beziehen sich ausschliesslich auf Devisen und Währungen.
Ist BITCOIN eine Währung oder Devise?
Hat die Bundesrepublik Deutschland offiziell Bitcoin als Währung anerkannt? Habe ich da irgend etwas verpasst?
Warum soll ich Steuern auf Geschäfte mit Äpfeln zahlen, wenn ich doch Geschäfte mit Birnen gemacht habe?
Was hat eigentlich das Eine mit dem Anderen zu tun?

Ich bin gespannt darauf, wann es den ersten Musterprozess beim Finanzgericht in Sachen BITCOIN geben wird.


 
mauline
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April 06, 2013, 02:21:45 PM
 #42

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline
OhShei8e
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April 06, 2013, 02:24:00 PM
 #43

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Das wäre natürlich sehr cool. Solange das Finanzamt das akzeptiert, ist es deren Problem.
mai77
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April 06, 2013, 02:59:05 PM
 #44


solange du nicht bitcoins auf den Jungfern-Inseln bunkerst, fällst du dem FA nicht weiter auf  Wink
fronti
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April 06, 2013, 07:51:07 PM
 #45


solange du nicht bitcoins auf den Jungfern-Inseln bunkerst, fällst du dem FA nicht weiter auf  Wink

Du hast das falsch verstanden.
Gerade die Dinge die auf den Jungefern-Inseln gebunkert waren sind dem FA ja nie aufgefallen.
Da musste doch erst die Presse kommen.


If you like to give me a tip:  bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk

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Akka
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April 06, 2013, 08:28:21 PM
 #46

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Hu, würde dass heissen, dass solange meine BTC "älter" als ein Jahr sind ich keine Angabe über den Verkauf machen muss?

Oder müsste ich Mehrwertsteuer abführen?

Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?

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phelix
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April 06, 2013, 09:18:42 PM
 #47

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Hu, würde dass heissen, dass solange meine BTC "älter" als ein Jahr sind ich keine Angabe über den Verkauf machen muss?

Oder müsste ich Mehrwertsteuer abführen?

Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?

https://bitcointalk.org/index.php?topic=169052 "Bafin Merkblätter: Bitcoins Devisen gleichgestellt"
mauline
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April 06, 2013, 09:30:29 PM
 #48

Hu, würde dass heissen, dass solange meine BTC "älter" als ein Jahr sind ich keine Angabe über den Verkauf machen muss?

Laut Ansicht meiner Steuerberaterin: Ja bzw. Nein. Es kann Dir bei einer Steuerprüfung nur passieren, dass Du nachweisen musst, dass Du sie schon ein Jahr hast.

Oder müsste ich Mehrwertsteuer abführen?

Laut Ansicht meiner Steuerberaterin bei mir: Nein. Das hängt aber auch davon ab, ob Du das Ganze gewerblich machst bzw. wie das Finanzamt Dich einordnet.

Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?

Ja. Beachte aber, dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt. Wenn das Finanzamt Dich also als gewerblich einstuft, dann gibt's zumindest Diskussionen.

Gruß, Mauline

P.S.: IANAL. Alles obige sind meine laienhaften Einschätzungen bzw. die - hoffentlich weniger laienhaften - meiner Steuerberaterin.
mauline
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April 06, 2013, 09:32:25 PM
 #49

https://bitcointalk.org/index.php?topic=169052 "Bafin Merkblätter: Bitcoins Devisen gleichgestellt"

Was faktisch auf dasselbe rausläuft: Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei.

Gruß, Mauline
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April 06, 2013, 09:46:05 PM
 #50

Hu, würde dass heissen, dass solange meine BTC "älter" als ein Jahr sind ich keine Angabe über den Verkauf machen muss?

Laut Ansicht meiner Steuerberaterin: Ja bzw. Nein. Es kann Dir bei einer Steuerprüfung nur passieren, dass Du nachweisen musst, dass Du sie schon ein Jahr hast.

Lol, dann muss ich also aufpassen, dass ich bei einem Verkauf nur aus Adressen sende, in denen die Coins schon mindestens ein Jahr lagen.

Dann ist dass ja dank der Blockchain kein Problem.

Und um es ganz einfach zu machen, im Verkaufsfall mindestens ein Jahr alte Paperwallet knacken und eine neue mit "Jungen" Coins anlegen. Dann ist alles Super.

Wenn das stimmt wäre das echt klasse.

Ich habe zwar wirklich kein Problem damit Gewinne zu versteuern. Aber dass wäre halt auch super einfach.

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phelix
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April 06, 2013, 10:00:47 PM
 #51

Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?

Ja. Beachte aber, dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt. Wenn das Finanzamt Dich also als gewerblich einstuft, dann gibt's zumindest Diskussionen.

