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Author Topic: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin  (Read 14541 times)
molecular
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May 24, 2013, 09:26:59 PM
 #81

Leute ich weiss, das sind schlechte Nachrichten die ich hier überbringe und mich würde nichts mehr freuen als wenn sie falsch wären.

Also wenn jemand einen Ausweg weiss oder ein Gegenargument oder andere Informationen, bitte her damit!

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lassdas
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May 24, 2013, 09:32:38 PM
 #82

Was heißt schlechte Nachrichten?

Deine Steuerberater sagen, es wären Spekulationsgewinne, maulines Steuerberaterin sagt, es wären private Veräußerungsgeschäfte.
Das sagt doch nur, daß auch Steuerberater keine Ahnung haben und man sich selbst auf deren Aussagen nicht verlassen kann,
man muss also schon beim jeweils zuständigen Finanzamt nachfragen und sich das am besten gleich schriftlich geben lassen, damit man nachher keinen Ärger bekommt.
molecular
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May 24, 2013, 10:35:28 PM
 #83

Was heißt schlechte Nachrichten?

Deine Steuerberater sagen, es wären Spekulationsgewinne, maulines Steuerberaterin sagt, es wären private Veräußerungsgeschäfte.

Kann mir mal jemand zeigen wo steht, daß Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei sind (nicht daß ich das anzweifle, aber ich finde hierzu keine klaren Aussagen)?

Ausserdem verstehe ich noch was nicht: in §23 EStG steht die Definition von Privatem Veräußerungsgeschäft. Unter 2.: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Am Anfang dieses Threads wird aber argumentiert, Gewinn aus Bitcoin-verkäufen sei steuerfrei wenn man sie länger als 1 Jahr gehalten hat. Das passt ja nicht zusammen.

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lassdas
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May 24, 2013, 11:12:10 PM
 #84

Steuerpflichtig im Sinne des §23 sind private Veräußerungsgeschäfte "...bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."
Das wiederum heißt im Umkehrschluss, daß sie nicht steuerpflichtig sind, wenn der Zeitraum mehr als ein Jahr beträgt.
phelix
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May 25, 2013, 09:17:35 AM
 #85

Man findet schon widersprüchliche Infos dazu im Internet. Typischer Fall von Überregulierung bis keiner mehr durchblickt, nicht mal die Ämter selbst.

Wiso sagt:



und dazu habe ich halbwegs Vertrauen.
klaus
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May 25, 2013, 10:51:37 AM
 #86

ein junges Urteil angeführt bei welchen die "Opfer" eines Schneeballsystems doch tatsächlich die "Gewinne" welche sie natürlich nie erhalten haben versteuern mussten

kannst Du bitte das Thema nochmal nachhacken wenn Du sie das nächste triffst?
Kann doch nicht die letzte Instanz gewesen sein. Das wäre total krank.

Nicht realisierte Buchgewinne real versteuern?

Dann müsste man im Umkehrschluss auch nicht realisierte Buchverluste von der Einkommenssteuer absetzen können. Ist im Moment zwar kaum ein Thema, wird es aber in den nächsten 5 Jahren sicher massiv.


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molecular
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May 25, 2013, 11:21:44 AM
 #87

ein junges Urteil angeführt bei welchen die "Opfer" eines Schneeballsystems doch tatsächlich die "Gewinne" welche sie natürlich nie erhalten haben versteuern mussten

kannst Du bitte das Thema nochmal nachhacken wenn Du sie das nächste triffst?
Kann doch nicht die letzte Instanz gewesen sein. Das wäre total krank.

Nicht realisierte Buchgewinne real versteuern?

Kann ich tun, kann aber dauern.

Aus anderer Quelle weiss ich von einem Einzelfall desselben Betrugs dass der Mensch dann wiederum vor Gericht gezogen ist und ihm erlaubt wurde den Totalverlust mit den Buchgewinnen zu verrechnen. Dies ergab dann einen Verlust und nichts musste gezahlt werden. Dies macht natürlich nicht das Ursprüngliche Urteil hinfällig.

Leider konnte ich nicht festellen um welchen Betrugsfall es sich handelt, bzw. diesen im Netz finden. Vielleicht ist es dieser: http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Pressemitteilungen/12791?subId=28120

Quote
Es klingt zunächst völlig abwegig: Betrogene Anleger müssen versprochene Scheinerträge aus Schneeballsystemen bereits versteuern, wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und als fiktive Gutschrift auf Konten des unseriösen Anbieters stehen gelassen werden. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer aktuellen Entscheidungen noch einmal bestätigt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.

Dies ist vergleichbar mit einer sofortigen Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen und Kursgewinne, die ebenfalls unmittelbar bei Reinvestition der Steuer unterliegen. Sobald die Kapitalerträge aus einem Betrugsmodell auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden, entsteht die Steuerpflicht und auf den tatsächlichen Abruf der Gelder kommt es nicht an, so der BFH (Az.: VIII R 4/07). Der steuerpflichtige Bereich wird erst dann verlassen, wenn der Anleger den Betrug erkennt.

Demnächst wird dann noch Steuer fällig wenn ich fälschlicherweise auch nur meine, denke oder hoffe, eventuell einen Gewinn gemacht haben zu können.

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May 25, 2013, 11:26:49 AM
 #88

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molecular
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May 25, 2013, 11:39:43 AM
 #89

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lol

Du hast den Soli vergessen. Den waaas? Den Sooooliiii! Abkürzung, STEUERVERKÜRZUNG!

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June 27, 2013, 08:35:45 PM
 #90

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html

Quote
Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an den Bundestag ist der Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Generell mache es steuerlich keinen Unterschied, wenn Geschäfte oder Transaktionen mit der virtuellen Währung getätigt werden, geht es aus der Antwort hervor, die heise online vorliegt.

In Bitcoin erhaltene Einkünfte etwa aus gewerblicher Tätigkeit würden demnach normal unter die Einkommensteuer fallen. Das gleiche gelte für den Kauf und Verkauf von Bitcoins – als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Sie sind also steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, es sei denn, dass eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.

Die Bundestagsanfrage geht auf den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zurück. "Unabhängig von allen offensichtlichen Fragen der Durchsetzung eines möglichen Steueranspruchs gilt also, dass jedenfalls keine Abgeltungssteuer anfällt" betonte Schäffler dazu. Abgeltungsssteuer wird auf die Erträge aus Geldanlagen wie Aktien und Anleihen mit einer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidarzuschlag fällig.

Quote
Ebenfalls lässt die Antwort offen, wie ein Bitcoin-Nutzer den Nachweis der einjährigen Haltefrist erbringen kann. Angesichts der spektakulären Kurssteigerungen, die Bitcoin in den letzten Monaten hinlegte, dürfte dies gerade für Nutzer interessieren, die schon etwas länger dabei sind.

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