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Author Topic: Bafin Merkblätter: Bitcoins steuerfrei nach 1 Jahr  (Read 11232 times)
phelix (OP)
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April 06, 2013, 08:12:45 PM
Last edit: May 13, 2013, 04:45:54 PM by phelix
 #1

Quote
Als Zahlungsmittel bestimmte Werteinheiten, die in Barter-Clubs, privaten Tauschringen oder anderen Zahlungssystemen gegen realwirtschaftliche Leistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen geschöpft oder wie z.B. die Bitcoins gegenleistungslos in Computernetzwerken erschaffen werden, scheiden damit aus dem Tatbestand des E-Geldes aus, auch wenn sie wirtschaftlich die gleiche Funktion wie E-Geld haben und unter Geldschöpfungsgesichtspunkten das eigentliche Potential privat generierter Zahlungsmittel stellen (s. hierzu auch die RegBegr. zu § 1a Abs. 3, BT-Drucks. 17/3023, S. 40). Diese Einschränkung vollzog der nationale Gesetzgeber bereits mit der Umsetzung der Ersten E-Geld-Richtlinie[7] im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes[8]; mit der Streichung des Tatbestandes des Netzgeldgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG in der Fassung der 6. KWG-Novelle; KWG-Novelle 1997, Inkrafttreten 01.01.1998), wurde der Aspekt privater Geldschöpfung ausgeblendet.

Erlaubnisfrei sind insoweit jedoch nur die Schaffung derartiger Werteinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel. Wenn unterdessen diese Werteinheiten ihrerseits selbst zum Handelsgegenstand werden, ist das Geschäft je nach seiner Ausgestaltung als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 oder 10 KWG oder Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 - 4 KWG zu qualifizieren und steht nach § 32 Abs. 1 KWG grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Diese Werteinheiten sind Rechnungseinheiten und fallen als solche ohne weiteres unter die Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG.
= Bitcoins sind Rechnungseinheiten
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html?nn=2818474#doc2675944bodyText29

Quote
Den Devisen sind Rechnungseinheiten, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gleichgestellt.
= Rechnungseinheiten werden wie Devisen behandelt
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111220_finanzinstrumente.html?nn=2818474#doc2679540bodyText22

Verkauf von Devisen ("andere Wirtschaftsgüter") ist steuerfrei wenn sie mindestens ein Jahr lang gehalten wurden.
z.B. http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2011/223/Andere_Wirtschaftsgueter
oder noch klarer http://www.tagesgeldvergleich.com/keine-abgeltungssteuer-bei-fremdwaehrungskonten:
Quote
Devisenerträge nach Ablauf der Spekulationsfrist sind steuerfrei
Kursgewinne auf Fremdwährungskonten sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei, falls auf das Fremdwährungsguthaben keine Zinsen gezahlt wurden.


--> Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr

 Grin

ACHTUNG: ICH BIN KEIN STEUERBERATER, DAS IST NUR MEINE LAIENMEINUNG

mehrfach editiert
candoo
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April 06, 2013, 08:17:30 PM
 #2

Quote
Als Zahlungsmittel bestimmte Werteinheiten, die in Barter-Clubs, privaten Tauschringen oder anderen Zahlungssystemen gegen realwirtschaftliche Leistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen geschöpft oder wie z.B. die Bitcoins gegenleistungslos in Computernetzwerken erschaffen werden, scheiden damit aus dem Tatbestand des E-Geldes aus, auch wenn sie wirtschaftlich die gleiche Funktion wie E-Geld haben und unter Geldschöpfungsgesichtspunkten das eigentliche Potential privat generierter Zahlungsmittel stellen (s. hierzu auch die RegBegr. zu § 1a Abs. 3, BT-Drucks. 17/3023, S. 40). Diese Einschränkung vollzog der nationale Gesetzgeber bereits mit der Umsetzung der Ersten E-Geld-Richtlinie[7] im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes[8]; mit der Streichung des Tatbestandes des Netzgeldgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG in der Fassung der 6. KWG-Novelle; KWG-Novelle 1997, Inkrafttreten 01.01.1998), wurde der Aspekt privater Geldschöpfung ausgeblendet.

