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Author Topic: Steuerberater  (Read 2027 times)
Momimaus (OP)
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February 27, 2017, 11:11:00 AM
 #1

Hallo Leute,

kann jemand einen guten Steuerberater empfehlen, der auch Erfahrung mit Altcoins hat?

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February 27, 2017, 06:11:48 PM
Last edit: February 27, 2017, 06:38:14 PM by KingScorpio
 #2

Hallo Leute,

kann jemand einen guten Steuerberater empfehlen, der auch Erfahrung mit Altcoins hat?

ich kenne mich mit der Vorgehensweise im d. Steuerrecht eigentlich gut aus, was willst du den wissen, welche Steuerbelastung willst du prüfen? kannst mir auch per Pn schicken

es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

Man muss es richtig begründen können und immer wissen, dass es normal ist seinen Anteil abzugeben, weil man von all den steuerfinanzierten Arbeitnehmern und Einrichtung als Unternehmer und als Privatperson indirekt und direkt immer profitiert hat, und aus dieser Sachlage musst du deine Begründung beim Finanzamt stellen, das Finanzamt will dich nicht erwürgen es strebt die Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur (Schulen, Polizei, Krankenhäuser etc.) an, du solltest das Finanzamt wie deinen Freund und Helfer sehen und auch gerne Steuern zahlen wenn du gute Gewinne gemacht hast.

Steuerberater können oft sehr kostspielige nutzlose Dauerbelastungen sein, ich würde da aufpassen. Es gab oft Unternehmen die von ihrem Beraterstab förmlich ausgesaugt wurden. Ein Berater will nicht immer das beste für dich und dein Unternehmen er will einfach nur Geld verdienen.

das Steuersystem in Deutschland ist ein richtiger Dschungel, und ein Schlaraffenland für Steuerberater.

Warum sollten den Altcoins anders behandelt werden als Bitcoins, erwirtschaftete Altcoins sind als Immaterielle Vermögensgegenstände Anzusehen, ob man diese als Währung verbuchen kann weiß ich nicht genau. aber ich denke das beides ohne große Probleme gemacht werden kann. Ob du Altcoins als Im. Vermögensgegenstände verbuchst oder als Währungen macht keinen großen unterschied viel wichtiger ist die Bewertung.

gruß

Scorpio

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February 27, 2017, 09:56:00 PM
 #3

Hallo Leute,

kann jemand einen guten Steuerberater empfehlen, der auch Erfahrung mit Altcoins hat?

ich kenne mich mit der Vorgehensweise im d. Steuerrecht eigentlich gut aus, was willst du den wissen, welche Steuerbelastung willst du prüfen? kannst mir auch per Pn schicken

es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

Man muss es richtig begründen können und immer wissen, dass es normal ist seinen Anteil abzugeben, weil man von all den steuerfinanzierten Arbeitnehmern und Einrichtung als Unternehmer und als Privatperson indirekt und direkt immer profitiert hat, und aus dieser Sachlage musst du deine Begründung beim Finanzamt stellen, das Finanzamt will dich nicht erwürgen es strebt die Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur (Schulen, Polizei, Krankenhäuser etc.) an, du solltest das Finanzamt wie deinen Freund und Helfer sehen und auch gerne Steuern zahlen wenn du gute Gewinne gemacht hast.

Steuerberater können oft sehr kostspielige nutzlose Dauerbelastungen sein, ich würde da aufpassen. Es gab oft Unternehmen die von ihrem Beraterstab förmlich ausgesaugt wurden. Ein Berater will nicht immer das beste für dich und dein Unternehmen er will einfach nur Geld verdienen.

das Steuersystem in Deutschland ist ein richtiger Dschungel, und ein Schlaraffenland für Steuerberater.

Warum sollten den Altcoins anders behandelt werden als Bitcoins, erwirtschaftete Altcoins sind als Immaterielle Vermögensgegenstände Anzusehen, ob man diese als Währung verbuchen kann weiß ich nicht genau. aber ich denke das beides ohne große Probleme gemacht werden kann. Ob du Altcoins als Im. Vermögensgegenstände verbuchst oder als Währungen macht keinen großen unterschied viel wichtiger ist die Bewertung.

gruß

Scorpio

Hi,

danke für deine Antwort.

