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Author Topic: Gewerbeanmeldung für Mining Farm in Deutschland?  (Read 4702 times)
Eichelmann (OP)
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March 06, 2017, 08:00:10 AM
 #1

Mein Vorhaben: Aufbau einer Altcoin Mining Farm in der Größenordnung von circa 20.000€.
Teilweise mit GPU Rigs und teilweise mit Asics Miner. Gemint wird in einem Pool.
Wechsel der Altcoins in Bitcoin und monatliche Auszahlung per SEPA Überweisung.

Sollte ich hierfür ein Gewerbe anmelden oder es auf der Steuererklärung als private Verräusserungsgeschäfte zusammen fassen?

Wenn ja zur Gewerbeanmeldung, was gebe ich genau an als Geschäftstätigkeit bzw. was habt ihr angegeben?
Mining von Kryptowährung oder Bereitstellung von Rechenleistung?

Aufgestellt wird die Farm in einem Landwirtschaftlichen Unternehmen. Also gibt es kein Problem bezüglich der Gewerbeanmeldung in Bezug auf Gewerbegebiet.

Es gibt soweit ich das gelesen habe keine 100% richtige Antworten diesbezüglich, aber ich möchte es so korrekt/sauber wie möglich machen.

Lieben Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten.  Smiley
asxs_btc
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March 25, 2017, 03:37:24 PM
 #2

Ich denke um keine Probleme zu riskieren kannst du ein Gewerbe anmelden. Ob es nötig ist, weiß ich allerdings nicht.

rquermann
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March 26, 2017, 05:44:52 PM
 #3

Hallo,

das klingt nach dem Verbrauch von Überschsstrom aus einer Biogasanlage/BHKW. Kostet dann aber Umsatzsteuer nach dem Marktpreis des Stroms.

Die Tätigkeit würde ich sicherheitshalber seeehr deutlich von den landwirtschaftlichen Einkünften trennen.

Die Einkunftsart ist rechtlich unklar und hängt stark vom Außenauftritt ab.
Wenn möglich, sollte das Ganze dem Finanzamt als Einkunftsart "sonstige Einkünfte" erklärt werden. Mit der Erklärung kann es keine böse Tat mehr sein. Ein Streit über die Einkunftsart ist bei selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit Alltagsgeschäft bei FA und Stadt. Dafür gibt es keine Strafe.

Erfolgreiches Minen
FlensGold
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March 26, 2017, 07:57:21 PM
 #4

Wenn Du das Ganze mit dem Ziel der Gewinnerzielung betreibst wäre es besser das Ganze als Gewerbe anzumelden. Bei der Größenordnung ist es auch nicht mehr als private Spielerei zu betrachten.
Sieh es positiv: Du kannst die Ausgaben gegenrechnen!
asxs_btc
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March 26, 2017, 08:05:24 PM
 #5

Kannst ja mal diesen Rechtsanwalt/Steuerberater fragen.
Er kennt sich eigentlich recht gut aus.

https://bitcointalk.org/index.php?action=profile;u=629963

@iudica


crowndesign
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March 27, 2017, 09:44:35 AM
 #6

also um es kurz zu machen :-) Ich hatte das gleiche vor. Mein Steuerberater meinte, dass die reine Auszahlung kein Problem wäre. Was du aber in deinen Berechnungen nicht vergessen darfst ist unsere geliebte Steuer. Die wird soviel deines Ertrages fressen, dass es sich kaum lohnen wird.

Du musst bei sowas mit Sicherheit ein Gewerbe eröffnen, da du etwas produzierst mit Gewinnabsicht:

Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist ein wesentliches Kriterium bei einer

gewerblichen Tätigkeit,

freiberuflichen sowie einer selbstständigen Tätigkeit,

land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit.

Mangels Gewinnerzielungsabsicht kann eine Liebhaberei vorliegen. Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor.
iudica
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April 05, 2017, 02:01:43 PM
 #7

Für mich ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Die Argumentation hat crowndesign gut zusammengefasst. Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du ein Gewerbe anmeldest.

Die Finanzämter hängen offiziell dieser Auffassung noch hinterher. Für diese sind so etwas bisher noch private Veräußerungsgeschäfte. Einen Rechtsanspruch auf diese Behandlung hat man aber nicht.

Bei weiterem Klärungsbedarf, gerne eine PM oder email.

Eichelmann (OP)
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May 11, 2017, 09:39:20 AM
 #8

Vielen lieben Dank für eure Antworten  Wink

Gewerbe ist angemeldet aus den von euch genannten Gründen. Mein Steuerbetater war der selben Meinung.

Die Blicke und Fragen bei der Gewerbeanmeldung war natürlich sehr amüsant bei der Frage der Tätigkeit.
Als Tätigkeit haben ich Bitcoinmining und Altcoinmining angegeben.

Jetzt bin ich gespannt auf die Rückfragen vom Finanzamt  Grin

mezzomix
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May 11, 2017, 09:47:53 AM
 #9

Bezüglich der Tätigkeit wird es vermutlich keine Rückfragen geben. Solange Du eine ordentliche Buchführung bzw. den sich daraus ergebenden Abschluss vorlegen kannst und ein guter Gewinn herauskommt, gibt es für Rückfragen keine Veranlassung. Das FA ist bezüglich der Details Deiner Geschäftstätigkeit weder qualifiziert noch daran interessiert. Erst wenn die Zahlen nicht passen (z.B. wenn sich ein Verlust ergibt) werden die genauer hinschauen.
fronti
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May 11, 2017, 11:40:00 AM
 #10

Erst wenn die Zahlen nicht passen (z.B. wenn sich ein Verlust ergibt) werden die genauer hinschauen.

ist das nicht fast immer so beim Mining (in deutschland?)
Gut in dem Fall wird der EIchelmann sicher ein Konzept haben..

