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Author Topic: eine (rein hypothetische) rechtliche Frage zu BTC-Debit-Karten  (Read 1680 times)
WhoCaresAboutMyName (OP)
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February 22, 2017, 07:49:16 PM
 #1

Hallo zusammen,

nehmen wir Mal an dass Jemand eine Straftat begeht, im zusammenhang wird eine BTC-Debit genutzt allerdings im völlig legalen Rahmen. Szenario könnte sein zB: Jemand fährt mit einem geklauten Auto durch die Gegend und benutzt seine wirex Karte zum Tanken, wird irgendwann erwischt und die Polizei beschlagnahmt die Karte weil diese ja als Beweismittel gilt. Der Ermittler möchte sich daraufhin alle Kartenumsätze ansehen. Würde die Einsicht bekommen oder muss dafür sowas wie ein "abkommen" zwischen Deutschland und (in dem Fall) Gibraltar existieren?

Bin für sinnvolle Antworten sehr dankbar
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s0nix
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February 23, 2017, 01:21:20 PM
 #2

Ich wäre mir da nicht mehr so sicher.
Vor einigen Jahren gab es ja das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch aller OECD Staaten und auch den Druck bestimmter Länder auf ander Staaten, deren Bankgeheimnisse zu lockern oder gleich ganz abzuschaffen.
Nun kenne ich nicht alle Details, aber UK fällt ja auch darunter und Gibraltar gehört zum Vereinigten Königreich.

Dass die Polizei da einfach reinschauen kann, glaube ich nicht.
Aber eventuell könnte eine Staatsanwaltschaft bestimmte Maßnahme einleiten.
asxs_btc
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February 23, 2017, 05:33:01 PM
 #3

Naja das einfachste und auch sicherste um keinen Ärger zu bekommen, ist es gar nicht mit Straftaten in Kontakt zu kommen  Wink

s0nix
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February 23, 2017, 06:04:24 PM
 #4

Naja das einfachste und auch sicherste um keinen Ärger zu bekommen, ist es gar nicht mit Straftaten in Kontakt zu kommen  Wink

Schon klar, aber sicher keine zufriedenstellende Antwort.
Und ich finde die Frage ja auch interessant, da ich 2 Bitcoin Debit-Karten habe.
Als User und Konsument will man natürlich wissen, welche Rechte man hat oder welche schon beschnitten/entsorgt worden sind.
mezzomix
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February 24, 2017, 07:23:11 AM
 #5

Als User und Konsument will man natürlich wissen, welche Rechte man hat ...

Diese Frage ist ausnahmsweise sehr einfach zu beantworten - keine.
s0nix
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February 25, 2017, 12:15:04 AM
 #6

Als User und Konsument will man natürlich wissen, welche Rechte man hat ...

Diese Frage ist ausnahmsweise sehr einfach zu beantworten - keine.


Lol. Okay.
Aber einige Tricks sind schon noch drin
Wenn man zB Konten in Gibraltar oder anderswo hat mit einem Guthaben unter 25000 €, kommen diese wohl nicht in die^^ automatische Erfassung.
Bin mir aber auch nicht zu 100% sicher.
mezzomix
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February 25, 2017, 08:54:39 AM
 #7

Sämtliche SWIFT Transaktionen werden überwacht und dauerhaft gespeichert!

Abhängig von der Transaktionssumme und der kumulierten Transaaktionssummen bezüglich der Sender und der Empfänger werden die Transaktionen in einen Prioritätspool aufgenommen. Dieser wird automatisiert ausgewertet und bei vordefinierten Mustern geht es zur manuellen Analyse. Daneben werden alle Transaktionen nach den gerade aktuellen Markern selektiert. Es gibt ausserdem bei Änderung der Suchmuster regelmässig erneute Suchläufe über die historischen Daten. Interessiert sich niemand für Dich, Deine Kontaktpersonen oder Dein sonstiges Umfeld, dann werden Deine Transaktionen es in den allermeisten Fällen nicht bis zur manuellen Analyse schaffen. Sobald Du oder jemand anders, mit dem Du über Metadaten verknüpft bist, den richtigen Leuten lästig wirst, ändert sich das schlagartig.
s0nix
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February 25, 2017, 11:08:18 AM
 #8

Hmm okay. Leuchtet mir teilweise schon ein. Ich weiß nur nicht genau, was alles unter SWIFT fällt.
Wenn ich jetzt Bitcoin zum Wallet des Anbieters meiner Debit Karte senden und diese dann dort über meinem Account gegen Euro tausche, ist das dann auch eine Transaktion, die unter das SWIFT Protokoll fällt und gespeichert wird? Gleiches gilt für das Abheben dieser Summe am ATM.


mezzomix
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February 25, 2017, 11:23:56 AM
 #9

Die Abhebung am ATM wird sogar nochmal extra gespeichert, da daran ein besonderes Interesse besteht. Beim internen Umtausch von BTC in Fiat ist es abhängig vom Anbieter. Wenn dieser unter die üblichen KYC/AML Regeln fällt, muss der Anbieter alles dauerhaft speichern und einen geheime Abrufmöglichkeit (der Anbieter darf die Abrufe nicht sehen) für befugte Stellen bereitstellen.
s0nix
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February 25, 2017, 12:29:10 PM
 #10