Die Standard-Altcoin-Fälle sind auch nicht das Problem. Aber es gibt halt einige unkonventionelle Sachen, da hätte ich gern einen Steuerbareater an meiner Seite.
ZUm Beispiel der ETH/ETC Split.

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February 27, 2017, 09:59:54 PM
 #4

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es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

Man muss es richtig begründen können und immer wissen, dass es normal ist seinen Anteil abzugeben, weil man von all den steuerfinanzierten Arbeitnehmern und Einrichtung als Unternehmer und als Privatperson indirekt und direkt immer profitiert hat, und aus dieser Sachlage musst du deine Begründung beim Finanzamt stellen, das Finanzamt will dich nicht erwürgen es strebt die Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur (Schulen, Polizei, Krankenhäuser etc.) an, du solltest das Finanzamt wie deinen Freund und Helfer sehen und auch gerne Steuern zahlen wenn du gute Gewinne gemacht hast.

Steuerberater können oft sehr kostspielige nutzlose Dauerbelastungen sein, ich würde da aufpassen. Es gab oft Unternehmen die von ihrem Beraterstab förmlich ausgesaugt wurden. Ein Berater will nicht immer das beste für dich und dein Unternehmen er will einfach nur Geld verdienen.

das Steuersystem in Deutschland ist ein richtiger Dschungel, und ein Schlaraffenland für Steuerberater.

Warum sollten den Altcoins anders behandelt werden als Bitcoins, erwirtschaftete Altcoins sind als Immaterielle Vermögensgegenstände Anzusehen, ob man diese als Währung verbuchen kann weiß ich nicht genau. aber ich denke das beides ohne große Probleme gemacht werden kann. Ob du Altcoins als Im. Vermögensgegenstände verbuchst oder als Währungen macht keinen großen unterschied viel wichtiger ist die Bewertung.

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Hi,

danke für deine Antwort.

Die Standard-Altcoin-Fälle sind auch nicht das Problem. Aber es gibt halt einige unkonventionelle Sachen, da hätte ich gern einen Steuerbareater an meiner Seite.
ZUm Beispiel der ETH/ETC Split.


du kannst ETH und ETC als einzelne wertsachen bewerten, warum brauchst du dafür einen teueren steuerberater der dir sowiso nicht helfen kann?

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February 27, 2017, 10:34:57 PM
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es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

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Warum sollten den Altcoins anders behandelt werden als Bitcoins, erwirtschaftete Altcoins sind als Immaterielle Vermögensgegenstände Anzusehen, ob man diese als Währung verbuchen kann weiß ich nicht genau. aber ich denke das beides ohne große Probleme gemacht werden kann. Ob du Altcoins als Im. Vermögensgegenstände verbuchst oder als Währungen macht keinen großen unterschied viel wichtiger ist die Bewertung.

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Die Standard-Altcoin-Fälle sind auch nicht das Problem. Aber es gibt halt einige unkonventionelle Sachen, da hätte ich gern einen Steuerbareater an meiner Seite.
ZUm Beispiel der ETH/ETC Split.


du kannst ETH und ETC als einzelne wertsachen bewerten, warum brauchst du dafür einen teueren steuerberater der dir sowiso nicht helfen kann?

Naja. ICO 2015 Man kauft ETH. Über ein Jahr später der Split. Du verkaufst all ETC. Was nun? Was ist die Kostenbasis, wielang die Haltedauer?

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February 27, 2017, 10:44:43 PM
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ich kenne mich mit der Vorgehensweise im d. Steuerrecht eigentlich gut aus, was willst du den wissen, welche Steuerbelastung willst du prüfen? kannst mir auch per Pn schicken

es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

Man muss es richtig begründen können und immer wissen, dass es normal ist seinen Anteil abzugeben, weil man von all den steuerfinanzierten Arbeitnehmern und Einrichtung als Unternehmer und als Privatperson indirekt und direkt immer profitiert hat, und aus dieser Sachlage musst du deine Begründung beim Finanzamt stellen, das Finanzamt will dich nicht erwürgen es strebt die Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur (Schulen, Polizei, Krankenhäuser etc.) an, du solltest das Finanzamt wie deinen Freund und Helfer sehen und auch gerne Steuern zahlen wenn du gute Gewinne gemacht hast.

Steuerberater können oft sehr kostspielige nutzlose Dauerbelastungen sein, ich würde da aufpassen. Es gab oft Unternehmen die von ihrem Beraterstab förmlich ausgesaugt wurden. Ein Berater will nicht immer das beste für dich und dein Unternehmen er will einfach nur Geld verdienen.

