MLB56 (OP)
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April 19, 2013, 11:58:34 AM |
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Angenommen ich habe BTC im wert von 500 000€ bei MT.G, diese habe ich 2011 dort gekauft, und habe das geld von meinem deutschen girokonto hingeschickt, und lasse es auf das selbe auszahlen.
Was wären dann die Konsequenzen? Wie weit ist der Staat schon ? hab irgendwo mal etwas gelesen dass es Steuerfrei ist nach einem Jahr?
Gruß
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insideout
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April 19, 2013, 12:10:57 PM |
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Die Bank wird als erstes die Behörden gemäß Geldwäschegesetz informieren und dann wirst Du sicherlich kontaktiert und darfst erklären, wo das Geld herkommt.
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MLB56 (OP)
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April 19, 2013, 12:14:40 PM |
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und dann ? muss sagen ich bin ne Pflaume was Steuerrecht angeht
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yxt
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April 19, 2013, 12:22:35 PM |
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des macht nichts, weil du dann neue Freunde im Finanzamt findest
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BTC | Kano Pool | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ | | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ | | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ |
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insideout
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April 19, 2013, 12:23:57 PM |
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Du darfst dann den Spekulationsgewinn versteuern, das sind knapp 50%.
Das Finanzamt wird es freuen.
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MLB56 (OP)
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April 19, 2013, 12:28:50 PM |
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also stimmt es doch ? nach einem Jahr steuerfrei ? Nice !
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mezzomix
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April 19, 2013, 12:31:54 PM |
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Selbst wenn Du es nicht versteuern musst, kannst Du Dir in den nächsten Jahren der besonderen Aufmerksamkeit des FA gewiss sein. Wenn Du beim FA schon immer nicht nur einer unter vielen sein wolltest, sondern ein besonderer Kunde - damit wirst Du einer!
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MLB56 (OP)
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April 19, 2013, 12:33:18 PM |
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ganz ehrlich, ich würde es sogar versteuern
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roomservice
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April 19, 2013, 12:34:49 PM |
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also stimmt es doch ? nach einem Jahr steuerfrei ? Nice ! Jup, musst halt bei deiner Einkommenssteuererklärung nachweisen können, dass du exakt die gleiche Menge, die du damals gekauft hast auch wieder verkauft hast (außerhalb der Spekulationsfrist). Falls der Verkauf in diesem Jahr erfolgt ist, dann gibst du das nächstes Jahr in der Steuererklärung für 2013 in der Rubrik "Privates Veräußerungsgeschäft" an und fügst als Anlagen die Kauf und Verkaufsbelege bei. Ich persönlich lege mir sicherheitshalber 30-40% des Verkaufserlöses beseite, falls sich das Finanzamt doch querstellt oder etwas an der Gesetzgebung geändert wird... Wenn dann der Steuerbescheid da ist, kannst du das Geld ja immer noch verjubeln
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"Tonight's the night. And it's going to happen again, and again. It has to happen. Nice night."
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insideout
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April 19, 2013, 12:35:16 PM |
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@roomservice
Es ist *NICHT* steuerfrei!
Wenn Du es länger als 1 Jahr hälst und erst dann veräußerst, musst Du keine Spekulationssteuer mehr zahlen - das ist richtig.
Dann wird der Gewinn "nur" mit Deinem Einkommenssteuersatz besteuert.
Von "steuerfrei" kann also keine Rede sein.
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prof7bit
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April 19, 2013, 12:36:04 PM |
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Die Bank wird als erstes die Behörden gemäß Geldwäschegesetz informieren und dann wirst Du sicherlich kontaktiert und darfst erklären, wo das Geld herkommt.
Wenn in seiner Erklärung drinsteht daß er es 2011 für nen Appel und n Ei bei MtGox gekauft hat und jetzt 2 Jahre (steuerfrei!) später bei MtGox wieder verkauft, wie soll da jemand auf Geldwäsche kommen? Außerdem muß einem eine Straftat immer noch nachgewiesen werden und nicht umgekehrt. Lernt ihr das nicht mehr in der Schule heutzutage?
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MLB56 (OP)
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April 19, 2013, 12:36:10 PM |
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nachdem ich gerade sehe dass mtG kaum daten aufbewahrt, frage ich mich was denn als "Beleg" gilt? Die SEPA transaktionen nach polen ? bzw zu deutschen tradern mit verwendungszweck "bitcoins" ?
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Akka
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April 19, 2013, 12:36:57 PM |
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Kann mir auch nicht vorstellen, dass das unbemerkt am Finanzamt vorbeigeht.
Selbst wenn alles hieb- und stichfest legal und korrekt versteuert ist, kann man sich als einfacher Bürger auf dem plötzlich so eine Summe auf dem Konto eingeht sicher sein ein paar neue Freunde beim FA zu haben.
Wie machen den so was die "dicken" Trader die man zum Teil bei Gox sieht?
