Chefin
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April 10, 2013, 01:25:33 PM |
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Korrekt, nach einem Jahr gibt man das Geld als steuerfreien Spekulationsgewinn an. Nicht deklarieren könnte zur Überprüfung führen oder man muss den Verdacht der Geldwäsche ausräumen.
Nicht angeben führt immer zu der Frage: warum deklarieren sie es den nicht, wenn es sowieso steuerfrei gewesen wäre?
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levino
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April 11, 2013, 04:15:47 PM |
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Korrekt, nach einem Jahr gibt man das Geld als steuerfreien Spekulationsgewinn an. Nicht deklarieren könnte zur Überprüfung führen oder man muss den Verdacht der Geldwäsche ausräumen.
Nicht angeben führt immer zu der Frage: warum deklarieren sie es den nicht, wenn es sowieso steuerfrei gewesen wäre?
Wie willst Du das denn nachweisen, wie lange Du die Bitcoins gehalten hast? Eben...
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Chefin
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April 11, 2013, 04:42:06 PM |
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Du wirst doch irgendwelche Daten drüber haben. Grundsätzlich sind deine Angaben erstmal zu glauben. Es muss augenscheinlich richtig sein. Nur wenn augenscheinlich etwas nicht stimmt, wird man es hinterfragen und mehr Indizien fordern. Im Zweifel kann man mit hilfe der Blockchain und seiner eigenen Empfangsadresse den Transfer ganz gut nachweisen.
Der Nachweis dürfte also nicht so das Problem sein. Aber es soll natürlich auch Menschen geben die da schlampen und sich absolut keine Notizen machen. Die stehen dann etwas doof da. Im zweifel kostet sie ihre Schlamperei nun eine fette Stange geld oder sie riskieren Steuerhinterziehung mit allen negativ Konsequenzen.
Man kann ja zb den Betrag den man überwiesen hat locker nachweisen. Daraus ist dann auch abzuleiten wie alt die Coins sind. Natürlich ist hier viel Luft für Tricksereien. Aber sei versichert, die Finanzbeamten sind nicht annährend so doof wie sie sein müssten das du sie austricksen könntest. Das sieht man schon daran, das du diese Frage gestellt hast. Du hast wenig Ahnung wie verzahnt unser Wirtschaftssystem ist. Dein Kauf hat Einträge in mehr als einer Buchführung hinterlassen. Da ist zum einen die Bank selbst, die Bank des Empfängers, die Buchhaltung des Vermittlers eventuell auch dei Buchhaltung des Coin-Verkäufers. Überall stehst dieser Transfer und kann im Zweifel rangezogen werden. Jeder Geschäftsmann ist verpflichtet die Daten entsprechend lange aufzubewahren.
Wenn all dies nicht zutrifft, also du die Coins via Smartphone, Real-treffen, Geldkoffer erhalten hast und vom anderen nur einen verwaisten Forennickname hast, könnte das Finanzamt natürlich erstmal auf den Gedanken kommen, das es hier um Schwarzgeld geht und friert alle deine Konten ein bis zur Klärung. Dann ist der Nachweis wann gekauft wurde dein kleinstes Problem.
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Fairness
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April 12, 2013, 10:24:16 AM |
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Ist BIPS.me keine Lösung? Bitcoins auf BIPS.me-Konto senden, dort in Euros umtauschen und schon sind die Euros auf Deinem BIPS.me-Konto.
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Chefin
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April 12, 2013, 11:37:02 AM |
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Alle Lösungen sind grundsätzlich denkbar. Es muss halt so sein, das es plausibel ist und zumindest halbwegs nachweisbar. Bildschirmausdruck, Kontoauszüge, was immer du auch präsentieren kannst vor dem Finanzamt. Ich habe schon von abfotografierten Handybildschirmen gehört die akzeptert wurden. Es muss halt plausibel sein und nicht gar zu konstruiert. Manchmal muss man einfach den Mund aufmachen und reden.
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dev00
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April 14, 2013, 01:38:26 PM |
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Korrekt, nach einem Jahr gibt man das Geld als steuerfreien Spekulationsgewinn an. Wie kommt ihr eigentlich auf diese Jahresfrist? Meines Wissens nach ist diese Regelung seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 hinfällig.
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Arcurus
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April 15, 2013, 02:07:09 PM |
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Heute gibts über Bitcoin und FInanzamt einen guten Artikel bei der Welt: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article115278353/Das-Finanzamt-findet-Computerspiele-spannend.htmlDer auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Jens Ferner erklärt das so: "Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie einen Schrank kaufen, der sich im Wert steigert und den Sie dann wieder verkaufen, oder ob Sie dasselbe mit Bitcoins tun." Beides sind Veräußerungsgeschäfte. 600 Euro darf man so jährlich steuerfrei verdienen.