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Die Standard-Altcoin-Fälle sind auch nicht das Problem. Aber es gibt halt einige unkonventionelle Sachen, da hätte ich gern einen Steuerbareater an meiner Seite.
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du kannst ETH und ETC als einzelne wertsachen bewerten, warum brauchst du dafür einen teueren steuerberater der dir sowiso nicht helfen kann?

Naja. ICO 2015 Man kauft ETH. Über ein Jahr später der Split. Du verkaufst all ETC. Was nun? Was ist die Kostenbasis, wielang die Haltedauer?


für die besteuerung ist die haltedauer nicht so wichtig du must deinen gewinn versteuern. du solltest die gesamten ETH bein ankauf bewerten, dann die bewertung der 2 Splits zum moment als sie gesplittet wurden

dann die liquidierung der ETC zu der jeweiligen währung welche du wähltest und du must bewerten deine gehaltenen ETH zum Bilanzstichtag, dein gewinn ist: die bewertung der ETH zu 2016 + den verkaufswert der verkauften ETC minus die bewertung der ETH zu 2015. ein negativer gewinn bedeuted einen verlust. so und jetzt gib mir 800€ für deine steuerberatung

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February 27, 2017, 10:54:20 PM
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es gibt sehr viele Möglichkeiten sich von Steuern und Zoll befreien zu lassen, bzw seine Last senken kann. Oder seine erscheinende Belastbarkeit senken kann.

Man muss es richtig begründen können und immer wissen, dass es normal ist seinen Anteil abzugeben, weil man von all den steuerfinanzierten Arbeitnehmern und Einrichtung als Unternehmer und als Privatperson indirekt und direkt immer profitiert hat, und aus dieser Sachlage musst du deine Begründung beim Finanzamt stellen, das Finanzamt will dich nicht erwürgen es strebt die Aufrechterhaltung der lokalen Infrastruktur (Schulen, Polizei, Krankenhäuser etc.) an, du solltest das Finanzamt wie deinen Freund und Helfer sehen und auch gerne Steuern zahlen wenn du gute Gewinne gemacht hast.

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danke für deine Antwort.

Die Standard-Altcoin-Fälle sind auch nicht das Problem. Aber es gibt halt einige unkonventionelle Sachen, da hätte ich gern einen Steuerbareater an meiner Seite.
ZUm Beispiel der ETH/ETC Split.


du kannst ETH und ETC als einzelne wertsachen bewerten, warum brauchst du dafür einen teueren steuerberater der dir sowiso nicht helfen kann?

Naja. ICO 2015 Man kauft ETH. Über ein Jahr später der Split. Du verkaufst all ETC. Was nun? Was ist die Kostenbasis, wielang die Haltedauer?


für die besteuerung ist die haltedauer nicht so wichtig du must deinen gewinn versteuern. du solltest die gesamten ETH bein ankauf bewerten, dann die bewertung der 2 Splits zum moment als sie gesplittet wurden

dann die liquidierung der ETC zu der jeweiligen währung welche du wähltest und du must bewerten deine gehaltenen ETH zum Bilanzstichtag, dein gewinn ist: die bewertung der ETH zu 2016 + den verkaufswert der verkauften ETC minus die bewertung der ETH zu 2015. ein negativer gewinn bedeuted einen verlust. so und jetzt gib mir 800€ für deine steuerberatung

Siehste und das ist halt komplett falsch. Die Haltedauer ist allesentscheident wenn es darum geht ob der Gewinn besteuert werden muss.
Und ob man die Kostenbasis zum Splitting-Zeitpunkt gemäss der Marketcaps gesplittet werden darf ist ja gerade der Knackpunkt.
Da es noch weitere Sonderfälle gibt und es meine erste Cryptosteuererklärung wird, brauch ich einen versierten Steuerberater.