Quote
5. Devisen und Rechnungseinheiten

Nach § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG sind Devisen und Rechnungseinheiten Finanzinstrumente.

Als Devisen im Sinne des KWG sind – das KWG definiert Devisen nicht selbst – auf fremde Währung lautende ausländische Zahlungsmittel mit Ausnahme von Sorten, vor allem Bankguthaben in Fremdwährung, aber auch Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen. Sorten gehören als Bargeld nicht zu den Devisen.

Den Devisen sind Rechnungseinheiten, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gleichgestellt. Dies sind beispielsweise Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (IWF) - eine Art Kunstwährung, die sich aus einem Korb verschiedener Währungen zusammensetzt - oder privatrechtlich ausgegebene Komplementärwährungen wie Regionalwährungen. Die währungsrechtliche Zulässigkeit solcher „Nebengelder“ ist für die Einstufung als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG unerheblich.

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
phelix (OP)
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April 06, 2013, 08:29:25 PM
 #3

[...]
Die Aussage ist mir nicht ganz klar. Falls es "nein" heißen sollte bitte erläutern.
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April 06, 2013, 09:27:11 PM
 #4

Verkauf von Devisen ("andere Wirtschaftsgüter") ist steuerfrei wenn sie mindestens ein Jahr lang gehalten wurden.

Das gibt dem Song gleich einen ganz neuen Spin.


Zhou Tonged - Holding (Billy Joel - The Longest Time)


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https://localbitcoins.com/?ch=80k | BTC: 1LJvmd1iLi199eY7EVKtNQRW3LqZi8ZmmB
jeezy
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April 06, 2013, 09:48:24 PM
 #5

Verkauf von Devisen ("andere Wirtschaftsgüter") ist steuerfrei wenn sie mindestens ein Jahr lang gehalten wurden.

Das gibt dem Song gleich einen ganz neuen Spin.


Zhou Tonged - Holding (Billy Joel - The Longest Time)


Made my day  Grin
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April 07, 2013, 02:31:45 AM
 #6

--> Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr

Hast Du da die Bestätigung von einem Steuerberater? Das wäre ja phänomenal. Steuerparadies Deutschland.  Cheesy
mai77
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April 07, 2013, 02:54:43 PM
 #7

Quote
Den Devisen sind Rechnungseinheiten, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, gleichgestellt.

Dies sind beispielsweise Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (IWF) - eine Art Kunstwährung, die sich aus einem Korb verschiedener Währungen zusammensetzt - oder privatrechtlich ausgegebene Komplementärwährungen wie Regionalwährungen.

Die währungsrechtliche Zulässigkeit solcher „Nebengelder“ ist für die Einstufung als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG unerheblich.


 Bitcoin =  Devisen = Nebengelder = Rechnungseinheiten
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April 07, 2013, 05:29:38 PM
 #8

--> Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr

Hast Du da die Bestätigung von einem Steuerberater? Das wäre ja phänomenal. Steuerparadies Deutschland.  Cheesy

Nö, nur die Logik.

Mauline hat aber eine Bestätigung von Ihrer Steuerberaterin mit gleichem Resultat aber anderer Begründung:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=167791.msg1759085#msg1759085


Phänomenal: +1 Wink
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May 06, 2013, 06:19:40 PM
 #9

wir haben festgehalten:

"Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr"

dies bezieht sich doch auf die abgeltungssteuer. wie sieht es nun bei der einkommenssteuer aus? muss ich dies angeben, und werde dann entsprechend meinem einkommen, wenn es dumm läuft, mit dem spitzensteuersatz besteuert?

Schrankwand
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May 06, 2013, 08:03:25 PM
 #10

wir haben festgehalten:

"Der Verkauf von Bitcoins ist steuerfrei nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr"

dies bezieht sich doch auf die abgeltungssteuer. wie sieht es nun bei der einkommenssteuer aus? muss ich dies angeben, und werde dann entsprechend meinem einkommen, wenn es dumm läuft, mit dem spitzensteuersatz besteuert?