If you like to give me a tip:  bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk

"Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." Bertolt Brecht
mezzomix
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May 11, 2017, 12:15:19 PM
 #11

Erst wenn die Zahlen nicht passen (z.B. wenn sich ein Verlust ergibt) werden die genauer hinschauen.
ist das nicht fast immer so beim Mining (in deutschland?)
Gut in dem Fall wird der EIchelmann sicher ein Konzept haben..

Ein gutes Konzept bezüglich drohender Liebhaberei wäre, Ausgaben nicht oder nur teilweise geltend zu machen.
cryptcoin_de
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May 11, 2017, 12:22:09 PM
 #12

ist das nicht fast immer so beim Mining (in deutschland?)
Gut in dem Fall wird der EIchelmann sicher ein Konzept haben..
Kann man sich den Mund fusselig reden, muss wohl jeder seine eigene Lernkurve machen.
Ein Beispiel: Rechne schon mal mindestens 50% von dem, was nach der Stromrechnung über bleibt als Re-Invest, um gegen die steigende Difficulty an zu stinken. Will keiner hören und es ist nicht nur der Strom. Wer in DE im Sommer Miner betrieben hat und sich verzweifelt gefragt hat, wo er mit den 40 Grad in der Hütte hin soll, der kann dann auch nachvollziehen, warum z.B. Island, neben den Strompreisen, ein echt guter Standort ist.
mezzomix
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May 11, 2017, 12:49:08 PM
 #13

 Grin
Jetzt wissen wir, warum Island so viele heisse Quellen hat.
Hetali
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June 25, 2017, 04:23:37 PM
 #14

Hallo Eichelmann,
ich bin derzeitig in der gleichen Situation - wie ist die Rückmeldung gewesen?
Hast du deine Farm schon am laufen?

Schöne Grüße
Hetali
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July 02, 2017, 05:14:35 PM
 #15

Hallo Eichelmann

ich habe auch die Gleiche absichten, hast du die rigs selber gebaut bzw. Fertigen lassen?

vielleicht kannst du paar fakten teilen wie: Invest in Miete, Klimaanlage ....



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July 04, 2017, 08:05:56 AM
 #16

Hallo, ich habe dasselbe vor in den Niederlanden...mein grösstes Problem zur Zeit ist es ein Geschäftskonto zu eröffnen...Aufgrund der AML Richtlinien gibt es keine Bank bei der ich ein Konto eröffnen kann...ich habe jetzt die Aktivität in simplen Retail handel geändert und werde es jetzt so eröffnen..
Man kann eben nicht nachweisen von wem oder woher das geld kommt und da ziehen sich die Banken dann raus...
Noch keine Probleme in dieser Richtung gehabt? mfg
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July 04, 2017, 12:17:54 PM
 #17

obwohl wenn man mal überlegt was man so mit dieser hashpower anfangen kann hat man bestimmt bald den bnd mit im bot falls die rausbekommen was man da so mit anstellen kann
lol
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July 04, 2017, 09:30:01 PM
 #18

Hallo, ich habe dasselbe vor in den Niederlanden...mein grösstes Problem zur Zeit ist es ein Geschäftskonto zu eröffnen...Aufgrund der AML Richtlinien gibt es keine Bank bei der ich ein Konto eröffnen kann...ich habe jetzt die Aktivität in simplen Retail handel geändert und werde es jetzt so eröffnen..
Man kann eben nicht nachweisen von wem oder woher das geld kommt und da ziehen sich die Banken dann raus...
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Bei Interesse melde dich einfach mal Wink
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July 28, 2017, 11:21:06 PM
 #19

Nehmen wir mal man verdient nach Strom/Miete/Versicherungen etc. 20000 EUR pro Jahr in Coins durch Mining. Wie viel davon will dann Vater Staat wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?

Danke  Smiley

If you don't believe me or don't get it, I don't have time to try to convince you, sorry.
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July 30, 2017, 05:21:16 AM
 #20

Nehmen wir mal man verdient nach Strom/Miete/Versicherungen etc. 20000 EUR pro Jahr in Coins durch Mining. Wie viel davon will dann Vater Staat wenn man ein Gewerbe angemeldet hat?

Danke  Smiley
Der Gewinn einer GmbH unterliegt, unabhängig von der Einbehaltung des Gewinns im Unternehmen oder der Ausschüttung an die Gesellschafter, einheitlich bislang einem Körperschaftsteuersatz von 25 %. Mit Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sinkt der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 15 %.
Im Rahmen des "Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" (Bundesgesetzblatt vom 27. Dezember 2003, Teil I, S. 2840 ff.) unterliegt ab 2004 die Fremdfinanzierung durch Anteilseigner der Besteuerung.

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/existenzgruender/gmbh-steuern-gruendung/1157136

wie kinder die alles in den mund gelegt bekommen wollen!
noch nie von google gehört?HuhHuh? sicher das du bei deinem fehlenden grundwissen nen gerwerbe anmelden willst?
wenn du nur beim Ordungsamt nen gewerbe anmeldest musst du das als einkommen versteuern.
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