Also zusammenfassend könnte man sagen, die haben uns theoretisch voll unter Kontrolle  Wink
Wenn wir aber nicht auffallen oder straffällig werden, was ja ein Teil der Frage hier war, können wir auch mal unter dem Radar fliegen?
mezzomix
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February 25, 2017, 12:54:23 PM
 #11

Dei meisten Transaktionen liegen unter dem Radar. Die automatischen Systeme können zwar Filtern und Verknüpfen, aber letztendlich müssen die zukünftigen Zielpersonen (noch) von privilegierten Menschen ausgewählt werden. Diese Kaste der privilegierten ist aber nunmal sehr klein und kann nicht jeden vollständig kontrollieren, obwohl die heutigen technischen Systeme die Möglichkeiten deutlich erweitert haben und die kontrollierbare Menschemasse ständig erweitert wird. Nebenbei können diejenigen, die die Ziele bestimmen, die Systeme nicht (selbst) bedienen. Das begrenzt ebenfalls die Nutzung der technischen Möglichkeiten.
s0nix
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February 25, 2017, 01:31:16 PM
 #12

Aber um nochmal auf die Originalfrage zurück zu kommen, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Untersuchung mit im Spiel ist, könnte es eine einfache Sache für die sein, auch ohne direkten Kontakt zu mir oder der Person da oben^^^ an die Daten zu kommen.
mezzomix
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February 25, 2017, 01:37:41 PM
 #13

Normalerweise haben untergeordnete Beamte keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Ohne weitergehende Interessen wird ein lokaler Staatsanwalt daher nichts bekommen.
s0nix
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February 25, 2017, 02:21:30 PM
 #14

Okay danke.
Die oben genannte Fall ist vielleicht auch etwas lapidar. In einem geklauten Auto liegen ja normalerweise auch nur fremde sachen rum.
Aber sobald ein Strafverfahren bsw. wegen Steuernichtzahlung - oder hinterziehung eingeleitet wird, wäre das ja ohne weiteres möglich.
mezzomix
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February 25, 2017, 05:01:56 PM
 #15

Auch in Steuerstrafverfahren bekommen die Ermittler üblicherweise keinen Zugang zu gespeicherten Finanzdaten. Sie können begrenzt auf die Daten der lokalen Banken zugreifen. Für SWIFT Zugriffe oder den Zugriff auf ausländische Banken/Finanzdienstleister sind sie normalerweise nicht wichtig genug. Von diesen wirklich "wichtigen" Menschen gibt es auf der Welt nicht besonders viele.
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February 25, 2017, 05:11:31 PM
 #16

Also doch erstmal kein Grund zur Sorge?
Die gefundene Debit Karte interessiert niemanden?
mezzomix
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February 25, 2017, 06:21:04 PM
 #17

Normalerweise nicht, da den Behörden meistens "die Hände gebunden" sind. Man kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass man sich bei sowas nicht - sozusagen als Beifang - trotzdem im Netz "höherer Interessen" verfängt. Garantien gibt es hier keine, die Daten sind vorhanden!
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February 25, 2017, 07:34:55 PM
 #18

@mezzomix

Wenn du so gut informiert bist... wie sieht es denn mit dem Finanzamt aus? Wenn die in einem solchen oder ähnlichen Fall Verdacht schöpfen, können sie demnach auch nur das Konto abfragen, welches man dort offiziell angegeben hat und keine Nachforschungen nach anderen Konten starten, richtig?
WhoCaresAboutMyName (OP)
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February 26, 2017, 10:06:53 PM
 #19

Vielen Dank für die Beteidigung, ich schließe daraus dass man es im Endeffekt nicht pauschal sagen kann. Das Beispiel mit dem Auto ist vermutlich nicht das Beste gewesen, ich wollte nur klar machen wie es gemeint war. Also dass die Karte an sich nicht illegal genutzt wurde, sprich keine Geldwäsche, Betrügereien o.Ä. darüber abgewickelt wurden. Dann wäre es vermutlich für den Ermittler kein großes Prroblem sich einen richterlichen Beschluß zu besorgen.
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February 26, 2017, 10:23:20 PM
 #20

Vielen Dank für die Beteidigung, ich schließe daraus dass man es im Endeffekt nicht pauschal sagen kann. Das Beispiel mit dem Auto ist vermutlich nicht das Beste gewesen, ich wollte nur klar machen wie es gemeint war. Also dass die Karte an sich nicht illegal genutzt wurde, sprich keine Geldwäsche, Betrügereien o.Ä. darüber abgewickelt wurden. Dann wäre es vermutlich für den Ermittler kein großes Prroblem sich einen richterlichen Beschluß zu besorgen.

Also so wie es mezzomix fargestellt hat, ist es schein bar nicht so einfach für irgendwelche Ermittler mit irgendwelchen Beschlüssen.
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