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass Gewinne aus Bitcoin-Geschäften aber nur dann besteuert werden, falls zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wenn das wirklich stimmt, wäre schon echt lustig
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cygan
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April 15, 2013, 04:18:26 PM |
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Heute gibts über Bitcoin und FInanzamt einen guten Artikel bei der Welt: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article115278353/Das-Finanzamt-findet-Computerspiele-spannend.htmlDer auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Jens Ferner erklärt das so: "Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie einen Schrank kaufen, der sich im Wert steigert und den Sie dann wieder verkaufen, oder ob Sie dasselbe mit Bitcoins tun." Beides sind Veräußerungsgeschäfte. 600 Euro darf man so jährlich steuerfrei verdienen.
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass Gewinne aus Bitcoin-Geschäften aber nur dann besteuert werden, falls zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Wenn das wirklich stimmt, wäre schon echt lustig wäre wirklich super ....
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BTC-Fawkes
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April 15, 2013, 04:53:51 PM |
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Soo Leute. Aussage vom Finanzamt Dresden: Nach einem Jahr halten und danach verkaufen = steuerfrei! Mining wiederum fällt in die Kategorie Umsatzsteuer da ein Produkt geschaffen wird. Hardware und Stromkosten können abgesetzt werden.
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Chefin
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April 15, 2013, 05:06:17 PM |
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Meine rede Danke für die Info BTC-Fawkes
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cygan
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April 15, 2013, 05:07:23 PM |
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... Aussage vom Finanzamt Dresden: Nach einem Jahr halten und danach verkaufen = steuerfrei! ...
also genau so wie bei Gold
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Red_Evil
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April 15, 2013, 05:15:54 PM |
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Soo Leute. Aussage vom Finanzamt Dresden: Nach einem Jahr halten und danach verkaufen = steuerfrei! Mining wiederum fällt in die Kategorie Umsatzsteuer da ein Produkt geschaffen wird. Hardware und Stromkosten können abgesetzt werden.
wie muss der nachweis erfolgen ? ODer muss ich im zweifel den nachweis erbringen und kann nach einem jahr auscasehn lassen ?
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BTC-Fawkes
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April 15, 2013, 06:17:23 PM |
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So nochmal in voller Länge (diese Infos beziehen sich auf die Aussage einer Mitarbeiterin des FA Dresden, bitte fragt trotzdem immer noch einmal selber bei eurem zuständigen FA oder Steuerberater nach): Die nette Dame (ja in DD sind die erstaunlich entspannt ) sagte mir, dass sie erst auf einer Besprechung bezgl. der sogenannten Bitcoins war. Dort war die Anweisung, dass für BTCs, welche gekauft und nach einem Jahr verkauft werden keine Steuer anfällt, da BTC wie Gold behandelt werden und nicht wie eine Aktie. Mining wiederum wird mit der Umsatzsteuer besteuert, da ein neues Produkt geschaffen wird - Strom- und Hardwarekosten (und was auch alles dazugehört) kann abgesetzt werden. Kauft ihr wiederum BTC und verkauft diese 2 Wochen später und habt aber ordentlich Gewinn gemacht (also wenn ihr über den Freibetrag im Jahr kommt), dann spekuliert ihr mit dem Bitcoin und ihr gebt es als Spekulationsgewinn an (weiß gar nicht wie viel % das waren). Gebt es einfach an ist die Devise, denn schweigen und danach sagen: "Ja aber nach einem Jahr ist es doch steuerfrei", heißt nicht dass ihr es nicht anzugeben habt. Das gleiche gilt ja auch für Gewinne (Glücksspiel). Gewinne sind steuerfrei, aber trotzdem müssen diese angegeben werden. Und versteuert werden muss erst wenn ihr den BTC wieder in Fiatgeld eintauscht! Sonst nicht (ist logisch, aber ich schreib es lieber nochmal hin). Nachweis ist ja recht einfach. Könnt ja im System von MtGox oder bitcoin.de Screenshots machen, was weiß ich. Hauptsache irgendetwas glaub- und stichhaftes liegt vor. Ich schreib meine Gewinne immer in eine Exceltabelle, wo ich wann gekauft und wieder verkauft habe und zu welchem Kurs.