Die Abgeltungssteuer für Spekulationsgewinne ist eine automatisierte Form der Kapitalertragssteuer, die Spekulationsgewinne aus der Einkommensteuer abgelöst hat. D.h. wenn auf etwas normalerweise Abgeltungssteuer von den Banken abgeführt wird, zahlst du selbst ganz normal die entsprechende Kapitalertragssteuer, solange das entsprechende Institut dies nicht automatisch tut. (Wäre Mt. Gox die deutsche Bank, könnte Gox bei einer Auszahlung automatisch deine Steuer abführen, sofern du das wollen würdest.)

D.h. du zahlst IMMER die 25% + Solidaritätszuschlag, kommst damit immer auf 26,375% Steuern auf dein Vermögen.

Die Abgeltungssteuer heisst vor allem so, weil sie durch die Banken abgegolten wird. Ist dies aber nicht der Fall, wird von deiner Seite aus die Erklärung der Kapitalertragssteuer fällig. Wie du das am besten machst, lass dir von einem Steuerberater erklären. Gibt laut meinem Steuerberater eine Menge Fallen, was Vorauszahlungen angeht.
phelix (OP)
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May 06, 2013, 08:29:51 PM
 #11

Aus der letzten Quelle:
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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel

Schrankwand
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May 06, 2013, 08:33:13 PM
 #12

Aus der letzten Quelle:
Quote
Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel



Was ich wiederum amüsant finde, weil es bedeutet, dass man auf den Langzeitkurs spekulieren muss... optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
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May 06, 2013, 09:00:16 PM
 #13

nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

candoo
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May 06, 2013, 09:03:25 PM
 #14

nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

Steuerberater.

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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May 06, 2013, 09:04:11 PM
 #15

Aus der letzten Quelle:
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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel



Was ich wiederum amüsant finde, weil es bedeutet, dass man auf den Langzeitkurs spekulieren muss... optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.

Hmmm bei der Reihenfolge könnte auch first in / first out gelten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird?
Schrankwand
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May 06, 2013, 09:41:42 PM
 #16

Aus der letzten Quelle:
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Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.

Quote
Im Einzelnen werden folgende Geschäfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt:

-    Verkauf von fremdgenutzten Immobilien innerhalb von zehn Jahren
-    Veräußerung  sonstiger private Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres

Zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen Wertgegenstände wie Goldbarren, Devisen, oder vermietete Transportmittel




Was ich wiederum amüsant finde, weil es bedeutet, dass man auf den Langzeitkurs spekulieren muss... optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.

Hmmm bei der Reihenfolge könnte auch first in / first out gelten. Weiß jemand wie das gehandhabt wird?


Dürfte Grauzone sein, weil sich in DIESEM Bereich noch keiner mit beschäftigt hat...
funkenschuster
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May 06, 2013, 09:52:01 PM
 #17

nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

Abgeltungssteuer muss man doch nie auf Bitcoin zahlen, die Gewinne werden doch als normales Einkommen versteuert...
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May 06, 2013, 10:02:34 PM
 #18

nur um es nochmal einfach zu sagen:

ist es nun nach einem jahr steuerfrei ODER 25% + Solidaritätszuschlag?

kurze antwort reicht Smiley , thx.

Abgeltungssteuer muss man doch nie auf Bitcoin zahlen, die Gewinne werden doch als normales Einkommen versteuert...

BaFin sagt, Bitcoins sind Rechnungseinheiten und Nebengelder und damit Devisen. Wer Devisenhandel/Forex betreibt, zahlt Kapitalertragssteuer.

BeeCoin
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May 07, 2013, 07:12:55 AM
 #19

Na, das hört sich doch ganz gut an...

Quote
optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.
Schrankwand
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May 07, 2013, 09:25:52 AM
 #20

Na, das hört sich doch ganz gut an...

Quote
optimalerweise würde ich für soetwas Paper Wallets mit Datum erstellen, deren Einspeisung und Verkauf dokumentieren, dann wäre man gut dabei.
Du kannst ja jederzeit anhand des PublicKeys und der Blockchain nachschauen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast.
Das ist ja das Tolle: Wenn es hart auf hart kommt, könntest Du ggf. einen PublicKey offenlegen und nachweisen, dass Du >1 Jahr im Besitz der Bitcoins bist.


Genau darum gehts mir ja. Teilweise werden mir Adressen durch die Programme zu sehr gemixt. Deswegen Paper Wallet und derjenige kann mit Public Key nachsehen Wink
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