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February 27, 2017, 11:32:06 PM
 #8

Quote

Siehste und das ist halt komplett falsch. Die Haltedauer ist allesentscheident wenn es darum geht ob der Gewinn besteuert werden muss.
Und ob man die Kostenbasis zum Splitting-Zeitpunkt gemäss der Marketcaps gesplittet werden darf ist ja gerade der Knackpunkt.
Da es noch weitere Sonderfälle gibt und es meine erste Cryptosteuererklärung wird, brauch ich einen versierten Steuerberater.


ohm dann must du das wohl so handeln wie mit anderen Wertpapiergeschäften, es ist aber Entscheident wie du das betrachtest, wenn du als spekulant dich besteuerst (so sieht es jedenfalls aus) oder als Mining Unternehmen mit erwirtschafteten Assets. ich habe dir das so erklärt wie es ein Mining-Unternehmen mit Assets macht, wenn du das ganze als Spekulant mit Wertpapiergeschäften machst, dann wird das ganze so ablaufen wie mit aktien und anderen Wertpapieren an den Börsen, das wird absichtlich so gemacht weil es politisch nicht erwünscht ist das menschen Rumspekulieren weil es bring nicht viel wirtschaftlich gesehen.

du wirst sehr schwer einen explizit auf Cryptowährungen spezialisierten Steuerberater finden.

mach es wie mit Wertpapieren an der Börse (googlen) als Spekulant mit Haltedauern oder halt als Mining unternehmen mit erwirtschafteten assets, falls du das so gemacht hast.

hier zu deiner abgeltunssteuer, ich habe es dir erklärt wie für ein unternehmen wenn du das ganze als privatperson betreibst dann must du abgeltungsteuer bezahlen

http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/148267-abgeltungssteuer-auch-fuer-unternehmen-muessen-zinsen-versteuert-werden

viel spaß damit

rquermann
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March 03, 2017, 08:17:06 AM
 #9


Hallo,

der Verkauf/Tausch von Kryptowährung ist außerhalb eines Gewerbes bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit ein privates Veräußerungsgeschäft. Das ist innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Entscheidend sind die Anschaffungskosten, die bei einem Split ja gerade fraglich sind. Zu Bitcoin bzw. Alts. gibt es hier nichts. Zum Aktiensplit gibt es aber Literatur. Fragt mal G*** nach dem Aktiensplit Google. Unser Finanzministerium sagte zum Split:
BMF v. 25.10.2004 - IV C 3 -S 2256 - 238/04BStBl 2004 I 1034
"Ziffer 4. Aktiensplit
Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich.
Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen."

Der Split ist also erfolgsneutral und führt nur zur Aufteilung der Anschaffungskosten.

Zum Thema Abgeltungsteuer: Die gibt es nur im Bereich der Kapitaleinkünfte, nicht bei privaten Veräußerungsgeschäften. Die unterliegen dem regulären Steuersatz, wenn sie denn steuerpflichtig sind.

Das Thema Kosten-Nutzenverhältnis eines Steuerberaters ist eine Glaubensfrage. Ich bin berufsbedingt fest im Glauben  Wink

Habt Spaß
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March 03, 2017, 07:01:15 PM
 #10


Hallo,

der Verkauf/Tausch von Kryptowährung ist außerhalb eines Gewerbes bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit ein privates Veräußerungsgeschäft. Das ist innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.

Entscheidend sind die Anschaffungskosten, die bei einem Split ja gerade fraglich sind. Zu Bitcoin bzw. Alts. gibt es hier nichts. Zum Aktiensplit gibt es aber Literatur. Fragt mal G*** nach dem Aktiensplit Google. Unser Finanzministerium sagte zum Split:
BMF v. 25.10.2004 - IV C 3 -S 2256 - 238/04BStBl 2004 I 1034
"Ziffer 4. Aktiensplit
Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich.
Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen."

Der Split ist also erfolgsneutral und führt nur zur Aufteilung der Anschaffungskosten.

Zum Thema Abgeltungsteuer: Die gibt es nur im Bereich der Kapitaleinkünfte, nicht bei privaten Veräußerungsgeschäften. Die unterliegen dem regulären Steuersatz, wenn sie denn steuerpflichtig sind.

Das Thema Kosten-Nutzenverhältnis eines Steuerberaters ist eine Glaubensfrage. Ich bin berufsbedingt fest im Glauben  Wink

Habt Spaß

Super Beitrag. Danke.

NAch dem Splitverhältnis würde hier 1:1 bedeuten statt Marketcap.