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All previous versions of currency will no longer be supported as of this update
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klaus
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April 19, 2013, 12:43:17 PM Last edit: April 19, 2013, 12:53:31 PM by klaus |
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Folgendes passiert: Du bekommst ein Formular, das musst Du ausfüllen. Das wars. Kommt ab 12.500 Euro. Ist das Z4 Formular http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/meldevordrucke_z1_z4_und_z10.htmlDie Daten werden aus statistischen Gründen erhoben. Sprich mit einem Banker der sich auskennt. Hat nichts mit dem Finanzamt zu tun Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o. a. erfolgt nicht Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslands%C3%BCberweisungIn den Worten der Bundesbank: Diese Angaben unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht an andere Stellen weitergegeben Bevor Du Deine nächste Steuererklärung abgibst solltest Du jedoch mit Deinem Steuerberater sprechen und zur Sicherheit auch nicht alles verprassen.
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bitmessage:BM-2D9c1oAbkVo96zDhTZ2jV6RXzQ9VG3A6f1 threema:HXUAMT96
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roomservice
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April 19, 2013, 12:46:02 PM |
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@roomservice
Es ist *NICHT* steuerfrei!
Wenn Du es länger als 1 Jahr hälst und erst dann veräußerst, musst Du keine Spekulationssteuer mehr zahlen - das ist richtig.
Dann wird der Gewinn "nur" mit Deinem Einkommenssteuersatz besteuert.
Von "steuerfrei" kann also keine Rede sein.
Da ich kein Experte auf dem Gebiet Steuerrecht bin, mag ich falsch liegen - OK. Letztendlich würde ich bei der Summe einfach nächstes Jahr einen Steuerberater beauftragen, das Optimum rauszuholen.
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qwk
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April 19, 2013, 12:51:58 PM |
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Bevor Du Deine nächste Steuererklärung abgibst solltest Du jedoch mit Deinem Steuerberater sprechen und zur Sicherheit auch nicht alles verprassen.
+1 Ich würde den Steuerberater darauf hinweisen, zunächst von einem steuerfreien Währungsgewinn außerhalb der Spekulationsfristen auszugehen. Im Zweifelsfall müsstest du dann nachzahlen. Aber besser nachzahlen, als dem Finanzamt Geld schenken.
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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klaus
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April 19, 2013, 01:01:32 PM |
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Ich war schon beim Steuerberater mit einer Liste aller Überweisungen an mtgox aus 2011.
Der soll eine kostenpflichtige verbindliche Anfrage bei meinem Finanzamt starten. Das was vor einer Woche oder so, noch kein Feedback.
Ich habe nichts zu verbergen, keine Drogen oder Waffen verkauft.
Ist also keine Geldwäsche - allenfalls Spekulationsgewinn.
Ich bin da ganz entspannt und habe keinen Aluhelm auf wie andere hier. Klar beim Finanzamt leuchtet die große Rote Alarmlampe und deine Name läuft überall durchs Display nur weil auf Deinem Bankkonto ein größerer Betrag eingegangen ist.
Was das Finanzamt kann ist Dein Konto 'auf Knopfdruck' sperren wenn Du Deine Steuern nichts zahlst (Nach Steuerbescheid und Mahnungen). Kann auch der Zoll (Stadt, Gemeinde und andere Behörden) oder die Krankenkasse. Kein Mahnverfahren oder sowas, einfach Konto dicht.
-> Aber nicht mal dann sieht das Finanzamt Deinen Kontostand.
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yxt
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April 19, 2013, 01:34:43 PM |
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Finanzbehörden können über das BZSt Kontendaten abrufen, sofern dies für das Besteuerungsverfahren notwendig ist. wikipedia.de ach wäre es schön wenn ich auch solche Probleme hätte *träum*
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BTC | Kano Pool | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ | | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ | | ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ ██ |
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klaus
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April 19, 2013, 01:45:21 PM |
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Ist wie die Schufa-Abfrage. Abfragbare DatenGespeichert werden Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie Nachname und alle Vornamen, Geburtsdatum des Kontoinhabers, Nachname und alle Vornamen eines oder mehrerer evtl. abweichenden wirtschaftlich Berechtigten (hier auch die Adresse) sowie Nachname und alle Vornamen und Geburtsdatum von Verfügungsberechtigten des Kontos. Wertpapierdepots werden wie Konten gemeldet. Änderungen der Kontoinformationen sind täglich für den Abruf bereitzustellen. Die Daten sind für 3 Jahre zu historisieren. Die Speicherung begann ab dem 1. April 2003 und wurde per 12. Juli 2006 spezifiziert (mit Wirkung zum 1. August 2007). Eine Speicherung von Kontoständen oder -Umsätzen erfolgt nicht.http://de.wikipedia.org/wiki/KontenabrufVerfahrenFür das Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 und 8 AO verweist § 93b AO auf § 24c Kreditwesengesetz (KWG). Nach § 24c KWG kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits seit dem 1. April 2003 - insbesondere für strafrechtliche Zwecke - Kontenabrufe durchführen. Seit dem 1. April 2005 führt das Bundeszentralamt für Steuern für die Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden Kontenabrufe für steuerliche und gesetzlich vorgegebene nichtsteuerliche Zwecke durch. Das Ergebnis dieser Abrufe enthält lediglich die Kontenstammdaten; Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden! Die Kontoabfrage gibt also nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten die abgefragte Person Konten oder Depots unterhält. http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontenabrufverfahren/kontenabrufverfahren_node.html
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