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Bitminer8821
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April 15, 2013, 09:23:10 PM |
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auf bitmit kann man wohl bitcoins gegen bargeld tauschen was denn wohl per post kommt, aber kein plan was davon zu halten ist
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candoo
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April 15, 2013, 09:57:07 PM |
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So nochmal in voller Länge (diese Infos beziehen sich auf die Aussage einer Mitarbeiterin des FA Dresden, bitte fragt trotzdem immer noch einmal selber bei eurem zuständigen FA oder Steuerberater nach): Die nette Dame (ja in DD sind die erstaunlich entspannt ) sagte mir, dass sie erst auf einer Besprechung bezgl. der sogenannten Bitcoins war. Dort war die Anweisung, dass für BTCs, welche gekauft und nach einem Jahr verkauft werden keine Steuer anfällt, da BTC wie Gold behandelt werden und nicht wie eine Aktie. Mining wiederum wird mit der Umsatzsteuer besteuert, da ein neues Produkt geschaffen wird - Strom- und Hardwarekosten (und was auch alles dazugehört) kann abgesetzt werden. Kauft ihr wiederum BTC und verkauft diese 2 Wochen später und habt aber ordentlich Gewinn gemacht (also wenn ihr über den Freibetrag im Jahr kommt), dann spekuliert ihr mit dem Bitcoin und ihr gebt es als Spekulationsgewinn an (weiß gar nicht wie viel % das waren). Gebt es einfach an ist die Devise, denn schweigen und danach sagen: "Ja aber nach einem Jahr ist es doch steuerfrei", heißt nicht dass ihr es nicht anzugeben habt. Das gleiche gilt ja auch für Gewinne (Glücksspiel). Gewinne sind steuerfrei, aber trotzdem müssen diese angegeben werden. Und versteuert werden muss erst wenn ihr den BTC wieder in Fiatgeld eintauscht! Sonst nicht (ist logisch, aber ich schreib es lieber nochmal hin). Nachweis ist ja recht einfach. Könnt ja im System von MtGox oder bitcoin.de Screenshots machen, was weiß ich. Hauptsache irgendetwas glaub- und stichhaftes liegt vor. Ich schreib meine Gewinne immer in eine Exceltabelle, wo ich wann gekauft und wieder verkauft habe und zu welchem Kurs. Welches Finanzamt? Stadt/Telefonnummer? Welche Dame war das? Würde die auch gerne mal anrufen und nachfragen
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Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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BTC-Fawkes
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April 16, 2013, 05:00:30 AM |
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Ich nenne hier sicherlich keine Namen. Wie oben geschrieben, FA Dresden. Tel.: +49 351 4691-0
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cygan
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icarus-cards.eu
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April 16, 2013, 09:06:15 AM |
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@candoo hast dort schon angerufen?
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mezzomix
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April 16, 2013, 09:58:33 AM |
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Ich würde bei meinem zuständigen FA anrufen und erst wenn von dort eine andere Aussage kommt in Dresden nachfragen. Letztendlich muss man sich nachher mit den lokalen Ansprechprtnern auseinandersetzen.
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bitnut
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April 18, 2013, 04:41:20 AM |
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Und versteuert werden muss erst wenn ihr den BTC wieder in Fiatgeld eintauscht! Sonst nicht (ist logisch, aber ich schreib es lieber nochmal hin). Nachweis ist ja recht einfach. Könnt ja im System von MtGox oder bitcoin.de Screenshots machen, was weiß ich. Hauptsache irgendetwas glaub- und stichhaftes liegt vor. Ich schreib meine Gewinne immer in eine Exceltabelle, wo ich wann gekauft und wieder verkauft habe und zu welchem Kurs.
Bin leider noch immer sehr verwirrt, was das Thema betrifft. 1) Ist es dabei egal, ob man sich das Fiatgeld auf sein Konto auszahlen lässt oder es auf MtGox und co. bleibt (für späteren Tausch in BTC)? 2) Was ist denn, wenn man hin und her tauscht und am Ende einen Gewinn in BTC auszahlen lassen würde? Wie wäre das zu beziffern? 3) Muss jeder Trade BTC => EUR einzeln versteuert werden? Beispiel (alle Trades innerhalb eines Monats): 1. Verkauf 1 BTC zu Kurs 100 EUR 2. Kauf 2 BTC zu Kurs 50 EUR => Gewinn 1 BTC oder 100 EUR? 3. Verkauf der 2 BTC zu Kurs 100 EUR = 200 EUR => Gewinn nun 200 EUR oder 300 EUR (200 EUR+100 EUR aus 1. Trade)? Wenn der Verkauf von BTC als Gewinn und der Kauf von BTC als Verlust gilt, hätte man keine Gewinne, solange man am Ende des Jahres wieder alles in BTC tauscht. Das macht aber ebenso wenig Sinn, wie 300 EUR versteuern zu müssen, obwohl man effektiv nur 200 EUR Gewinn gemacht hat. Hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend...
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