Das führt wieder ein bisschen zu weiteren Problemen  Cheesy

Man kauft 1000 ETH, verkauft 300, dann kommt der Split. Dann hat man 700 ETH und 700 ETC. Nimmt man dann die Kostenbasis der 700? Logischerweise ja. Aber dann habe ich verschiedene ETH mit verschiedenen Kostenbasen, die ich zur selben Zeit angeschafft habe. Nämlich 300 Stück zu 2 Euro (bereits veräußert) und 700 Stück zu 1 Euro. (UNd natürlich 700 ETC zu 1 Euro)  Roll Eyes


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March 04, 2017, 09:34:00 AM
 #11

Hallo,

der Verkauf/Tausch von Kryptowährung ist außerhalb eines Gewerbes bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit ein privates Veräußerungsgeschäft. Das ist innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.
Weißt du vielleicht, wie das mit der Spekulationsfrist in den BeNeLux Ländern ist? Gilt dort auch die 1-Jahresfrist?

"Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, sind genau jene Fähigkeiten, die man braucht, um eine Lösung als richtig zu erkennen.“ Dunning - Kruger
rquermann
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March 12, 2017, 02:54:05 PM
 #12

Hallo,
 
@Momimaus:
Bei der Spekfrist in BeneLux muss ich passen, rate aber zur Vorsicht.

Der Begriff der Spekfrist taucht z. B. im Zusammenhang mit deutschen Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" auf.
Die Einkunftsart für gleiche Tätigkeiten regeln die Staaten unterschiedlich. Es ist nicht gesagt, dass der Verkauf von (alt)coins in anderen Staaten nicht wie Kapitalvermögen oder Gewerbeeinkünfte besteuert wird. Es ist also erst die Einkunftsart zu prüfen, dann der ggf. zeitabhäng steuerpflichtige Ertrag.

Habt Spass
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March 14, 2017, 03:16:23 PM
 #13

@ KingScorpio

Du hast keinen Plan, um was es beim Steuerrecht geht. Allenfalls kennst du ein paar tricks welche Ausgaben man ansetzen darf und welche nicht. Wo vieleicht manche nicht gleich drauf kommen das so anzusetzen.

Aber einer Frage eines Spekulanten dann Mit der Bewertung fürs Mining anzukommen, die völlig anderen Gesetzmässigkeiten unterliegt, zeigt doch klar, das du keinen Plan hast. Vermutlich hast du bei Amazon Steuererklärung für Dummies gekauft und denkst nun weist du alles.

Lass es besser

@Momimaus
Ja, dein Fall ist etwas speziell, aber nicht so speziell wie du meinst. Grundsätzlich bist du nur für Dinge verantwortlich die in deinem Einflussbereich liegen. Der Splitt und ein daraus resultierendes transferieren von Coins würde ich gegenüber dem Finanzamt als ein nicht unterbrechen der Haltefrist argumentieren. Falls die das nicht anerkennen, dann musst du das was du beim kaufen bezahlt hast und das was sie zum Stichtag, wenn du sie wieder zu Geld machst, wert sind gegeneinander verrechnen und deinen Gewinn ermittlen.

Aber Coins werden in der Regel Aktien gleich gesetzt. Wenn nun eine AG einen Aktiensplit macht und sagen wir 1 Aktie zu 10 Aktien mit jeweils 1/10 Wert sind nachfolgenden Kurssprünge egal. Die 9 zusätzlichen Aktien erben die Eigenschaft der einen Aktie. Der Split ist nichts was du veranlasst hast und was in deiner Entscheidungsgewalt lag, folglich wirst du so behandelt als wäre er nicht passiert.

Und ja, da solltest du einen Steuerberater suchen, der sich damit auskennt. Den es dürfte auch sicher sein, das das Finanzamt nicht unbedingt dir glauben will. Kostet die ja Geld. Deren Motivation ist eine andere. Wäre das immer alles so klar würde nicht ein hoher Prozentsatz der Bescheide vor Gericht landen bzw nach Beschwerde geändert werden.ich glaube fast 10% sind irgendwie strittig und die Hälfte geht zugunsten des Bürgers durch. Aber das kann dann wirklich nur ein Fachmann noch hinbekommen.
iudica
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March 16, 2017, 10:49:41 AM
 #14

Schreib mal den Sachverhalt an info@hellinger.eu

Das landet dann bei mir.

Wenn Du wirklich einen StB brauchst, kann ich dir wohl weiterhelfen. Manchmal reicht auch nur ein Hinweis ohne, dass ich direkt die ganze Erklärung machen muss.

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