Und dafür gibt es leider keine klaren Regeln...
pat1900
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April 07, 2013, 12:58:25 AM
 #52

dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt
Wow, das ist also der neue Geheimplan zur Sanierung der Staatsfinanzen. Umsatzsteuer zweimal bezahlen.
Zuerst auf den Umsatz, und dann auf den Gewinn. Es musste ja so kommen.
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mauline
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April 07, 2013, 12:49:44 PM
 #53

dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt
Wow, das ist also der neue Geheimplan zur Sanierung der Staatsfinanzen. Umsatzsteuer zweimal bezahlen.
Zuerst auf den Umsatz, und dann auf den Gewinn. Es musste ja so kommen.
 Grin Grin Grin

Ok, das war stark vereinfacht ausgedrückt von mir: Wenn der Wagen von privat stammt, dann muss nur für den Differenzbetrag zwischen Ankauf- und Verkaufspreis Umsatzsteuer abgeführt werden. Wenn ein Bitcoin Käufer keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über die gekauften Bitcoins hat, fällt bei gewerblichem Handel die Umsatzsteuer auch nur für den Differenzbetrag an.

Gruß, Mauline
DAoneNonlyG
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April 07, 2013, 12:56:33 PM
 #54

dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt
Wow, das ist also der neue Geheimplan zur Sanierung der Staatsfinanzen. Umsatzsteuer zweimal bezahlen.
Zuerst auf den Umsatz, und dann auf den Gewinn. Es musste ja so kommen.
 Grin Grin Grin

Ok, das war stark vereinfacht ausgedrückt von mir: Wenn der Wagen von privat stammt, dann muss nur für den Differenzbetrag zwischen Ankauf- und Verkaufspreis Umsatzsteuer abgeführt werden. Wenn ein Bitcoin Käufer keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über die gekauften Bitcoins hat, fällt bei gewerblichem Handel die Umsatzsteuer auch nur für den Differenzbetrag an.

Gruß, Mauline

Gilt die Differenzbesteuerung nich nur für reelle Güter??
mauline
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April 07, 2013, 01:10:46 PM
 #55

Gilt die Differenzbesteuerung nich nur für reelle Güter??

Stimmt, da hast Du recht:

Quote
§ 25a Differenzbesteuerung
(1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 von beweglichen körperlichen Gegenständen gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
...

Kompliziertes Thema. Ich glaub' jetzt mal einfach meiner Steuerberaterin. Aber das letzte Wort zu diesem Thema ist wohl noch nicht gesprochen.

Gruß, Mauline
roomservice
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April 08, 2013, 03:06:53 PM
 #56

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Das ist wirklich interessant.

Ein paar Fragen, welche mich in diesem Zusammenhang beschäftigen:
Angenommen ich erzeuge selbst Bitcoins durch Mining. Wann gilt die Jahresfrist als abgeschlossen?

Der Zeitpunkt an dem die Bitcoin Transaktion auf meinem Konto eingeht oder aber der Zeitpunkt an dem ich Mining Hardware gekauft habe?

Mein Kapitaleinsatz war ja mehr oder weniger die Hardware, somit wäre der damit eingehende Kapitalertrag 1 Jahr nach Anschaffung steuerfrei?

"Tonight's the night. And it's going to happen again, and again. It has to happen. Nice night."
eiswuerfel
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April 08, 2013, 03:11:43 PM
 #57

Wie sieht es aus wenn man noch nicht Volljährig ist?
BR0KK
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April 08, 2013, 03:25:31 PM
 #58

Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Das ist wirklich interessant.

Ein paar Fragen, welche mich in diesem Zusammenhang beschäftigen:
Angenommen ich erzeuge selbst Bitcoins durch Mining. Wann gilt die Jahresfrist als abgeschlossen?

Der Zeitpunkt an dem die Bitcoin Transaktion auf meinem Konto eingeht oder aber der Zeitpunkt an dem ich Mining Hardware gekauft habe?

Mein Kapitaleinsatz war ja mehr oder weniger die Hardware, somit wäre der damit eingehende Kapitalertrag 1 Jahr nach Anschaffung steuerfrei?


Würde ich auch gerne wissen Smiley

scatha
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April 08, 2013, 08:55:23 PM
 #59

Das Finanzamt hätte meine Ausgaben in Bitcoin bei einem Untergang des Bitcoin als Privatvergnügen betrachtet - ich betrachte mein Gewinne mit Bitcoin als Privatvergnügen.

Das genau ist mein Argument auch !!
Nehmen wir an, wir machen Verluste beim Traden mit Bitcoin, z.B. wir sind bei 50$ short gegangen.
Dann wollen wir beim FA diese Verluste gegenrechnen. Was würden die dann tun?

Alles ist von bereits versteuertem Geld gekauft, und jedesmal wenn jemand BTC kauft, kann er diese Ausgabe nicht von der Steuer absetzen, oder?
Aber Gewinne dafür zahlen? Wie unfair !

Sowas funktioniert nur bei Fiat-Geld, wo der Staat das Hubschrauber-Geld wieder einsammeln muß, damit es an Wert behält.
mezzomix
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April 08, 2013, 10:11:21 PM
 #60

Das ist in anderen Bereichen auch so. Ich hatte irgend wann man Zinsen an eine Bank (Kredit) bezahlt und gleichzeitig Zinsen von der Bank bekommen (Tagesgeld). Mit dem Zauberwort "andere Einkommensart" waren die bezahlten Zinsen mein Privatvergnügen und die eingenommene Zinsen wurden versteuert. Ist natürlich ganz toll aber mit Bitcoin wird es das mit mir nicht mehr geben. In diesem Fall ist mein Motto legal - illegal - sch...egal. Dann Spende ich lieber ab und zu ein Paar BTC, das finde ich sinnvoller.
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